Wertpapier Forum: depot im ausland

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depot im ausland Thema bewerten: -----

#21 Mitglied ist offline   ghostkeeper 

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Geschrieben 19. April 2007 - 16:08

@leinad

AHA !

Aber um in der Welt herumzureisen bedarf es doch schon etwas mehr Geld ???

Und bei Deiner Strategie und keinem ständigen Aufenthalt in D würde ich mein Depot aber verlagern, z.B. nach Ö. Allerdings fallen dort auf sämtliche anderen Erträge Steuern an.

NV-Bescheinigung gibts auf jeden Fall (lt. Aufdruck) bis Höhe Grundfreibetrag.
Sind lt. 2005'er Tabelle 15 431 €.

cu
Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

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#22 Mitglied ist offline   Anibaldo 

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Geschrieben 20. April 2007 - 08:31

Also ich lebe ganzjährig in Spanien, bin aber immer noch für in DE erzielte Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, Zinserträge etc. in DE 'beschränkt steuerpflichtig'.

Das ist insofern unangenehm, als man zwei Steuererklärungen abgeben muss, und - wie sich das in der Praxis ausnimmt, sehe ich erst nächstes Jahr - das in DE erwirtschaftete und versteuerte Einkommen in ES angeben muss, wobei die in DE gezahlte Steuer in ES verrechnet werden kann. Falls man dafür beglaubigte Übersetzungen braucht, ist es vermutlich billiger, zweimal Steuern zu zahlen.

Meine Reaktion, als mir das DE-Finanzamt mitteilte, dass ich als 'Gebietsfremder' auch weiterhin in DE für dort erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen beschränkt steuerpflichtig sein würde, war, meine Spargroschen nach ES abzuziehen. Dort werden auf alle Kapitalerträge pauschal und automatisch 18% Steuern erhoben, m.E. ein relativ fairer Deal, außer für langfristige Investments.

Dummerweise ist das ES-Bankwesen hoffnungslos überteuert und rückständig. Dividenden-ETF's kann man praktisch überhaupt nicht kaufen, zumindest nicht über meinen Broker. Fonds gibt's nur mit AA. Konsequenz: Längerfristige Kapitalanlagen weiterhin in DE.

A.

#23 Mitglied ist offline   Raccoon 

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Geschrieben 20. April 2007 - 09:23

Aehnliche Situation wie bei Anibaldo - mache auch getrennte Steuererklaerung, 'beschraenkt' in DE und hier, wo man sich nicht fuer Einkuenfte jeglicher Art im Ausland (also DE) interessiert. Ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht.
Ich lege mein Geld lieber in Deutschland an, da ich der Regierung hier nicht traue und das Bankensystem von vorgestern ist, daher zahle ich die paar Steuern in DE gerne. Wobei die ZASt-Befreiung natuerlich ein grosser Vorteil ist, d.h. z.Zt. muss ich nur Spekugewinne (sofern sie anfallen) und Ausschuettungen versteuern.

Die zu zahlenden Steuern hier waeren wahrscheinlich eh nicht niedriger, da ich ein Gehalt beziehe (zu versteuern, logo) und durch zusaetzliche Kapitalertraege die gesamten Einkuenfte hoeher waeren, was nicht nur die absoluten Steuern sondern u.U auch noch den Steuersatz erhoehen wuerde. ZASt gibt's hier uebrigens auch, also lass' ich mein Geld lieber bis auf weiteres in Deutschland.

Statt ueber das "depot im ausland" sollte man vielleicht besser ueber den 'Anleger im Ausland' nachdenken. ;)

Dieser Beitrag wurde von Raccon bearbeitet: 20. April 2007 - 09:27

Black holes suck.

#24 Mitglied ist offline   leinad 

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Geschrieben 20. April 2007 - 10:06

Beitrag anzeigenghostkeeper, am 19.04.2007, 17:08, schrieb:

@leinad

AHA !

Aber um in der Welt herumzureisen bedarf es doch schon etwas mehr Geld ???

Und bei Deiner Strategie und keinem ständigen Aufenthalt in D würde ich mein Depot aber verlagern, z.B. nach Ö. Allerdings fallen dort auf sämtliche anderen Erträge Steuern an.

