Na toll…..Menno…   „Keine Ausweitung und Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage Im Referentenentwurf des BMF war eine Neufassung von § 13 Abs 1 Satz 1 des 5. VermBG vorgesehen. Damit sollte die Einkommensgrenze bei der steuerfreien Arbeitnehmer-Sparzulage für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen aufgehoben werden. Der Höchstbetrag für die geförderten vermögenswirksamen Leistungen sollte mit einer Anhebung auf 1.200 EUR verdreifacht werden. Die höchs