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Siggyx

DZ Bank Cobold 62 Anleihe, Umtausch in Lehman-Brother Anleihe

Empfohlene Beiträge

Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Stammdaten

Restlaufzeit: keine, da Anleihe in eine Anleihe von Lehman-Brother umgetauscht wurde

Fälligkeit: geplante Fälligkeit 21.09.2010

Emmisionsdatum/Ausgabedatum: 27.06.2005 / 29.06.2005 für 50 Mio. in Deutschland, 19.10.2006 für 10 Mio. in Luxemburg

Nominalzinssatz: 3,20

Stückelung 1.000,00

Anleihevolumen Mio. 50 Mio. in Deutschland, 10 Mio. später in Luxemburg

Zinszahlung: jährlich

Zinssatz: fix

Nachrangig: nein

Währung: Euro

ISIN: DE000DZ8F2A8

WKN: DZ8F2A

Verkaufsprospekt: für 50 Mio. in Deutschland -kein Verkaufsprospekt, für 10 Mio. in Luxemburg am 19.10.2006 Verkaufsprospekt

Referenzunternehmen: für 50 Mio. in Deutschland -keine Referenzunternehmen-, für 10 Mio. in Luxemburg DEUTSCHE BANK, JP MORGAN CHASE & CO, LEHMAN BROTHERS, MERRILL LYNCH & CO, INC., MORGAN STANLEY mit first to default (bei Zahlungsunfähigkeit nur eines einzigen Refernzunternehmens wird die gesamte Anleihe in eine Anleihe des "Pleiteunternehmens" umgetaucht, was in etwa fast einem Totalverlust der gesamten Anleihe gleich kommt.

 

Die Anleihe wurde am 27. Juni 2005 emittiert, bzw. herausgegeben und ab dem 29. Juni 2005 verkauft. An den Börsen Frankfurt und Stuttgart wurde die Anleihe als ganz normale Bankschuldverschreibung geführt. Es gab keine Referenzbanken!!! Erst Ende 2006, als die ersten US-Banken zu kriseln anfingen, macht man folgendes. Am 19.10.2006, also rund ein Jahr und vier Monate nach dem die Anleihe bereits verkauft wurde, emittiert man nun in Luxemburg eine Anleihe mit 10 Mio. Euro unter genau der gleichen Emissionsnummer, aber mit Referenzbanken. Nun führt man die deutsche normale Anleihe über 50 Mio. Euro ohne Verkaufsprospekt und ohne Referenzunternehmen und die in Luxemburg emittierte Anleihe mit Verkaufsprospekt und mit Referenzunternehmen in Luxemburg zu einer Anleihe zusammen. Somit konnte man dann in die 50 Mio. Anleihe, die schon seit dem 29.06.2005 verkauft wurde, also schon ein Jahr und vier Monate lief, die 5 Referenzbanken sozusagen nachträglich rein schummeln". Alle stichhaltigen Beweise sind vorhanden!

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Andreas R.

Liefer doch einfach die Beweise und lass uns nicht dumm sterben.

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bb_florian
Nun führt man die deutsche normale Anleihe über 50 Mio. Euro ohne Verkaufsprospekt

 

Wer Anleihen kauft, für die es keinen Prospekt gibt (bzw. wahrscheinlicher: deren Prospekt man nicht gelesen hat), ist selbst schuld. Falls du recht hast (was ich mal für sehr, sehr unwahrscheinlich halte), beschwer dich halt bei der BaFin.

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reckoner

Hallo Siggyx,

 

Liefer doch einfach die Beweise und lass uns nicht dumm sterben.

Genau, die würden mich auch interessieren. Hast du einen Prospekt der "ganz normale Bankschuldverschreibung" und kannst du ihn hochladen?

 

Grundsätzlich kann ich mir so etwas nämlich überhaupt nicht vorstellen, wir haben schließlich bestimmte Regeln in Deutschland (etwa eine eindeutige Wertpapierkennnummer, da können nicht zwei verschiedene Papiere unter eine Nummer fallen).

 

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass in der Vor-Lehman-Zeit die Risiken solcher strukturierter Anleihen vielfach unterschätzt wurden. Unter Umständen gab es auch fehlerhafte Beratungen, aus denen eventuell Schadenersatzforderungen begründet werden könnten (dürfte auch ein Beweisproblem sein, denn die Protokolle gab es damals ja noch nicht).

 

Dass aber ein angesehener Emittent wie die DZ-Bank so wie hier geschildert vorgeht (ich möchte da sogar sagen: betrügerisch), ist schon ein starker Vorwurf; ohne wirkliche Beweise wäre ich da jedenfalls vorsichtig.

 

MfG Stefan

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Hallo Siggyx,

 

Liefer doch einfach die Beweise und lass uns nicht dumm sterben.

Genau, die würden mich auch interessieren. Hast du einen Prospekt der "ganz normale Bankschuldverschreibung" und kannst du ihn hochladen?

 

Grundsätzlich kann ich mir so etwas nämlich überhaupt nicht vorstellen, wir haben schließlich bestimmte Regeln in Deutschland (etwa eine eindeutige Wertpapierkennnummer, da können nicht zwei verschiedene Papiere unter eine Nummer fallen).

