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stagflation

Abgeltungssteuer EUWAX Gold (EWG0LD)

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 49 Minuten von Lugano:

Hast Du meinen Beitrag #22 nicht gelesen?

 

Bestimmt, aber er hat ihm nicht gefallen. :rolleyes:

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PKW
Am 9.7.2022 um 13:45 von Lugano:

Hast Du meinen Beitrag #22 nicht gelesen?

Der Anwalt hört die Kasse klingeln (Rechtsschutzversicherung). Egal ob er etwas für seinen Mandanten erreicht oder nicht, die Kasse wird klingeln.

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jimknopf777

Ich habe mir das Gold physikalisch liefern lassen, dazu sind die Inhaberschuldverschreibungen in meinem Namen an die BNP Paribas übertragen worden, diese hat dann den Druck des Goldes beauftragt.

Im Prinzip ist dieser Vorgang gleichzusetzen mit dem Verschieben von Aktien oder ETFs  vom Depotkonto einer Bank in das Depotkonto einer anderen Bank, dabei fallen ja auch keine Kapitalertragssteuern an,

da es sich um keinen Verkauf handelt. 

Ich verstehe aber nicht warum Ihr so darauf pocht recht zu haben, lasst uns doch mal abwarten wie es in der Sache weitergeht, Spekulationen helfen da jetzt nicht wirklich weiter.  

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 24 Minuten von jimknopf777:

Ich habe mir das Gold physikalisch liefern lassen, dazu sind die Inhaberschuldverschreibungen in meinem Namen an die BNP Paribas übertragen worden, diese hat dann den Druck des Goldes beauftragt.

JimKnopf,

ich bin doch oben schon darauf eingegangen.

 

Wenn der Euwax-Gold als Kapitalforderung einzustufen ist, dann liegt hier ein Wechsel von einem Wirtschaftsgut in ein anderes vor. Rechtlich ist das dann ein Tausch des einen WG in ein anderes WG. Du hast dann die Kapitalforderung veräußert und Goldbarren eingekauft. Die Veräußerung einer Kapitalforderung unterliegt der Abgeltungssteuer. Der Veräußerungswert ist gleich den Anschaffungskosten für die Goldbarren. Wenn du die Barren binnen Jahresfrist nach dem Tausch veräußerst, wird das zu einem § 23 EStG-Fall.

 

Im Ergebnis streitest du mit der Bank bzw. dem FA darüber, ob EWG0LD als Kapitalforderung einzustufen ist oder einen mittelbaren Goldkauf gleichkommt. Zuvor muss sogar geprüft werden, ob die Veräußerung nicht unter das InvStG fällt. Siehe das oben verlinkte BFH Urteil vom 12. April 2021, VIII R 15/18, welches zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaft (heute KAGB: AIF oder OGAW-Gesellschaften) und Investmentfonds (+ Risikomischung im Portfolio) unterscheidet.

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Andreas R.
Am 12.7.2022 um 11:08 von jimknopf777:

Ich verstehe aber nicht warum Ihr so darauf pocht recht zu haben, lasst uns doch mal abwarten wie es in der Sache weitergeht, Spekulationen helfen da jetzt nicht wirklich weiter.  

 

Weil einige von uns Erfahrung mit der Problematik haben und das alles schonmal erlebt haben?

Die Bank ist im Recht, dein Anwalt lutscht dich aus, du willst nur das hören, was dir gefällt.

Sorry, da ist einfach Hopfen und Malz verloren, also kämpfe deinen Kampf und verbrenne noch mehr Geld.

Wegen solchen Mitmenschen gibt es Mifid usw.

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Wrungel
On 6/21/2022 at 11:55 AM, MeinNameIstHase said:

Hi, 

die Einlösung einer Schuldverschreibung wird in §20 Absatz 2 EStG einer Veräußerung gleichgesetzt. Mit dem Argument kommst du nicht weiter. Es geht um die Frage, ob überhaupt eine Kapitalforderung vorliegt und dies ein Fall für § 20 Absatz 2 Satz 1 Nr. 7 EStG  in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG ist oder ob es eine Sachforderung ist. 

