Das Deutsche Steuerrecht kennt für Privatanleger keine Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (= Depotwert+Kontovermögen+Wert schwebender Geschäfte zum Ende des Jahres abzgl. Stand Jahresanfang). Insofern helfen Dir NAVs per Ultimo nur hinsichtlich einer Plausibilisierung.   Für die Steuererklärung muss man JEDEN Zufluss auf den Konten prüfen, ob 1) Erträge aus der Überlassung von Kapital zugeflossen sind (Zinsen, Dividenden) -> §20 Absatz 1 EStG, 2) der Zufluss im Zusammenh