 

Es ist natürlich allgemein bekannt, dass in der Vor-Lehman-Zeit die Risiken solcher strukturierter Anleihen vielfach unterschätzt wurden. Unter Umständen gab es auch fehlerhafte Beratungen, aus denen eventuell Schadenersatzforderungen begründet werden könnten (dürfte auch ein Beweisproblem sein, denn die Protokolle gab es damals ja noch nicht).

 

Dass aber ein angesehener Emittent wie die DZ-Bank so wie hier geschildert vorgeht (ich möchte da sogar sagen: betrügerisch), ist schon ein starker Vorwurf; ohne wirkliche Beweise wäre ich da jedenfalls vorsichtig.

 

MfG Stefan

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

- WKN DZ8 F2A / ISIN DE000DZ8F2A8

 

Gem. Börse Stuttgart und Frankfurt

 

Ups, ich hatte die Sache schon in verschiedene Foren und Leserbriefe eingestellt. Bisher hatte ich nirgendwo eine Antwort erhalten. Und jetzt gleich so viele. Ich fange an, Rest mache ich morgen.

 

@bb_florian

 

"Wer Anleihen kauft, für die es keinen Prospekt gibt (bzw. wahrscheinlicher: deren Prospekt man nicht gelesen hat), ist selbst schuld. Falls du recht hast (was ich mal für sehr, sehr unwahrscheinlich halte), beschwer dich halt bei der BaFin."

 

Für verzinsliche n o r m a l e Bankanleihen gab es keine Verkaufsprospekte. Sie wurden im Rahmen eines Daueremittentenprivilegs prospektfrei emittiert. Dieses war auf Grund der einfachen Struktur auch nicht erforderlich. Es gab einen Schuldner, die Bank, die nach einer festgelegten Laufzeit die Anleihe wieder zurück zahlte.

 

"Bei dem Daueremittentenprivileg handelt es sich um eine Übergangsvorschrift im Wertpapierprospektgesetz (WpPG), nach der insbesondere Einlagenkreditinstitute, welche Schuldverschreibungen und vergleichbare übertragbare Wertpapiere dauernd und wiederholt begeben, von der Prospektpflicht ausgenommen sind. Das

Daueremittentenprivileg ist geregelt in § 31 Abs. 2 WpPG."

http://www.bafin.de/...ttentenprivileg,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/FAQ%20Daueremittentenprivileg.pdf

 

Das Daueremittentenprivileg wurde erst nach der Lehman-Pleite, Ende 2008, abgeschafft.

Der Kauf erfolgte bei einer Onlinebank. Dort war angegeben, dass die Rückzahlung zu 100 Prozent von der Bonität der Emittentin, der DZ-Bank, abhängt. Referenzunternehmen gab es nicht. Mit liegt aber auch ein Bildschirmausdruck von einem Kundenberater der Volksbank vor, wo es keine Referenzunternehmen gab.

 

http://kbl-archiv.bo...anntmachung.pdf

 

Anbei die Bekannmachung der Börse Stuttgart auf S. 37

 

3,20 % Inhaber-Teilschuldverschreibungen Em. 3922 von 2005 (21.09.2010)

 

- WKN DZ8 F2A / ISIN DE000DZ8F2A8

 

Im Mai 2009 forderte ich von DZ-Bank selber einen vollständigen Verkaufsprospekt an. Auch hier erhielt ich die Unterlage nicht.

 

Morgen folgt die Fortsetzung

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Fleisch

editier mal bitte meinen Beitrag, der ist ja so garnicht zu lesen. Da kann man ohne ZItatfunktion kaum auseinanderhalten, was du auf welchem Beitrag antwortest und was nicht.

 

Im übrigen hast du deinen Beitrag noch nicht entsprechend der Richtlinien zur Themeneröffnung editiert wie es das Forum vorsieht. Hol das bitte umgehend nach sonst müssen wir das Ding aus qualitativen Gründen schließen.

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Andreas R.

Der Kauf erfolgte bei einer Onlinebank. Dort war angegeben, dass die Rückzahlung zu 100 Prozent von der Bonität der Emittentin, der DZ-Bank, abhängt. Referenzunternehmen gab es nicht. Mit liegt aber auch ein Bildschirmausdruck von einem Kundenberater der Volksbank vor, wo es keine Referenzunternehmen gab.

 

Zeig doch bitte mal her. Ist ja wohl das entscheidene an der Story.

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Fleisch

Google ist ein mächtiges Instrument auch ohne Adminrechte. Entsprechende Beschwerdeeinträge auch in anderen Foren habe ich dort ohne Probleme finden können alle mit gleichen Tenor teils schon älter, aber das Geblöke, so muss ich das jetzt nach dem Lesen wirklich mal nennen, hat sich kein Stück weiterentwickelt. Auch fehlt es nach wie vor an einer stichhalten Argumentation, welche durch angebliche Beweise untermauert wird. Die bislang vorhandenen Aussagen bestätigen aus meiner Sicht die weiterhin bestehende Unwissenheit des Anlegers / der Anlegerin. Ein ausschließlicher Verweis auf Fremde ist daher unangemessen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder

