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Natan

HSBC EM ist steuerhässlich geworden

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Holzmeier

@Holzmeier: Würdest Du aufgrund dieser Antwort weiterhin von einem "Unfall" ausgehen?

eigentlich schon. HSBC hat fuer 10 ausschuettende ETFs ueber im Schnitt vielleicht 5 Jahre steuereinfache Jahresabschluesse hinbekommen. Einer dieser rund 50 Abschluesse ist jetzt steuerhaesslich. Auch 2015 waren 9 von 10 Jahresabschluessen steuereinfach. Von daher wuerde ich vermuten, dass die Steuerhaesslichkeit eher ein Unfall war als die neue Regel wuerde. Aber wirklich wissen tue ich es natuerlich auch nicht ...

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payday

Ich hätte da auch mal eine Frage zu dem HSBC EM DE000A1JXC94. Ich habe Anteile am 07.01.2016 und 20.01.2016 gekauft. Am 19.02.2016 habe ich eine Ausschüttung erhalten und es wurde auf diese Kapitalertragsteuer einbehalten. Am 04.05. wurde diese Ausschüttung allerdings korrigiert bzw. neu abgerechnet. Diesmal ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Auf Nachfrage bei der Depotbank wurde mir nur mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft die Ausschüttung im Nachhinein als steuerfrei gemeldet hat.

 

Von der Steuerhäßlichkeit im Jahr 2015 dürfte ich doch aber eigentlich nicht betroffen sein, da ich die Fondsanteile erst 2016 erstmalig gekauft habe. Wieso wurde dann aber keine Kapitalertragsteuer bei der Ausschüttung einbehalten? Ich nehme mal an ich muss diese Ausschüttung dann in meiner Steuerklärung für 2016 angeben und Steuern dafür entrichten?

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fkeising
· bearbeitet von fkeising

Hallo,

 

ich habe schon 2015 in den HSBC EM ETF investiert. Da ich ihn jetzt meinen Eltern empfehlen wollte, habe ich festgestellt, dass er letztes Jahr steuerhässlich war. Leider habe ich meine Steuererklärung schon abgegeben und habe die Erträge in der Anlage KAP NICHT aufgeführt. Was soll ich jetzt am besten tun?

 

Ich hatte damals auch überlegt in den UBS MSCI EM sowie World ETF zu investieren. Macht es Sinne jetzt umzuschichten? Ist bei den UBS Produkten garantiert, dass sie steuereinfach bleiben?

 

Danke für Eure Antworten

 

 

Freddy

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xfklu

... die Erträge in der Anlage KAP NICHT aufgeführt. Was soll ich jetzt am besten tun?

Schonmal Zahnbürste und die wichtigsten Sachen einpacken. In der Knastdusche NICHT nach der Seife bücken!

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CHX

... die Erträge in der Anlage KAP NICHT aufgeführt. Was soll ich jetzt am besten tun?

Schonmal Zahnbürste und die wichtigsten Sachen einpacken. In der Knastdusche NICHT nach der Seife bücken!

 

:lol:

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fkeising

Ok, das heißt dann übersetzt, dass das im Normalfall keinen juckt..!? Ich bin doch bestimmt nicht der erste, der das mal nicht angegeben hat...

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Hellerhof

Ok, das heißt dann übersetzt, dass das im Normalfall keinen juckt..!? Ich bin doch bestimmt nicht der erste, der das mal nicht angegeben hat...

 

Du bist der oder die einzige, die dein "Fehler" jucken könnte. Im Zweifel zahlst du einfach zu viele Steuern, das wars.

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odensee

Schonmal Zahnbürste und die wichtigsten Sachen einpacken. In der Knastdusche NICHT nach der Seife bücken!

Kennst du dich aus? :lol:;)

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payday

Ok, das heißt dann übersetzt, dass das im Normalfall keinen juckt..!? Ich bin doch bestimmt nicht der erste, der das mal nicht angegeben hat...

 

Du bist der oder die einzige, die dein "Fehler" jucken könnte. Im Zweifel zahlst du einfach zu viele Steuern, das wars.

 

Zu der Aussage habe ich mal eine Verständnisfrage. Wenn man das nicht angiebt begeht man doch meines Wissens nach Steuerhinterziehung und man zahlt dann weniger Steuern bzw. profitiert vom Steuerstundungseffekt? Oder ist damit gemeint, dass sich das Finanzamt am Ende alles mit Zins- und Zinseszins wiederholt und man deshalb schlussendlich mehr Steuern zahlt?

