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Powerboat3000

Steuern nach Fondsverkauf 18 mal so hoch wie der Gewinn selbst

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Powerboat3000

Hi!

 

Ich bin bei der Ebase und habe nach einem Fondsverkauf folgende für mich total irritierende Abrechnung erhalten.

 

Kauf über Ebase:

Carmigniac Patrimoine

09.08.2012

A0DPW0

2

Kurs 5572,68

11.145,36

 

 

Verkauf über Ebase nach Anteilssplit 1/10:

7.1.13

20

Kurs 558,79

11.175,80

 

ergbibt einen minimalen Bruttogewinn von 30,44.

 

Einbehalten für Steuern wird hier ein Betrag in Höhe von 549,80 , so dass ich nur 10.626 gutgeschrieben bekommen habe, ergo ergibt die ganze Anlage also trotz minimaler Kurssteigerung ein Minus von 519,36!

 

Man sieht noch folgende Tabelle bei Ebase, die scheinbar die Steuern begründen:

 

07.01.2013 0,040000 EUR 13,107700 0,000000

** Zwischengewinn je Anteil, mehr Informationen

 

KaE-Daten

Geschäftsjahresbeginn: 01.01 Datum KaE (je Anteil)* Wäh-

rung Bemerkung

07.11.1989 0,000000 EUR

02.01.1990 0,000000 EUR

02.01.1991 0,000000 EUR

02.01.1992 0,000000 EUR

02.01.1993 0,000000 EUR

02.01.1994 0,000000 EUR

02.01.1995 0,000000 EUR

02.01.1996 0,000000 EUR

02.01.1997 0,000000 EUR

02.01.1998 0,000000 EUR

02.01.1999 0,000000 EUR

02.01.2000 0,000000 EUR

02.01.2001 0,000000 EUR

02.01.2002 0,000000 EUR

02.01.2003 0,000000 EUR

02.01.2004 0,000000 EUR

30.12.2005 56,041500 EUR

02.01.2006 56,041500 EUR

15.05.2007 79,628000 EUR

17.04.2008 97,335000 EUR

14.04.2009 188,209900 EUR

07.01.2010 294,586800 EUR Schätzwert

03.03.2010 231,296600 EUR

03.01.2011 43,086700 EUR Schätzwert

21.02.2011 298,849700 EUR

02.01.2012 67,553100 EUR Schätzwert

02.03.2012 397,079000 EUR

13.11.2012 39,707900 EUR

02.01.2013 137,937200 EUR Schätzwert

 

 

Hier muss doch irgendein Fehler vorliegen oder ist hier richtig abgerechnet worden? Ich habe bereits bei der Ebase reklamiert. Dort gibt es allerdings längere Bearbeitungszeiten, so dass ich die Angelegenheit auch mal hier ins Forum posten wollte.

 

Was sagt ihr dazu?

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Hi!

 

Ich bin bei der Ebase und habe nach einem Fondsverkauf folgende für mich total irritierende Abrechnung erhalten.

 

Kauf über Ebase:

Carmigniac Patrimoine

09.08.2012

A0DPW0

2

Kurs 5572,68

€ 11.145,36

 

 

Verkauf über Ebase nach Anteilssplit 1/10:

7.1.13

20

Kurs 558,79

€ 11.175,80

 

ergbibt einen minimalen Bruttogewinn von € 30,44.

 

Einbehalten für Steuern wird hier ein Betrag in Höhe von 549,80 €, so dass ich nur € 10.626 gutgeschrieben bekommen habe, ergo ergibt die ganze Anlage also trotz minimaler Kurssteigerung ein Minus von € 519,36!

 

 

Hier muss doch irgendein Fehler vorliegen oder ist hier richtig abgerechnet worden? Ich habe bereits bei der Ebase reklamiert. Dort gibt es allerdings längere Bearbeitungszeiten, so dass ich die Angelegenheit auch mal hier ins Forum posten wollte.

 

Was sagt ihr dazu?

 

Da die steuerliche Werte zum Thesaurierungstag (31.12.2002) noch nicht vorliegen, hat die Bank die Thesaurierung geschätzt. Daher sollte man auch vermeiden, unmittelbar nach dem Thesaurierungstag zu verkaufen. Die Gesamttabelle und der Wert von ca. 100,00 ausschüttungsgleiche Erträge beim Verkauf kann ich aber ohne weitere Angaben auch nicht nachvollziehen. Evtl. wird die Abrechnung noch korrigiert, wenn der richtige Wert vorliegt, das dauert aber mindestens bis Anfang März.

