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Risikovorsorge - Krankenversicherung

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· bearbeitet von Schnitzel

Risikovorsorge - Krankenversicherung

Aus der Reihe der Risikovorsorge möchte ich hier die Krankenversicherung thematisieren und, sofern möglich, laufend aktualisieren. Die hier dargestellten Infos sollen dem Überblick dienen und das ein oder andere Thema näher beleuchten.

 

Basics:

Wer versicherungspflichtig und wer versicherungsfrei ist, wird durch das Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Versicherungspflicht wird durch § 5 SGB V und die Versicherungsfreiheit durch § 6 SGB V geregelt.

An die Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse ist man grundsätzlich 18 Monate gebunden. Eine Kündigung ist mit Einhaltung einer zwei monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonates möglich und muss innerhalb von 14 Tagen nach § 175 Abs. 4 SGB V von der Krankenversicherung dem Mitglied bestätigt werden.

Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes ist nicht zulässig und muss der Vorkasse durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen werden.

 

Wer entsprechend verdient oder zu einem der in den Paragraphen aufgeführten Personenkreisen zählt hat die Qual der Wahl. Gesetzlich oder privat versichert. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, welche hier nur im Ansatz dargestellt werden sollen.

 

Beitrag / Prämie:

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhoben bis zur aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkasse wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Seit der Gesundheitsreform 2005 zahlen alle Mitglieder zusätzlich 0,9 % aus ihrem Brutto.

Diese Situation ändert sich zum 01.01.2009. Ab diesem Tag wird ein zuvor vom Bundestag zentral festgelegter Beitragssatz von allen gesetzlichen Krankenkassen erhoben + 0,9 % + evtl. von der zuständigen Kasse erhobenen weiteren Zusatzbeitrag.

Der allgemeine Beitragssatz wurde mit 14,6 % festgeschrieben + 0,9 % für Arbeitnehmer, welches den in der Presse kommunizierten Satz von 15,5 % ergibt.

 

Privat Versicherte dagegen zahlen ihre Prämie in Abhängigkeit von vier Kriterien: Alter, Geschlecht, Risiko, Tarif. Dies hat zur Folge, dass die Prämie, die von der Gesellschaft erhoben wird höher oder niedriger ausfallen kann als in der gesetzlichen Krankenversicherung, aber nicht muss.

Der Arbeitgeber ist ab dem Tag, an dem der Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich krankenversichert ist raus aus jeglicher Zahlungsverpflichtung für die Kranken- und Pflegeversicherung. Sein Anteil an der Krankenversicherung ist auf einen Höchstbetrag beschränkt, der regelmäßig neu festgelegt wird und an die Entwicklung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist.

 

Leistungen:

Der größte Streitpunkt zwischen Kassenvertretern einer jeden Couleur. Allerdings auch zu Recht !

 

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen geht, auch wegen der unterschiedlichen Ausrichtung der Kassen, entsprechend auseinander. Vom Grunde her gilt ein mehrstufiges System der Leistungen. Alle im SGB V niedergeschriebenen Leistungen muss jede Kasse anbieten ohne Wenn und Aber. Dann gibt es Leistungen, die eine Kasse aufgrund ihrer Satzung den Versicherten anbietet sowie über Verträge mit einzelnen Leistungserbringen (davon erfährt der Versicherte am wenigsten) und natürlich der in den letzten Jahren immer wichtiger gewordene Bereich der Produkte wie jüngst die Tarife für Selbstbeteiligung, Beitragsrückzahlung und Hausarztmodell.

Größter Pluspunkt der GKV ist (noch?) die beitragsfreie Familienversicherung von Ehefrau/-mann und Kindern.

Auslands-Krankenversicherung: Grundsätzlich ist man mittlerweile im westeuropäischen Ausland über die sog. EHIC (European Health Insurance Card) abgesichert. Heißt, wenn dir was passiert EHIC vorlegen, die auf der Rückseite der Versicherungskarte abgedruckt ist und behandeln lassen. Es kann abhängig vom Land jedoch ein nicht zu verachtender Eigenanteil entstehen. Leistungen, die aufgeschoben werden können und im Ausland nur provisorisch geflickt werden, werden daher häufiger mal im Falle einer entstandenen Rechnung gekürzt. Daher macht eine Auslandskrankenversicherung Sinn. Die kostet in Abhängigkeit vom Geltungsbereich und Leistungsumfang wie Rücktransport, Krankenhauskosten, Zuzahlung, Behandlung nach deutschem Standard, so zwischen 7 und 35 pro Jahr. Stiftung Warentest hat in seiner Ausgabe 5/2008 jüngst Auslandskrankenversicherungen getestet mit interessanten Ergebnissen.

