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chris.89

offene Fragen BU

Empfohlene Beiträge

chris.89
· bearbeitet von chris.89

Ich bin gerade dabei, mit meiner Freundin eine passende BU für Sie zu finden (22, ab jetzt Studentin) und wälze mich gerade durch die verschiedenen Versicherungsbedingungen. Aktuell vergleiche ich die Basler (günstigste) mit der AL.

 

Nun stellt sich mir die Frage, wie Kriegsereignisse definiert sind? Zählt dazu auch ein terroristischer Anschlag? Die Basler schließt Terroranschläge explizit aus, die AL nur Kriegsereignisse.

 

Bin durch meine eigenen Recherchen bisher noch nicht auf einen klaren Nenner gekommen.

 

Vielen Dank vorab.

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Kuju

Hast du hier schon den Sticky durchgearbeitet? Sticky bitte lesen und verstehen

Terror und Krieg ist jetzt nicht gerade entscheidend, ob die BU etwas kann.

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chris.89

Hab ich, danke. Hab viele Punkte auch verstanden und bewerte danach. Aber dieser Punkt interessiert mich persönlich eben auch, auch wenn es nicht das erste Entscheidungskriterium ist.

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Matthew Pryor
Nun stellt sich mir die Frage, wie Kriegsereignisse definiert sind? Zählt dazu auch ein terroristischer Anschlag?

Nein, ein terroristischer Anschlag kann und wird nicht als kriegerisches Ereignis gewertet werden. Für den Begriff Krieg gibt es eine entsprechende Definition, Terroranschläge sind damit nicht in Einklang zu bringen.

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chris.89
· bearbeitet von chris.89

Merci schon mal für die klare Antwort.

 

Heißt nach meinem Verständnis, die AL leistet und die Basler nicht.

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Matthew Pryor

Vorausschauend eingeschränkt: Der Versicherer könnte das anders sehen, wenn das Ereignis (→terroristischer Anschlag) in ursächlichem Zusammenhang mit einem der Definition des Krieges entsprechenden Szenario steht. Zynisch formuliert: In Aleppo würde ich mich nicht darauf verlassen.

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chris.89
· bearbeitet von chris.89

Vorausschauend eingeschränkt: Der Versicherer könnte das anders sehen, wenn das Ereignis (→terroristischer Anschlag) in ursächlichem Zusammenhang mit einem der Definition des Krieges entsprechenden Szenario steht. Zynisch formuliert: In Aleppo würde ich mich nicht darauf verlassen.

 

Danke für deine Einschätzung.

 

Bei mir bezieht sich die Absicherung auch eher auf Deutschland bzw. Europa und die momentan dort vorliegenden Vorkommnisse. Aber die Entwicklung kann natürlich keiner vorhersehen. Und natürlich ist mir auch bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit Opfer eines terroristischen Anschlags zu werden momentan noch sehr gering ist, aber wer weiß in welche Richtung es sich entwickelt. Die BU ist ja langfristig ausgerichtet!

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Back-Broker

Kriegsereignisse? Klingt so, als wäre das noch eine "Überbleibklausel" aus den Zeiten des kalten Krieges. Also rein hier auf Europa/Deutschland bezogen, würde ich mir wegen DIESEM Aspekt nicht so wirklich Gedanken machen. Sollte tatsächlich nochmal der Russe kommen, werden glaube ich auch unsere Riester/BU/ und Bausparverträge nicht mehr so viel Wert sein. laugh.gif Das wussten bestimmt auch die Versicherungen und haben deswegen sowas rein geschrieben. Aber da haben diejenigen hier, die sich beruflich damit beschäftigen, vielleicht einen genauen Erfahrungswert.