 

Das Grundprinzip ist aber richtig: Bei Veräußerung thes. ausl. Fonds wird auf die Thesaurierungen der Halteperiode AbgSt einbehalten. Sofern die ausschüttungsgleichen Erträge jeweils korrekt versteuert werden (hier für 2012), kann man sich diese AbgSt im Verkaufsjahr wiederholen. Die Werte werden auch als Sonderausweis in der StB gezeigt.

 

Gruß

Taxadvisor

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Maikel
Was sagt ihr dazu?

Ich habe keine Erfahrung mit Fonds und deren Abrechnung, aber wenn deine lange Tabelle die Zwischengewinne je Anteil auflistet, dann "riecht" das für mich danach, daß da der von dir genannte Split nicht berücksichtigt wurde.

 

50 bis 400 Euro Zwischengewinn auf einen Anteil mit Wert 558 Euro dürften wohl zuviel sein.

 

Gruß, Michael

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Ergänzend zu Taxadvisor: Bei der Diba wurden mir eine solche Ersatzbesteuerung gar nicht mehr korrigiert/ausgeglichen. Ich musste das selbst über die EkStE machen.

 

Grundsätzlich sollte hier im Forum vielleicht bei Hinweisen auf die Steuerproblematik ausl. Thesaurierer darauf hingewiesen werden, dass es bei diesen eben nicht nur

1.) einen Mehraufwand für die Besteuerung der laufenden Erträge gibt sowie

2.) eine (temporäre) Doppelbesteuerung beim Verkauf, sondern

3.) auch noch die ebenfalls nervige Ersatzbesteuerung zu bestimmten Zeiten des Jahres (wenn halt die Besteuerungsgrundlagen noch nicht vorliegen), weshalb diese dann anch Mglk nicht verkauft werden sollten - faktisch also die Liquidität bei ihnen eingeschränkt ist.

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B3n

Der Schätzwert zum 02.01.2013 stimmt nicht.

Richtig wären 9,82293 pro Anteil.

Hier wurde der Schätzwert ohne Berücksichtigung des Splitts ermittelt und anschließend noch der angelaufenen Thesaurierungsbetrag nach Splitt dazu addiert.

Der Wert wird aber kaum aus WM stammen, obwohl eigentlich keine Bank die selbst ermittelt, muss ich Montag doch gleich mal in WM nachschauen.

Für die Steuerermittlung wurde dann aber wiederum wohl nur der Schätzwert ohne Berücksichtigung des Splitts genutzt. (98,2293 )

Dadurch entstehen ca 2000 Ertrag.

Dazu werden noch weitere Fehler aufgrund des Splitts kommen, das ist aber schwer zu ermitteln ohne die Abrechnung zu sehen und damit die Höhe der einzelnen steuerlichen Ertragsarten.

 

 

Gruß

B3n

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Mato

WM? Wofür steht diese Abkürzung in diesem Zusammenhang?

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holzhacker

WM? Wofür steht diese Abkürzung in diesem Zusammenhang?

Siehe z.B. hier: http://www.wmdaten.de/index.php

 

@B3n:

Ja, es mag ja sein, dass der Schätzwert falsch ist. Um eine pauschale Besteuerung kommt man aber nicht drum herum, da verkauft worden ist, bevor die Besteuerungsgrundlagen vorlagen. Will heißen die Versteuerung wird so oder so zu hoch sein. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich Fondsanleger1966 zustimmen. Will heißen es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Bank das korrigiert... vermutlich wird man das selbst über die Steuererklärung machen dürfen.

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B3n

WM? Wofür steht diese Abkürzung in diesem Zusammenhang?

Siehe z.B. hier: http://www.wmdaten.de/index.php

 

@B3n:

Ja, es mag ja sein, dass der Schätzwert falsch ist. Um eine pauschale Besteuerung kommt man aber nicht drum herum, da verkauft worden ist, bevor die Besteuerungsgrundlagen vorlagen. Will heißen die Versteuerung wird so oder so zu hoch sein. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich Fondsanleger1966 zustimmen. Will heißen es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Bank das korrigiert... vermutlich wird man das selbst über die Steuererklärung machen dürfen.

 

 

 

Die meisten Banken machen keine Korrektur bei einer Abrechnung mit Schätzwert, das ist richtig. Wieso sollten Sie auch? Zum einen wäre das ein gigantischer Aufwand zum anderen hat der Anleger ja selbst entschieden das in Kauf zu nehmen und muss sich entsprechend um die Korrektur kümmern.

