Hallo zusammen, ich interessiere mich aktuell für eine ambulante Zusatzversicherung zu meiner GKV (PKV kommt aus verschiedenen Gründen nicht für mich in Frage). Z.B. die Tarife KAMP der DKV oder 181/182 der ARAG. Bei beiden unterscheidet sich ja die Höhe der Leistung darin, ob die GKV vorleistet oder nicht. In welchen Fällen wäre das denn bei einem Kassenarzt der Fall? Zählt die "Vorleistung" der GKV dann jeweils nur für die einzelnen Abrechnungspunkte auf der Rechnung oder pauschal für d