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befiwe

Dividendenbesteuerung französischer Aktien

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befiwe

Deutscher Staatsbürger und Französische Aktien

Hallo,

im Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik ist die Dividendenbesteuerung geregelt (? s. Artikel des Abkommens).

Wer kann behilflich sein, beim Ausfüllen der Formularsätze, 5000-DE und 5001-DE.

Danke für Rückinfo.

 

Poker

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Dandy

So weit ich weiß kann die französische Quellensteuer nur zum Teil auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Der Anteil der darüber hinaus geht muss beim französischen Finanzamt zurückgefordert werden. Meines Wissens nach erlaubt dieses aber nur die Rückerstattung über eine Depotbank. Das kostet aber leider Geld, bei Consors beispielsweise 20€. Lohnt sich also nur bei größeren Posten und eher bei jährlicher Dividendenausschüttung.

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befiwe

So weit ich weiß kann die französische Quellensteuer nur zum Teil auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Der Anteil der darüber hinaus geht muss beim französischen Finanzamt zurückgefordert werden. Meines Wissens nach erlaubt dieses aber nur die Rückerstattung über eine Depotbank. Das kostet aber leider Geld, bei Consors beispielsweise 20€. Lohnt sich also nur bei größeren Posten und eher bei jährlicher Dividendenausschüttung.

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befiwe

So weit ich weiß kann die französische Quellensteuer nur zum Teil auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Der Anteil der darüber hinaus geht muss beim französischen Finanzamt zurückgefordert werden. Meines Wissens nach erlaubt dieses aber nur die Rückerstattung über eine Depotbank. Das kostet aber leider Geld, bei Consors beispielsweise 20€. Lohnt sich also nur bei größeren Posten und eher bei jährlicher Dividendenausschüttung.

 

Wenn ich die Aussage richtig verstehe, dann kann nur eine Depotbank die Antragstellung für die Rückerstattung Dividentensteuer französische Aktien veranlassen. Klingt aber nicht so ganz logisch. Denn, dazu müßten doch die Aktien auf diese Depotbank, die mit der Bearbeitung beauftragt ist, übertragen werden oder genügt es, einer Depotbank einen Kontoauszug vorzulegen, z. B. von Flatex ?

Fragen auf Fragen. Ich würde gerne selber die Antrags-Formularsätze ausfüllen, vom Wohnort-FA beglaubigen lassen usw., -- jedoch besteht die Gefahr, dass man das eine oder andere doch nicht richtig macht.

Auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern - www.bzst.bund.de - sind die Formulare für die Ausländische Quellensteuer verfügbar. Jedoch ist keine weitergehend Erklärung verfügbar. Eine Anfrage beim Bundeszentralamt bringt nicht viel. Ich habe den Eindruck, dass die Sachbearbeiter dort nicht ausreichend geschult sind. Weshalb allerdings nur eine Depotbank die Rückerstattiung veranlassen sollte, erschließt sich mir nicht. Die Formulare - 5000-DE und 5001-DE - geben hierauf keinen HInweis. Ein guter Steuerberater vor Ort müßte doch diese Formulare ausfüllen können. Vielleicht kann ein versierter Teilnehmer mit Erfahrung hierzu nochmals Stellung beziehen, denn ich habe nicht viel Lust, fortlaufend meine Aktien von einem Institut zu anderen zu verschieben und mit Gebühren belastet zu werden.

Kann die Abwicklung nicht auch ein Steuerberater erledigen ? Steuerberater sind doch mit den Steuergesetzen bestens vertraut ?

 

Bitte das Forum, hier noch einmal Stellung beziehen

Poker

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35sebastian

So weit ich weiß kann die französische Quellensteuer nur zum Teil auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Der Anteil der darüber hinaus geht muss beim französischen Finanzamt zurückgefordert werden. Meines Wissens nach erlaubt dieses aber nur die Rückerstattung über eine Depotbank. Das kostet aber leider Geld, bei Consors beispielsweise 20€. Lohnt sich also nur bei größeren Posten und eher bei jährlicher Dividendenausschüttung.

 

 

 

Bitte das Forum, hier noch einmal Stellung beziehen

Poker

Dandy hat recht. Früher konnte man das Verfahren selbst durchführen . Es kostete nichts, man verdiente sogar daran noch zusätzlich Quellensteuer. Heute lässt der französische Staat die Rückerstattung nur durch die Depotbank zu , und zwar für jede einzelne Dividendenzahlung. Das kostet , je nach Bank happige Gebühren. Einfach mal nachfragen , was deine Bank dafür nimmt.