NV-Bescheinigung gibts auf jeden Fall (lt. Aufdruck) bis Höhe Grundfreibetrag.
Sind lt. 2005'er Tabelle 15 431 €.

cu

Wir sind ziemlich anspruchslos, uns reichen 1200 Euro übrig im Monat, wir reisen als einfache Rucksacktouris.
Wir werden das mit der NV in Dt. machen.
Denke das ist bisher die günstigste Lösung.
Aus Kostengründen und wegen dem besseren Wetter werden wir unseren Zweitwohnsitz auf die Philippinen verlegen.
Da haben wir für 5000 Euro ein Haus und Grund Anfang des Jahres gekauft.
Allein dadurch dass wir die Miete in Deutschland einsparen hat sich das Haus bereits in 2 Jahren bezahlt gemacht.
Und da sich all unsere Aktivitäten in den letzten Jahren ins Internet verlagert haben, ist es ganz egal wo wir auf dem Globus sind, wir sind quasi überall Zuhause.

Gruss
leinad
Ein Staat, der ab 1961 geborene Arbeitnehmer um eingezahlte Rentenbeiträge betrügt, ist es nicht wert, dass Mann Kinder in ihm zeugt, noch dass Mann länger als nötig in ihm lebt, Sozialbeiträge und Steuern zahlt !

#25 Mitglied ist offline   wizzackr 

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Geschrieben 20. April 2007 - 10:40

Beitrag anzeigenAnibaldo, am 20.04.2007, 08:31, schrieb:

Also ich lebe ganzjährig in Spanien, bin aber immer noch für in DE erzielte Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, Zinserträge etc. in DE 'beschränkt steuerpflichtig'.


Beitrag anzeigenRaccon, am 20.04.2007, 09:23, schrieb:

Aehnliche Situation wie bei Anibaldo - mache auch getrennte Steuererklaerung, 'beschraenkt' in DE und hier, wo man sich nicht fuer Einkuenfte jeglicher Art im Ausland (also DE) interessiert.


Dumme Frage: Kann man sich das denn aussuchen? Nachdem ich hier in A meinen festen Wohnsitz habe dachte ich dass ich hier auch voll steuerpflichtig - inkl. evtl. ausländischer Kapitalerträge - bin... :blink:

#26 Mitglied ist offline   Anibaldo 

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Geschrieben 20. April 2007 - 11:14

Beitrag anzeigenwizzackr, am 20.04.2007, 10:40, schrieb:

Dumme Frage: Kann man sich das denn aussuchen? Nachdem ich hier in A meinen festen Wohnsitz habe dachte ich dass ich hier auch voll steuerpflichtig - inkl. evtl. ausländischer Kapitalerträge - bin... :blink:



Ich schätze mal, das hängt vom jeweiligen DBA ab. Aussuchen kannst Du Dir da ziemlich sicher nichts. Für mich bedeutet das z.B., dass ich in dem Jahr, in dem ich meine langfristigen Positionen in DE auflöse, vermutlich besser wegkomme, wenn ich meinen Wohnsitz in jenem Jahr nach DE verlege, zumindest für 183 Tage, weil ich sonst zwar in DE keine Steuern zahlen muss, aber in ES 18%...

A.

#27 Mitglied ist offline   Raccoon 

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Geschrieben 20. April 2007 - 12:02

Aussuchen ist nich', die jeweilige Gesetzgebung der Laender wo du dich aufhaelst bzw. deine Einkuenfte hast schreibt dir das vor. Ein DBA mag sich darueber hinwegsetzen und die Sache anders regeln, sofern es eins gibt.

Beispiel (ohne DBA):
Kein Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt in Deutschland, damit beschraenkt steuerplichtig in DE. Du lebst in Land A, das sich fuer auslaendische Einkuenfte nicht interessiert. Dann zahlst du Steuern fuer dein Einkommen in Deutschland (nicht nur fuer Kapitalertraege (ausgenommen ZASt) aber auch fuer Mieteinnahmen usw.) in DE und Steuern auf dein Einkommen in Land A (sofern du dort eins hast).