In diesem Fall ist es aber etwas anderes. Die Besteuerungsgrundlage ist generell falsch aufgrund des Splitts. Hier sollte die Bank schon korrigieren. Vorallem wird sich das Problem auch nicht von selbst lösen. Die Fehlerursache liegt bei den Banken die dies nicht schon frühzeitig gemscreent haben in den hinterlegten Daten, es würde daher auch später zu weiteren Fehlern führen.

Ich gehe eher davon aus das hier eine Bereinigung stattfinden wird. Allerdings wird auch die Neuabrechnung einen Schätzwert enthalten da die Korrektur vor März liegen wird, sofern die Bank nicht die Steuerbescheinigungen sehr spät verschickt bzw zurückfordern will.

Und auch ein Schätzwert bedeutet nicht das die Besteuerungsgrundlage zu hoch ist. Dies hängt von der noch unbekannten Höhe der Thesaurierung ab. Ein Schätzwert kann daher auch zu niedrig sein, daher Schätzwert.

 

Gruß

B3n

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Powerboat3000

Der Schätzwert zum 02.01.2013 stimmt nicht.

Richtig wären 9,82293 pro Anteil.

Hier wurde der Schätzwert ohne Berücksichtigung des Splitts ermittelt und anschließend noch der angelaufenen Thesaurierungsbetrag nach Splitt dazu addiert.

Der Wert wird aber kaum aus WM stammen, obwohl eigentlich keine Bank die selbst ermittelt, muss ich Montag doch gleich mal in WM nachschauen.

Für die Steuerermittlung wurde dann aber wiederum wohl nur der Schätzwert ohne Berücksichtigung des Splitts genutzt. (98,2293 )

Dadurch entstehen ca 2000 Ertrag.

Dazu werden noch weitere Fehler aufgrund des Splitts kommen, das ist aber schwer zu ermitteln ohne die Abrechnung zu sehen und damit die Höhe der einzelnen steuerlichen Ertragsarten.

 

 

Gruß

B3n

 

Na dann bin ich mal gespannt, wie die Ebase antwortet.

 

Da ich das von dir Geschriebene so natürlich noch nicht vorgebracht habe, sondern lediglich gemeldet habe, dass ich reklamiere, da das ja so nicht sein kann, wäre die Frage, ob es ratsam ist, die Ebase nochmal dahin gehend zu informieren, wo der Fehler liegt (wie von dir dargestellt).

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ceekay74

Na dann bin ich mal gespannt, wie die Ebase antwortet.

... und auch wann.

 

Die Schätzwerte sind von ebase bereits am 10.01.2013 korrigiert worden:

 

post-21414-0-04220400-1358589457_thumb.jpg

 

Dürfte Dir aber leider nicht mehr viel bringen.

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Powerboat3000

 

Dürfte Dir aber leider nicht mehr viel bringen.

 

Warum nicht?

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B3n

Na dann bin ich mal gespannt, wie die Ebase antwortet.

... und auch wann.

 

Die Schätzwerte sind von ebase bereits am 10.01.2013 korrigiert worden:

 

post-21414-0-04220400-1358589457_thumb.jpg

 

Dürfte Dir aber leider nicht mehr viel bringen.

 

 

 

Da wurde ja eine schöne Korrektur vorgenommen. Den Splitt berücksichtigt, aber weiterhin die Thesaurierungsanpassung nach Splitt addiert.

Naja bei Ihrer ersten Steuerermittlung haben Sie die ja wohl wieder rausgerechnet.

Zumindest etwas Grund zur Hoffnung .....

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ceekay74

Warum nicht?

Weil ich die Einschätzungen von Fondsanleger1966 und holzhacker teile:

 

Ergänzend zu Taxadvisor: Bei der Diba wurden mir eine solche Ersatzbesteuerung gar nicht mehr korrigiert/ausgeglichen. Ich musste das selbst über die EkStE machen.

Will heißen es ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Bank das korrigiert... vermutlich wird man das selbst über die Steuererklärung machen dürfen.

Auf die Anwort von ebase bin ich sehr gespannt, vielleicht gibt es ja eine positive Überraschung.

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Powerboat3000

Ebase zieht sich raus.

 

"vielen Dank für Ihre E-Mail.

Unsere verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen.

