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verhohner

Abgeltungssteuer bei Interactive Brokers

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Roti
· bearbeitet von Roti

Hi zusammen,ich bin in Deutschland steuerpflichtig und seit neustem Kunde bei Interactive Brokers. Interactive Brokers Europe sitzt in der Schweiz und führt nicht von sich aus Abgeltungssteuer auf meine Kapitalerträge ab. Nach deren Aussage bekomme ich nach dem abgelaufenen Kalenderjahr einen Bescheid, den ich beim Finanzamt einreichen kann.Ich frage mich nun folgendes:

  • [*]Bekomme ich bei diesem Vorgehen Probleme mit dem deutschen Finanzamt?[*]Werde ich hier vom Finanzamt irgendwie dafür "abgestraft", weil ich nicht umgehend Abgeltungssteuer beim Anfallen der Kapitalerträge zahle, sondern erst bei der Steuererklärung?[*]

 

 

Hallo,

 

verstehe dein Problem und Danke an Taxadvisor für seine forenübergreifende Aufklärung, eine Lösung habe ich nicht ...

 

Günstige Konditionen sind nicht alles. Die deutsche Abgeltungssteuer von den nichtdeutschen Anbietern nicht berücksichtigt und damit ist am Jahresanfang alles selber zusammen sammeln angesagt. Auch gibt es scheinbar weder ein(e) Gesetz, Regelung noch Vorschrift wenn ein ausländischer Broker einen deutschen Privatkunden annimmt eine Art Mindeststandard wie eine einfache Aufstellung auszusehen hat inkl. Währungskonversation. Hab mal gehört auch in den Finanzämtern intern gibt keine grundlegende Bestimmung wie mit solchen ausländischen (PDF)Dokumenten zur Steuerabrechnung grundsätzlich umgegangen werden soll! Damit ist diese Problematik das so ziemlich bei allen ausländischen Anbietern der Fall, du darfst dann mit den wenigen (englischen) Dokumenten deine Steuererklärung machen und hoffen mit dem für dich zuständigen Finanzamt klarzukommen.

 

Besonders Kunden von Interactive Brokers und Clone wie z.B. Captrader, Lynx etc. haben Jahr für Jahr und je nach Finanzamt durchaus Schwierigkeiten Ihre "eingedeuschten" PDF-Dokumente anerkannt zubekommen, vgl. diverse Fälle in einigen bekannten Börsenforen (hier andere Foren) und mit stetig steigender Börse immer mehr solcher Anfragen/Hilfesuchen.

 

Auch wenn sich das FA bzw. der Sachbearbeiter dort "doof" anstellt, ist und bleibt es dann dein Problem und IB, Captrader, Lynx und Co werden dir nix extra bescheinigen. Der Gebührenvorteil kann unter Umständen in einen gute Steuerberater auf diesem Gebiet (da gibt es auch nicht so viele und nicht gleich um die Ecke) einiges wieder auffressen.

 

Auch haben so manche inländische Anbieter, Direktbanken für gewisse Steuerdokumente ordentliche Gebühren (Erträgnisaufstellung, etc.), nebenbei bemerkt.

 

Den perfekten Bank/Broker von Altersvorsorge bis FDax-Futures Daytrading zu Tiefstpreisen und super top Kundenservice und bei ausländischen Anbietern noch top Steuerdokumentenaufstellung gab und gibt es nicht, wenn ja kannst mir den bitte mitteilen ...

 

Viel Erfolg.

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DerDude1980

Der Gebührenvorteil kann unter Umständen in einen gute Steuerberater auf diesem Gebiet (da gibt es auch nicht so viele und nicht gleich um die Ecke) einiges wieder auffressen.

Das Problem ist, dass es überhaupt keinen deutschen Broker gibt, bei dem Optionshandel zu annähernd akzeptablen Preisen (< 15-20 EUR pro Trade) überhaupt möglich ist. Weiterhin weiß ich nicht, ob es überhaupt einen deutschen Broker gibt, der den Optionshandel an anderen Terminbörsen als der EUREX anbietet. Zu den Preisen der hiesigen Broker beim Optionshandel hätte ich den Steuerberater jedenfalls mehrfach heraus jedes Jahr...

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poolday86

Hallo zusammen,

 

ich habe im letzten Jahr bei IB nur mit Aktien gehandelt. Dabei ist ein Verlust entstanden.

