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sparfux
· bearbeitet von sparfux

wie hat das Finanzamt bemerkt, dass die Valutatag im 2013 lag ? Hast du nur eine Ausfstellung der Transaktionen der StE 2012 oder gleich die Buchungselege beigelegt ?

Ich hatte zuerst nur die Kaufabrechnung des Wertpapiers als Beleg mitgeschickt. Auf der Kaufabrechnung stehen als Daten der Schlusstag und das Valutadatum. Nachdem das Finanzamt dann wegen des Valutadatums in 2013 die Transaktion dem Jahr 2013 zuordnen wollte, habe ich den Kontoauszug und das besagte Urteil noch zusätzlich nachgereicht.

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sparfux

2.) Man sollte aufpassen, dass alleinstehende negative Kapitalerträge (Stückzinsen) am besten bei einem deutschen Broker - mit ordentlicher Steuerbescheinigung - anfallen, so dass es keine Probleme mit der Anerkennung gibt.

Ist das eine allgemeine Empfehlung - oder hast du damit auch schonmal schlechte Erfahrungen gemacht? Aus dem aktuellen Thread lese ich jetzt nicht wirklich heraus, dass die alleinstehenden Verluste ein Problem sind.

 

Tatsächlich habe ich selbst schonmal Probleme damit gehabt, dass Verluste nicht akzeptiert wurden. Nach einem Widerspruch haben Sie die Verluste akzeptiert

Ja Du hast Recht. Aus meiner Problembeschreibung kommt das nicht richtig raus. Es war aber so: Zuerst hat das Finanzamt die Verluste aus den Stückzinsen nicht anerkannt, weil ich keine Steuerbescheinigung dafür eingereicht hatte, was ja bei einem ausländischen Broker nicht geht. Als ich dann Einspruch eingelegt hatte, kamen sie mit der Argumentation, dass die Transaktion dem Jahr 2013 zuzuordnen sei, weil das Valutadatum in 2013 liegt.

 

Rein rechtlich ist es natürlich kein Problem, alleinstehende Verluste auch bei einem ausländischen Broker zu deklarieren. Meine Empfehlung ist nur dahin gehend, mögliche Probleme der Nichtanerkennung, nötige Einsprüche etc. - wie es ja Dir auch schon passiert ist - von vornherein zu vermeiden.

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SneakySpeaky

Ich nehme an, dass der 31.12. als letzter Buchungstag im Jahr gilt, unabhängig vom Börsenplatz an dem die Transaktion gebucht wird (Hintergrund: die deutschen Börsen schließen morgen bereits um 14:00 Uhr, ausländische Börsen sind auch am 31.12. geöffnet) – korrekt?

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stat

Ich nehme an, dass der 31.12. als letzter Buchungstag im Jahr gilt, unabhängig vom Börsenplatz an dem die Transaktion gebucht wird (Hintergrund: die deutschen Börsen schließen morgen bereits um 14:00 Uhr, ausländische Börsen sind auch am 31.12. geöffnet) – korrekt?

 

Nope am 31.12 wird IMHO in einer deutschen Bank nix für den Kunden gebucht. Dies könnte ein Grenzfall sein bzw werden ... Ich würde am 30.12 handeln zumal die Gefahr hinzukommt, das Dir das FA Gestaltungsmissbrauch unterstellen kann, da Du den ganzen Fall darstellen musst.

 

Viel Erfolg!

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otto03

Ich nehme an, dass der 31.12. als letzter Buchungstag im Jahr gilt, unabhängig vom Börsenplatz an dem die Transaktion gebucht wird (Hintergrund: die deutschen Börsen schließen morgen bereits um 14:00 Uhr, ausländische Börsen sind auch am 31.12. geöffnet) – korrekt?

 

Nope am 31.12 wird IMHO in einer deutschen Bank nix für den Kunden gebucht. Dies könnte ein Grenzfall sein bzw werden ... Ich würde am 30.12 handeln zumal die Gefahr hinzukommt, das Dir das FA Gestaltungsmissbrauch unterstellen kann, da Du den ganzen Fall darstellen musst.

 

Viel Erfolg!

 

Der 31.12.2013 ist zumindest bei der IngDiba Ausführungstag und es wird gebucht.