Bei Verkäufen von Fondsanteilen von ausländisch thesaurierenden Fonds muss die ebase zum Zeitpunkt des Verkaufs einen Kapitalertragsteuerabzug vornehmen. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% der Summe aus den kumulierten thesaurierten Erträgen des Fonds und wird vom Verkaufspreis einbehalten. Wurden die Fondsanteile von der ebase für den Anleger erworben, stellen nur die während der Besitzzeit der Anteile im Depot bei der ebase zugeflossenen thesaurierten Erträge dieses Fonds (so genannte kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge - kaE) die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug dar. Hiermit soll eine Gleichbehandlung mit inländischen thesaurierenden Fonds erreicht werden, die ja bereits zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Kapitalertagsteuerabzug vornehmen müssen.

Durch den Verkauf des Fonds Carmignac Patrimoine wurden kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge von EUR 1.965,38 erzielt. Zusätzlich wurde ein Veräußerungsgewinn von EUR 119,18 realisiert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Vermittler bzw. steuerlichen Berater.

Vielen Dank."

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Ebase zieht sich raus.

 

"vielen Dank für Ihre E-Mail.

Unsere verspätete Antwort bitten wir zu entschuldigen.

Bei Verkäufen von Fondsanteilen von ausländisch thesaurierenden Fonds muss die ebase zum Zeitpunkt des Verkaufs einen Kapitalertragsteuerabzug vornehmen. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% der Summe aus den kumulierten thesaurierten Erträgen des Fonds und wird vom Verkaufspreis einbehalten. Wurden die Fondsanteile von der ebase für den Anleger erworben, stellen nur die während der Besitzzeit der Anteile im Depot bei der ebase zugeflossenen thesaurierten Erträge dieses Fonds (so genannte kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge - kaE) die Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug dar. Hiermit soll eine Gleichbehandlung mit inländischen thesaurierenden Fonds erreicht werden, die ja bereits zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Kapitalertagsteuerabzug vornehmen müssen.

Durch den Verkauf des Fonds Carmignac Patrimoine wurden kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge von EUR 1.965,38 erzielt. Zusätzlich wurde ein Veräußerungsgewinn von EUR 119,18 realisiert.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Vermittler bzw. steuerlichen Berater.

Vielen Dank."

 

Das ist ja totaler Bullshit... Es gab einen Thesaurierungsstichtag zwischen Kauf und Verkauf und da müssten jetzt irgendwo EUR 98,27 je Anteil thesaurier worden sein. Das lässt sich rechnerisch aus den Zahlen die ebase genaant hat, nicht ablesen. Da hilft nur die Abstimmung mit den Füßen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Rechnerisch: Schätzwert 10.1. zzgl. Schätzwert 11.1. abzgl. Zwischengewinn.....

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ceekay74
· bearbeitet von ceekay74

Das ist ja totaler Bullshit...

Das ist total ebase... :-

 

Es gab einen Thesaurierungsstichtag zwischen Kauf und Verkauf und da müssten jetzt irgendwo EUR 98,27 je Anteil thesaurier worden sein. Das lässt sich rechnerisch aus den Zahlen die ebase genaant hat, nicht ablesen. Da hilft nur die Abstimmung mit den Füßen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Rechnerisch: Schätzwert 10.1. zzgl. Schätzwert 11.1. abzgl. Zwischengewinn.....

Rechnerisch lässt sich das doch gut ablesen:

 

Kauf mit 397,079 Euro akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträgen vor Split, entsprechend 39,7079 Euro nach Split.

 

Verkauf mit "hochpräziser ebase-Schätzung" von 137,9372 akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträgen pro Anteil, macht eine Differenz von 98,2293 pro Anteil und zu versteuernde 1.964,59 Euro akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge während der Haltedauer (der Veräußerungsgewinn gem. Differenzmethode und gezahlte und erhaltene Zwischengewinne machen die Differenz aus).

 

Powerboat3000 ist gekniffen, da er zwischen der Schätzung vom 02.01.13 und der plausibel erscheinenden Korrektur der Schätzung am 10.01.13 verkauft hat. Hoffentlich stimmt wenigstens die Steuerbescheinigung 2013...

 

Interessant wäre noch zu erfahren, ob die Schätzung vom 02.01.13 eine Spezialität von ebase war oder aus den WM-Daten stammt.

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B3n

Das ist ja totaler Bullshit...