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

 

 

Du bist der oder die einzige, die dein "Fehler" jucken könnte. Im Zweifel zahlst du einfach zu viele Steuern, das wars.

 

Zu der Aussage habe ich mal eine Verständnisfrage. Wenn man das nicht angiebt begeht man doch meines Wissens nach Steuerhinterziehung und man zahlt dann weniger Steuern bzw. profitiert vom Steuerstundungseffekt? Oder ist damit gemeint, dass sich das Finanzamt am Ende alles mit Zins- und Zinseszins wiederholt und man deshalb schlussendlich mehr Steuern zahlt?

Weder noch.

 

 

Wenn du die Thesaurierungen nicht angibst, dann werden sie (sofern dein Pauschbetrag ausgeschöpft ist) im Jahr in dem sie anfallen versteuert und ein zweites Mal, sobald die entsprechende Position verkauft wird. Das läuft über die Bank.

Hast du aber die Thesaurierungen der Vorjahre angegeben, so kannst du dir nach dem Verkauf die zu viel - weil doppelt - gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

 

Edit: Sehe ich jetzt erst:

 

Ich hätte da auch mal eine Frage zu dem HSBC EM DE000A1JXC94. Ich habe Anteile am 07.01.2016 und 20.01.2016 gekauft. Am 19.02.2016 habe ich eine Ausschüttung erhalten und es wurde auf diese Kapitalertragsteuer einbehalten. Am 04.05. wurde diese Ausschüttung allerdings korrigiert bzw. neu abgerechnet. Diesmal ohne Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Auf Nachfrage bei der Depotbank wurde mir nur mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft die Ausschüttung im Nachhinein als steuerfrei gemeldet hat.

 

Von der Steuerhäßlichkeit im Jahr 2015 dürfte ich doch aber eigentlich nicht betroffen sein, da ich die Fondsanteile erst 2016 erstmalig gekauft habe. Wieso wurde dann aber keine Kapitalertragsteuer bei der Ausschüttung einbehalten? Ich nehme mal an ich muss diese Ausschüttung dann in meiner Steuerklärung für 2016 angeben und Steuern dafür entrichten?

 

Ist dein Pauschbetrag bzw Freistellungsauftrag für dieses ausgeschöpft? Falls nein, dann sollten auch keine Steuern anfallen.

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moonraker

Zu der Aussage habe ich mal eine Verständnisfrage. Wenn man das nicht angiebt begeht man doch meines Wissens nach Steuerhinterziehung und man zahlt dann weniger Steuern bzw. profitiert vom Steuerstundungseffekt? Oder ist damit gemeint, dass sich das Finanzamt am Ende alles mit Zins- und Zinseszins wiederholt und man deshalb schlussendlich mehr Steuern zahlt?

Weder noch.

 

Wenn du die Thesaurierungen nicht angibst, dann werden sie (sofern dein Pauschbetrag ausgeschöpft ist) im Jahr in dem sie anfallen versteuert und ein zweites Mal, sobald die entsprechende Position verkauft wird. Das läuft über die Bank.

Hast du aber die Thesaurierungen der Vorjahre angegeben, so kannst du dir nach dem Verkauf die zu viel - weil doppelt - gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

Markierung durch mich:

Hier passt doch was nicht...

Wenn man die Thesaurierung NICHT angibt, wird sie auch NICHT versteuert. Somit gibt es beim Verkauf auch keine Doppelbesteuerung, aber eine Steuerverkürzung in den Jahren davor.

Wenn man die Thesaurierung korrekt angibt und damit versteuert, hat man die Doppelbesteuerung beim Verkauf und muss sich die Steuer einmal wiederholen.

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Hellerhof

 

Weder noch.

 

Wenn du die Thesaurierungen nicht angibst, dann werden sie (sofern dein Pauschbetrag ausgeschöpft ist) im Jahr in dem sie anfallen versteuert und ein zweites Mal, sobald die entsprechende Position verkauft wird. Das läuft über die Bank.

Hast du aber die Thesaurierungen der Vorjahre angegeben, so kannst du dir nach dem Verkauf die zu viel - weil doppelt - gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

Markierung durch mich:

Hier passt doch was nicht...

Wenn man die Thesaurierung NICHT angibt, wird sie auch NICHT versteuert. Somit gibt es beim Verkauf auch keine Doppelbesteuerung, aber eine Steuerverkürzung in den Jahren davor.

Wenn man die Thesaurierung korrekt angibt und damit versteuert, hat man die Doppelbesteuerung beim Verkauf und muss sich die Steuer einmal wiederholen.

 

In der Tat, da hat mir mein Hirn einen Streich gespielt.

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