Lebst du in Land B und das dortige Gesetz schreibt vor, dass du auch fuer auslaendische (Kapital-)Einkuenfte Steuern zahlen musst, dann zahlst du auch dort auf deine Einkuenfte aus DE Steuern (ausser natuerlich, du verschweigst diese), also doppelt.

Damit erklaert sich auch der Sinn eines DBA - eine solche Doppelbesteuerung soll vermieden werden. DBAs sind fuer jedes Land anders geregelt, und wie gesagt es gibt auch Laender, wo kein DBA besteht (was gut oder schlecht sein kann, abhaengig von den Gesetzen im jeweiligen Land).

Dieser Beitrag wurde von Raccon bearbeitet: 20. April 2007 - 12:04

Black holes suck.

#28 Mitglied ist offline   wizzackr 

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Geschrieben 20. April 2007 - 12:42

Vielen herzlichen Dank, Raccon und Anibaldo! - ich sehe jetzt wesentlich klarer. Werde nun bei meinem Steuerberater nachfragen ob ein DBA zwischen D und A besteht und wenn ja, wie es geartet ist...

Ist echt eine... verwirrende Erfahrung, sich zum ersten Mal durch den Steuerjungle zu schlagen... :blink:

#29 Mitglied ist offline   leinad 

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Geschrieben 20. April 2007 - 14:39

Hallo Anibaldo und Raccon,
Ihr scheint Euch ja ein bischen mit der Matherie auszukennen.
Könnte das Eurer Meinung nach so klappen, mit der Nichtveranlagungsbescheinigung, im Ausland leben und den Erstwohnsitz in Deutschland beibehalten ?
Also in Dt. voll steuerpflichtig sein ?
Mit der NV müßte ich doch alles dann steuerfrei bekommen, denke ich.....
Oder gibt es da einen Punkt den ich nicht bedenke, Eurer Meinung nach ?

Dank und Gruss
leinad
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#30 Mitglied ist offline   Anibaldo 

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Geschrieben 20. April 2007 - 16:55

Beitrag anzeigenleinad, am 20.04.2007, 14:39, schrieb:

Hallo Anibaldo und Raccon,
Ihr scheint Euch ja ein bischen mit der Matherie auszukennen.
Könnte das Eurer Meinung nach so klappen, mit der Nichtveranlagungsbescheinigung, im Ausland leben und den Erstwohnsitz in Deutschland beibehalten ?
Also in Dt. voll steuerpflichtig sein ?
Mit der NV müßte ich doch alles dann steuerfrei bekommen, denke ich.....
Oder gibt es da einen Punkt den ich nicht bedenke, Eurer Meinung nach ?

Dank und Gruss
leinad


Das DE-Finanzamzt wird Dir einen Fragebogen schicken, wenn Du denen mitteilst, dass Du nicht mehr in DE wohnst. Anhand der Angaben, die Du machst, wird dann geprüft, ob Du in DE beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig bist.

Falls Du planst, in ein Niedrigsteuerland zu ziehen, wirst Du als DE-Staatsbürger weiterhin mit Deinem Welteinkommen in DE unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Ein Trost: Nur für die nächsten 10 Jahre... :w00t:

A.

#31 Mitglied ist offline   Raccoon 

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Geschrieben 20. April 2007 - 17:22

Beitrag anzeigenleinad, am 20.04.2007, 21:39, schrieb:

Hallo Anibaldo und Raccon,
Ihr scheint Euch ja ein bischen mit der Matherie auszukennen.

Naja, lebe selber im Ausland aber die Sache ist sehr kompliziert, du solltest dich daher nicht auf meine Aussagen verlassen und einen Steuerberater oder das Finanzamt fragen (verbindliche Auskunft beim FA geben lassen, auch wenn's kostet!).

Zitat

Könnte das Eurer Meinung nach so klappen, mit der Nichtveranlagungsbescheinigung, im Ausland leben und den Erstwohnsitz in Deutschland beibehalten ?

In dem Fall spricht man nicht mehr von Erst- und Zweitwohnsitz (gilt nur, wenn diese alle in Deutschland sind), d.h. man hat einfach einen Wohnsitz in Deutschland oder man hat keinen. Dabei ist es auch egal, ob du noch einen Wohnsitz im Ausland hast (oder nicht):

Zitat

§ 8 AO Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

D.h., du musst eine Wohnung (oder ein Haus) besitzen und die Absicht haben, dies selber zu nutzen. Ansonsten erkennt das FA den Wohnsitz in Deutschland nicht an.