Die Anleihe wurde am 27. Juni 2005 emittiert, bzw. herausgegeben und ab dem 29. Juni 2005 verkauft. An den Börsen Frankfurt und Stuttgart wurde die Anleihe als ganz normale Bankschuldverschreibung geführt. Es gab keine Referenzbanken!!! Erst Ende 2006, als die ersten US-Banken zu kriseln anfingen, macht man folgendes. Am 19.10.2006, also rund ein Jahr und vier Monate nach dem die Anleihe bereits verkauft wurde, emittiert man nun in Luxemburg eine Anleihe mit 10 Mio. Euro unter genau der gleichen Emissionsnummer, aber mit Referenzbanken. Nun führt man die deutsche normale Anleihe über 50 Mio. Euro ohne Verkaufsprospekt und ohne Referenzunternehmen und die in Luxemburg emittierte Anleihe mit Verkaufsprospekt und mit Referenzunternehmen in Luxemburg zu einer Anleihe zusammen. Somit konnte man dann in die 50 Mio. Anleihe, die schon seit dem 29.06.2005 verkauft wurde, also schon ein Jahr und vier Monate lief, die 5 Referenzbanken sozusagen nachträglich „rein schummeln". Alle stichhaltigen Beweise sind vorhanden!

Falls es für diese Verschwörungstheorie stichhaltige Beweise geben sollte, dann wäre das (mindestens) ein Fall für die BaFin.

 

 

Dem Finanzausschuss der Landeskirche Oldenburg jedenfalls war im Juni 2005 bekannt, dass die Anleihe irgendwie mit fünf Referenzunternehmen verknüpft ist. Das berichtet zumindest der SPIEGEL:

 

Am 22. Juni 2005 tritt der Finanzausschuss der Landeskirche Oldenburg zu einer

außerplanmäßigen Sitzung zusammen, in einem Oldenburger Altenheim. In der

Vergangenheit hat die Landeskirche ihr Vermögen vor allem sicher angelegt. Jetzt

diskutieren die Ausschussmitglieder, was unter "Sicherheit" überhaupt zu verstehen sei.

Fortan, lautet der Beschluss, will man sich an internationalen Anlagekriterien

orientieren. Der Finanzausschuss empfiehlt, "die Geldanlagen der Landeskirche,

begleitet durch den Finanz- und Anlageausschuss, schrittweise auf der Basis des

bankenüblichen Ratings weiterzuentwickeln. Mit Schwerpunkt auf der Sicherheit sind

Anlagen ausschließlich im Rahmen des Investmentgrades zu tätigen."

Die Kirche folgt damit den marktüblichen Bonitätseinstufungen der Rating-Agenturen.

Etwa AAA, BBB. Letzteres ist die letzte Stufe, die als "investment grade" noch

durchgeht. Darunter kommt, was Finanzleute "junk" nennen, Müll, Abfall. Offiziell sagt

man: Solche Anlagen seien "spekulativ". Der Antrag wird, bei zwei Enthaltungen,

angenommen. "Anlagen des Investment-Grades mit dem Rating BBB", heißt es im

Protokoll, "sind übergangsweise zulässig."

 

Am 29. Juni, eine Woche nach der Finanzausschusssitzung, ist es so weit: Die

Landeskirche Oldenburg erwirbt eine sogenannte Cobold-Anleihe, ein Finanzprodukt

der DZ Bank, Wertpapierkennnummer DZ8F2A. Die Anleihe verspricht eine jährliche

Rendite von 3,2 Prozent bei einer Laufzeit von fünf Jahren.

 

3,2 Prozent, das versprach damals, in einer Niedrigzinsphase, eine etwas höhere

Rendite, als mit Bundesanleihen zu erzielen gewesen wären. Die DZ Bank hat die

Cobold-Anleihe nach eigener Aussage für "chancenorientierte Kunden" entwickelt. Das

Papier, erklärt der Bankberater in Oldenburg, bestehe aus einem Anleihen-Korb von

fünf namhaften Großbanken: JP Morgan Chase, Merrill Lynch, Morgan Stanley und

Lehman Brothers aus den USA, dazu die Deutsche Bank.

 

Insgesamt 1,6 Millionen Euro investiert die Landeskirche in die Cobold-Anleihe. Das

Risiko, so scheint es der Kirche, ist überschaubar. Tatsächlich lassen sich die

Anlageexperten der Landeskirche von dem Wort "Anleihe" täuschen. Selbst für den

unwahrscheinlichen Fall, dass eine der fünf Großbanken in Schwierigkeiten geraten

sollte, denken sie, stünden immer noch vier andere renommierte Institute bereit, den

Schaden zu begrenzen.

 

Tatsächlich handelt es sich bei der Cobold-Anleihe um eine sogenannte Credit Linked

Note, bei der die Höhe der Rückzahlung von vielen Bedingungen abhängt, die

vertraglich vereinbart werden. Es kann schon zu Ausfällen kommen, wenn nur ein

einziger Wert im Korb wackelt. Die Cobold-Anleihe ist ein Kreditderivat; Kurs und

Rendite der Anleihe richten sich nach der Bonität jener Unternehmen, die sich in dem

Korb befinden. Ein wichtiger Baustein sind Credit Default Swaps,

Kreditausfallversicherungen, an denen sich die Bonität ablesen lässt.

