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Okay ich werd auf jeden Fall meine KRankheitsgeschichte von bis 10 Jahren Vergangenheit von Krankenkasse sowie Hausärzten erfragen und einreichen, sicher is sicher.
Okay ich werd auf jeden Fall meine KRankheitsgeschichte von bis 10 Jahren Vergangenheit von Krankenkasse sowie Hausärzten erfragen und einreichen, sicher is sicher.
Bin auch grad dabei meine Krankengeschickte zusammenzutragen. Inwieweit ist da die Krankenkasse behilflich bzw. welche Informationen haben die? Wissen die nur bei welchen Ärzten ich war oder kennen die auch die genauen Befunde? Und geben sie die Informationen auch raus?
Ich hab vorhin bei meiner TK angerufen... Die haben nich alle Daten leider (evtl. auch Krankenkassen-abhängig!! Einen sogenannten Leistungsbogen verlangen dann wirst dus sehen!).. Auf jeden Fall hatte meine nur die zwei stationären Aufenthalte die ich hatte eingetragen. Das schicken die mir jetzt zu, mal sehn was da drin steht. Aber der Weg zum Hausarzt bzw. den Hausärzten usw bleibt nicht aus! Je mehr infos desto besser desto bessere Chancen auf spätere Leistung etc.
mfg
Ganz, Ganz Wichtig:
Alle Vorerkrankungen angeben. Auch wenn Sie noch so klein sind.
Die Versicherung fordert, in Verbindung mit Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht alle Unterlagen an.
Gibt es Erkrankungen, die auch gar nichts mit der Berufsunfähigkeit zu tun haben, zahlen Sie nicht, da Du bei Vertragsabschluss gelogen hast.
Mal eine Verständnisfrage zwischendurch: Wenn die Versicherung nach den Erkrankungen der letzten 5-10 Jahre fragt, sind dann nur diese anzugeben? Was ist, wenn ich eine Erkrankung von vor 15 Jahren somit nicht angebe, in 20 Jahren aber deswegen ein BU-FaLL werde?
Dieser Beitrag wurde von Marcise bearbeitet: 15. März 2010 - 08:30
wenn du wegen dieser erkrakung seit 15 jahren keine medikamente mehr nimmst und keine vorsorgeuntersuchungen hattest, brauchst du diese erkrankung auch nicht angeben. du brauchst nur das angeben, wonach im antrag gefragt wird.
wenn du wegen dieser erkrakung seit 15 jahren keine medikamente mehr nimmst und keine vorsorgeuntersuchungen hattest, brauchst du diese erkrankung auch nicht angeben. du brauchst nur das angeben, wonach im antrag gefragt wird.
Also konkretes Beispiel:
Vor 12 Jahren habe ich nach einem verdammt guten Rockkonzert einen Tinnitus gehabt. Wurde behandelt, ist besser geworden, aber nie ganz weg gegangen. Belastet mich auch seit Jahren nicht mehr, da man das "Restpiepen" irgendwann einfach überhört. Was ist, wenn ich in 20 Jahren wegen irgendeinem Psychokram, was ja oft auch mit Tinnitus einhergeht, krank werde. Können die BU-Versicherungen auf diesen uralten Konzertfall Bezug nehmen und sagen: Hey, bei dem piept es doch schon 2o Jahre, ist doch klar, dass der irgendwann durchdreht...
Hast Du Medikamente genommen? --> Ja damals (3 Wochen lang)
Wird im Antrag nach chronischen Erkrankungen gefragt? --> habe keinen konkreten Antrag vorliegen, aber wäre das eine chronische Krankheit?
In den meisten Fällen wir auch gefragt, Haben Sie Beschwerden mit Rücken, Augen Ohren etc, oder soetwas in der Art. Da solltest Du ja angeben. Wenn Du dadurch BU wirst und die Versicherung forscht nach ( machen Sie immer wenn man BU wird) und Du hattest es nicht angegeben, na dann haste Jahre umsonst bezahlt. Also bei einer BU-Versicheurng was zu verheimlichen ist echtes Risiko. Aber such Dir ersteinmal eine Versicherung aus und schau Dir den Antrag genau an, vorher ist es Kaffeesatzleserei. Kenne ja nicht alle Anträge von jeder Versicherung.