 

In der PKV werden alle Leistungen in den Tarifbestimmungen festgelegt. Leistungen können, sofern eine Möglichkeit hierzu besteht, unter Einhaltung von Wartezeiten nach evtl. Gesundheitsprüfung hinzuversichert oder ausgeschlossen werden.

In der PKV muss für jeden Versicherten ein einzelner Vertrag geschlossen und eine Prämie gezahlt werden.

 

Für Anregungen zur Erweiterung bin ich dankbar. Von Zeit zu Zeit werde ich eine Liste der hierzu betreffenden Themen und ggf. interessanter Links editieren

 

Bisherige Themen hierzu (teils auch in andere Bereiche übergreifend):

Versicherungen, Haftpflicht, Hausrat, Krankenkasse,...

Nächtes Jahr PKV oder weiter GKV?, Verheiratet, 1 Kind

Welche gesetzliche Krankenkasse?, Schaut Ihr nur auf den Preis oder auch auf Leistung?

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Warum privat Krankenversicherte künftig draufzahlen müssen

 

[23.07.2008] -

Privatpatienten müssen sich auf steigende Beiträge einstellen.

 

Gesetzlich Krankenversicherte haben gar keinen Grund, neidisch auf Privatkunden zu blicken. Sie müssen zwar in der Regel länger auf einen Arzttermin warten. Doch mit den neuen Wahltarifen (Selbstbehalt, bessere Leistungen), Bonusprogrammen (gesundes Verhalten wird belohnt z.B. mit Rabatten oder Zuschüssen für Fitnessprogramme) und privaten Zusatzversicherungen (Heilpraktiker, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt) können Sie die Leistungen aufbessern und mit den "Privaten" durchaus Schritt halten.

 

Privatversicherte müssen sich dagegen auf drastisch steigende Beiträge einstellen.

 

Die Gründe:

 

* Der neue Basistarif ab 2009 ist für die privaten Krankenkassen nicht kostendeckend. Fehlbeträge hieraus müssen von den anderen Versicherten getragen werden.

* Bestandskunden dürfen im ersten Halbjahr 2009 bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen anders als bisher einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Dies ist jedoch nur in einer Höhe möglich, die den Leistungen im Basistarif entspricht. Diese Rückstellungen haben die Versicherer für teure Krankheiten im Alter zurückgelegt. Beim Wechsel eines Versicherten zu einem anderen Unternehmen konnten die Unternehmen diese Rückstellungen bisher ersatzlos einbehalten, das stärkte die Rücklagen.

* Das Neukundengeschäft geht in der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück. 2007 kamen nur noch knapp 60.000 neue Kunden zur PKV, während es 2006 noch 116.000 waren. Das liegt daran, dass der Gesetzgeber den Zugang zur PKV erschwert hat. Denn Mitglied darf nur noch werden, wer drei Jahre hintereinander die Versicherungspflichtgrenze von 4.012,50 Euro im Monat übersteigt. Konsequenz: Weniger (gesunde) Junge können der PKV beitreten. Damit steigt der Anteil der kostenaufwendigeren älteren Versicherten im Laufe der Jahre an.

 

steuertipps.de

 

 

Direktversicherung: Beitragspflicht verfassungsgemäß

 

[26.07.2008] -

Krankenkassen dürfen den vollen Beitrag auf einmalige Kapitalzahlungen aus einer betrieblichen Direktlebensversicherung erheben. Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis ist gescheitert.

 

Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit 1.1.2004 auf die einmalige Kapitalzahlung aus einer betrieblichen Direktlebensversicherung den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei Auszahlung bis 31.12.2003 dagegen waren gar keine Beiträge fällig.

 

Die gesetzliche Neuerung wurde ohne Übergangsregelung zum 1.1.2004 eingeführt. Zahlen müssen also auch Betriebsrentner, die vor vielen Jahren im Vertrauen auf die damalige gesetzliche Regelung eine Direktversicherung abgeschlossen haben. Ist das verfassungsgemäß?

 

Leider ja. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei gegen die Neuregelung gerichtete Verfassungsbeschwerden mangels Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Auffassung der obersten Verfassungshüter ist die gesetzliche Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 7.4.2008, 1 BvR 1924/07).

 

Damit steht für viele Betriebsrentner jetzt leider endgültig fest: Sie müssen auf die Auszahlung ihrer Direktlebensversicherung zehn Jahre lang Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse entrichten.

 

Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht zu Direktversicherungen, die zeitweise auch privat (weiter-)geführt wurden. Ein solcher Fall ist bereits in Karlsruhe anhängig (1 BvR 739/08). Betroffene mit teils privat geführten Direktversicherungen sollten deshalb weiterhin gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen.

