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xaggi

Ansässigkeitsbescheinigung ETF-Depot

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xaggi
· bearbeitet von xaggi

Meine Bank (DAB), bei der ich ein ETF-Depot unterhalte, hat mir heute mitgeteilt, dass ich aufgrund von Indizien als in Italien steuerlich ansässig eingestuft wurde.

 

Kurz zum Hintergrund:

Ich bin als Wissenschaftler derzeit mit einem aus Deutschland auf mein deutsches Girokonto gezahlten Stipendium in Italien.

Ich habe gemeldete Wohnsitze in beiden Staaten (in Deutschland bei meinen Eltern).

Meine Familie (Lebensgefährtin + Sohn, [noch] unverheiratet, rechtlich bin ich [noch] nicht der Vater des Kindes) lebt in Deutschland, und bin regelmäßig (ca. monatlich für je ca. 1-2 Wochen) dort.

Meine wissenschaftliche Arbeit ist mit einer Universität in Italien assoziiert.

Das Stipendium ist auf 2 Jahre befristet (endet Dezember 2016), und mit einem Rückkehrstipendium klar an die (bereits geplante) anschließende Rückkehr nach Deutschland geknüpft (allerdings ist das Rückkehrstipendium optional).

 

Auf dieser Grundlage gehe ich selbst davon aus, dass der Mittelpunkt meiner persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Deutschland liegt.

 

Das Indiz, das wohl zur Einstufung als in Italien ansässig geführt hat, ist meine italienische Handynummer, die als einzige Telefonnummer bei meiner Bank hinterlegt ist. (Als Anschrift hat die Bank nur den deutschen Wohnsitz und von meiner Tätigkeit in Italien weiß sie eigentlich auch nichts.)

 

Nun schreibt die Bank mir, zur "Wiederlegung [sic!]" der Indizien benötige sie eine

"Selbstauskunft über den/die Ansässigkeitsstaat(en), die jenen meldepflichtigen Staat nicht umfassen UND Belege für den nicht meldepflichtigen Status des Kontoinhabers - entweder Ansässigkeitsbescheinigung oder Nicht-CRS-Land-Pass-/Ausweis"

 

Da ich letzteres nicht habe, gehe ich davon aus, dass ich nun eine Ansässigkeitsbescheinigung bei meinem deutschen Finanzamt beantragen muss, richtig?

Den entsprechenden Antrag habe ich online bereits gefunden: https://www.formular...9DEE450BDC82DC4

 

Dazu habe ich aber zwei Fragen:

 

1) Muss ich zur Beantragung lediglich das zweiseitige Formular an mein Finanzamt schicken, oder muss ich dazu irgendwelche Begründungen/Belege liefern? Falls ja, welche?

 

2) Unter I.B) sollen Angaben über die im Ausland zu entlastenden Einkünfte gemacht werden.

2a) Wie gebe ich meine ETF-Indexfonds hier an? Ist die Einkunftsart dann "Dividende"? Muss ich alle ETFs einzeln auflisten, oder reicht ein Eintrag pro Depot?

2b) Muss ich auch mein Stipendium bei den Einkünften aufführen?

Mir ist der Zweck dieser Angaben noch nicht ganz klar. Derzeit wissen die Italienischen Behörden schlicht nichts von meinem Einkommen in Deutschland (da ich davon ausgehe, dass die Steuerpflicht aus o.g. Gründen in Deutschland liegt).

 

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe will die DAB Bank in Deutschland was von dir, die Ansässigkeitsbescheinigung ist aber normalerweise für den anderen Staat gedacht.

Ich würde daher mal bei der DAB Anfragen, welche Formulare und ggfs. Nachweise sie eigentlich von dir wollen.

 

Nach dem neuen Meldegesetz (seit Nov. 2015) müsstest du dich wahrscheinlich in Deutschland abmelden, da dein Erstwohnsitz z.Zt. nicht in Deutschland ist:

Ich lebe im Ausland, bin aber in Deutschland noch gemeldet. Muss ich mich in Deutschland abmelden?

 

Wer in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, muss sich nach den melderechtlichen Bestimmungen abmelden. Ein melderechtlicher Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.