Da solltest Du ja angeben. Wenn Du dadurch BU wirst und die Versicherung forscht nach ( machen Sie immer wenn man BU wird) und Du hattest es nicht angegeben, na dann haste Jahre umsonst bezahlt.
Was soll die Versicherung denn rausbekommen? Über den Fortbestand des Tinitus gibt es keinen Nachweis. Die objektive Lage ist identisch mit einer vollständigen Heilung. Warum also "ja" angeben?
Da solltest Du ja angeben. Wenn Du dadurch BU wirst und die Versicherung forscht nach ( machen Sie immer wenn man BU wird) und Du hattest es nicht angegeben, na dann haste Jahre umsonst bezahlt.
Was soll die Versicherung denn rausbekommen? Über den Fortbestand des Tinitus gibt es keinen Nachweis. Die objektive Lage ist identisch mit einer vollständigen Heilung. Warum also "ja" angeben?
saludos,
el galleta
Es kommt eben auf die genauen Gesundheitsfragen an. Wenn da gefragt wird hatten oder haben Sie beschwerden mit z.B. Ohr ( er hat ja den Tinitus noch, es stört im bloss nicht.) dann muss er ja angeben. Denn die Versicherungen kramen manchmal sehr tief. Und ich sag es mal so, wenn ihn später mal jemand nicht leiden kann und jemand ihm bei der Versicherung "verpetzt", dass er dies nicht angegeben hatt, ist der Rest ja wohl klar.
Es kommt eben auf die genauen Gesundheitsfragen an. Wenn da gefragt wird hatten oder haben Sie beschwerden mit z.B. Ohr ( er hat ja den Tinitus noch, es stört im bloss nicht.) dann muss er ja angeben. Denn die Versicherungen kramen manchmal sehr tief. Und ich sag es mal so, wenn ihn später mal jemand nicht leiden kann und jemand ihm bei der Versicherung "verpetzt", dass er dies nicht angegeben hatt, ist der Rest ja wohl klar.
Dass er es bei entsprechender Fragestellung angeben "müsste", ist mir klar.
Ich denke, wir können uns auf folgende Formel einigen:
Es sollte sinnvollerweise angegeben werden, was nachweisbar ist.
Ein undokumentiertes Pfeifen im Ohr gehört für mich nicht dazu. Kann ja auch wieder neu entstanden sein...
Dass er es bei entsprechender Fragestellung angeben "müsste", ist mir klar.
Ich denke, wir können uns auf folgende Formel einigen:
Es sollte sinnvollerweise angegeben werden, was nachweisbar ist.
Ein undokumentiertes Pfeifen im Ohr gehört für mich nicht dazu. Kann ja auch wieder neu entstanden sein...
saludos,
el galleta
Genau das ist das Problem. Wenn wir uns schon so schwer "einigen" können ist klar, warum soviele BU-Fälle vor Gericht landen. Darum wer eine BU abschließt, sollte auch gleich eine Rechtschutz abschließen oder er kann sich den Rechtsstreit leisten. So ist meine Meinung darüber.
Nachtrag: Mann kann auch Glück haben. Siehe folgenden Artikel Urteil
Dieser Beitrag wurde von Frager bearbeitet: 17. März 2010 - 10:07
Viell. verstehe ich die Ironie nicht aber habe irgendwo mal eine Statistik gesehen zu den gerichtlich entschiedenen BU-Fällen.
Wobei soweit ich mich erinnere knapp 94% der gerichtlichen Verfahren für die Versicherung entschieden wurden.
In den Fällen konnte eine vorliegende Verletzung der Anzeigepflicht nachgewiesen werden.