 

Diese Aussage über die Abwicklung ist Fakt. Wenn du anderes von deiner Bank hörst, lass es dir schriftlich geben und teile es uns mit.

Ich habs schriftlich von meiner Bank, dass die Abwicklung nur über die Depotbank geht. Wie ich gehört habe, machen die französischen Stellen trotzdem noch Schwierigkeiten.

 

Sie wollen wohl laut Anweisung keine Rückerstattung vornehmen , zumindest sie erschweren.

 

Ich persönlich lasse es.

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€-man

Ich persönlich lasse es.

 

Alternative?

 

Gruß

€-man

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Onassis

...

Ich persönlich lasse es.

Deswegen kaufe ich mit Sicherheit auch keine französischen Aktien!

Es gibt zwar einmalige Werte wie z.B. L´Oreal, LVMH, GDF Suez - aber den Ärger und Aufwand ist es mir nicht wert!

 

Onassis

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35sebastian

Ich persönlich lasse es.

 

Alternative?

 

Gruß

€-man

Dazu habe ich gerade geantwortet.

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Stockinvestor

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35sebastian

 

Jaja, das Thema hatten wir schon mal. Ich denke, bei dieser französischen Regierung hat sich in letzter Zeit nichts für den Aktionär verbessert.:angry:

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Dandy

Danke für den Link €-Man! Für Norwegen ist die Regelung auch seltsam. Wenn ich es richtig verstehe dann kann man das formlos beantragen

 

Einen Versuch ist es wert. Schon um den Behörden ein bisschen Arbeit zu machen ...

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befiwe

...

Ich persönlich lasse es.

Deswegen kaufe ich mit Sicherheit auch keine französischen Aktien!

Es gibt zwar einmalige Werte wie z.B. L´Oreal, LVMH, GDF Suez - aber den Ärger und Aufwand ist es mir nicht wert!

 

Onassis

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befiwe

Interessant in diesem Zusammenhang der Artikel "Die Mühsal mit den Auslands-Dividenden, s. boerse.ARD.de

Hier wird folgendes ausgeführt:

"Wer partout auf französische Aktien setzen will, obwohl beim Eintreiben der Quellensteuer-Beträge einige Klippen drohen, kann dies durch einen Trick umgehen: Die Aktie kurz vor dem Dividendenstichtag verkaufen und nach der Zahlung der Dividende wieder ins Depot zurückkaufen: Statt die Dividende zu vereinnahmen, kauft der Investor die Aktie um den Dividendenabschlag bereinigt und damit billiger wieder zurück. Ob sich das Manöver wirklich lohnt, muß anhand der fälligen Transaktionskosten beim Broker zuvor überschlagen werden. In jedem Fall entfällt die lästige Notwendigkeit, entgangene Gewinne aus dem Ausland wieder zurück zu holen....

 

Also Vorsicht bei französischen Aktien, diese dann doch lieber nicht ins Depot nehmen !

 

Poker

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf

Das lohnt sich aufgrund von Spread und Gebühren aber auch erst bei größeren Positionen.

 

Die ComDirekt erledigt die Rückforderung französischer Quellensteuern zu meiner Zufriedenheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, die DAB nicht. Anleger sind also angehalten, mit den Füßen abzustimmen, wie wichtig ihnen dieses Thema ist.

 

Eigentlich ist es ja völlig unverständlich, wieso eine Depotbank nicht gerade in diesem Punkt eine perfekte Dienstleistung zu erbringen versucht, wo ausnahmsweise kein Nullsummenspiel zwischen Depotbank und Kunde vorliegt, sondern man Erlöse an einen Dritten abfließen lässt, die ansonsten das von der Depotbank verwaltete Vermögen erhöhen könnten.

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Taxadvisor

Eigentlich ist es ja völlig unverständlich, wieso eine Depotbank nicht gerade in diesem Punkt eine perfekte Dienstleistung zu erbringen versucht, wo ausnahmsweise kein Nullsummenspiel zwischen Depotbank und Kunde vorliegt, sondern man Erlöse an einen Dritten abfließen lässt, die ansonsten das von der Depotbank verwaltete Vermögen erhöhen könnten.