Zitat

Also in Dt. voll steuerpflichtig sein ?

Zur unbeschraenkten Steuerpflicht brauchst du einen Wohnsitz (s.o.) in Deutschland:

Zitat

§ 1 (1) EStG
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden.

Kein Wohnsitz aber Einkommen in DE = beschraenkt steuerpflichtig.

Zitat

Mit der NV müßte ich doch alles dann steuerfrei bekommen, denke ich.....
Oder gibt es da einen Punkt den ich nicht bedenke, Eurer Meinung nach ?

Zur NV kann ich leider nichts sagen. Bekommt man die so einfach?


Beitrag anzeigenAnibaldo, am 20.04.2007, 23:55, schrieb:

Falls Du planst, in ein Niedrigsteuerland zu ziehen, wirst Du als DE-Staatsbürger weiterhin mit Deinem Welteinkommen in DE unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Yep. Und das ist meist nicht so gut, vor allem, wenn es kein DBA gibt.

Zitat

Ein Trost: Nur für die nächsten 10 Jahre... :w00t:

Das ist mir nicht bekannt (kann aber natuerlich stimmen) - hast du mehr Infos dazu?
Black holes suck.

#32 Mitglied ist offline   leinad 

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Geschrieben 20. April 2007 - 19:11

Also mit dem Land gibt es keinerlei Abkommen, auch kein DBA.
Eigentlich müßte es egal sein ob ich nun beschränkt oder unbeschränkt Steuerpflichtig bin.
Es dreht sich eigentlich alles um die Nichtveranlagungsbescheinigung, das ist die Kernfrage.
Bekomme ich die auch wenn ich nur beschränkt steuerpflichtig sein sollte und wenn ich mich das ganze Jahr über überhaupt nicht in Deutschland aufhalte ?
Oder eben nicht, das wäre zu klären.
Eigentlich doch relativ einfach, weil wir werden im Ausland nicht arbeiten und haben nur Kapitaleinkünfte aus Festgeld und Fonds in DE, also auch keine Mieteinkünfe.
Ich will halt alles bis 2009 vorbereitet haben und auch keine Überraschungen erleben.

Gruss
leinad
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#33 Mitglied ist offline   Anibaldo 

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Geschrieben 20. April 2007 - 20:45

Beitrag anzeigenRaccon, am 20.04.2007, 17:22, schrieb:

Das ist mir nicht bekannt (kann aber natuerlich stimmen) - hast du mehr Infos dazu?



Klar.

Außensteuergesetz

Deutsche, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen wollen, müssen verschiedene Aspekte des so genannten Außensteuergesetzes (AStG, auch "Lex Horten" genannt) berücksichtigen. Das AStG regelt Besteuerungstatbestände für Privatpersonen, die in ein Niedrigsteuergebiet umziehen und ihren bisherigen deutschen Wohnsitz aufgeben. Allerdings hat der EuGH verschiedene Aspekte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung für rechtswidrig erklärt, mithin nicht vereinbar mit der Niederlassungsfreiheit.

Anwendungsvoraussetzungen des AStG:


Es muss eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit sein.


Von den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug muss die Person mindestens fünf Jahre in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein (nicht notwendigerweise am Stück).


Der Umzug erfolgt in ein Gebiet mit niedriger Einkommensteuer. Ein Niedrigsteuergebiet (die österreichische Abgeltungssteuer fällt nicht darunter) wird dort angenommen, wo die Einkommensteuer um ein Drittel geringer ist als in Deutschland.

Der Aussiedler behält wesentliche wirtschaftliclhe Interessen in Deutschland. Beispiele für solche Interessen sind:

- Die Beteiligung von mehr als 25 Prozent an einer Personengesellschaft (KG, GbR) mit einer Betriebsstätte in Deutschland.

- Eine Beteiligung von mehr als ein Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft (AG, GmbH).

- Höhere deutsche (d.h. aus deutschen Quellen stammende) Einkünfte pro Jahr als 62.000 EUR

- Ein höheres deutsches (also dort belegenes) Vermögen als 154.000 EUR.