 

steuertipps.de

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Entlarvend - Ulla Schmidt verkauft Werbung als Information

 

Ob Hausarzt-Modell oder Elterngeld - die vorproduzierten Radio-Berichte, welche die PR-Agentur Schlenker Hörfunksendern anbietet, befassen sich mit vielen Aspekten der Gesundheitspolitik. Hergestellt wurden sie im Auftrag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Keine neue Masche, wie Report Mainz herausgefunden hat: Das Familienministerium hat es vorgemacht. PR-Botschaften, die als unabhängiger Journalismus daherkommen. Die Hörerinnen und Hörer werden bewusst getäuscht. Zapp über die entlarvenden Methoden einer Ministerin, die politische Werbung als Information verkauft.

 

Der NDR hat vorhin einen sehr interessanten Beitrag zum Thema Meinungsmache durch Bundesministerien ausgestrahlt. Leider kann ich euch hier nur einen Minitext von der NDR-Homepage präsentieren. Report Mainz hängt auch noch mit drin. Die haben das Interview mal online gestellt

 

Interview

 

PS: Das Vorgehen hat Methode...Außenministerium, Gesundheitsheitsministerium, Familienministerium...alle machen mit, toll ne ?

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Jose Mourinho
Gefangener der GKV

Wer selbstständig war und sich wieder anstellen lässt, fliegt aus der privaten Krankenversicherung. Er muss sich gesetzlich versichern egal, wie viel er verdient.

 

Im Januar knallten im Hamburger Schanzenviertel noch die Sektkorken. Regina Marquardt (Name von der Redaktion geändert) hatte ihre kleine Werbeagentur an eine renommierte Agentur verkauft. Der Preis war die Mühen der vergangenen Jahre wert, sie selbst blieb als angestellte Geschäftsführerin im Boot, aber das finanzielle Expansionsrisiko lastete nun auf breiteren Schultern. Nächtelang hatte Marquardt alles vor- und rückwärts bedacht, nur eines nicht: Nach fast 20 Jahren flog sie aus ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) obgleich die sie behalten wollte. Auch als Angestellte verdient Marquardt deutlich mehr als die für PKV-Versicherte gesetzlich vorgeschriebenen 4000 Euro Mindestbruttogehalt im Monat. Trotzdem ist sie jetzt wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

 

Jeder Selbstständige, der wieder angestellt arbeitet, muss zurück in die Gesetzliche. Egal, wie viel er verdient oder wie lange er schon bei seiner PKV ist so will es die Gesundheitsreform. Fatal: Versicherte wie Marquardt verlieren damit ihre Altersrückstellungen, die von der Versicherung für hohe Alterskosten zurückgelegten Beiträge, und müssen in der GKV womöglich für weniger Leistung höhere Beiträge zahlen.

 

Wofür diese Regelung gut ist? Daran scheint sich auch das Bundesgesundheitsministerium als Initiatorin nicht mehr aus dem Stegreif zu erinnern. Erst auf mehrfache Nachfrage bekam die WirtschaftsWoche die Allzweck-Antwort, das sei für den Erhalt einer leistungsfähigen GKV-Solidargemeinschaft erforderlich.

 

Die Rechtslage ist eindeutig. Für die Zwangsmitglieder gilt ab Eintritt dieselbe GKV-Regel wie für alle Mitglieder: Erst wenn sie drei Jahre in Folge 4000 Euro Bruttoeinkommen nachweisen können, dürfen sie zurück zu den Privaten flüchten. Nur eine offizielle Ausnahme gewährt der Staat: Wer älter als 55 Jahre ist und in den fünf Jahren vor Eintritt der neuen Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war, darf Privatpatient bleiben.

 

Ein Schelm, wer dabei auf den Gedanken kommt, die Solidargemeinschaft der GKV wolle sich so vor den im Alter explosionsartig steigenden Kosten dieser Mitglieder schützen.

 

Aber es gibt ein Schlupfloch. Privat versichert kann bleiben, wer als Gesellschafter einer GmbH großen Einfluss hat. Alles hängt am Vertrag: Ist der Geschäftsführer maßgeblich an Entscheidungen beteiligt? Oder hält er einen 50-prozentigen Anteil an der GmbH? Oder hält er zwar nur fünf Prozent, kann aber, wegen vorgeschriebener Einstimmigkeit der Beschlüsse, nicht überstimmt werden? Mit solchen Klauseln bliebe der angestellte Geschäftsführer weiter nicht sozialversicherungspflichtig und könnte in der PKV bleiben. Aber nur dann.

 

 

 

Peter Przybilla, Versicherungsmakler aus München, warnt seine Kunden: Realistisch sind solche Abreden nur bei kleinen Unternehmen machbar. Ein großer Konzern, selbst mit kleinen Töchtern, lässt sich darauf gar nicht erst ein." Im neuen Job einfach abtauchen und nicht an der eigenen Privat-Police rühren, funktioniert nicht. Der neue Chef muss die Versicherungslage seines Neuzugangs klären und ihn bei der GKV anmelden. Immerhin darf der sich die Kasse selbst aussuchen.

