Gültigkeit
Dieser ältere Eingangspost: "Steuerstatus und Trackingdifferenzen ..." berücksichtigt die kapitalerstragssteuerlichen Randbedingungen bis einschließlich 2017
Neuer Eingangspost für die Randbedingungen ab 2018 direkt oben drüber (#1)
Ziele
Rasche Erkennbarkeit, welche Aktien-ETFs auf Standardindizes in DE handelbar sind, sowie welchen (deutschen) Steuerstatus und welche Abweichungen von der jeweiligen Indexperfomance sie in den letzten zehn Jahren
Um diese Diskussion zu beenden zitiere ich mal die Gesetzesbegründung zum eigentlich schon eindeutigen § 56 (1) InvStg neue Fassung (meine Hervorhebungen).
MaW jeder ausländische Fonds, der ausschüttungsgleiche Erträge hat und nicht eine ggfs. zusätzliche ausreichende Ausschüttung zum Jahresende beschließt, wird 2017 steuerhässlich sein.
Die angesprochene Frist des § 1 Absatz 3 Satz 5 InvStG alte Fassung beträgt vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, also hier bis zum 30