Also hat der Versicherungsnehmer bei Antrag etwas verschwiegen, was für die BU später relevant war.
Ich weiß, dass das nun Zahlenwerte ohne Beleg sind, werde die Statistik noch nachträglich posten, ;-)
bin nur gerade auf der Arbeit und hab weder viel Zeit noch Lust bei dem langsamen Internet das I-Net zu durchforsten.
Heißt aber im Klartext man sollte bei dem Antrag vorsichtig sein und nichts riskieren.
Wer weiß wie einem später sowas ausgelegt wird.
Die Meinung von El Galleta ist für mich durchaus nachvollziehbar, aber naja das muss jeder für sich selbst abwägen,
denn wer weiß wie die Versicherung sowas später auslegt, wenn das mit dem Konzert auf welche Weise auch immer rauskommt.
Komische Zufälle soll es geben
Mit dem Statement will ich keine Panik machen, sondern lediglich zum Nachdenken und Abwägen anregen ;-)
So eine Statistik würde ich mit Vorsicht genießen, weil ein Verfahren nicht nur durch Urteil abgeschlossen werden kann. Sobald es schlecht für die Versicherung ausschaut, kann diese sich ja versuchen zu vergleichen oder anerkennen.
Ich hab vorhin bei meiner TK angerufen... Die haben nich alle Daten leider (evtl. auch Krankenkassen-abhängig!! Einen sogenannten Leistungsbogen verlangen dann wirst dus sehen!).. Auf jeden Fall hatte meine nur die zwei stationären Aufenthalte die ich hatte eingetragen. Das schicken die mir jetzt zu, mal sehn was da drin steht. Aber der Weg zum Hausarzt bzw. den Hausärzten usw bleibt nicht aus! Je mehr infos desto besser desto bessere Chancen auf spätere Leistung etc.
mfg
Was beinhaltet exakt ein Leistungsbogen der Krankenkasse? In habe von meiner Krankenkasse auf die Anforderung mir deren Leistungsbogen zu senden, ausschließlich eine Liste mit den Ärzten, welche ich in den etzten 10 Jahren besucht habe, erhalten. Weder Befunde noch keine Diagnosen. oder ähnliches sind angegeben.
bin gerade auf der gleichen Baustelle unterwegs und hangel mich hier durch die Links und habe das Finanztest Jahrbuch vor mir. Ein Punkt den ich noch nicht verstanden habe:
Tarifbeitrag vs. Zahlbeitrag
Ich zahle vermutlich den Zahlbeitrag, aber was hat es mit dem anderen Wert dann auf sich?
bin gerade auf der gleichen Baustelle unterwegs und hangel mich hier durch die Links und habe das Finanztest Jahrbuch vor mir. Ein Punkt den ich noch nicht verstanden habe:
Tarifbeitrag vs. Zahlbeitrag
Ich zahle vermutlich den Zahlbeitrag, aber was hat es mit dem anderen Wert dann auf sich?
Viele Grüße
Jan
Zahlbetrag ist der Wert mit der Überschussbeteiligung, max zahlst du den Tarifbeitrag.
bin gerade auf der gleichen Baustelle unterwegs und hangel mich hier durch die Links und habe das Finanztest Jahrbuch vor mir. Ein Punkt den ich noch nicht verstanden habe:
Tarifbeitrag vs. Zahlbeitrag
Ich zahle vermutlich den Zahlbeitrag, aber was hat es mit dem anderen Wert dann auf sich?
Viele Grüße
Jan
Zahlbetrag ist der Wert mit der Überschussbeteiligung, max zahlst du den Tarifbeitrag.
ok, danke.
d.h. dann aber doch das bei schlechter Wirtschaftslage, also wenn die Gesellschaft wenig Überschüsse erwirtschaftet, der Beitrag auch schnell auf den Tarifwert hochgehen kann. Und hier sind ja teils recht große Spannen.
Ist dabei daher auf etwas besonderes zu achten bei der Auswahl?