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Rohlöff

Fragen zur Kapitalversicherung (Provinzial)

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Rohlöff

Hallo zusammen, hier geht es um einen Vertrag meiner Frau. Ihr Arbeitgeber hat im Jahr 2002 eine Kapitalversicherung für meine Frau abgeschlossen und jährlich die fälligen Beiträge gezahlt. Nun hat meine Frau gekündigt und von der Provinzial Unterlagen zu der Betrieblichen Altersvorsorge (Kapitalversicherung) erhalten. Leider werde ich da noch nicht so ganz schlau draus. Am Montag werde ich dort anrufen, aber vielleicht kann mir hier ja auch schon jemand weiterhelfen. Aus den Unterlagen kann ich entnehmen, dass wir ... - den Vertrag weiterführen oder - beitragsfrei stellen können. Leider gibt es dort aber keinen HInweis zu einer vorzeitigen Kündigung. Ist dies in der Regel nicht vorgesehen oder fehlt der Hinweis, weil die Versicherung natürlich an dem Fortbestand des Vertrages interessiert ist? Müssen auf den Betrag (falls eine Kündigung möglich ist) Steuern gezahlt werden? Ich danke für jeden Hinweis! Gruß, Klaus

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GlobalGrowth

wie lange läuft der Vertrag denn noch?

 

Ich würde ihn - gerade was die Gesellschaft angeht- beitragsfrei stellen. Warum?

Du musst nun aus verbeitragtem (SV-Beiträge/Steuer) Geld die Beiträge weiterbezahlen und dennoch im der Auszahlungsphase volle SV und Steuer zahlen.

Das macht in Summe keinen Sinn, gerade wenn der Vertrag noch ein ganzes Stück läuft. Selbst wenn der Vertrag nach §40b abgeschlossen wurde, würde ich den Beitrag nicht aus dem Netto weiterzahlen.

 

Deine Frau kann alternativ auch zum neuen Arbeitgeber gehen und sich den Vertrag zum neues Versicherer des Arbeitgebers portieren lassen.

Geht aber nicht bei allen Durchführungswegen, daher einfach mal den Berater der neuen Firma kontaktieren!

 

cya

David

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Rohlöff

Hallo,

 

der Vertrag läuft noch 30 Jahre.

Da meine Frau zunächst zu Hause bleibt (Kinder!) bleibt nur die Beitragsfreistellung.

Mich wunderte aber wie gesagt, dass es keine Rückkaufswerte gab.

Gibt es also nicht die Möglichkeit an das aktuelle Guthaben ranzukommen (sprich: Kündigung)

 

Gruß

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