Für den Fall, dass bei einer der fünf Banken ein "Kreditereignis" eintritt, eine Insolvenz

etwa oder eine Schuldenrestrukturierung, falle die hundertprozentige Rückzahlung aus,

so steht es in der Produktinformation. In diesem Fall wird die Anleihe jenes

Unternehmens geliefert, das zuerst ausgefallen ist. Die Produktinformation ist nicht

leicht zu lesen.

'Der Bankraub', DER SPIEGEL, 17.11.2008

http://www.spiegel.d...90656-5,00.html

 

Ob die Verantwortlichen dort den Anleiheprospekt wohl tatsächlich gelesen haben?

Oder hat die DZ-Bank ihrer Verkaufstruppe ein schön buntes Werbeblättchen mitgegeben?

 

Wie auch immer – die Bezeichnung, unter der die Anleihe in Stuttgart in den Börsenhandel eingeführt worden ist, dürfte für die Anlageentscheidung der Kirche keine Rolle gespielt haben...

 

Der Kauf erfolgte bei einer Onlinebank. Dort war angegeben, dass die Rückzahlung zu 100 Prozent von der Bonität der Emittentin, der DZ-Bank, abhängt. Referenzunternehmen gab es nicht.

Was soll 'bei einer Onlinebank' bedeuten?

Börsenhandel auf eigenes Risiko (ohne Beratung, d.h. execution only)?

Warum sollte die Bank dann für deine eigenständige Kaufentscheidung verantwortlich zu machen sein?

 

Oder wurde die Anleihe durch die Onlinebank aktiv beworben und vermarktet?

Gab es dazu eine telefonische Beratung o.ä.?

In dem Fall könnte die Risikoaufklärung ungenügend gewesen sein. (Bleibt noch die Beweisfrage...)

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Siggyx

@bondhalter

 

 

Stell Dir vor, im Internet steht bei einem Reiseveranstalter eine Luxusreise in die Karibik aufgeführt. Du kaufst diese. Der Reiseveranstalter schickt Dich dann aber für Dein vieles Geld in ein gammliges Zelt an die Ostsee. Die Angaben waren zwar falsch, aber Pech gehabt, Du hättest ja im Reisebüro buchen können. Das ist genau das Gleiche.

 

 

 

 

 

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reckoner

Hallo Siggyx,

 

ich behaupte einfach mal, dass es bei besagter Anleihe von Anfang an einen ordentlichen Prospekt gab (sie also NICHT unter das von dir genannte Daueremittentenprivileg fiel); beweise mir doch bitte das Gegenteil. Die angeführten Informationen (Börsennotierung, Bildschirmseiten etc.) sind dazu jedenfalls nicht geeignet, denn diese liegen nur begrenzt im Einflußbereich und gar nicht in der Verantwortung des Emittenten.

 

Das Beispiel mit der Reise ist - wie so oft bei solchen Diskussionen - unpassend, da es ein ganz anderes Recht ist. Zudem müsste dort erstmal genau geklärt werden, was wo und mit wem vereinbart wurde; so pauschal könnte man da gar nichts sagen.

 

@all: Hat vielleicht noch jemand den Prospekt und kann ihn hochladen (ich habe solche Dokumente in der Regel nur von Papieren gespeichert, bei denen ich auch investiert bin/war oder dies zumindest in Erwägung gezogen habe).

Das einzige, was ich noch habe, ist eine tabellarische Auflistung ausstehender Cobold-Anleihen von der DZ-Bank (vom 10.10.2008, nur zur internen Verwendung).

Darin steht speziell zum Cobold 62:

Referenzschuldner: Lehman Brothers (u.a., interessiert ja jetzt nicht mehr)

Hinweis: Eintritt Kreditereignis Lehman Brothers Holdings Inc.

Valuta: 29.06.2005

Laufzeit: 21.09.2010

Kupon: 3,200 %

WKN: DZ8F2A

Börsen-Listing: Frankfurt, Stuttgart

Kapitalgarantie: N(ein)

Setlement: P.D. (Physical Delivery, physische Lieferung)

Typ: 1TD (First To Default)

 

MfG Stefan

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Widerprüche in den Medien zu der Kirche Oldenburg bzgl. Cobold 62

Ich möchte dem Kirchenmitarbeiter der Kirche Oldenburg hier auf keinen Fall etwas unterstellen. Wie auch immer etwas passierte, kann ich natürlich nicht sagen. Ich persönlich kenne aber aus dem Forum Lehman-Zertifikate-Schaden" Anleger, die sich nach über 3 Jahren nicht mehr darin erinnern konnten, ob ihnen der Kundenberater relevante Informationen beim Kauf oder zuerst nach der Lehman-Pleite erzählte. Insbesondere, wenn die Anleger später noch etliche weitere Wertpapiere kauften, wie es auch bei der Kirche der Fall war.

 

Des Weiteren kenne ich zum Beispiel ein Gerichtsurteil zu Cobold 62, wo es ebenfalls heißt, dass die Kunden die Produktinfo erhalten hätten. Die Produktinfo der Geschädigten liegt mir vor. Da ist nicht ein einziges Referenzunternehmen angegeben.

 

Alle Risiken seien in der Produktinformation genannt, hieß es dazu bei der DZ Bank."