 

Ich bin auch für ein Family Office tätig, die die QuSt-Erstattungsanträge anbieten. Die Kosten für die Anträge sind nicht zu unterschätzen, weil häufig über den Kunden die FA-Bestätigung eingeholt werden muss, was Zeit und Überwachung bedeutet. Das eigentliche (Kosten-)Problem ist aber die Überwachung und Kontrolle der Rückflüsse.

 

Gruß

Taxadvisor

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befiwe

Eigentlich ist es ja völlig unverständlich, wieso eine Depotbank nicht gerade in diesem Punkt eine perfekte Dienstleistung zu erbringen versucht, wo ausnahmsweise kein Nullsummenspiel zwischen Depotbank und Kunde vorliegt, sondern man Erlöse an einen Dritten abfließen lässt, die ansonsten das von der Depotbank verwaltete Vermögen erhöhen könnten.

 

Ich bin auch für ein Family Office tätig, die die QuSt-Erstattungsanträge anbieten. Die Kosten für die Anträge sind nicht zu unterschätzen, weil häufig über den Kunden die FA-Bestätigung eingeholt werden muss, was Zeit und Überwachung bedeutet. Das eigentliche (Kosten-)Problem ist aber die Überwachung und Kontrolle der Rückflüsse.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Von welchen Kosten ist hier die Rede? Angenommen, ich übertrage meinen französischen Aktienbestand an die Comdirect, so dass diese die Rückholung und den Formalismus erledigen kann.

Welche Kosten und ggf. welche Fremdkosten fallen dabei konkret an. Kann dazu jemand aus dem Forum Auskunft erteilen.

Taxadvisor schreibt:

Die Kosten für die Anträge sind nicht zu unterschätzen, weil häufig über den Kunden die FA-Bestätigung eingeholt werden muss, was Zeit und Überwachung bedeutet. Das eigentliche (Kosten-)Problem ist aber die Überwachung und Kontrolle der Rückflüsse.

Was ist mit FA-Bestätigung gemeint und welche Kosten fallen für die "Überwachung" an. Darf ich hier noch eine ergänzende Antwort erbitten; denn ich habe hier keine Erfahrung.

 

Vielen Dank.

 

Poker

 

Das lohnt sich aufgrund von Spread und Gebühren aber auch erst bei größeren Positionen.

 

Die ComDirekt erledigt die Rückforderung französischer Quellensteuern zu meiner Zufriedenheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, die DAB nicht. Anleger sind also angehalten, mit den Füßen abzustimmen, wie wichtig ihnen dieses Thema ist.

 

Eigentlich ist es ja völlig unverständlich, wieso eine Depotbank nicht gerade in diesem Punkt eine perfekte Dienstleistung zu erbringen versucht, wo ausnahmsweise kein Nullsummenspiel zwischen Depotbank und Kunde vorliegt, sondern man Erlöse an einen Dritten abfließen lässt, die ansonsten das von der Depotbank verwaltete Vermögen erhöhen könnten.

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befiwe

Das lohnt sich aufgrund von Spread und Gebühren aber auch erst bei größeren Positionen.

 

Die ComDirekt erledigt die Rückforderung französischer Quellensteuern zu meiner Zufriedenheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, die DAB nicht. Anleger sind also angehalten, mit den Füßen abzustimmen, wie wichtig ihnen dieses Thema ist.

 

Eigentlich ist es ja völlig unverständlich, wieso eine Depotbank nicht gerade in diesem Punkt eine perfekte Dienstleistung zu erbringen versucht, wo ausnahmsweise kein Nullsummenspiel zwischen Depotbank und Kunde vorliegt, sondern man Erlöse an einen Dritten abfließen lässt, die ansonsten das von der Depotbank verwaltete Vermögen erhöhen könnten.

 

 

Was ist DAB ? DAB eine Bank ?

Kann ich Ihre Aussage so verstehen, dass auf jeden Fall ist die ComDirekt für die Rückholung der Quellensteuer Dividenden zu empfehlen ist ? Hier habe ich angefragt, aber noch keine Rückmeldung zu den anfallenden Gebühren erhalten. Zu den Fremdspesen konnte die Comdirect keine konkrete Aussage machen. Der Anleger, der nun sein Depot übertragen möchte, bsp. an die Comdirekt, sollte doch vor Übertragung wissen, mit welchen Kosten er zu rechnen hat, um nicht hinterher unliebsame Überraschungen zu erleben. Die Banken, also auch die ComDirekt hat für alles Geschäftsbedingen und spezielle Bedingungen.

Weshalb da rumgezippt wird, ist nicht nachvollziehbar.

