ACHTUNG! Das im Folgenden beschrieben Vorgehen ist aus steuerlicher Sicht FALSCH, da es nicht zwischen Währungs- und Wertpapiergewinn (und somit privatem Veräußerungsgeschäft und Kapitalvermögenseinkommen) unterscheidet! (Update, 30.03.18) Insofern ist es zwar nützlich, um das allgemeine Vorgehen zum Extrahieren von seinen Tradedaten in Excel zu beschreiben, sollte aber so nicht für die Steuererklärung übernommen werden! Bei Unklarheiten muss ein Steuerberater hinzugezogen werden. Da ich ge