 

Ich kenne einige Prozesse und Zeitungsartikel zu Cobold 62. Dann frage ich mich, warum alle diese Geschädigten nie eine Produktinfo erhielten, wo die Referenzunternehmen enthalten waren. Solche Produktinfos gab es zwar zu Cobold 74, Cobold Plus und etc.., aber soweit mir bekannt, nicht ein einziges Mal zu Cobold 62.

 

Gem. Spiegel Bericht:

 

Am 29. Juni, eine Woche nach der Finanzausschusssitzung, ist es so weit: Die Landeskirche Oldenburg erwirbt eine sogenannte Cobold-Anleihe, ein Finanzprodukt der DZ Bank, Wertpapierkennnummer DZ8F2A."

 

http://www.nwzonline....php?id=1787941

 

"Die Kirche hat ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen aus Westfalen mit der Untersuchung beauftragt. Angeblich hatte ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Oberkirchenrat die Anlage ohne Wissen der Kirchenleitung getätigt. Das durfte er im Rahmen seiner Dienstbefugnisse durchaus", räumte Friedrichs ein."

 

Für mich widersprechen sich diese beiden Aussagen. Zuerst tagt der Finanzausschuß der Kirche, um andere Anleihen zu kaufen.

Als dann Cobold 62 durch Lehman sozusagen pleite geht, hat diese Anleihe dann aber nicht der Finanzausschuß gekauft, sondern nur ein einzelner Mitarbeiter. Kein Anderer weiß etwas davon. Mir ist es sowieso etwas schleierhaft, dass ein einzelner Mitarbeiter allein über 1,6 Mio. Euro verfügen darf und keine Anderer noch nicht einmal etwas davon erfährt. Dieses gibt es m. E. in keinem Betrieb.

 

"Am 11. September, einem Donnerstag, erhält die Landeskirche einen Hinweis. Die DZ Bank habe angesichts der aktuellen Ereignisse eine Neubewertung jener Anleihen vorgenommen, in denen Lehman-Papiere enthalten sind. Nachdem Lehman erwartungsgemäß einen Quartalsverlust von 3,9 Milliarden Dollar vermeldet habe, heißt es in dem internen Papier, habe Lehman "strategische Restrukturierungsmaßnahmen" vorgestellt."

 

"Der Experte der DZ Bank beendet seine Analyse mit einer konkreten Einschätzung: "Wir empfehlen Buy-and-Hold-Investoren, ihre Position zu halten, Neuengagements jedoch weiterhin zurückzustellen." Die Oldenburger verlassen sich auf diesen Rat. Aber bald, am Freitag, dem 12. September, 12.35 Uhr, erreichen die Kirchenleitung Meldungen, dass Lehman Brothers in ernsthaften Schwierigkeiten stecke."

 

"Am Morgen des 15. September erhält der Finanzfachmann der Kirche einen Anruf von der Hausbank. Es ist dieselbe Bank, bei der er im Juni 2005 die Cobold-Anleihe gekauft hat. Ob er wahrgenommen habe, was mit Lehman los sei? Der Kirchenmann fährt ins Büro, rechnet. Dann eilt er ins Büro von Friedrichs, seinem Oberkirchenrat. "Sie haben's vielleicht gehört", ruft er. "Wir sind betroffen." Gemeinsam gehen die beiden die Unterlagen durch. Wann war was passiert? Welche Entscheidungen hatte der Finanzausschuss der Kirche getroffen? Hatte der zuständige Mitarbeiter seine Befugnisse überschritten?"

Auch die o. a. Ausschnitte des Spiegel widersprechen sich aus meiner Sicht. So heißt es, dass am 11. und 12. September 2008 die Kirche bereits gewarnt wurde und auf Grund von ernsthaften Schwierigkeiten von Lehman eine Neubewertung der Anleihen vorgenommen wurde. Bei der Insolvenz, am 15. September 2008 fällt die Kirche nun aber aus allen Wolken", dass sie etwas mit Lehman zu tun hat.

 

Insgesamt 1,6 Millionen Euro investiert die Landeskirche in die Cobold-Anleihe. Das Risiko, so scheint es der Kirche, ist überschaubar. Tatsächlich lassen sich die Anlageexperten der Landeskirche von dem Wort "Anleihe" täuschen. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine der fünf Großbanken in Schwierigkeiten geraten sollte, denken sie, stünden immer noch vier andere renommierte Institute bereit, den Schaden zu begrenzen."

 

Angeblich hatte ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Oberkirchenrat die Anlage ohne Wissen der Kirchenleitung getätigt. Das durfte er im Rahmen seiner Dienstbefugnisse durchaus", räumte Friedrichs ein."

 

Und auch hier besteht für mich ein großer Widerspruch. Im ersten Absatz kaufen die Anlageexperten der Kirche die Anleihe. Sie denken, dass die Anleihe........Also, alles Plural. Im zweiten Absatz, hat aber nun still und heimlich" ein einzelner Mitarbeiter der Kirche die Anleihe gekauft, ohne dass Jemand davon etwas erfuhr.

Ich bin mir sicher, dass bei der Bafin markante Unterlagen zu Cobold 62 vorhanden sein müssen. Da die Bafin aber gem. meinen Informationen keine Auskunft erteilt, ist es für mich auch zwecklos dort hin zu schreiben.