 

 

Wie auch immer, soweit ich weiß sichert nur der sog. "Rahmenvertrag der Bundeswehr" gegen sowas ab. Den kriegt man insgesamt mEn aber nur wenn man 1. Soldat ist/wird und 2. ist das auch nichts anderes als so ein unsägliches BU/LV Kombiprodukt, welches insgesamt nicht taugt. Ich meine dunkel in Erinnerung zu haben, hier im Forum da auch mal was drüber zu gelesen haben von wie gesagt jemandem, der sich besser damit auskennt.

 

 

Was studiert denn Deine Freundin? Etwas, was sie potentiell auch mal weg aus dem gelobten Land bringen könnte? Wie Medizin z. B.? Die praktische Erfahrung, die man in einem Krisengebiet sammelt schildert mir jeder Mediziner als "Gold wert" - hier ist man gezwungen schon OPs durchzuführen, während man in Deutschland im selben Ausbildungsjahr gerade mal erst die Cellulite der 89-jährigen Patientin untersuchen darf. ;]

Nun, dann sind derartige Überlegungen vielleicht gar nicht dumm, ich kann mir aber trotzdem nicht vorstellen, dass das in Deutschland Versicherung "standardmäßig" mitversichern. Vielleicht irre ich mich ja aber auch. Aber dann steht zu hoffen, dass dadurch nicht das Produkt insgesamt viel zu teuer für Deine Freundin wird thumbsup.gif

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polydeikes

Es wäre, wollte man sich mit dem Thema eingehend beschäftigen, um Einiges komplizierter. Fängt schon mal bspw. damit an, dass "Syrien" kein Krieg ist, "Rebellen" sind keine Kombattanten. Oder anders formuliert: Jeder eingehenden Beschäftigung muss erst einmal eine Begriffsklärung vorweg gehen.

 

Wollen wir es an dieser Stelle nicht übertreiben und vereinfachen auf ein extrem reduziertes Beispielprüfschema:

 

1) Gilt der Versicherungsschutz überhaupt weltweit?

 

Das ist am Markt nicht pauschal der Fall. Im Neugeschäft sind es nur noch wenige Tarife, die es generell nicht bieten, bspw. Produkte der Generali. Aber auch die tatsächlichen Ausprägungen bedingungsgem. Definitionen sind auch heute noch deutlich unterschiedlich.

 

2) Gilt die Musterklausel für Krieg, Innere Unruhen, Bürgerkrieg oder eine Erweiterung?

 

Grds. ist in allen heute im Vertrieb befindlichen Tarifen eine Musterklausel zu diesem Thema implementiert. Ich spar mir aus Zeitgründen die Erläuterung an dieser Stelle. Problem: Die Musterklausel kann erweitert und auch eingeschränkt werden. Einfaches Beispiel: Mein Arbeitgeber hätte mich vor dem arabischen Frühling nach bspw. Ägypten oder Syrien geschickt. Wann hätte ich das Land spätestens verlassen müssen gem. Bedingungen? Am Markt gelten hier bspw. auch Fristenregelungen, bspw. 14 Tage.

 

3) Gibt es eine Terrorklausel und wie ist diese ausformuliert.

 

Diese Klauseln sind relativ "neu" und stark unterschiedlich. Zudem gibt es Überschneidungen mit dem klassischen Aufbau, bspw. ABC-Waffen bzw. auch generell Strahlenproblematik. Wenn also im Vertrag eine solche Beschränkung / Ausschluss geklauselt ist, darf man diesen nicht isoliert lesen, sondern nur im Kontext mit den üblichen Klauseln (ABC / Strahlen). Sparen kann man sich das bei bspw. "Späßen" wie Sprengmitteln, ua. auf Flugzeuge bezogen.

 

4) Generell immer auch ABC / Strahlenklausel checken.

 

In fast jedem Bedingungswerk sind zusätzlich Ausschlüsse im Kontext ABC Waffen und / oder Strahlen enthalten. Manchmal beides, manchmal nur eines von beiden. Interessiert einen das Thema Terrorismus, kommt man generell nicht am prüfen / vergleichen dieser Klauseln vorbei.

