Mal zur förderschädlichen Kündigung eines Riester-Vertrages:   Nachdem Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt wurden, müssen ja auch die Gewinne noch versteuert werden. Ich lese, dass hierfür der normale Steuertarif greift und nicht die Abgeltungssteuer (<60/62 Jahre). Ich finde aber nicht die entsprechend greifenden Gesetzesstellen. Kann hier jemand helfen?