Wird eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist das Außensteuergesetz grundsätzlich anwendbar und eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht des Aussiedlers gegeben. Die Dauer dieser erweiterten beschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 AStG ist grundsätzlich zehn Jahre. Dieser Zeitraum wird im Einzelfall zwischen Deutschland und zum Zuzugsland durch DBA modifiziert.

Konsequenz: Bei Anlagen sollte auf Einkünfte (Dividenden, Zinsen) von deutschen Schuldnern verzichtet werden. Diese müssen nach wie vor in Deutschland versteuert werden - zum deutschen Steuerersatz, der auf das gesamte Welteinkommen des Aussiedlers angewandt würde (Progressionsvorbehalt). Das betrifft auch Spekulationsgewinne - unabhängig davon, ob der Kapitalgewinn aus deutschen oder ausländischen Quellen erzielt wurde. Dabei ist jedoch eine Verrechnung von Kapitalverlusten und Kapitalgewinnen möglich.

Wichtig: Durch eine entsprechende Anlageplanung kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht des Aussiedlers umgangen werden.

http://www.london-co...sflaggen_n2.htm

Was mich interessieren würde, weil es auch für meine Investitionsentscheidungen in DE wichtig ist, wäre zu erfahren, wie der Steuersatz bei beschränkter Steuerpflicht nun ist. Mein DE-Steuerberater ist so ein Schnarchsack, und natürlich auch nicht mit dieser - selten vorkommenden - Materie vertraut. Außerdem Schulkamerad...

A.

#34 Mitglied ist offline   ghostkeeper 

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Geschrieben 21. April 2007 - 09:23

@leinad

Wie bereits geschrieben dürfte es kein Problem sein, die NV-Bescheinigung zu bekommen wenn Deine Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag liegen.

Was man beim Antrag nicht mit beachtet wird sind z.B. abziehbare Beträge für Krankenversicherung (dürften bei einem Ehepaar nochmal ca. 3000,- sein).

Hänge mal die NV-Bescheinigung an, da steht es sogar drauf das man in diesem Fall Anspruch darauf hat.
Eine FA-Beamtin hatte mich bei meiner Frage nach der Möglichkeit nur schief angesehen.

Aber wie ???? :'(

Ich kriege sie nur in den Text.
Wenn also Interesse - kurz anmerken.


cu

Dieser Beitrag wurde von ghostkeeper bearbeitet: 21. April 2007 - 09:24

Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

#35 Mitglied ist offline   Raccoon 

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Geschrieben 21. April 2007 - 11:07

Danke Anibaldo, sehr interessant.

Wenn ich das richtig verstehe, dann entfaellt die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht nach 10 Jahren, oder?
Black holes suck.

#36 Mitglied ist offline   leinad 

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Geschrieben 23. April 2007 - 09:17

Beitrag anzeigenghostkeeper, am 21.04.2007, 10:23, schrieb:

@leinad

Wie bereits geschrieben dürfte es kein Problem sein, die NV-Bescheinigung zu bekommen wenn Deine Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag liegen.

Was man beim Antrag nicht mit beachtet wird sind z.B. abziehbare Beträge für Krankenversicherung (dürften bei einem Ehepaar nochmal ca. 3000,- sein).

Hänge mal die NV-Bescheinigung an, da steht es sogar drauf das man in diesem Fall Anspruch darauf hat.
Eine FA-Beamtin hatte mich bei meiner Frage nach der Möglichkeit nur schief angesehen.

Aber wie ???? :'(

Ich kriege sie nur in den Text.
Wenn also Interesse - kurz anmerken.
cu

Hallo ghostkeeper,
das Formular würde mich interessieren.
Wenn man auf Durchsuchen klickt und die jpg oder gif Datei dann auswählt und dann hochlädt, müßte das eigentlich funktionieren.

Gruss
leinad
Ein Staat, der ab 1961 geborene Arbeitnehmer um eingezahlte Rentenbeiträge betrügt, ist es nicht wert, dass Mann Kinder in ihm zeugt, noch dass Mann länger als nötig in ihm lebt, Sozialbeiträge und Steuern zahlt !

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