 

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo Siggyx,

 

worum geht es dir denn eigentlich? Ich dachte, du warst selber investiert. In deinem letzten Beitrag schreibst du aber nur über den Fall der "Kirche Oldenburg", und beziehst sogar Partei für die Bank.

 

Wenn ich es übrigens richtig verstanden habe, hat die Kirche (über oder zumindest nach Ratschlag von die kircheneigene EDG-Bank) direkt bei der DZ-Bank gekauft. In diesem Fall fällt unter Umstaänden die Emittentenhaftung und die Bankhaftung zusammen, was durchaus ein Vorteil sein kann (die Schuld kann nicht mehr jeweils auf den anderen geschoben werden).

 

Und liest du die anderen Beiträge hier überhaupt? Denn weder hast du den Eröffnungsbeitrag editiert noch den dezenten Hinweis auf richtiges zitieren beachtet. Langsam habe ich Trollverdacht.

 

MfG Stefan

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Andreas R.

Bring endlich deinen "Beweis" und hör auf, drumrumzulabern.

Es nervt.

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Siggyx

1.) Du kannst selber nachsehen, dass bei der Cobold 62 Anleihe bei der Bafin kein Verkaufsprospekt hinterlegt wurde. Gib einfach die Wepa-Kenn-Nr. ein. Wenn Du nun z. B. im Gegensatz dazu bei einem Lehman-Zertifikat, was bis 30.06.2005 emittiert wurde, die Kenn-Nr. eingibst, erscheint ein Eintrag. Nachfolgend der Link

 

http://www.bafin.de/...732676bodyText3

 

2.) Die Emission in Deutschland wurde auch nicht veröffentlicht, wie es vorgeschrieben ist. Die Anleihe wurde am 27.6.2005 emittiert. Du kannst in der Börsen-Zeitung alles absuchen, wirst aber nichts finden. Unter dem 20.10.2006 ist dann die Emission von 10 Mio. EUR in Luxemburg veröffentlicht und der Zusammenschluß mit der deutschen 50 Mio. Anleihe.

 

Der Aufruf des Eintrages kostet 2,65 . Ich bin zur Zeit nicht zu Hause. Wenn Du Zeit hast, kann ich spätestens Donnerstag/Freitag nächster Woche dieses zustellen bzw. veröffentlichen, ansonsten mußt Du Dir diese Info kostenpflichtig vorab runter ziehen.

 

http://www.boersen-z...=finanzanzeigen

 

3.) Nach der Lehman-Pleite, forderte ich mir im Mai 2009 von der DZ-Bank selber einen vollständigen Verkaufsprospekt an. Daraufhin erhielt ich nur eine Unterlage, die als Anleihebedingungen beschriftet war. Da ist kein Herausgeber, keine Unterschrift und insbesondere noch nicht einmal ein Erstellungsdatum vorhanden. Auch nichts Gedrucktes, nur so einfach mit Computer in einem Textverarbeitungsprogramm geschrieben, was ich auch jeder Zeit aufsetzen könnte. Also juristisch von keinerlei Relevanz. Außerdem wurde mir ein unvollständiger Verkaufsprospekt übersandt, der auch so deklariert ist. Dieser hat aber nicht im Geringsten etwas mit der Cobold 62 Anleihe selber zu tun. Auch sind dort nicht diese Referenzunternehmen aufgeführt. Die Mail der DZ-Bank, sowie die beiden Anlagen kann ich gern am Donnerstag/Freitag hier ausstellen oder zusenden. Wie gesagt, zur Zeit bin ich nicht zu Hause.

 

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Siggyx

"Das Beispiel mit der Reise ist - wie so oft bei solchen Diskussionen - unpassend, da es ein ganz anderes Recht ist. Zudem müsste dort erstmal genau geklärt werden, was wo und mit wem vereinbart wurde; so pauschal könnte man da gar nichts sagen."

Natürlich kann man das in diesem Fall so pauschal sagen. Ich habe "schwarz auf weiß", daß hier eine Pflichtverletzung der Bank vorliegt.

 

Schließlich kann man auch im Internet nicht öffentlich gravierend falsche Informationen angeben. Geändert hat sich aber trotzdem nichts. Auch heutzutage sind die Informationen genauso falsch.

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Torman

Ich habe "schwarz auf weiß", daß hier eine Pflichtverletzung der Bank vorliegt.

Dann verklage die Bank. Wo ist dein Problem?

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bondholder

Ohne weiteren Kommentar eine Pressemitteilung der DZ-Bank vom 27. Juni 2005:

 

Pressemitteilung vom 27.06.2005 | 14:24

Pressefach: DZ BANK

DZ BANK COBOLD 62 Anleihe auf 5 internationale Banken mit Verzinsung von 3,20 Prozent p.a. und Laufzeit von rund 5 Jahren

 

- Privatanleger erzielen attraktiven Renditevorsprung gegenüber Direktinvestments

 

27. Juni 2005 - Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, hat für das Privatkundengeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken eine neue Credit Linked Note (COBOLD) begeben: Mit der neuen DZ BANK COBOLD 62 Anleihe (WKN DZ8F2A) investieren Anleger in die hohe Qualität der fünf internationalen Kreditinstitute JP Morgan Chase, Morgan Stanley, Merrill Lynch, Lehman Brothers und Deutsche Bank.