 

Wer seine drei Jahre bei einer GKV pflichtgemäß absitzen, aber danach in die PKV zurückkehren möchte, kann beim Abschied vorsorgen. Die Assekuranzen bieten dafür Anwartschaftsversicherungen an. Sie ersparen bei der Rückkehr eine erneute Gesundheitsprüfung, die die Beiträge womöglich erhöht. Die Altersrückstellungen bleiben dem Kunden erhalten. Aber Vorsicht: Medizinische Leistungen sind in diesen drei Jahren einzig Sache der GKV.

 

Die Anwartschaft kostet je nach Anbieter, Alter und Geschlecht 25 bis 50 Prozent der bisherigen monatlichen Beiträge. Selbst bei einem günstigen Anbieter wie der Barmenia kommt einiges zusammen. Dort zahlt ein Mann 25 Prozent seines monatlichen Krankheitskostentarifs, eine Frau 15 Prozent, ein Kind bis zum 21. Lebensjahr zehn Prozent ohne Leistungen wohlgemerkt. So überweist ein 45-jähriger Mann, der bislang 400 Euro im Monat an die PKV zahlte, 100 Euro monatlich für die Anwartschaft in drei Jahren als GKV-Gefangener also 3600 Euro. Plus rund 200 Euro für die Pflegeversicherung.

 

Gegenwehr ist schon organisiert: Die Politik zwingt ehemalige Selbstständige gegen ihren Willen in die GKV", sagt Ulrike Pott, Sprecherin des PKV-Verbands, gegen diese staatliche Willkür und Bevormundung klagen Versicherte in Karlsruhe. Ihre Versicherungsunternehmen unterstützen sie dabei." Sollten die Kläger siegen, könnte das Urteil für alle gelten.

 

Die Erfolgsaussichten? Noch unklar.

 

Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/gefangener-der-gkv-298722/

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Jose Mourinho
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds könnte ab Januar 2009 eine erhebliche Wechselwelle auf jene Krankenkassen zukommen, die von ihren Mitgliedern Zuschläge zum einheitlichen Beitragssatz verlangen. Von der Neuregelung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können hingegen diejenigen Kassen, die mögliche Überschüsse in Form von Prämienzahlungen oder Zusatzleistungen an ihre Versicherten weitergeben.

Dies zeigt die aktuelle Studie "Markttracking Gesundheitsfonds" des Marktforschungs- und Beratungsinstituts psychonomics AG. 1.000 GKV-Mitglieder zwischen 16 und 65 Jahren wurden zu ihren Einstellungen zum Gesundheitsfonds und zu ihrer Wechselbereitschaft befragt.

 

Demnach steigt das Abwanderungsrisiko - das aktuell bei schätzungsweise vier bis sechs Prozent aller GKV-Mitglieder liegt - nach Einführung des Gesundheitsfonds für "teure", d.h. Zuschläge zum Einheitstarif erhebende Kassen um ein Mehrfaches an. Unter der Bedingung, dass die eigene Krankenkasse acht Euro Zuschlag monatlich verlangt, während es andere beim Einheitsbeitrag belassen, nimmt die Wechselbereitschaft (verglichen mit der "natürlichen" Fluktuation) beispielsweise um das Dreifache zu; in anderen untersuchten Marktszenarien sogar um das Vierfache.

 

Damit könnte der den GKV-Versicherten kürzlich erst von der Familienministerin von der Leyen empfohlene Wechsel teurer Krankenkassen durchaus größere Ausmaße annehmen.

 

Die stärkste Wechselneigung unter der Bedingung einer zukünftigen finanziellen Benachteiligung im neu-regulierten GKV-Markt zeigen derzeit die Mitglieder der Innungskrankenkassen (IKK), gefolgt von den Betriebskrankenkassen (BBK), den AOKen und den Ersatzkassen. Überdurchschnittlich wechselbereit sind vor allem die unter 50-Jährigen Versicherten. Grundsätzlich bevorzugen die Bundesbürger mehrheitlich solche Krankenkassen, die mögliche Überschüsse in Form von Prämien an ihre Versicherten ausschütten (56%), für viele (44%) sind aber auch zusätzliche Versicherungsleistungen attraktiv.

 

"Auch wenn der Wettbewerb der Krankenkassen durch das neue Finanzierungsprinzip in ein enges Korsett gezwängt wird und ´günstige´ Krankenkassen damit der Vergangenheit angehören, wird insbesondere das Überschreiten des Einheitstarifs eine hohe Signalwirkung auf die Versicherten ausüben und deren Wechselbereitschaft beflügeln", prognostiziert Anja Schweitzer, Leiterin der HealthCare Marktforschung der psychonomics AG.