Muss ich diesen Verlust in der Steuererklärung angeben? Wenn ja: In welche Zeile in Anlage KAP muss ich den Verlust eintragen?

 

 

Außerdem werde ich für dieses Jahr einen Gewinn erzielen, weil ich das Depot geschlossen habe. Beim Verkauf aller Aktien habe ich einen Gewinn erzielt.

In welcher Zeile muss ich diesen Gewinn nächstes Jahr angeben?

 

 

Vielen Dank!

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SteirerMan

hallo Dude!

 

Vielen Dank für deine absolut hilfreiche Darstellung deines Vorgehens bei der Steuererklärung mit einem Lynx-Account!!!

 

Könntest du mir allerdings noch bitte sagen, wie du die einzelnen Infos in die entsprechenden Excelspalten bekommst?

Bei mir werden alle Infos in einer Spalte angezeigt.

 

Vielen Dank

Steirer

 

 

 

 

 

Hallo zusammen,

 

da hier anscheinend Interesse daran besteht, sich über die richtige "Steuererklärungsmethodik" bei IB auszutauschen, erkläre ich im Folgenden mal, wie ich meine Steuer für mein Lynx Broker-Depot (IB-Reseller) mache.

 

Ich erstelle mir zunächst ein Excel-File der relevanten Trades über das Account Management mittels "Berichte -> Aktivität -> Flex Queries". Folgende Felddaten lasse ich mir exportieren:

 

AssetClass

Open/CloseIndicator

Symbol

Description

Trade Date

Buy/Sell

Quantity

Multiplier

TradePrice

IB Commission

Currency

FXRateToBase

 

Damit habe ich alles, was ich benötige. Aus den einzelnen Transaktionen baue ich mir dann eine übersichtliche Excel-Tabelle mit deutschen Bezeichnungen für das Finanzamt zusammen, die wie folgt aussieht:

 

post-928-0-45735800-1427032909_thumb.jpg

 

Für mich ist das insbesondere deswegen wichtig, weil IB das Trade-Ergebnis von kombinierten Options- und Aktiengeschäften, wie z. B. Covered Calls, im Activity Statement zusammenfasst, was laut deutschem Steuerrecht nicht zulässig ist. In meiner Tabelle für das Finanzamt trenne ich daher Options- und Aktiengeschäfte entsprechend voneinander und saldiere alles einzeln für sich (siehe in meiner Beispieltabelle oben z. B. die Trades zu BITA / Bitauto - das war ein erfolgreicher Covered Call-Trade).

 

Dividenden, Forexergebnisse und Withholding Taxes übernehme ich 1:1 aus dem Activity Statement, weil diese Werte meiner Meinung nach konform zum deutschen Steuerrecht ermittelt werden.

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DerDude1980

Könntest du mir allerdings noch bitte sagen, wie du die einzelnen Infos in die entsprechenden Excelspalten bekommst?

Bei mir werden alle Infos in einer Spalte angezeigt.

 

Du musst über "Daten -> Aus Text" die Importfunktion nutzen und die richtigen Trennzeichen definieren, weil die Datei von Interactive Brokers her nicht passend formatiert ist.

 

post-928-0-02892500-1451317244_thumb.jpg

 

Über Google kannst du zu dem Thema genauere Infos finden.

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Jenschor

Hallo zusammen,

 

da hier anscheinend Interesse daran besteht, sich über die richtige "Steuererklärungsmethodik" bei IB auszutauschen, erkläre ich im Folgenden mal, wie ich meine Steuer für mein Lynx Broker-Depot (IB-Reseller) mache.

 

Ich erstelle mir zunächst ein Excel-File der relevanten Trades über das Account Management mittels "Berichte -> Aktivität -> Flex Queries". Folgende Felddaten lasse ich mir exportieren:

 

AssetClass

Open/CloseIndicator

Symbol

[...]

 

Hallo Dude,

 

danke für die ausführliche Erklärung deines Vorgehens und der Screenshots.

 

Wie behandelst du Optionen, die im letzten Jahr geöffnet und in diesem Jahr geschlossen wurden? Würdest du diese dann erst in der Liste für 2016 angeben? Reichst du das Activity Statement trotz eigener Aufstellung beim Finanzamt ein?

 

Beste Grüße

Jenschor

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DerDude1980

Wie behandelst du Optionen, die im letzten Jahr geöffnet und in diesem Jahr geschlossen wurden? Würdest du diese dann erst in der Liste für 2016 angeben? Reichst du das Activity Statement trotz eigener Aufstellung beim Finanzamt ein?