 

5) Wenn keine Regelung gegeben (Altverträge) oder die Betrachtung von Regelungen keinen abschließende Beurteilung ermöglicht ...

 

Begriffsklärung höhere Gewalt vs. allgemeines Lebensrisiko, Einordnung vereinzelter terroristischer Anschläge machen. Sollte eine Orientierung geben.

 

---

 

Ansonsten ja, ist mpMn eher nicht so das relevante Thema in einer BU. Gleichzeitig heißt "bedarfsgerechte BU" aber zwangsweise, dass individuell beurteilt wird. Wenn also jemand individuell Wert auf Regelungen in diesem Kontext legt, sollte man das respektieren. Der Verweis auf den Sticky ist da nur bedingt zielführend. Im Sticky haben MP und ich nur allgemeine Einordnungen und auch unsere Auffassungen vorgenommen / dargestellt. Eine für jeden individuell passende Betrachtung lässt sich in einem Sticky weder quantitativ noch qualitativ darstellen.

 

Wie auch immer, soweit ich weiß sichert nur der sog. "Rahmenvertrag der Bundeswehr" gegen sowas ab. Den kriegt man insgesamt mEn aber nur wenn man 1. Soldat ist/wird und 2.

 

Ist ein Mythos, der vermutlich irgendwann mal von der DBV in die Welt gesetzt und ggü. Rekruten gebetsmühlenartig wiederholt wurde (bei mir damals auch). Es gibt kein wirkliches Ausschließlichkeitsmerkmal hinsichtlich dieser Dinge im Rahmenvertrag.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Ich bin gerade dabei, mit meiner Freundin eine passende BU für Sie zu finden (22, ab jetzt Studentin) und wälze mich gerade durch die verschiedenen Versicherungsbedingungen. Aktuell vergleiche ich die Basler (günstigste) mit der AL.

 

Nun stellt sich mir die Frage, wie Kriegsereignisse definiert sind? Zählt dazu auch ein terroristischer Anschlag? Die Basler schließt Terroranschläge explizit aus, die AL nur Kriegsereignisse.

 

Bin durch meine eigenen Recherchen bisher noch nicht auf einen klaren Nenner gekommen.

 

Vielen Dank vorab.

 

Nur kurz:

Hier schnell die beiden entsprechenden Paragraphen:

 

 

Basler:

§ 16 Wir leisten nicht, wenn die versicherte Person berufsunfähig,

pflegebedürftig oder arbeitsunfähig geworden ist oder schwer

erkrankt ist:

...

b. Weil sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aktiv

an kriegerischen Ereignissen beteiligt war.

 

c. Durch unmittelbare oder mittelbare Folgen eines terroristischen

Anschlags unter folgenden Bedingungen:

...

 

 

Alte Leipziger:

§ 6 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?

(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.

(2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:

...

b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen,

wenn der Versicherte in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird,

denen er während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen er nicht

aktiv beteiligt war.

Außerdem werden wir leisten, wenn die Berufsunfähigkeit während eines Aufenthalts außerhalb der territorialen Grenzen der

NATO-Mitgliedstaaten verursacht wurde und der Versicherte als Mitglied der deutschen Bundeswehr,

Polizei oder Bundespolizei mit Mandat der NATO, UNO, EU oder OSZE an deren humanitären Hilfeleistungen

oder friedenssichernden Maßnahmen teilgenommen hat;

 

Für den Begriff Kriegsereignisse, kriegerische Ereignisse gibt es derzeit keine klare Definition, im Gegensatz zu dem Begriff Krieg (letzter, mir bekannter Krieg, also Nation A erklärt Nation B den krieg war Iran/Irak, seither

gibt es "nur" Bürgerkriege, kriegerische Auseinandersetzungen etc..)