 

Verunsicherung und Skepsis bei den GKV-Versicherten

 

Obwohl sich jeder zweite gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger noch kein abschließendes Urteil zutraut, wird der Gesundheitsfonds überwiegend skeptisch beurteilt: Zwei Drittel der GKV-Mitglieder gehen davon aus, dass der im November von der Bundesregierung verkündete einheitliche Beitragssatz teils deutlich über dem jetzigen Tarif ihrer Krankenkasse liegen wird; mehr als jeder Zweite erwartet zudem ein (weiter) abnehmendes Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung und bezweifelt die Gerechtigkeit und Solidarität der Neuregelungen. Ein Drittel der GKV-Versicherten lehnt die Vereinheitlichung der Beitragssätze sogar rundweg ab.

 

Generell sind mittlerweile drei Viertel (73%) der gesetzlich Krankenversicherten über die Einführung des Gesundheitsfonds informiert, im März dieses Jahres waren dies erst 53 Prozent. Deutlich weniger bekannt als die Vereinheitlichung der Beitragssätze ist bisher, dass die Kassen in bestimmten Grenzen Zuschläge erheben oder aber mögliche Überschüsse in Form von Prämien ausschütten können.

 

Aufmerksam geworden auf das Thema Gesundheitsfonds sind die GKV-Mitglieder bislang ganz überwiegend über die Medien - die Krankenkassen selbst halten sich mit der Information ihrer Versicherten hingegen noch stark zurück.

 

Quelle: psychonomics AG

 

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Fleisch
Krankenkasse: Billiger muss nicht günstiger sein

 

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann sich lohnen - kann aber auch teuer werden.

Vorsicht bei Billigtarifen und Angeboten mit hoher Selbstbeteiligung.

www.ihre-vorsorge.de

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel
Jetzt steht Aussage gegen Aussage

 

Der Gesundheitsfonds startet mit Milliarden-Defiziten, sagen die einen. Stimmt nicht, heißt es in Berlin. Die Kassen selbst halten sich bedeckt. Einen höheren Beitrag würden sie aber befürworten.

 

Der gesetzlichen Krankenversicherung droht nach einem Medienbericht bereits im kommenden Jahr ein milliardenschweres Defizit. Der Grund sei die sich verschärfende Wirtschaftskrise, schreibt das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Grund: Bei der Festlegung des neuen einheitlichen Krankenkassenbeitrags für 2009 in Höhe von 15,5 Prozent des Bruttolohns sei die Bundesregierung noch von einem Anwachsen der Grundlohnsumme um 2,4 Prozent und der Rentensumme um 2,5 Prozent ausgegangen. Diese Annahme gelte mittlerweile aber als zu optimistisch, weshalb die gesamte Kalkulation gefährdet sei.

 

Dementi aus Berlin

 

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte hingegen am Samstag auf Anfrage, bei den Schätzungen im Oktober für 2009 sei bereits ein Nullwachstum und ein leichter Beschäftigungsrückgang unterstellt worden. Die Kassen bekommen ihr Geld auf alle Fälle. Die gesetzliche Krankenversicherung sei von allen Branchen am wenigsten konjunkturanfällig. Viele Mitglieder seien Rentner. Sollte es 2009 zu einem stärkeren Beschäftigungsrückgang kommen, trage der Bund das Risiko. Die Sprecherin bestätigte, dass sich der zuständige Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt in der kommenden Woche zu einer Bestandsaufnahme trifft. Dies sei jedoch eine Routinesitzung. Wie für 2010 kalkuliert werde, entscheide sich im Herbst 2009.

 

Laut dem Bericht werden Einnahmeverluste für den Gesundheitsfonds von bis zu zwei Milliarden Euro befürchtet, falls die Arbeitslosigkeit in den kommenden Monaten stark ansteigt. Die Ministeriums-Sprecherin sagte dazu, sie wisse nicht, woher die Zahl komme. Sie wies darauf hin, dass der Bund 2009 für den Gesundheitsfonds vier Milliarden Euro bereitstelle und 2010 weitere 1,5 Milliarden. Sollte es zu einem Defizit kommen, würde der Bund ein Darlehen zur Verfügung stellen, das 2010 zurückgezahlt werden müsste. Laut Spiegel drängen einige Kassen, darunter die mitgliederstarke DAK, deshalb darauf, den Beitrag rasch auf etwa 15,8 Prozent zu erhöhen.

 

Focus-money.de

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Fleisch
Deutsche sollen mehr Tabletten schlucken

 

Aspirin auf Krankenschein? Diese Zeiten sind längst vorbei. Inzwischen zahlen Kassenpatienten rezeptfreie Arzneien aus eigener Tasche, oft verzichten sie ganz darauf. Die Pharmalobby will das nicht hinnehmen.