 

Beispiel:

 

Handelstag 27.12.2013

Verk CF0W5Q 16.12.2013 citi discount dax 8900 (21.03./26.03.2014) 1,53% 47,84% p.a. 2013-12-31

Kauf CF5P1K 31.12.2013 citi discount dax 9400 (16.05./21.05.2014) 2,81% 7,33% p.a. 2014-05-21

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vanity

Könnte auch Valuta sein? (da zählen die Halbfeiertage wohl mit, auch wenn es keine Bankarbeitstage sind)

 

Meine Bank buchte z. B. bei einem ETF über Xetra (da dauert es immer etwas länger) kürzlich

 

Handel 20.12.13 (FR vor Weihnachten)

Valuta 24.12.13 (T+2)

Buchung 27.12.13 (!)

 

Ich wäre mir nicht sicher, ob ein Handel am 30.12. überhaupt noch dieses Jahr gebucht wird. Wertstellung sollte in jedem Fall erst 2014 sein.

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otto03
· bearbeitet von otto03

Könnte auch Valuta sein? (da zählen die Halbfeiertage wohl mit, auch wenn es keine Bankarbeitstage sind)

 

Meine Bank buchte z. B. bei einem ETF über Xetra (da dauert es immer etwas länger) kürzlich

 

Handel 20.12.13 (FR vor Weihnachten)

Valuta 24.12.13 (T+2)

Buchung 27.12.13 (!)

 

Ich wäre mir nicht sicher, ob ein Handel am 30.12. überhaupt noch dieses Jahr gebucht wird. Wertstellung sollte in jedem Fall erst 2014 sein.

 

Ist Valuta, vielleicht ist auch eine Besonderheit beim Handel über das Extrakonto

 

In dem o.g. Beispiel steht im Kontoauszug sogar Buchungstag 27.12.2013 Valuta 31.12.2013

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Der 31.12.2013 ist zumindest bei der IngDiba Ausführungstag und es wird gebucht.

 

Zitiere aus zwei meiner Abrechnungen bei IngDiba:

Kauf DeuBa A0DTY3 am 27.12.2013, Valuta 31.12.2013.

Verkauf VW A1VCZQ am 27.12.2013 Valuta 02.01.2014

 

Beide Transaktionen im Direkthandel kurz nach 9 Uhr durchgeführt.

 

Kommt also auch noch auf das Wertpapier und/oder Verwahrung an??

 

(Anmerkung: In diesen Fällen Valuta 2013/14 etc. mir persönlich egal)

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stat

Der 31.12.2013 ist zumindest bei der IngDiba Ausführungstag und es wird gebucht.

 

Zitiere aus zwei meiner Abrechnungen bei IngDiba:

Kauf DeuBa A0DTY3 am 27.12.2013, Valuta 31.12.2013.

Verkauf VW A1VCZQ am 27.12.2013 Valuta 02.01.2014

 

Beide Transaktionen im Direkthandel kurz nach 9 Uhr durchgeführt.

 

Kommt also auch noch auf das Wertpapier und/oder Verwahrung an??

 

(Anmerkung: In diesen Fällen Valuta 2013/14 etc. mir persönlich egal)

 

Korrigiere mich hier wird zb am 31.12 gebucht

 

http://www.hypovereinsbank.de/portal?view=/privatkunden/200425.jsp

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SneakySpeaky

Vielen Dank für Eure Reaktionen :thumbsup:

 

sieht so aus, als wäre es ein va banque Spiel morgen bzw. übermorgen noch eine Buchung mit Buchungsdatum 2013 hinzubekommen. Ich muss nicht mehr vor dem Jahresende transaktionieren, vielleicht probiere ich es morgen trotzdem einfach mal aus.

 

@stat

 

warum ein Kauf/Verkauf am letzten Handelstag eines Jahres als Gestaltungsmissbrauch gesehen werden kann ist mir nicht deutlich, insbesondere da ich nur verkaufen würde ohne die gleichen Papiere zurückkaufen zu wollen (siehe auch "tax loss harvesting")

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stat

Auch bei mir wurde wieder einmal vom Finanzamt bestätigt das das Buchungsdatum massgeblich für die Zuordnung zum steuerlichen Veranlagungsjahr ist. Bei mir war bisher Ausführungs- immer gleich Buchungsdatum

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