Ja, genau so ist es. Nur Verkäufe sind steuerlich relevant im jeweiligen Jahr. Das Activity Statement sende ich zur Sicherheit immer mit.

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Finstermoor
· bearbeitet von Finstermoor

Hiho!

 

Interessanter Ansatz und richtiger, als nur auf das P&L Statement von IB zu verweisen. Glaub auch, dass ist nach dt. Steuerrecht nicht machbar, da IB ja bei Ausübung die Prämie in den Einstandspreis einrechnet, anstatt als direkten Zufluss. Soweit so gut.

 

Frage dazu, nach dem hoffentlich ein Jahr später noch mehr Leute Erfahrung gesammelt haben, wenn das Konto in EUR geführt wird, aber ein Großteil davon in USD getauscht wurde und ganzheitlich in USD gehandelt wurde, dann gibt es ja keine FX Konvertierung. Beispiel, mir werden Aktien durch Aushübung in Höhe von 5.000,- USD zugeteilt. Bezahlt aus dem USD Teil des Kontos. Wochen/Monate später wird wieder durch Ausübung der gleiche Teil an Aktien durch Ausübung wieder in Höhe von 5.000,- USD ausgebucht. Die USD werden wieder dem USD Teil des Kontos zugeführt. Es ist kein Buchgewinn und/oder Buchverlust aufgetreten, auch kein echter. Soweit okay, aber mit der Methode in diesem Thread wird ja für das Finanzamt in EUR umgerechnet zum Tageskurs, was in der Regel immer zu einem kleinen und/oder sogar großen rein virtuellen Gewinn oder Verlust führt. Und darauf zahle ich dann echte Steuern?

 

Ich habe Probleme das zu vertehen, aber da ich das Gesetz nicht kenne, könnte es auch sein, dass dies einfach lt. Gesetzestext so sein muss.

 

Kann einer hier etwas dazu sagen und vielleicht auch den Hintergrund beleuchten? Das wäre sicher interessant für viele Leute.

 

Danke!

 

So long, Finster.

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DerDude1980
vor 5 Stunden schrieb Finstermoor:

Interessanter Ansatz und richtiger, als nur auf das P&L Statement von IB zu verweisen. Glaub auch, dass ist nach dt. Steuerrecht nicht machbar, da IB ja bei Ausübung die Prämie in den Einstandspreis einrechnet, anstatt als direkten Zufluss. Soweit so gut.

Im Falle von ausgeübten Covered Calls usw. definitiv "richtiger", ja, aber dennoch im Grunde falsch. Die Prämieneinnahme von Short-Positionen ist meines Wissens eigentlich sofort erstmal als "Gewinn" zu verbuchen und zu versteuern, gegen den dann ggf. bei Schließung der Position mit einem Verlust im Folgejahr aufgerechnet werden kann.

 

Meine in diesem Thread ursprünglich geschilderte Vorgehensweise ist daher leider auch nicht der Stein der Weisen. Im Grunde kann man sich wirklich nur der Empfehlung des bekannten Steuerberaters und -experten zu dem Thema, Herrn Köber, anschließen. Der empfiehlt, tatsächlich alle Optionspositionen bei IB vor Jahresende zu schließen und danach ggf. wieder zu eröffnen im neuen Jahr. Dann kann man wohl laut seiner Aussage alle Summen aus dem "Realisierte Performance"-Bereich für Aktien, Sonstiges und Forex 1:1 übernehmen.

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Roti
Am ‎30‎.‎05‎.‎2017 um 21:07 schrieb DerDude1980:

Dann kann man wohl laut seiner Aussage alle Summen aus dem "Realisierte Performance"-Bereich für Aktien, Sonstiges und Forex 1:1 übernehmen.

 

Hallo,

möchte mich mit einer Detailfrage anschliessen wenn erlaubt und zwar zur Basiswährung und dem Jahreswechsel. Hat Hr. Köber oder auch andere Steuerberater empfohlen auch alle Beträge die nicht in Basiswährung (bspw. EUR) sind, unabhängig ob entweder Aktien, Optionen, Coverd Calls Verfall, Futures sowie Forex in welcher Währung auch immer gehandelt wurden, vor dem 31.12. auf jeden Fall zu schliessen bzw. manuell zurück zu konvertieren in die Basiswährung um bei der Steuererklärung auch richtig und ohne Schwierigkeiten die tatsächlich realisierten G/V, ggf. Zinsen vom Marginkonto anzugeben?