 

Dem Verkaufsrückgang bei rezeptfreien und nicht erstattungsfähigen Arzneien will der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) mit einem grünen Rezept begegnen. Das kündigte der BAH-Vorsitzende Hans-Georg Hoffmann am Donnerstag in Bonn an. Die vom Arzt auf diesem Formular verschriebenen Medikamente müssten die Patienten zwar weiterhin selbst bezahlen. Dennoch verspricht sich der Verband von der Initiative steigende Umsätze.

 

Hintergrund der Aktion: Vor vier Jahren wurden praktisch alle rezeptfreien Arzneien aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Die Zahl der ärztlichen Verordnungen solcher Medikamente ging um mehr als 50 Prozent zurück. Inzwischen verzichteten die Verbraucher in einer Größenordnung von mehr als 100 Millionen Packungen pro Jahr auf die weitere Verwendung dieser Medikamente. Mit dem vom Arzt auszustellenden grünen Rezept soll dieser Trend beendet werden.

 

Hauptsache, der Umsatz stimmt

 

Der Glaube an den therapeutischen Nutzen rezeptfreier Präparate sei erschüttert worden, weil sie aus dem Erstattungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen worden seien, sagte Hoffmann. Das habe eine Studie seines Verbandes ergeben. Dieser Vertrauensverlust und die damit verbundenen Umsatzrückgänge ergäben sich, weil der Arzt diese Mittel nicht mehr verschreibe und damit als Gewährinstanz wegfalle. Das Vertrauen solle nun durch die auf dem grünen Rezept schriftlich festgehaltene Empfehlung des Arztes wieder gestärkt werden. Auch der Gesetzgeber erkenne rezeptfreie Arzneimittel bei bestimmten Krankheitsbildern als medizinisch und therapeutisch sinnvoll an.

 

Praktische Erfahrungen mit dem grünen Rezept sind bereits seit vier Jahren gesammelt worden. Die Formulare waren durch einige Arzneimittelhersteller an ausgewählte Ärzte verteilt worden. Es habe sich gezeigt, dass solche Verordnungen in den meisten Fällen auch zum Kauf der Präparate in der Apotheke geführt hätten. Nun will der BAH ab Januar Ärzten die Formulare für das grüne Rezept zur Verfügung stellen.

 

Focus-money.de

 

An dieser Stelle wird auch deutlich, was medizinisch notwendig bedeutet und warum so mancher Patient über Leistungsablehnungen klagt, deren Behandlung er garnicht bräuchte.

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Fleisch
Basistarif macht Privatversicherung zehn Prozent teurer

 

29. Dezember 2008 Privat Krankenversicherte können von Januar an in einen neuen Basistarif wechseln. Die Branche sieht das mit gemischten Gefühlen und kündigt Prämiensteigerungen für Neukunden an. Volker Leienbach, Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung im Gespräch mit Andreas Mihm.

 

FAZ.net

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Sapine
Gesundheitsfonds fördert Korruption

Der neue Gesundheitsfonds verleitet die Krankenkassen zur Bestechung, meint der Chef der Techniker Krankenkasse. In einem Interview mit der FTD erklärt Norbert Klusen den ungesunden Mechanismus.

...

Seit Anfang des Jahres gelten für die rund 200 gesetzlichen Kassen neue Finanzierungsregeln. Sie erhalten ihr Geld aus dem Gesundheitsfonds, errechnet nach komplexen Formeln, die sich an Alter, Geschlecht und Erkrankungen der Versicherten orientieren. Dieses System ist offenbar anfällig.

Quelle Financial Times Deutschland

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Fleisch
Krankenversicherung: Der schwere Weg zurück

 

Bittere Pille für ältere Selbstständige: Eine Gesetzänderung versperrt ihnen den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Früh gegensteuern, heißt jetzt das Motto.

 

ihre-vorsorge.de

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Fleisch

Private Krankenversicherung: Basistarif nur im Extremfall geeignet

 

[25.02.2009] - Der Basistarif privater Krankenversicherer ist nur in wenigen Fällen empfehlenswert.

 

Die Leistungen sind nicht umfangreicher als bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse, und das bei einem monatlichen Beitrag von rund 570 Euro.

 

steuertipps.de

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Fleisch

so schnell kann's gehen und zeigt die wirtschaftliche Verpflechtung bzw. die möglichen Folgen der Aktienquoten bei Versicherungen

 

Bayerische Beamtenversicherung

Versicherer in der Bredouille

 

Bislang galt die deutsche Versicherungsbranche in der Krise als Hort der Stabilität. Doch die schöne Fassade beginnt zu bröckeln.

 

focus-money.de

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ich habs ja schon vor einem Jahr geschrieben und zwischendrin immer wieder mal erwähnt.

Krankenkassen warnen vor finanziellem Sprengstoff

 

Gut drei Monate nach dem Start des Gesundheitsfonds mehren sich die Warnungen der Krankenkassen vor einem Milliardendefizit.