 

Die Bonitätserwartungen internationaler Banken werden momentan überwiegend stabil bis positiv bewertet. Dadurch sind die Renditen für ein Direktinvestment in fünfjährige Bankanleihen mit Rating im A-Bereich weiterhin auf historischen Tiefstständen von weniger als 3 Prozent. Chancenorientierte Anleger können diesen Tiefstständen mit den neuen "Banken COBOLD" trotzen, welcher Investoren ein Mehr an Rendite bietet und dabei gleichzeitig ein im Vergleich zu COBOLD Anleihen mit Referenzunternehmen anderer Branchen deutlich geringe-res Bonitätsrisiko aufweist

 

Der "Banken COBOLD" wird mit 3,20 Prozent p.a. verzinst. Die Rückzahlung erfolgt am 21. September 2010 zu 100 Prozent, sofern kein vertraglich definiertes Kreditereignis (z.B. Insolvenz, Zahlungsausfall oder Schuldenrestrukturierung) eintritt. Der Anleger erhält in diesem Fall eine Anleihe der zuerst ausgefallenen Referenzbank (first-to-default; physical delivery). Die COBOLD 62 bietet dem Anleger einen attraktiven Renditevorsprung von ca. 20 bis 60 Basispunkte über vergleichbaren Bankanleihen im entsprechenden Laufzeitsegment.

 

Wie bei herkömmlichen Unternehmens- und Bankanleihen sind bei den COBOLD Anleihen die Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung an die Bonität der zu Grunde liegenden Banken gebunden. COBOLD ist ein von der DZ BANK kreierter Markennahme und setzt sich aus COrporate BOnd Linked Debt zusammen. Mit diesem Anleiheprogramm werden Bonitätsrisiken von einer oder mehreren Banken bzw. Unternehmen (sog. Corporates) verbrieft, wodurch individuelle Interessen von Anlegern berücksichtigt und Renditevorteile ausgenutzt werden können. Die DZ BANK COBOLD 62 Anleihe kann bei Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie anderen Kreditinstituten unter der ISIN-Nr. DE 000 DZ8F2A 8 oder WKN-Nr. DZ8F2A erworben werden. Eine Anlage ist ab 1.000 Euro Stückelung nominal möglich. Die Anleihen können börsentäglich zum Tageskurs an die DZ BANK zurückgegeben werden. Eine Börsennotierung an der Frankfurter, Stuttgarter sowie Düsseldorfer Wertpapierbörse ist vorgesehen (weitere Produktinforma-tionen unter: www.zinsprodukte.de) .

http://www.pressrela...er.cfm?r=195442

Pressemitteilung COBOLD 62 27.06.2005.pdf

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Siggyx

Das mache ich sowieso. Mir geht es aber hier um Gerechtigkeit. Stell Dir vor, Du leihst mir Geld und ich verspreche Dir nach 5 Jahren das Geld ohne "wenn und aber" zurück zu zahlen. Nach einem Jahr und 4 Monaten ändere ich dann aber einseitig "still und heimlich" die Vertragsbedingungen zu Deinen Ungunsten ab, so daß Du dann leer ausgehst.

 

 

Ich habe "schwarz auf weiß", daß hier eine Pflichtverletzung der Bank vorliegt.

Dann verklage die Bank. Wo ist dein Problem?

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Siggyx

Hallo,

 

das ist nichts Offizielles. Ich habe auch eine Web-Seite. Woher weißt Du, wann dieser Eintrag wirklich entstanden ist? Deshalb gab es ja die Bafin und die Pflichtveröffentlichungen in den offiziellen Börsenzeitungen!!!

 

 

 

 

Ohne weiteren Kommentar eine Pressemitteilung der DZ-Bank vom 27. Juni 2005:

 

Pressemitteilung vom 27.06.2005 | 14:24

Pressefach: DZ BANK

DZ BANK COBOLD 62 Anleihe auf 5 internationale Banken mit Verzinsung von 3,20 Prozent p.a. und Laufzeit von rund 5 Jahren

 

- Privatanleger erzielen attraktiven Renditevorsprung gegenüber Direktinvestments

 

27. Juni 2005 - Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, hat für das Privatkundengeschäft der Volksbanken und Raiffeisenbanken eine neue Credit Linked Note (COBOLD) begeben: Mit der neuen DZ BANK COBOLD 62 Anleihe (WKN DZ8F2A) investieren Anleger in die hohe Qualität der fünf internationalen Kreditinstitute JP Morgan Chase, Morgan Stanley, Merrill Lynch, Lehman Brothers und Deutsche Bank.