 

Danke :rolleyes:

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DerDude1980
Am 3.6.2017 um 12:10 schrieb Roti:

 

Hat Hr. Köber oder auch andere Steuerberater empfohlen auch alle Beträge die nicht in Basiswährung (bspw. EUR) sind, unabhängig ob entweder Aktien, Optionen, Coverd Calls Verfall, Futures sowie Forex in welcher Währung auch immer gehandelt wurden, vor dem 31.12. auf jeden Fall zu schliessen bzw. manuell zurück zu konvertieren in die Basiswährung um bei der Steuererklärung auch richtig und ohne Schwierigkeiten die tatsächlich realisierten G/V, ggf. Zinsen vom Marginkonto anzugeben?

Seine Empfehlung bezog sich wohl in erster Linie auf Short-Optionspositionen, da die eingenommene Prämie einfach (schwachsinnigerweise...) komplett als realisierter "Gewinn" aus Steuersicht eingestuft wird. De facto macht man natürlich überhaupt keinen Gewinn, bevor nicht die damit verbundene Verpflichtung aus dem Optionsgeschäft erloschen ist, indem man diese Pflicht durch Rückkauf oder Verfall der Option los wird. Um diese unsinnige (temporäre) Steuerbelastung zu umgehen, war die Empfehlung, dass man diese Shorts vor Jahresende schließt und ggf. im neuen Jahr dann wieder eröffnet.

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Kaison75
· bearbeitet von Kaison75

Hallo zusammen,

 

erst einmal vielen Dank für die interessanten Informationen!

 

Ich habe im letzten Jahr versucht, einen Verlust im IB-Konto vom Finanzamt anerkennen zu lassen. Auf die erste Ablehnung hat mein Steuerberater darauf hingewiesen, dass der §43a Abs. 3 S. 4 für ausländische Konten nicht gilt. Die Antwort des Finanzamts habe ich angehängt. Handelt es sich dabei um neuere Rechtsprechung, oder gelten noch die Aussagen von taxadvisor und anderen weiter oben in diesem Thread?

 

Kann mir jemand sagen, ob IB einen Verlustverrechnungstopf führt? Ich gehe davon aus, dass es keinen gibt, da ja auch keine Steuer abgeführt wird.

 

Vielen Dank!

 

Kai

 

 

Steuer.JPG

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sollner11

ich würde nicht sagen dass nicht vorgelegt werden kann, sondern dass nicht vorgelegt werden muss, da das Gesetz nur für Deutsche Konten/Depots/Banken/Broker gelten kann

und IB führt keinen Topf, willst du Verluste vortragen musst du sie erklären ... ansonsten verfallen sie sowieso

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Taxadvisor
vor 4 Stunden schrieb Kaison75:

Hallo zusammen,

 

erst einmal vielen Dank für die interessanten Informationen!

 

Ich habe im letzten Jahr versucht, einen Verlust im IB-Konto vom Finanzamt anerkennen zu lassen. Auf die erste Ablehnung hat mein Steuerberater darauf hingewiesen, dass der §43a Abs. 3 S. 4 für ausländische Konten nicht gilt. Die Antwort des Finanzamts habe ich angehängt. Handelt es sich dabei um neuere Rechtsprechung, oder gelten noch die Aussagen von taxadvisor und anderen weiter oben in diesem Thread?

 

Kann mir jemand sagen, ob IB einen Verlustverrechnungstopf führt? Ich gehe davon aus, dass es keinen gibt, da ja auch keine Steuer abgeführt wird.

 

 

 

Das Schreiben des Finanzamtes ist schlicht und einfach FALSCH. Die angeführten Urteile sind nicht passend. Ich würde Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen und mir IN JEDEM FALL die Kosten Deines StB erstatten lassen. Wenn Dein StB schon darauf hingewiesen hat, dass es sich um ein ausl. KI handelt, ist dem FA nicht mehr zu helfen. Spätestens mit diesem Argument konnten wir bisher den Sachbearbeiter zu einer Änderung/Rückfrage bewegen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Kaison75
· bearbeitet von Kaison75

Vielen Dank, sollner und Taxadvisor! Ich war schon etwas verunsichert. Nach Durchsicht der Urteile bin ich zu folgenden Schlüssen gekommen:

 

1. Das vom Finanzamt angeführte Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 27.01.2016 (2 K 1845/15) ist für meinen Fall nicht zutreffend, da es sich dort um einen inländischen Broker handelt, für den die Forderung nach Vorlage einer Bescheinigung im Sinne des §43a Abs. 3 S. 4 selbstverständlich gilt. Nur für diesen Fall wurde geurteilt, dass die Gründe für die Nichtvorlage der Bescheinigung nicht maßgeblich sind.