 

HB BERLIN. Bereits jetzt häufe sich immer mehr "finanzieller Sprengstoff" an, sagte der Vorsitzende der KKH-Allianz, Ingo Kailuweit, am Montag. Die Chefin des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin, die Finanz- und Wirtschaftskrise gehe nicht spurlos an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorüber. Im Krisenjahr 2009 stehen die Kassen vor einem Einnahme- und einem Ausgabenproblem, wie der Vorsitzende der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, berichtete.

 

handelsblatt.com

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BFH: Krankengeld unterliegt immer dem Progressionsvorbehalt, Krankentagegeld jedoch nicht

 

[01.06.2009] -

 

Wer längere Zeit Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse erhält, tut häufig gut daran, Geld fürs Finanzamt zurückzulegen. Denn das Krankengeld selbst ist zwar nicht steuerpflichtig, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den anzulegenden Steuersatz. Das gilt jedoch nicht für das von einer privaten Krankenversicherung gezahlte Krankentagegeld. Diese ungleiche Behandlung ist verfassungsgemäß, urteilte der Bundesfinanzhof am 26.11.2008 (Az. X R 53/06).

 

Konkret ging es um den Fall eines inzwischen verstorbenen selbstständigen Schornsteinfegermeisters. Dieser hatte bei der Krankenversicherung die Wahl, sich entweder privat (mit einem Anspruch auf Krankentagegeld) oder freiwillig gesetzlich (mit einem Anspruch auf Krankengeld) zu versichern.

 

Er entschied sich für die gesetzliche Lösung und bezog während einer längeren Krankheit im Jahr 2002 Krankengeld. Der Streit ging nun darum, ob dieses Krankengeld auf Basis einer freiwilligen Versicherung dem Progressionsvorbehalt unterliegt (mit der Folge beträchtlicher Steuernachzahlungen im Folgejahr).

 

Gegen diese Steuerforderungen des Finanzamts wehrte sich die Witwe. Sie argumentierte, die Regelung von § 32 b Einkommensteuergesetz gelte nur für pflichtversicherte Arbeitnehmer. Die Richter am Bundesfinanzhof konnten den Argumenten der Klägerin nicht folgen. Krankengeld, das von einer gesetzlichen Krankenversicherung nach den Vorgaben des fünften Sozialgesetzbuchs gezahlt wird, falle unter den Progressionsvorbehalt. Dabei sei es unerheblich, ob der Empfänger der Leistung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Die Richter sahen keinen Grund, die Regelung des Einkommensteuergesetzes, wo lediglich von Krankengeld die Rede ist, einschränkend auszulegen.

 

Klar ist allerdings: Das Krankentagegeld, das private Versicherer zahlen, taucht in der Liste der Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, nicht auf. Nun könnte man mutmaßen, dass in diesem Fall sogar die schlimmere Variante gelte, die Leistung mithin voll steuerpflichtig wäre. Doch dem ist nicht so, wie der Bundesfinanzhof bereits am 13.3.2006 im Falle eines gut verdienenden Arbeitnehmers, der privat krankenversichert war, entschied (Az. VI B 113/05). Mithin spielt das Krankentagegeld fürs Finanzamt keinerlei Rolle.

 

Das ist ein deutlicher Vorteil für Privatversicherte und fraglos eine Ungleichbehandlung. Doch der Bundesfinanzhof sah hier keine verfassungsrechtlichen Probleme. Krankengeldansprüche resultierten aus einem öffentlich-rechtlichen Versicherungsverhältnis und Ansprüchen auf Krankentagegeld liege ein privater Vertrag zugrunde. Die rechtlichen Grundlagen einerseits das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) und auf der anderen Seite das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seien eben unterschiedlich.

 

Während die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich durch das Solidarprinzip geprägt sei, folge die private Krankenversicherung dem Äquivalenzprinzip. Die Bemessung der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung bestimme sich damit nach dem versicherten Risiko. Ungleiches so könnte man die Argumentation des Gerichts zusammenfassen dürfe eben auch ungleich behandelt werden.

 

Das Gericht verwies dabei auch darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 21.12.1996 eine gegen die Ungleichbehandlung von Krankengeld und Krankentagegeld gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht angenommen habe (Az. 2 BvR 2111/96).

 

Tipp Kaum jemand wird sich allein wegen der völligen Steuerfreiheit des Krankentagegelds für die private Krankenversicherung entscheiden. Immerhin bieten die gesetzlichen Kassen die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen und im Alter drohen keine höheren Beiträge. Die private Versicherung rechnet sich dagegen in jedem Fall für gut verdienende gesunde Singles vor allem dann, wenn sie auch Singles bleiben möchten. Allerdings: Für diejenigen, die bei beiden Versicherungsystemen Vor- und Nachteile sehen und vor einer Fifty-Fifty-Entscheidung" stehen, kann der steuerliche Vorteil des Krankentagegelds durchaus ein Argument sein.