Das ist total ebase... :-

 

Es gab einen Thesaurierungsstichtag zwischen Kauf und Verkauf und da müssten jetzt irgendwo EUR 98,27 je Anteil thesaurier worden sein. Das lässt sich rechnerisch aus den Zahlen die ebase genaant hat, nicht ablesen. Da hilft nur die Abstimmung mit den Füßen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Rechnerisch: Schätzwert 10.1. zzgl. Schätzwert 11.1. abzgl. Zwischengewinn.....

Rechnerisch lässt sich das doch gut ablesen:

 

Kauf mit 397,079 Euro akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträgen vor Split, entsprechend 39,7079 Euro nach Split.

 

Verkauf mit "hochpräziser ebase-Schätzung" von 137,9372 akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträgen pro Anteil, macht eine Differenz von 98,2293 pro Anteil und zu versteuernde 1.964,59 Euro akkumulierte ausschüttungsgleiche Erträge während der Haltedauer (der Veräußerungsgewinn gem. Differenzmethode und gezahlte und erhaltene Zwischengewinne machen die Differenz aus).

 

Powerboat3000 ist gekniffen, da er zwischen der Schätzung vom 02.01.13 und der plausibel erscheinenden Korrektur der Schätzung am 10.01.13 verkauft hat. Hoffentlich stimmt wenigstens die Steuerbescheinigung 2013...

 

Interessant wäre noch zu erfahren, ob die Schätzung vom 02.01.13 eine Spezialität von ebase war oder aus den WM-Daten stammt.

 

WM hatte bis einschließlich Schlusstag 07.01.2013 ( also ca Abrechnungstag 10.01.2013) einen falschen Schätzwert hinterlegt. Inzwischen wurde dieser richtig auf 9,82293 korrigiert.

Von WM schein allerdings keine Information an die WP-Abwickler gegangen zu sein, daher wird es auch i.d.R. nicht zu automatischen Korrekturen kommen.

 

Ebase rechnet allerdings sehr interssant beim Schätzwert, on dieser aus WM gezogen und dann umgerechnet oder selbstständig ermittelt wird lässt sich aber nicht sagen.

 

 

Gruß B3n

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Taxadvisor

Powerboat3000 ist gekniffen, da er zwischen der Schätzung vom 02.01.13 und der plausibel erscheinenden Korrektur der Schätzung am 10.01.13 verkauft hat. Hoffentlich stimmt wenigstens die Steuerbescheinigung 2013...

 

Interessant wäre noch zu erfahren, ob die Schätzung vom 02.01.13 eine Spezialität von ebase war oder aus den WM-Daten stammt.

 

Ich vergesse immer, dass die Banken ja nicht mit Thesaurierungen rechnen, sondern nur mit Differenzbeträgen...

 

Die TEUR 1,9 sollten ja als Ersatzbemessung und als Sonderausweis am Ende der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Nur als Sonderausweis dürfte bei den meisten Finanzbeamten zwar reichen, wenn sich aber einer die Vorjahre ansieht und keine Thesaurierungen bzw. keine in dieser Größenordnung findet. Ich würde auf dem Depot auch tunlichst vermeiden Verluste zu realisieren, um die gesamten Kapitalerträge unter die TEUR 1,9 zu drücken. Sonst gibt es zusätzlich noch das Problem der negativen Kapitalerträge. Immerhin gibt es in der neusten Datev-Version 2012 (aúch bei Elster?) den Hinweis, dass man übersteigende Beträge in Zeile 12/13 erfassen soll.

 

Gruß

Taxadvisor

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Powerboat3000

Ich werde diese ganze Sache Fonds wohl drangeben und nur noch mit Zertifikaten und Aktien (vielleicht selektiv ETFs) arbeiten. Das sind für mich transparente Papiere. Bei den ganzen Fonds und ihren Besonderheiten blicke ich nicht durch.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Ich werde diese ganze Sache Fonds wohl drangeben und nur noch mit Zertifikaten und Aktien (vielleicht selektiv ETFs) arbeiten. Das sind für mich transparente Papiere. Bei den ganzen Fonds und ihren Besonderheiten blicke ich nicht durch.

Sorry, aber bitte informiere Dich erst einmal gründlich.

 

1.) Die Steuerprobs gibt es nur bei ausländischen thesaurierenden Fonds. Wenn Du die aussparst, läuft es i.d.R. problemlos.

