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Altersvorsorge mit ETFs für Anlagezeitraum > 30 Jahre

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Yoko

Mein Verständnis: Die beiden Fonds ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) (ISIN: DE0002635307) und DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268) haben jeweils Deutschland als Domizil und sind damit steuerlich einfach. Steuerlich einfach bedeutet, dass die Depotbank alle anfallenden (deutschen) Steuern automatisch an das Finanzamt abführt, so dass ich als Anleger nichts bezüglich dieser Steuern unternehmen muss (vorausgesetzt, ich habe eine eventuelle Kirchensteuerpflicht der Depotbank mitgeteilt). Ob die Fonds ausschüttend, thesaurierend oder teilthesaurierend sind, spielt dabei bei Fonds mit Deutschland als Domizil keine Rolle. Wenn ich einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingereicht habe, fallen bis zum entsprechend angegebenen Betrag (innerhalb der gesetzlichen Grenze) sogar keine Steuern an.

 

Liege ich damit richtig?

Ja, damit liegst du richtig. Fonds mit deutschen Domizil sind steuereinfach, d.h. Steuern werden automatisch abgeführt. Bei Fonds mit ausländischem Domizil ist die Frage deutlich schwerer zu beantworten, ob diese Steuereinfach sind oder nicht.

 

Dennoch kann es zu Fehlern bei der Depotbank kommen, dass beim Verkauf die Steuern nicht richtig berechnet werden und doppelt Steuern abgeführt werden. Beispielsweise gibt es Berichte, bei denen abgeführte Steuern von deutschen Thesaurierern nicht richtig berücksichtigt wurden. Da bleibt einem dann nur selber nachrechnen und/oder einen Steuerberater zu beauftragen. Bei kleineren Summen ist dies aber eigentlich zu vernachlässigen. Wegen evt. 5 Euro zuviel bezahlter Steuer lohnt es sich nicht einen Steuerberater zu befragen.

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Mein Verständnis: Die beiden Fonds ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE) (ISIN: DE0002635307) und DEKA MSCI USA UCITS ETF (ISIN: DE000ETFL268) haben jeweils Deutschland als Domizil und sind damit steuerlich einfach. Steuerlich einfach bedeutet, dass die Depotbank alle anfallenden (deutschen) Steuern automatisch an das Finanzamt abführt, so dass ich als Anleger nichts bezüglich dieser Steuern unternehmen muss (vorausgesetzt, ich habe eine eventuelle Kirchensteuerpflicht der Depotbank mitgeteilt). Ob die Fonds ausschüttend, thesaurierend oder teilthesaurierend sind, spielt dabei bei Fonds mit Deutschland als Domizil keine Rolle. Wenn ich einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingereicht habe, fallen bis zum entsprechend angegebenen Betrag (innerhalb der gesetzlichen Grenze) sogar keine Steuern an.

 

Liege ich damit richtig?

Ja, damit liegst du richtig. Fonds mit deutschen Domizil sind steuereinfach, d.h. Steuern werden automatisch abgeführt. Bei Fonds mit ausländischem Domizil ist die Frage deutlich schwerer zu beantworten, ob diese Steuereinfach sind oder nicht.

 

Dennoch kann es zu Fehlern bei der Depotbank kommen, dass beim Verkauf die Steuern nicht richtig berechnet werden und doppelt Steuern abgeführt werden. Beispielsweise gibt es Berichte, bei denen abgeführte Steuern von deutschen Thesaurierern nicht richtig berücksichtigt wurden. Da bleibt einem dann nur selber nachrechnen und/oder einen Steuerberater zu beauftragen. Bei kleineren Summen ist dies aber eigentlich zu vernachlässigen. Wegen evt. 5 Euro zuviel bezahlter Steuer lohnt es sich nicht einen Steuerberater zu befragen.

 

Da ich von deutschen Steuern sprach: Um eventuelle ausländische Steuern muss ich mir keine Gedanken machen?

 

Zu möglichen Fehlern der Depotbank: Das heißt, es kann auch passieren, dass sich die Depotbank zu meinen Gunsten vertut und ich damit wegen Steuerhinterziehung bestraft werden kann, wenn ich die Fehler nicht durch jährliches akribisches Studium des Bundesanzeigers und entsprechender Berücksichtigung in meiner jährlichen Einkommensteuererklärung korrigiere? Und dies ist ganz unabhängig davon, um was für einen Fonds es sich handelt und wo er sein Domizil hat?

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