Poker

 

...

Ich persönlich lasse es.

Deswegen kaufe ich mit Sicherheit auch keine französischen Aktien!

Es gibt zwar einmalige Werte wie z.B. L´Oreal, LVMH, GDF Suez - aber den Ärger und Aufwand ist es mir nicht wert!

 

Onassis

 

Das lohnt sich aufgrund von Spread und Gebühren aber auch erst bei größeren Positionen.

 

Die ComDirekt erledigt die Rückforderung französischer Quellensteuern zu meiner Zufriedenheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, die DAB nicht. Anleger sind also angehalten, mit den Füßen abzustimmen, wie wichtig ihnen dieses Thema ist.

 

Eigentlich ist es ja völlig unverständlich, wieso eine Depotbank nicht gerade in diesem Punkt eine perfekte Dienstleistung zu erbringen versucht, wo ausnahmsweise kein Nullsummenspiel zwischen Depotbank und Kunde vorliegt, sondern man Erlöse an einen Dritten abfließen lässt, die ansonsten das von der Depotbank verwaltete Vermögen erhöhen könnten.

 

 

Was ist DAB ? DAB eine Bank ?

Kann ich Ihre Aussage so verstehen, dass auf jeden Fall ist die ComDirekt für die Rückholung der Quellensteuer Dividenden zu empfehlen ist ? Hier habe ich angefragt, aber noch keine Rückmeldung zu den anfallenden Gebühren erhalten. Zu den Fremdspesen konnte die Comdirect keine konkrete Aussage machen. Der Anleger, der nun sein Depot übertragen möchte, bsp. an die Comdirekt, sollte doch vor Übertragung wissen, mit welchen Kosten er zu rechnen hat, um nicht hinterher unliebsame Überraschungen zu erleben. Die Banken, also auch die ComDirekt hat für alles Geschäftsbedingen und spezielle Bedingungen.

Weshalb da rumgezippt wird, ist nicht nachvollziehbar.

Poker

 

 

Deswegen kaufe ich mit Sicherheit auch keine französischen Aktien!

Es gibt zwar einmalige Werte wie z.B. L´Oreal, LVMH, GDF Suez - aber den Ärger und Aufwand ist es mir nicht wert!

 

Onassis

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Karl Napf
Ich bin auch für ein Family Office tätig, die die QuSt-Erstattungsanträge anbieten. Die Kosten für die Anträge sind nicht zu unterschätzen, weil häufig über den Kunden die FA-Bestätigung eingeholt werden muss, was Zeit und Überwachung bedeutet. Das eigentliche (Kosten-)Problem ist aber die Überwachung und Kontrolle der Rückflüsse.

Das spricht ja noch mehr dafür, dies durch eine große Depotbank erledigen zulassen, denn diese muss den Aufwand nur ein einziges Mal leisten, kann ihn aber vielen Kunden gleichzeitig in Rechnung stellen. Die ComDirekt macht dies in vorbildlicher Weise.

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Taxadvisor

Von welchen Kosten ist hier die Rede? Angenommen, ich übertrage meinen französischen Aktienbestand an die Comdirect, so dass diese die Rückholung und den Formalismus erledigen kann.

Welche Kosten und ggf. welche Fremdkosten fallen dabei konkret an. Kann dazu jemand aus dem Forum Auskunft erteilen.

Taxadvisor schreibt:

Die Kosten für die Anträge sind nicht zu unterschätzen, weil häufig über den Kunden die FA-Bestätigung eingeholt werden muss, was Zeit und Überwachung bedeutet. Das eigentliche (Kosten-)Problem ist aber die Überwachung und Kontrolle der Rückflüsse.

Was ist mit FA-Bestätigung gemeint und welche Kosten fallen für die "Überwachung" an. Darf ich hier noch eine ergänzende Antwort erbitten; denn ich habe hier keine Erfahrung.

 

Vielen Dank.

 

Poker

 

Personalkosten zum Ausfüllen der Formulare etc. FA-Bestätigung: Einholung der Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes über den steuerlicheN status. Überwachungskosten: Wiedervorlage ggfs. nachfragen bei ausl. Instuten/Finanzverwaltung, Abstimmung bei Zahlungen in Fremdwährung und/oder Sammelzahlungen und Aufteilung.

 

Als StB machen wir das natürlich auch, können aber mit den (hohen) Gebühren der Banken nicht konkurrieren.