 

Welche Auswirkungen ein deutscher Wohnsitz in steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht hat, müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dem zuständigen Finanzamt bzw. dem Sozialversicherungsträger besprechen.

 

Klasse neue Regelung, oder? Kenne das von einem Kollegen, der hier nicht gemeldet sein darf und daher kein Kfz mehr auf seinen Namen zulassen kann, obwohl seine Familie hier wohnt und er deshalb auch regelmäßig hier ist.

 

Steuerlich wirst du aber wohl gewöhnlichen Aufenthalt hier haben, so daß du hier weiter unbeschränkt steuerpflichtig bist. Ob Wohnsitz bei den Eltern anerkannt würde hängt u.a. davon ab, ob du Schlüsselgewalt hast. Generell richtet sich das FA nach der tatsächlichen Situation, Meldung/Abmeldung zählt nur als Indiz.

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cpandrea

Meine Bank (DAB), bei der ich ein ETF-Depot unterhalte, hat mir heute mitgeteilt, dass ich aufgrund von Indizien als in Italien steuerlich ansässig eingestuft wurde.

 

Kurz zum Hintergrund:

Ich bin als Wissenschaftler derzeit mit einem aus Deutschland auf mein deutsches Girokonto gezahlten Stipendium in Italien.

Ich habe gemeldete Wohnsitze in beiden Staaten (in Deutschland bei meinen Eltern).

Meine Familie (Lebensgefährtin + Sohn, [noch] unverheiratet, rechtlich bin ich [noch] nicht der Vater des Kindes) lebt in Deutschland, und bin regelmäßig (ca. monatlich für je ca. 1-2 Wochen) dort.

Meine wissenschaftliche Arbeit ist mit einer Universität in Italien assoziiert.

Das Stipendium ist auf 2 Jahre befristet (endet Dezember 2016), und mit einem Rückkehrstipendium klar an die (bereits geplante) anschließende Rückkehr nach Deutschland geknüpft (allerdings ist das Rückkehrstipendium optional).

 

Auf dieser Grundlage gehe ich selbst davon aus, dass der Mittelpunkt meiner persönlichen und wirtschaftlichen Interessen in Deutschland liegt.

 

Das Indiz, das wohl zur Einstufung als in Italien ansässig geführt hat, ist meine italienische Handynummer, die als einzige Telefonnummer bei meiner Bank hinterlegt ist. (Als Anschrift hat die Bank nur den deutschen Wohnsitz und von meiner Tätigkeit in Italien weiß sie eigentlich auch nichts.)

 

Nun schreibt die Bank mir, zur "Wiederlegung [sic!]" der Indizien benötige sie eine

"Selbstauskunft über den/die Ansässigkeitsstaat(en), die jenen meldepflichtigen Staat nicht umfassen UND Belege für den nicht meldepflichtigen Status des Kontoinhabers - entweder Ansässigkeitsbescheinigung oder Nicht-CRS-Land-Pass-/Ausweis"

 

Da ich letzteres nicht habe, gehe ich davon aus, dass ich nun eine Ansässigkeitsbescheinigung bei meinem deutschen Finanzamt beantragen muss, richtig?

Den entsprechenden Antrag habe ich online bereits gefunden: https://www.formular...9DEE450BDC82DC4

 

Dazu habe ich aber zwei Fragen:

 

1) Muss ich zur Beantragung lediglich das zweiseitige Formular an mein Finanzamt schicken, oder muss ich dazu irgendwelche Begründungen/Belege liefern? Falls ja, welche?

 

2) Unter I.B) sollen Angaben über die im Ausland zu entlastenden Einkünfte gemacht werden.

2a) Wie gebe ich meine ETF-Indexfonds hier an? Ist die Einkunftsart dann "Dividende"? Muss ich alle ETFs einzeln auflisten, oder reicht ein Eintrag pro Depot?

2b) Muss ich auch mein Stipendium bei den Einkünften aufführen?

Mir ist der Zweck dieser Angaben noch nicht ganz klar. Derzeit wissen die Italienischen Behörden schlicht nichts von meinem Einkommen in Deutschland (da ich davon ausgehe, dass die Steuerpflicht aus o.g. Gründen in Deutschland liegt).