 

Insofern ist die A.L. Formulierung die bessere, weil hier neben der Aussage, dass V-Schutz besteht, wenn man nicht aktiv teilgenommen hat, zusätzlich andere Fälle genannt sind, die

eigentlich ausgeschlossen wären, aber mit der Klausel wieder eingeschlossen wurden.

Ein Kunde von mir (Polizist) war seinerzeit eingesetzt im Kosovo, um dort Polizeidienst zu leisten -> V-Schutz gegeben

 

Krieg ist nicht gleich Terrorereigniss. Geht eigentlich klar aus den Formulierungen hervor.

 

BTW: hoffe, Ihr habt noch ein paar andere (wichtigere?) Unterschiede entdeckt!

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Okabe

Insofern ist die A.L. Formulierung die bessere, weil hier neben der Aussage, dass V-Schutz besteht, wenn man nicht aktiv teilgenommen hat, zusätzlich andere Fälle genannt sind, die

eigentlich ausgeschlossen wären, aber mit der Klausel wieder eingeschlossen wurden.

 

Findest du? Ich bin ja bei der AL, aber was passiert denn, wenn durch ein Kriegsereignis irgendwas ausgelöst wird, das mich in Deutschland BU macht? Z.B. eine völlig fehlgeleitete Rakete oder so. Ist zumindest vorstellbar - da würde die AL dann nicht leisten und die Basler aber schon, wenn ich das richtig intepretiere.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Insofern ist die A.L. Formulierung die bessere, weil hier neben der Aussage, dass V-Schutz besteht, wenn man nicht aktiv teilgenommen hat, zusätzlich andere Fälle genannt sind, die

eigentlich ausgeschlossen wären, aber mit der Klausel wieder eingeschlossen wurden.

 

Findest du? Ich bin ja bei der AL, aber was passiert denn, wenn durch ein Kriegsereignis irgendwas ausgelöst wird, das mich in Deutschland BU macht? Z.B. eine völlig fehlgeleitete Rakete oder so. Ist zumindest vorstellbar - da würde die AL dann nicht leisten und die Basler aber schon, wenn ich das richtig intepretiere.

 

Stimmt - wenn einem so eine Atombombe auf den Kopf fällt, ist eh der ganze Tag versaut...rolleyes.gif

Denke, dass der andere Fall, jemand wird irgendwohin versetzt um dann dort seinen Dienst verrichten zu müssen nun doch ein ganz kleines bischen wahrscheinlicher und relevanter ist...daher die kurze Einschätzung.

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Okabe

Findest du? Ich bin ja bei der AL, aber was passiert denn, wenn durch ein Kriegsereignis irgendwas ausgelöst wird, das mich in Deutschland BU macht? Z.B. eine völlig fehlgeleitete Rakete oder so. Ist zumindest vorstellbar - da würde die AL dann nicht leisten und die Basler aber schon, wenn ich das richtig intepretiere.

 

Stimmt - wenn einem so eine Atombombe auf den Kopf fällt, ist eh der ganze Tag versaut...rolleyes.gif

 

:D Was das angeht, hab ich ja eher Angst vor unseren französischen Nachbarn... kann man sich eigentlich gegen AKW "GAU"s versichern? :(

 

Denke, dass der andere Fall, jemand wird irgendwohin versetzt um dann dort seinen Dienst verrichten zu müssen nun doch ein ganz kleines bischen wahrscheinlicher und relevanter ist...daher die kurze Einschätzung.

 

Klar. Ich wollte auch nicht sagen, dass die Basler die besseren Bedingungen hat. Finde aber, dass auch die Bedingungen der AL leider (und imho ohne plausiblen Grund) nicht gerade perfekt sind an dieser Stelle.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

"Wichtig" liegt im Auge des Betrachters. Wenn es ihm wichtig ist, dann ist das so. Wenn es ihm wichtig ist, greift die Gegenüberstellung genau daneben. Wie oben schon unter 5. angedeutet, müsste bspw. in Zeile 2 des hier gequoteten §6 (2) b fett markiert, der Begriff geklärt / definiert und dann die Formulierungen gegenübergestellt werden.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Ich machs dann halt doch noch ausführlich, bevor es weiter an der Eingangsfrage des TO vorbeigeht.