 

2.) ETFs *sind* Fonds. Nur machen sie noch viel mehr steuerlichen Ärger, weil es unter ihnen zahleiche ausländische Thesaurierer gibt. Und die sind - im Gegensatz - zu den aktiven Fonds - teilweise auch noch getarnt. Ausschüttende ETFs sind auf einmal Thesaurierer, ETFs mit DE-ISIN haben auf einmal ein ausländisches Domizil usw.

 

3.) Aktien machen mit den Quellensteuern in vielen Ländern Anlegern so richtig Spaß.

 

4.) Und Zertifikate sind so ziemlich das intransparenteste, das es gibt. Oder kannst Du bei denen den korrekten Wert berechnen und somit die versteckten Kosten udn Gebühren ermitteln? Und wie bewertest Du ihre Ausfallwahrscheinlichkeit?

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B3n

Powerboat3000 ist gekniffen, da er zwischen der Schätzung vom 02.01.13 und der plausibel erscheinenden Korrektur der Schätzung am 10.01.13 verkauft hat. Hoffentlich stimmt wenigstens die Steuerbescheinigung 2013...

 

Interessant wäre noch zu erfahren, ob die Schätzung vom 02.01.13 eine Spezialität von ebase war oder aus den WM-Daten stammt.

 

Ich vergesse immer, dass die Banken ja nicht mit Thesaurierungen rechnen, sondern nur mit Differenzbeträgen...

 

Die TEUR 1,9 sollten ja als Ersatzbemessung und als Sonderausweis am Ende der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden. Nur als Sonderausweis dürfte bei den meisten Finanzbeamten zwar reichen, wenn sich aber einer die Vorjahre ansieht und keine Thesaurierungen bzw. keine in dieser Größenordnung findet. Ich würde auf dem Depot auch tunlichst vermeiden Verluste zu realisieren, um die gesamten Kapitalerträge unter die TEUR 1,9 zu drücken. Sonst gibt es zusätzlich noch das Problem der negativen Kapitalerträge. Immerhin gibt es in der neusten Datev-Version 2012 (aúch bei Elster?) den Hinweis, dass man übersteigende Beträge in Zeile 12/13 erfassen soll.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Der Schätzwert wird nicht als Ersatzbemessungsgrundlage ausgewiesen, diese würde nur bei fehlenden Anschaffunsdaten befüllt.

Der Betrag wird nur analog der ausschüttungsgleichen Erträge in der letzten Zeile der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

 

Zusätzlich ergibt sich noch das Problem das aufgrund der noch nicht veröffentlichten Thesaurierung auch die berenigten besitzzeitanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge noch nicht angepasst sind.

Diese sind aber zur Berechnung der "richtigen" Veräußerungserlösse bzw für die Bemessungsgrundlage erforderlich.

Und ob die Finanzbeamten mit einer eigenen Anlage entsprechend klar kommen bezweifle ich zumindest.

 

Gruß B3n

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Taxadvisor

 

Der Schätzwert wird nicht als Ersatzbemessungsgrundlage ausgewiesen, diese würde nur bei fehlenden Anschaffunsdaten befüllt.

Der Betrag wird nur analog der ausschüttungsgleichen Erträge in der letzten Zeile der Steuerbescheinigung ausgewiesen.

 

Zusätzlich ergibt sich noch das Problem das aufgrund der noch nicht veröffentlichten Thesaurierung auch die berenigten besitzzeitanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge noch nicht angepasst sind.

Diese sind aber zur Berechnung der "richtigen" Veräußerungserlösse bzw für die Bemessungsgrundlage erforderlich.

Und ob die Finanzbeamten mit einer eigenen Anlage entsprechend klar kommen bezweifle ich zumindest.

 

Gruß B3n

 

Ich habe noch einmal in unsere Unterlagen gesehen. Bei zwei Mandanten hatten wir Schätzwerte für die Thesaurierung/Veräußerung als Ersatzbemessung ausgewiesen....

 

Wenn ich die Zahlen richtig deute, wurde aber zumindest der Schätzwert auch nicht beim Veräußerungsgewinn gekürzt. Bei so einem Einjahresfall mit Kauf- und Verkaufsbeleg sollte das wohl klappen. Vielleicht weist die Bank ja auch die Thesaurierung für 2012 nicht aus, sondern macht nur ein Kreuzchen (einige Institute stellen bei der Datenprüfung nach unseren Erfahrungen darauf ab, ob der Fonds zum Stichtag UND zur Veröffentlichung im Bestand war...). Dann sollte das trotz der Schnitzer funktionieren.

 

Gruß

Taxadvisor

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