 

Gruß

Taxadvisor

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Kaffeetasse

Kleiner Scherz am Rande: @Karl, warum schreibst du die comdirect so seltsam?

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Stockinvestor
· bearbeitet von Stockinvestor
Ich bin auch für ein Family Office tätig, die die QuSt-Erstattungsanträge anbieten. Die Kosten für die Anträge sind nicht zu unterschätzen, weil häufig über den Kunden die FA-Bestätigung eingeholt werden muss, was Zeit und Überwachung bedeutet. Das eigentliche (Kosten-)Problem ist aber die Überwachung und Kontrolle der Rückflüsse.

Das spricht ja noch mehr dafür, dies durch eine große Depotbank erledigen zulassen, denn diese muss den Aufwand nur ein einziges Mal leisten, kann ihn aber vielen Kunden gleichzeitig in Rechnung stellen. Die ComDirekt macht dies in vorbildlicher Weise.

 

@ Karl: Das ist nicht so ganz richtig. Für jeden einzelnen Kunden muss ein individueller Antrag gestellt werden. Im Falle von Frankreich geht es gar nicht anders als über die Bank, es sei denn man hat an den Abläufen etwas geändert. (Mein Wissensstand Mitte 2012).

Im Falle der Quellensteuerrückerstattung bin ich sogar fast der Meinung, dass die Gebühren nicht die tatsächlichen Kosten decken, obwohl die Gebühren relativ hoch sind und das für den Abwickler ein Draufleggeschäft ist.

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Karl Napf
· bearbeitet von Karl Napf
Das spricht ja noch mehr dafür, dies durch eine große Depotbank erledigen zulassen, denn diese muss den Aufwand nur ein einziges Mal leisten, kann ihn aber vielen Kunden gleichzeitig in Rechnung stellen. Die ComDirekt macht dies in vorbildlicher Weise.

@ Karl: Das ist nicht so ganz richtig. Für jeden einzelnen Kunden muss ein individueller Antrag gestellt werden. Im Falle von Frankreich geht es gar nicht anders als über die Bank, es sei denn man hat an den Abläufen etwas geändert. (Mein Wissensstand Mitte 2012).

Das kann die Bank aber mit einer Serienbrieffunktion erledigen. Der eigentliche Aufwand steckt im Erwerb der Kenntnis über den exakten Ablauf der Rückforderung, und dieser Aufwand fällt pro Land nur ein Mal an. Deshalb ist es sinnvoller, wenn die Depotbank das erledigt, als jeden einzelnen Kunden damit zu quälen.

 

Im Falle der Quellensteuerrückerstattung bin ich sogar fast der Meinung, dass die Gebühren nicht die tatsächlichen Kosten decken, obwohl die Gebühren relativ hoch sind und das für den Abwickler ein Draufleggeschäft ist.

Offensichtlich bekommt die Comdirect das aber hin, sonst würde sie die Dienstleistung ja nicht anbieten.

 

Und wenn für eine Rückerstattung im Ausland Kosten entstehen wie im Falle Frankreichs, dann müssen diese Kosten natürlich an den Kunden weitergereicht werden. Bei Minipositionen werden diese Kosten den Nutzen übersteigen, weshalb sich eine Erstattung dann nicht lohnen wird. Dies alles kann die Banksoftware aber zuverlässig automatisch berechnen und den Kunden von dieser Arbeit entlasten.

 

Von welchen Kosten ist hier die Rede? Angenommen, ich übertrage meinen französischen Aktienbestand an die Comdirect, so dass diese die Rückholung und den Formalismus erledigen kann.

Welche Kosten und ggf. welche Fremdkosten fallen dabei konkret an. Kann dazu jemand aus dem Forum Auskunft erteilen.

Ich habe bei der Comdirect im August 2012 eine Erstattung der Quellensteuer auf die im Juni 2011 ausgeschüttete Dividende der France Telecom erhalten. (Die Aktion dauert also durchaus 14 Monate, aber was soll's.)

 

Dabei wurden 20 Euro plus 3,80 Euro Mehrwertsteuer an Gebühren der Comdirect fällig und 35 Euro in Frankreich angefallene Gebühren als "fremde Spesen" berechnet, zusammen also 58,80 Euro. Beides sind Fixbeträge, woraus man ableiten kann, dass man bei 15% rückforderbarer Quellensteuer mit dem Rückholantrag erst ab einer Dividendenzahlung größer als 392 Euro in die Gewinnzone kommt.