 

Das hier war die Ausgangsfrage:

 

Nun stellt sich mir die Frage, wie Kriegsereignisse definiert sind? Zählt dazu auch ein terroristischer Anschlag? Die Basler schließt Terroranschläge explizit aus, die AL nur Kriegsereignisse.

 

Und die hat MPschon in #4 kurz aber abschließend und vollständig beantwortet. Eigentlich das Ende der Diskussion. :blink:

 

Nein, ein terroristischer Anschlag kann und wird nicht als kriegerisches Ereignis gewertet werden. Für den Begriff Krieg gibt es eine entsprechende Definition, Terroranschläge sind damit nicht in Einklang zu bringen.

 

"Kriegerische Ereignisse" sind gar nicht definiert. Es gibt keine Definition. "Krieg" ist definiert, im Völkerrecht, an verschiedenen Stellen, teilweise unterschiedlich. Inklusive historischer Entwicklung der Definition und Abgrenzungsschwierigkeiten zum "bewaffneten Konflikt". MP sagte das bereits in Kurzform aber abschließend.

 

Kriegerische Ereignisse haben eine Referenz / Bezug, die / welche man als hilfsweise Definition heran ziehen kann. Und das sind die "allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen" (ALB) bzw. hier die "allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" (AB-BUV / AB-BUZ).

 

Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:

 

f) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Unsere Leistungen sind nicht ausgeschlossen, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen berufsunfähig wird, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.

 

Die Musterbedingungen schließen Krieg zunächst mal pauschal aus. Das zieht sich so durch nahezu alle Versicherungsprodukte. Krieg würde die Schadensaufwendung dermaßen unkalkulierbar aufsummieren, dass es versicherungstechnisch nicht darstellbar sei - so vereinfacht die Auffassung der Versicherer.

 

Die Erweiterung bzw. der Wiedereinschluss gilt Kriegs(ähnlichen ???)ereignissen außerhalb der BRD, wenn man nicht aktiv beteiligt war.

 

Die Kriegsdefinition im völkerrecht basiert immernoch auf den Weltkriegen, "mit Waffengewalt ausgetragene Auseinandersetzung zwischen Staaten". Diese Definition ist nach dem kalten Krieg obsolet geworden.

 

Eine allgemeine versicherungsrechtliche Definition existiert nicht. Einfach weil man sich zum Glück noch nicht damit beschäftigen musste. Somit ist auf das abzustellen, was der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer unter Krieg verstehen würde. Das dürfte bspw. etwas ala " ... allgemeiner Gewaltzustand ... Tod von vielen Menschen ... Zerstörung von Sachen ...", aber eben losgelöst von der Unterscheidung inner- und zwischenstaatlicher Ebenen.

 

Die heute bessere Definition wäre "international bewaffneter Begriff". Stände diese in den Bedingungen, wäre wesentlich weniger zu interpretieren. Steht so aber nicht drin [punkt]

 

Kurz: "Kriegsereignis" ist im Prinzip das, was der Versicherer unter Krieg versteht, was mit dem in Einklag zu bringen ist, was der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer darunter verstehen würde (Gerichtstermin, viel Spaß). Die völkerrechtliche Definition greift nicht vollständig, eine zeitgemäße oder eine versicherungsrechtliche Definition gibt es nicht.

 

---

 

Obiges führt zu ersten praktischen Problemen. Bspw. gehört das Entschärfen von Fliegerbomben ja auch heute noch zum Alltag. Würde man in Folge eines solchen Ereignisses berufsunfähig, gibt es generell keine Leistungen. Der Kriegszustand ist diesbezüglich zeitlich nicht geschlossen oder begrenzt.