 

2. Das zweite angeführte Urteil des Hessischen FG vom 16.05.2017 (4 K 2554/13) hat ebenfalls keine Gültigkeit für meinen Fall, da dort ebenfalls ein deutsches Kreditinstitut beteiligt ist. Weiterhin ging es im Verfahren um die Anrechnung einer Kapitalertragssteuer, nicht aber um die Anerkennung von Verlusten.

 

Sehe ich das richtig?

 

Danke und Gruß,

 

Kai

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Allesverwerter
Am 22.3.2015 um 15:07 schrieb DerDude1980:

Hallo zusammen,

 

da hier anscheinend Interesse daran besteht, sich über die richtige "Steuererklärungsmethodik" bei IB auszutauschen, erkläre ich im Folgenden mal, wie ich meine Steuer für mein Lynx Broker-Depot (IB-Reseller) mache.

 

Ich erstelle mir zunächst ein Excel-File der relevanten Trades über das Account Management mittels "Berichte -> Aktivität -> Flex Queries". Folgende Felddaten lasse ich mir exportieren:

 

AssetClass

Open/CloseIndicator

Symbol

Description

Trade Date

Buy/Sell

Quantity

Multiplier

TradePrice

IB Commission

Currency

FXRateToBase

 

Damit habe ich alles, was ich benötige. Aus den einzelnen Transaktionen baue ich mir dann eine übersichtliche Excel-Tabelle mit deutschen Bezeichnungen für das Finanzamt zusammen, die wie folgt aussieht:

 

lynx_agst.jpg  43   151 kB

 

Für mich ist das insbesondere deswegen wichtig, weil IB das Trade-Ergebnis von kombinierten Options- und Aktiengeschäften, wie z. B. Covered Calls, im Activity Statement zusammenfasst, was laut deutschem Steuerrecht nicht zulässig ist. In meiner Tabelle für das Finanzamt trenne ich daher Options- und Aktiengeschäfte entsprechend voneinander und saldiere alles einzeln für sich (siehe in meiner Beispieltabelle oben z. B. die Trades zu BITA / Bitauto - das war ein erfolgreicher Covered Call-Trade).

 

Dividenden, Forexergebnisse und Withholding Taxes übernehme ich 1:1 aus dem Activity Statement, weil diese Werte meiner Meinung nach konform zum deutschen Steuerrecht ermittelt werden.

 

Vielen Dank für diese Hilfestellung!!!

 

Hinweis zum Excel: Die csv-Datei ließ sich bei mir nicht gut in Spalten importieren (Kommas verrutscht, teilweise Datumsdarstellung anstatt Beträge; test-Korrektur-Datei dann nicht mehr importierbar), ich haben daraufhin die xml-Datei von IB genommen und in Excel importiert, das lief ohne Probleme.

 

 

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oktavian
Am 15.2.2015 um 13:41 schrieb vigan:

Was mir nicht 100% klar ist:

 

2.)Was ist mit Broker interests paid/received?

Die erhaltenen Zinsen sind zu versteuern, die gezahlten aber nicht zu berücksichtigende Werbungskosten?

 

3.) Was ist bei Leerverkauf mit den an den Abnehmer gezahlten Dividendenausgleichzahlungen. Mindern diese meine Dividendeneinnahmen und der Dividendenabschlag führt bei EIndeckung zu Aktiengewinnen?

Zinsen und Behandlung von Leerverkäufen ist mir auch immer noch nicht ganz klar, z.B. wie bei einem Leerverkauf mit den Leihgebühren umgegangen wird. Mindern diese den Ertrag beim Schließen der Position oder sind diese gar nicht ansatzufähig?

 

Würde mich freuen, wenn jemand da mehr weiß.

 

Gut erklärt zu Forex fand ich diesen Blogbeitrag: blog

--> Die Ergebnisse im realized summary unter Forex, müssen also imho in die Anlage SO.

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