 

steuertipps.de

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Fleisch
Kassenmitgliedern drohen 140 Euro Zusatzbeitrag

 

Die 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen mit einem Zusatzbeitrag rechnen

 

13. Juni 2009 Die 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen nach Berechnungen der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) im kommenden Jahr mit einem Zusatzbeitrag von 140 Euro im Jahr rechnen. Wegen überproportional steigender Ausgaben und einer schwachen Einnahmeentwicklung fehlten 7 Milliarden Euro. Im Durchschnitt über alle GKV-Mitglieder entspräche das einem Zusatzbeitrag von 11,60 Euro im Monat. Im Jahr 2011 müsste der mit der Gesundheitsreform eingeführte Zusatzbeitrag weiter steigen, weil dann die Milliardendarlehen für den Fonds fällig würden, die die Bundesregierung gewährt hatte.

 

faz.net

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Krankenkassen animieren Ärzte zu schummeln

 

Ein Skandal: Krankenkassen sollen Ärzte aufgefordert haben, Diagnosen zu fälschen. Es ging um viel Geld aus dem Gesundheitsfonds.

 

Das Bundesversicherungsamt (BVA) will verstärkt gegen Betrügereien mit Patientendiagnosen vorgehen. Wie das Bielefelder Westfalen-Blatt unter Berufung auf die Behörde berichtet, sollen Krankenkassen Ärzte aufgefordert haben, Diagnosen zu fälschen, um Extrazahlungen aus dem Gesundheitsfonds kassieren zu können.

 

focus-money.de

 

...kommt wie erwartet

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Fleisch
Sozialkassen droht ein Milliardenloch

 

Wenn Wachstum allein nicht mehr ausreicht: Den Sozialkassen fehlen bis Ende 2010 in etwa 30 Mrd. Euro, das hat das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) berechnet. Um das Loch zu stopfen, wird die Bundesregierung, so die Experten, strenge Sparßmaßnahmen treffen müssen. Steuersenkungen, wie sie Angela Merkel verspricht, klingen da wie das falsche Signal.

 

handelsblatt.com

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Fleisch
Gesundheitsfonds: Zusatzbeiträge zeichnen sich ab

 

[02.09.2009] -

Um den viel diskutierten Zusatzbeitrag kommen die allermeisten Versicherten offenbar in diesem Jahr noch herum. Doch spätestens zum 1.1.2010 ist mit bei einigen Kassen mit einem Zusatzbeitrag zu rechnen.

 

Hintergrund: Am 1.1.2009 startete der Gesundheitsfonds und der Einheitsbeitrag wurde eingeführt. Seit 1.7.2009 liegt dieser bei 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Kommt eine Kasse mit ihrem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, muss sie einen Zusatzbeitrag verlangen maximal 1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds.

 

www.steuertipps.de

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Fleisch
Gmünder und Barmer auf dem Weg zur Fusion

 

23. September 2009 Die Gmündner Ersatzkasse (GEK) und die Barmer Ersatzkasse werden sich zusammenschließen und mit dann 8,6 Millionen Versicherten größte deutsche Krankenkasse. Der GEK-Verwaltungsrat entschied sich am Mittwoch für eine Vereinigung mit der Barmer, wie ein Sprecher bestätigte. Ein entsprechender Beschluss des Barmer Verwaltungsrates soll am Freitag fallen. Die GEK zählt 1,7 Millionen Versicherte, die Barmer 6,9 Millionen. Die neue Krankenkasse kann dann im Januar 2010 starten. Zuletzt war auch die Techniker Krankenkasse als Partner der Gmünder im Gespräch.

 

faz.net

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Fleisch

hier wird noch viel Arbeit auf Steuerberater, Juristen und v.a. Versicherte zukommen

 

Privatkassen: Arztrechnung als Steuerfalle

 

Ab 2010 sind Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzbar. Privatversicherte müssen dann ganz genau rechnen, ob sich eine Beitragsrückerstattung lohnt. Wie der Fiskus ab dem kommenden Jahr die Steuerlast der Versicherten berechnet - und was Kunden wissen sollten, um die große Abzocke zu vermeiden.

 

 

Handelsblatt.com

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2010 höhere Sozialbeiträge für Gutverdiener

 

07. Oktober 2009 Gutverdienende Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber müssen im nächsten Jahr höhere Sozialbeiträge zahlen. Denn die Einkommensgrenze, bis zu der die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ihre Beiträge bemessen, wird entsprechend der Bruttolohnentwicklung im vergangenen Jahr um 2,25 Prozent im Westen und 2,11 Prozent im Osten Deutschlands erhöht. Dies hat das Kabinett der schwarz-roten Bundesregierung in seiner letzten Sitzung am Mittwoch in Berlin beschlossen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze Anfang des Jahres 2010 um 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und auf 4650 Euro im Osten.

 

faz.net

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