 

Ergänzend, Begriffsklärung "mittelbar": MpMn noch ein evtl. realistisches Szenario, wenn man in Folge von Kriegszuständen medizinisch, nahrungstechnisch oä. nicht ausreichend versorgt würde, zählt das nicht unter mittelbar. Der Ausschluss betrifft nur die allgemeine und nicht die besondere Gefahrenlage / Einzelfall. Mittelbar wäre bspw. eine posttraumatische Belastungsstörung.

 

---

 

 

---

 

Ebenfalls fällt obige Problematik insofern auf, als das viele Dinge gar nicht definiert sind. Grenzstreitigkeiten siehe bspw. Türkei aktuell sind KEIN KRIEG, kein KRIEGSEREIGNIS nicht einmal ein internationaler bewaffneter Konflikt (zw. Staaten).

 

---

 

Terror ist ebenfalls weder pauschal Krieg noch Kriegsereignis, MP sagte das bereits. Terror könnte aber zum Kriegsereignis werden, wenn ein Kriegszustand vorliegt. Terror im Irak oder in Afghanistan mit nahtlosem Anschluss an Kriegszustand fallen somit bspw. unter Krieg. Ich muss somit nicht Soldat sein, um unter die Kriegsklausel zu fallen. Auch wenn ich als Arzt bspw. nach dem Konflikt dort bin, falle ich unter die Kriegsklausel.

 

Und ja, es soll Leute geben, für die das heute relevant ist.

 

---

 

Terror iS von "islamischer Staat" ist aber kein Krieg und wird es auch nicht durch Begriffe wie "heiliger Krieg". Der IS Terror ist eine Riehe zeitlich und räumlich eingeschränkter Anschläge, kein Kriegszustand.

 

---

 

Zusammenfassung Krieg

 

Terror ohne expliziten Kriegszustand wird nicht von den Kriegsklauseln erfasst. Es besteht somit Versicherungsschutz für Terror (wenn nicht innere Unruhe), wenn der Versicherer nicht explizit ergänzend ausschließt.

 

---

 

Der Spaß geht aber noch weiter. Wir haben neben Krieg ja auch noch Bürgerkrieg. Ägypten 2013 zum Beispiel zählt als innere Unruhe, nicht als Krieg oder Bürgerkrieg. Innere Unruhen sind pauschal und ohne Beschränkung bei der Alte Leipziger ausgeschlossen.

 

§6 Abs 2 Buchstabe a :

 

a) durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;

 

Ein anderes europäisches Beispiel dafür wäre Nordirland. Auch dort gilt der (mittlerweile wohl eher zu vernachlässigende) Konflikt als innere Unruhe, nicht als Terror. Nur zur Verdeutlichung, dass die AL Regelung bei weitem kein pauschaler "Blankocheck" ist, ab man muss ja auch nicht auf den Maidan gehen und demonstrieren ... dann hat man auch nicht auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen ...

 

Teilnahme ist übrigens schon dann gegeben, wenn man die Gewaltbereitschaft einer Menge erkennt und sich dann nicht entfernt, obwohl man es könnte. Stellt sich die Frage, wie das mit Pegidademonstrationen in ein paar Jahren aussehen könnte ... :lol:

 

Allerdings muss in dem Fall der Versicherer die Teilnahme nachweisen. Mal schauen, ob sowas in der Art in Zukunft mal ein Gericht beschäftigen wird.

 

---

 

 

Fazit

 

Die Formulierung der Kriegsklausel der AL ist weder vorteilhaft noch nachteilhaft. Ob man oder was drunter fällt, ist unabhängig von der Ergänzung ggü. der Basler. Den Soldateneinschluss haben alle Versicherer, die dem Konsortium des Rahmenvertrags angehören, so auch die AL. (soviel auch zum Thema Exklusivität des Bundeswehrrahmenvertrags, Schwachsinn).

 

Das bei der AL Terror nicht ausgeschlossen ist, bei der Basler hingegen schon, DAS HAT Unterschiedscharakter.