 

Ich kann Dir nicht sagen, ob Deine Situation von den BFH-Urteilen jetzt abgedeckt ist. Einerseits habe ich Zweifel, ob Euwax-I als Sachforderung und nicht als Kapitalforderung durchgeht, weil nur 100g Stückelungen einen Lieferanspruch haben. Andererseits hast Du in Deinem Fall ja genau von dem Lieferanspruch Gebrauch gemacht.

 

Problem: Ist eine gesplittete Klassifizierung möglich? Die Definition als Kapitalforderung bzw. Wertpapier müsste eigentlich unabhängig von der persönlichen Situation des Gläubigers erfolgen und dann wäre Deine Einlösung einer Veräußerung der Kapitalforderung und Anschaffung des physischen Goldes gleich zu setzen, wenn Euwax-I als sonstige Kapitalforderung im Sinne von § 20 Absatz 1 Nr 7 EStG zu qualifizieren wäre. Die Begründung dafür wäre, dass nicht jeder Gläubiger einen Anspruch auf Auslieferung hätte, sondern nur die, welche 100g oder ein Vielfaches beanspruchen.
 

So gesehen teilst du dann das Schicksal eines Kleinanlegers, der gerade nicht liefern lassen kann.

Probier's einfach am Ende des Jahres, per Steuererklärungskorrektur die Einlösung als nicht-steuerbaren Vorgang raus aus den Kapitaleinkünften zu kriegen.

 

Unterjährig gegen die Bank vorgehen, kostet nur Geld.

Theoretisch könnte man versuchen, Einspruch gegen die Steuererklärung der Bank bei ihrem Betriebsstätten-FA einzulegen (als Betroffener die Bank in ein Einspruchsverfahren zu zwingen). Hier Monatsfrist für Einspruch beachten, auch wenn du gar nicht weißt, wann die beginnt. (Ich kenne keinen Fall, wo jemand erfolgreich die Bank vertretend Einspruch als Betroffener beim Betriebsstätten-FA der Bank einlegte.)

Dann könnte man noch zivilrechtlich gegen die Bank klagen, aber Du hättest da eine Schadenminimierungspflicht, sprich die Verpflichtung zur Korrektur per Steuererklärung, so dass nur der Zinsschaden relevant ist. Ginge die Korrektur schief, wär's dann gar kein Schadensfall. Kurz: Außer Kosten nichts gewesen.

Hallo, ich versuche mich gerade an der Steuererklärung, um die Steuer auf den fiktiven Gewinn bei physischer Goldauslieferung (nach einem Jahr Haltedauer) zurückzufordern. Kann mir jemand einen Tipp geben,  welche Anlage (KAP od SO?) und welche Zeilen infrage kämen?

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 4 Stunden von Wrungel:

Hallo, ich versuche mich gerade an der Steuererklärung, um die Steuer auf den fiktiven Gewinn bei physischer Goldauslieferung (nach einem Jahr Haltedauer) zurückzufordern. Kann mir jemand einen Tipp geben,  welche Anlage (KAP od SO?) und welche Zeilen infrage kämen?

Der Satz verwirrt bzw. ist Ausdruck Deiner Verwirrung. ;)

 

Steuern kann man nur zurückfordern, wenn sie zuvor einbehalten wurden? (Das ist dann real.) Darüber gibt es eine Steuerbescheinigung (Jahressteuerbescheinigung als Quittung sozusagen). Die Frage ist dann, ob sie zu Recht einbehalten wurden oder nicht?

 

Beispiel: Bank bescheinigt Kapitalerträge (Zeile 7) in Höhe von 1000 Euro. 

Du hast eine Abrechnung über "Goldpapiere", aus der hervorgeht, dass 150 Euro Gewinn (aus deren Veräußerung/Goldbarrenlieferung**) der Abgeltungssteuer unterlegen haben und vertrittst die Rechtsauffassung, dass dies zu Unrecht geschehen ist.

Anlage Kap Zeile 7: 1000 Euro (lt. Bescheinigung) .... korrigiert 850 (Begründung lt. Begleitschreiben)

 

Hinweis: Die Abrechnung der Goldlieferung (bzw. was die Bank Dir da schreibt) listet auch auf, ob und wieviel KapErtSt, Soli einbehalten wurden. Aber das kann verwirren, wenn da eine Verrechnung mit Freibetragen (Sparer-Pauschbetrag) oder etwaigen Verlusttöpfen stattfindet. Letztlich interessiert da nur eine Zeile in der Abrechnung: "Kapitalerträge"  (die dem Steuerabzug unterliegen). 