Bei der France Telecom und der GDF Suez, die zwei Dividendenausschüttungen pro Jahr durchführen, geht das leichter als bei der Total, die inzwischen Quartalsdividenden im anglo-amerikanischen Stil zahlt, denn der Festbetrag fällt bei jeder einzelnen Dividendenausschüttung an.

Französische Unternehmen mit niedrigeren Dividendenrenditen kommen mit einer einzigen Dividende pro Jahr aus, was die Gebührenquote erträglicher gestaltet. Allerdings braucht man dann immer noch eine entsprechend große Position, um den Sockelbetrag zu erreichen, also z. B. 10.000 € bei 3,92% Dividendenrendite.

 

Etwa zeitgleich hat die Comdirect übrigens auch die einbehaltene Schweizer Quellensteuer für eine Novartis-Dividende aus dem Jahr 2011 erstattet. Hierbei fielen dieselben 23,80 Euro Gebühren an, aber keine fremden Spesen.

Vorabbefreiungen sind günstiger, die kosten nur 5 Euro (plus Mehrwertsteuer?) pro Zahlung. Das werde ich im Fall von Schweden (TeliaSonera) demnächst erleben. Bei Frankreich wird dieser Mechanismus aber zumindest von der Comdirect nicht angeboten.

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befiwe
· bearbeitet von befiwe

Fragen auf Fragen und kein Ende mit dieser Bürokratie !

 

Im Formular 5001-DE, ganz oben, links, ist im Eingabefeld "Name des Gläubigers" unterlegt: Was ist hier einzutragen, ist überhaupt etwas einzutragen und ?

 

1.

In dem Formvordruck 5001-DE (ZAHLUNG DER ABZUGSSTEUER AUF DIVIDENDEN - Anlage zum Vordruck 5000)

wird gleich zu Beginn des Antrages gefragt nach Artikel xxx des Steuerabkommens zwischen Frankreich und Deutschland gefragt.

Kann mir hier jemand sagen, um welchen Artikel des Abkommens es sich handelt bzw. was ich hier eintragen muß.

In dem nachfolgenden Satz wird nach der Ermäßigung des Steuersatzes gefragt " Bild

Auch hier erbitte ich die Ausfüllhilfe, damit ich nichts Falsches eintrage. Ich würde hier logischerweise 15% eintragen, weiss aber nicht, ob das richtig ist.

2.

Das zweite Kästchen im Formular, betrifft Richtlinie 90/435/EWG vom 23.07.1990 :

Frage: Muß dieses Kästchen angekreuzt werden ?

 

3. Im weiteren besteht Hilfebedarf wegen der Unklarheit, welches Datem (ggf.)eingetragen werden muß bei der danach folgenden Frage b ) "... Rechtsformen, die in einer Liste aufgeführt sind, die per Erlass vom xx.xx.xx des Ministers für Wirtschaft ..."

 

Vielen Dank für die wertvolle Hilfestellung!

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befiwe

So weit ich weiß kann die französische Quellensteuer nur zum Teil auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden. Der Anteil der darüber hinaus geht muss beim französischen Finanzamt zurückgefordert werden. Meines Wissens nach erlaubt dieses aber nur die Rückerstattung über eine Depotbank. Das kostet aber leider Geld, bei Consors beispielsweise 20€. Lohnt sich also nur bei größeren Posten und eher bei jährlicher Dividendenausschüttung.

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befiwe

Wichtig zu wissen ist doch zunächst einmal, ob der private Anleger den Formalismus (Ausfüllen der Formulare, wie 5000-DE und 5001-DE) überhaupt selber (ohne Bank und ohne Steuerberater erledigen kann (und darf) bei der Rückholung französischer Dividendensteuer und an konkret an welche Behörde in Frankreich die Anträge auf Rückführung (Formulare 5000-DE und 5001-DE versendet werden müssen.

Um das zu klären, könnte explizit ein versierter Insider Stellung beziehen und Punkt für Punkt eine Anleitung geben. Im Forum haben sich viele zu Wort gemeldet, von n "ich glaube" bis "es geht nicht" und "das kann nur eine Depotbank" erledigen. Hinweise, was nun tatsächlich erlaubt (also vom Gesetzgeber vorgegeben) ist (oder nicht), konnte ich nicht ausmachen.

Wer hier Licht ins Dunkel bringen und die Vorgehensweise Punkt für Punkt erklären kann, ist die absolute Nummer 1 !!! Wer kann ?

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