Ich überlege aktuell auch in diese Richtung:   Hintergrund ist ein neues Urteil von 2023: https://www.deubner-steuern.de/themen/steuerfreie-einnahmen/steuerfreie-schenkung/niessbrauch/uebertragung-einkuenfte-familie.html   Stichwort Befristeter Zuwendungsniessbrauch: Die Kinder erhalten einen Schenkungsvertrag  für die Erträge/Ausschüttungen. Die Wertpapiere werden auf das Kinderdepot übertragen, aber gemäß Vertrag bleibt der Eigentümer der Vater.