Letztes Jahr im April habe ich EUWAX Gold Anteile (WKN: EWG0LD, ISIN: DE000EWG0LD) nach eine Haltedauer von über 2 Jahren verkauft.
Mein Broker hat von dem Gewinn Abgeltungssteuer einbehalten. Dies erschien mir damals auch gerechtfertigt. Es hieß immer: EUWAX Gold fällt unter die Abgeltungssteuer, EUWAX Gold II nicht.
Dann kam das BFH Urteil vom 16. Juni 2020, VIII R 7/17.
Und mittlerweile schreibt Onvista, dass auch Veräußerungsgewinne bei EUWAX Gold (EWG0LD)