 

Und wenn es dem TO wichtig ist, dass der Punkt (hab ja schon abgegrenzt mit inneren Unruhen bspw.) sauber geregelt ist, dann sollte er ein Bedingungswerk nehmen, in welchem es sauber geregelt ist. Ist aber kein alleiniges Thema der AL, die vergleichbaren LV1871 oder HDI haben bspw. auch keine Terrorklausel.

 

Die LV1871 hat aber bspw. im Gegensatz zur AL und HDI eine Klausel bzgl. des vorsätzlichen Einsatzes von ABC Waffen und radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Für den Mission Impossible Fan mag auch das von Bedeutung sein. Das muss jeder für sich wissen. Es ist auf jeden Fall einer der 4 Punkte, welche bei der Basler explizit ausgeschlossen werden.

 

Ob der letzte Punkt der Basler zulässig ist / vor Gericht Bestand hätte, ich als juristischer Laie zweifle ein wenig ...

 

 

c. Durch unmittelbare oder mittelbare Folgen eines terroristischen

Anschlags unter folgenden Bedingungen:

 

– Der Anschlag erfolgt, indem vorsätzlich atomare, biologische

oder chemische Stoffe eingesetzt oder freigesetzt

werden oder

 

– der Anschlag erfolgt, indem Mittel mit einem Gefährdungspotenzial

wie Flugzeuge oder Sprengstoffe als Waffe eingesetzt werden und

– der Anschlag ist darauf gerichtet, das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen zu gefährdenund

 

– der Anschlag führt dazu, dass wir mehr Leistungen auszahlen müssen als wir angenommen haben. Diese Mehrleistungen dürfen für uns nicht vorhersehbar gewesen sein. Wegen der Mehrleistungen können wir nicht mehr sicherstellen, dass wir alle zugesagten Leistungen erbringen können. Ein unabhängiger Treuhänder muss bestätigen, dass die zuvor genannten Bedingungen erfüllt sind.

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chris.89
· bearbeitet von chris.89

Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten. Hat mir durchaus weiter geholfen...

 

---

 

Um euch mal wieder auf den aktuellsten Stand zu bringen und meine letzten offenen Punkte aus den Weg zu räumen, hier nun meine Zusammenfassung.

 

Person: weiblich, 22 Jahre, Studentin, angestrebter Beruf: Bürotätigkeit 75% <, Versicherungssumme aktuell: 1.200 Euro, nach dem Studium anpassen auf ca. 70-80% des Nettoverdiensts, Endalter: 67 Jahre

 

Folgende BUs standen (u.a. nach Empfehlung des Leitfadens) zur Auswahl:

 

- Die Bayerische Komfort

- Basler (vom Versicherungsmakler empfohlen)

- Volkswohlbund SBU

- LV1871 Golden BU

 

Meine Freundin möchte für die BU keinen Premium Schutz, sondern gerne ein gesundes Mittelmaß. Deshalb ist die hier oft empfohlene AL z.B. rausgefallen.

 

Nach dem Lesen der Versicherungsbedingungen bin ich nun bei der LV1871 hängen geblieben. Punkte welche ich nun als Unterschied erkannt habe sind u.a. folgende:

- als einzige bezieht die LV1871 Verkehrsdelikte voll mit ein

- nach 12 Monaten Befristung muss die LV1871 nachweisen, dass man nicht mehr BU ist (VWB & Bayerische ist das nicht so)

- keine Mitteilungspflichten bei Verbesserung des Gesundheitszustandes

- auf Arztanordnungsklausel wird ausdrücklich verzichtet

 

Hab ich die Bedingungen soweit richtig verstanden? Gibt es unter Umständen noch andere Empfehlungen aus der Mittelklasse, welche sich rentieren zum lesen?

 

Was ich momentan allerdings noch nicht ganz verstanden habe, ist folgender Paragraph "§3 Wie hoch darf die nachzuversichernde jährliche BU sein" der Golden BU.