 

In die Anlage SO (Zeilen 42 - 49) kommst du nur, wenn du das Gold selbst verkauft hast. Und auch nur dann, wenn die Haltefrist nicht abgewartet wurde. Je nachdem, welche Rechtsauffassung richtig ist, kann es sein, dass die Haltefrist schon ab Kauf der Goldpapiere oder aber erst seit physischer Goldlieferung beginnt. Ähnliches gilt für die Höhe der Anschaffungskosten im Rahmen von § 23 EStG. Hat man die Frist aber abgewartet, muss man gar nichts tun.

 

 

**Zur Klarstellung: Die Goldbarrenlieferung wird genau dann als Veräußerung der Goldpapiere gegen Anschaffung der Goldbarren betrachtet, wenn die Papiere nicht die Qualifizierung "Ersatz für physischen Goldkauf mit Lieferanspruch" erfüllen. Das ist das, worum es hier im Thread ja geht: Wann gilt diese Qualifizierung? (Sind die Papiere eine Kapitalforderung oder eine Sachforderung?)

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PKW
Am 12.7.2022 um 11:08 von jimknopf777:

lasst uns doch mal abwarten wie es in der Sache weitergeht

Es ist nun ein gutes Jahr ins Land gegangen. Wie ist es denn in der Sache weiter gegangen?

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SlowHand7
vor einer Stunde von PKW:

Es ist nun ein gutes Jahr ins Land gegangen. Wie ist es denn in der Sache weiter gegangen?

Was sollte da jetzt weiter gehen?

Der Unterschied zwischen EUWAX Gold 1 und 2 ist doch wohl klar, oder?

Warum sonst wurde das entwickelt?

 

 

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chirlu
vor einer Stunde von PKW:

Wie ist es denn in der Sache weiter gegangen?

 

Einen Monat später ist @jimknopf777 zuletzt hier im Forum gewesen, seither über ein Jahr nicht mehr. Daher würde ich nicht mit einer Antwort rechnen.

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PKW
vor 1 Minute von SlowHand7:

Der Unterschied zwischen EUWAX Gold 1 und 2 ist doch wohl klar, oder?

Mir schon ;)
Dem Rechtsanwalt von Jim Knopf war dieser Unterschied aber nicht geläufig.

vor 4 Minuten von SlowHand7:

Was sollte da jetzt weiter gehen?

Nachrichten von Gerichtsverfahren lesen und die Bestätigung erhalten, dass es immer noch den steuerlichen Unterschied zwischen Euwax 1 und 2 gibt.
Ich hätte halt gerne die Bestätigung gelesen, dass Jim Knopfs Rechtsanwalt mit seiner Auffassung daneben liegt.
Nicht dass übermorgen ein Neuling hier aufschlägt und meint, dass alle Kommentatoren vorher falsch lagen und auf die Auffassung des Knopf'schen Rechtsanwaltes baut. Und vielleicht Geld in eine Rechtsberatung investiert, die absehbar keinen Benefit ergibt.

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jimknopf777

Moin Zusammen, der Anwalt hat ein paar Schreiben an die Bank geschickt, die sich aber weigerte das Geld zu erstatten. Die Bank hat mich dann ans Finanzamt verwiesen. Das Finanzamt hat mir signalisiert, das es mir mit der nächsten Lohnsteuererklärung das Geld erstatten würde. Da zeitlich gesehen eine Klage keinen Sinn gemacht hätte, habe ich paar Monate gewartet und mir die Abgeltungssteuer dann mit der letzten Steuererklärung erstatten lassen.

 

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Lugano

Das Finanzamt geht ganz schön verschwenderisch mit "unseren" Steuergeldern um.

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jimknopf777
vor 23 Stunden von Lugano:

Das Finanzamt geht ganz schön verschwenderisch mit "unseren" Steuergeldern um.

Oder kennt sich besser mit der Rechtslage aus als die selbsternannten Experten hier. Ich bereue es hier gepostet zu haben. Hoffentlich hilft meine Erfahrung anderen Anlegern mit dem selben Problem. Den Rechthabern und Missgünstingen hier ist eh  nicht mehr zu helfen. Das war mein letzter Post in diesem Forum

 

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