 

Die Bonitätserwartungen internationaler Banken werden momentan überwiegend stabil bis positiv bewertet. Dadurch sind die Renditen für ein Direktinvestment in fünfjährige Bankanleihen mit Rating im A-Bereich weiterhin auf historischen Tiefstständen von weniger als 3 Prozent. Chancenorientierte Anleger können diesen Tiefstständen mit den neuen "Banken COBOLD" trotzen, welcher Investoren ein Mehr an Rendite bietet und dabei gleichzeitig ein im Vergleich zu COBOLD Anleihen mit Referenzunternehmen anderer Branchen deutlich geringe-res Bonitätsrisiko aufweist

 

Der "Banken COBOLD" wird mit 3,20 Prozent p.a. verzinst. Die Rückzahlung erfolgt am 21. September 2010 zu 100 Prozent, sofern kein vertraglich definiertes Kreditereignis (z.B. Insolvenz, Zahlungsausfall oder Schuldenrestrukturierung) eintritt. Der Anleger erhält in diesem Fall eine Anleihe der zuerst ausgefallenen Referenzbank (first-to-default; physical delivery). Die COBOLD 62 bietet dem Anleger einen attraktiven Renditevorsprung von ca. 20 bis 60 Basispunkte über vergleichbaren Bankanleihen im entsprechenden Laufzeitsegment.

 

Wie bei herkömmlichen Unternehmens- und Bankanleihen sind bei den COBOLD Anleihen die Zinszahlungen und die Kapitalrückzahlung an die Bonität der zu Grunde liegenden Banken gebunden. COBOLD ist ein von der DZ BANK kreierter Markennahme und setzt sich aus COrporate BOnd Linked Debt zusammen. Mit diesem Anleiheprogramm werden Bonitätsrisiken von einer oder mehreren Banken bzw. Unternehmen (sog. Corporates) verbrieft, wodurch individuelle Interessen von Anlegern berücksichtigt und Renditevorteile ausgenutzt werden können. Die DZ BANK COBOLD 62 Anleihe kann bei Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie anderen Kreditinstituten unter der ISIN-Nr. DE 000 DZ8F2A 8 oder WKN-Nr. DZ8F2A erworben werden. Eine Anlage ist ab 1.000 Euro Stückelung nominal möglich. Die Anleihen können börsentäglich zum Tageskurs an die DZ BANK zurückgegeben werden. Eine Börsennotierung an der Frankfurter, Stuttgarter sowie Düsseldorfer Wertpapierbörse ist vorgesehen (weitere Produktinforma-tionen unter: www.zinsprodukte.de) .

http://www.pressrela...er.cfm?r=195442

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Siggyx
· bearbeitet von Siggyx

Im Übrigen finden ich es auch schon etwas merkwürdig, daß mir die Seiten damals im Jahr 2009 über die Google-Suche nicht begegnet sind. Aber wie schon gesagt, für solche Registrierungen waren die Bafin und die offiziellen Börsenpflichtblätter zuständig und nicht irgendwie so ein privater Anbieter.

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Nixda

Ich bin kein Experte, aber müssen die Prospekte nicht nur veröffentlicht, sondern nicht auch irgendwo hinterlegt werden?

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vanity

Man findet relativ schnell ein diesjähriges Urteil, durch das eine VOBA zu Schadenersatz wegen Verkaufs der Cobold 62 verurteilt wurde. Das Urteil hebt ausschließlich auf Falschberatung ab. Die Anwaltskanzlei, die mit diesem Urteil auf ihrer Seite wirbt, hätte sich wohl kaum die Chance entgehen lassen, einen überaus prestigeträchtigen Prozess wegen Faunenverfäschung in der Tierwelt gegen die DZ zu führen, wenn irgendeine Aussicht auf Erfolg bestanden hätte. Ich folgere im Umkehrschluss daraus, dass die Vorwürfe haltlos sind.

 

Einer gewissen Komik entbehrt allerdings nicht die Anzeigengarnierung der Internetseite, die das Urteil präsentiert:

 

post-13380-1283087644,16.png

 

(übrigens aus demselben Fundus an Kleinanzeigen geschöpft, dem man begegnet, wenn man fahrlässigerweise uneingeloggt das WPF betritt)

 

Allerdings, und das sollte zu denken geben: Das Kursblatt-Archiv der Börse SG vom 24.06.2005, wo vorgeblich eine Prospektinformation zu der Anleihe hinterlegt sein soll, verweigert (mir) den Zugriff! Verschwörung?

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Nixda
Ich bin kein Experte, aber müssen die Prospekte nicht nur veröffentlicht, sondern nicht auch irgendwo hinterlegt werden?

 

Ich antworte mir mal selber:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/verkaufsprospektg/BJNR127490990.html

(siehe auch: http://www.bafin.de/DE/Unternehmen/AllgemeinePflichten/ProspekteWertpapiere/AlteRechtslage/alterechtslage__node.html?__nnn=true

)

 

Und für unser Papier:

http://ww2.bafin.de/database/VPInfo/prospekt.do?details=true&id=526677&bereich=3&cmd=zeigeProspektEmittentenSuche

 

Würde das verspätete Hinterlegungsdatum vom 20.10.2006 eine entsprechende Klage schon ausreichen? (Man müsste noch prüfen, ob es eine Dokumentenhistorie bei der Bafin gibt). Am Ende müsste das dann ein spezialisierter Anwalt beurteilen, aber auch beim HGB sind immer die Einträge im Handelsregister entscheidend, nicht irgendwelche sonstigen Veröffentlichungen.

 

Hier sind noch ein paar einschlägige Gesetzesstellen:

 

http://www.gesetze-im-internet.de/verkaufsprospektg/__13.html

http://www.gesetze-im-internet.de/verkaufsprospektg/__13a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__44.html

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Gast
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