Verlustverrechnungstöpfe sind an die Bank (BNP Paribas Niederlassung Deutschland) gebunden, nicht an die Marke (DAB, Consors). Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet die Bank zu einer übergreifenden Besteuerung der Kapitalerträge über alle Konten/Depots, die ein Kunde bei der Bank hat. Als Konsequenz gibt es nur eine Steuerbescheinigung und/oder Verlustbescheinigung der Bank pro Jahr (und nicht eine pro Marke). Unterjährig führen Consors und DAB zwar separate FSAs und Verlustverrechnungstöpfe, so