Nächstes Jahr wird ein Urteil des BVerfG erwartet, das über die Rechtmässigkeit der getrennten Verlustverrechnung endgültig entscheidet. Sollte es sich dem Urteil des BFH anschließen, das die getrennte Verrechnung für nicht verfassungskonform hält, dann könnte man mit Dividenden/Zinsen verrechnen.