 

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

aus deuscher Sicht scheint mir es merkwürdig, dass sie dich in italien steuerlich verlagern möchten. Ist es nicht ein Missverständnis passiert ?

 

Aber du könntest Pobleme mit dem italienischen FA haben, wenn dein "Lohn" nicht in Italien versteuert wird, wenn die Tätigkeit dort ausgeführt wird. Du solls das DBA mit Italien überprüfen, ob für ein Stipendium eine Sonderregelung. Dein Mittelpunkt könnte schon in D sein, aber du solltest das Kind anerkennen.

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Belgien

Merkwürdiges Verhalten der DAB jetzt noch, wo sich die Bank ohnehin im Auflösungs- bzw Verschmelzungsprozess befindet, so einen Aufstand zu machen. In zwei Monaten wird es die DAB für Privatkunden eh nicht mehr geben. Ich würde mir jetzt den Aufwand nicht mehr antun, sondern beim DAB Kundenservice ankündigen, dass ich diese Schikane nicht akzeptiere und - da es die Bank in zwei Monaten ohnehin nicht mehr geben wird - schon jetzt mein Depot zu einem Mitbewerben übertragen werde. Dann kann man ja mal schauen, wie die DAB reagiert.

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B3n

Merkwürdiges Verhalten der DAB jetzt noch, wo sich die Bank ohnehin im Auflösungs- bzw Verschmelzungsprozess befindet, so einen Aufstand zu machen. In zwei Monaten wird es die DAB für Privatkunden eh nicht mehr geben. Ich würde mir jetzt den Aufwand nicht mehr antun, sondern beim DAB Kundenservice ankündigen, dass ich diese Schikane nicht akzeptiere und - da es die Bank in zwei Monaten ohnehin nicht mehr geben wird - schon jetzt mein Depot zu einem Mitbewerben übertragen werde. Dann kann man ja mal schauen, wie die DAB reagiert.

 

Dann sagt die DAB das es ihr vollkommen "Schnuppe" ist und seine Erträgen dann halt nach Italien gemeldet werden.

 

Diese "Schikane" treibt die DAB nicht, weil von den Finanzämtern Provisionen für das Aufspüren von potenziellen Steuerhinterziehern gezahlt wird, sondern weil der Gesetzgeber dies vorschreibt. Für die Bank ist das einfach nur Aufwand auf den Sie ebenfalls gut verzichten könnte. Und auch eine Fusion befreit nicht von der Einhaltung der Gesetze.

 

 

 

 

Zum TE:

 

Sofern nur eine italienische Telefonnummer bei der DAB hinterlegt ist wird diese als Indiz herangezogen. Sobald zusätzlich eine deutsche Telefonnummer hinterlegt würde, entfällt das Indiz.

 

Der Ausweis dürfte nicht aus Italien sein und müsste die deutsche Adresse enthalten um als Gegenbeweis zu dienen ( nicht CRS Land bezieht sich auf nicht Indizland)

 

Die verlinkte Ansässigkeitsbescheinigung wird vermutlich die nach DBA sein für Quellensteuerzwecke ? ( Dein Link funktioniert nicht wegen Sitzungsablauf). Diese dienen einem anderen Zweck. Die Definition für Ansässigkeitsbescheinigungen nach CRS hat der Gesetzgeber bisher noch nicht kommuniziert.

 

 

 

 

 

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xaggi

Danke euch allen für die hilfreichen Antworten.

Habe nun die DAB mal angerufen, und wie B3n schreibt genügt es anscheinend, wenn ich eine Kopie meines Perso hinschicke.

 

@Belgien:

Ist an den Gerüchten der Verschmelzung denn nun etwas dran? Die kursieren ja schon seit mehr als einem Jahr, und obwohl es schon im letzten Sommer hieß, man solle noch schnell die Depotwechselprämien mitnehmen, ist bisher nichts passiert.

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odensee

@Belgien:

Ist an den Gerüchten der Verschmelzung denn nun etwas dran? Die kursieren ja schon seit mehr als einem Jahr, und obwohl es schon im letzten Sommer hieß, man solle noch schnell die Depotwechselprämien mitnehmen, ist bisher nichts passiert.

Wurde heute im DAB-Thread geposted: https://www.dab-bank.de/Special/allesbleibtanders.xhtml

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