 

1. Wir ermitteln die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist....

 

Da meine Freundin aktuell Studentin ist, wird die Obergrenze anhand des Studenten berechnet? Viel kann das ja dann nicht sein? Wie sind die Erfahrungen mit den Obergrenzen? Ähnlich wie bei anderen Versicherern mit Ihren 2.000 bis 3.000 Euro?

Wenn wir nach erfolgreichem Studium einen Berufswechsel mitteilen, wird sich dann nicht auch der Beitrag dementsprechend erhöhen bzw. anpassen an die neue Tätigkeit?

 

2. Die jährliche Gesamt-BU-Rente darf 60 Prozent des jährlichen Bruttoarbeitseinkommens der versicherten Person nicht übersteigen...

 

Wenn meine Freundin nach Ihrem Studium als Beispiel 3.000 Brutto verdient, kann Sie Ihre BU auf die Versicherungssumme 1.800 aufstocken? Wären dann ja sogar ca. 100% des Nettoverdienstes.

 

6. Jede Erhöhung der Rente muss mindestens 600 Euro betragen...

 

Heißt, wir versichern 1.200 Euro: nach dem Studium muss Sie Ihre BU mindestens auf 1.800 erhöhen damit Sie keine Gesundheitsprüfung ablegen muss? Das sind natürlich schon saftige Sprünge.

 

---

 

Vielen Dank schon mal im voraus für eure Hilfe.

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polydeikes

Die reguläre Golden BU der LV1871 ist keine Mittelklasse, sondern Oberklasse. Durchaus AL Niveau ...

 

- als einzige bezieht die LV1871 Verkehrsdelikte voll mit ein

 

Richtig.

 

- nach 12 Monaten Befristung muss die LV1871 nachweisen, dass man nicht mehr BU ist (VWB & Bayerische ist das nicht so)

 

Richtig.

 

- keine Mitteilungspflichten bei Verbesserung des Gesundheitszustandes

 

Falsch. Es ist eine "oder" Mitteilungspflicht enthalten, die aber auf "Wegfall der Berufsunfähigkeit ..." lautet. Ist die BU bedingungsgemäß objektiv weggefallen, ist sowieso jeder Versicherer völlig leistungsfrei. Unterschied zu bspw. AL besteht dann darin, dass die Leistungen erst mit der nächsten Nachprüfung entfallen würde, da ja keine Mitteilungspflicht besteht.

 

- auf Arztanordnungsklausel wird ausdrücklich verzichtet

 

Kein Versicherer verzichtet auf die Arztanordnungsklausel. Steht in §15 Abs. 3 der LV1871 auch ganz normal drin. Die Arztanordnungsklausel hat nur keinen Verweis auf § 242 BGB, keine Ausweitung über Heilbehandlungen hinaus, keine Ausweitung auf Maßnahmen, keine Ausweitung auf Empfehlungen. Und das ist somit nahezu das Maximum am Markt. Unterschied AL:

 

AL: sichere Aussicht auf Besserung

LV1871: wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung

 

Das Negativbeispiel zur Arztanordnungsklausel findet sich mit dem VWB in diesem bunten Strauß da.

 

Hab ich die Bedingungen soweit richtig verstanden?

 

Sieht nicht so aus.

 

1. Wir ermitteln die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine Nachversicherung möglich ist....

 

Berufsgruppenabhängig und mit Berufsausübung. Beim Studenten so lange Studentenstatus gem. Annahmerichtlinien und danach mit Zielberuf. Das Maximum bei entsprechend "guter" Berufsgruppe sind 2.500.

 

Wenn meine Freundin nach Ihrem Studium als Beispiel 3.000 Brutto verdient, kann Sie Ihre BU auf 1.800 (netto) aufstocken?

 

In der Theorie. IdP gelten die relativ engen Nachversicherungsmöglichkeiten gem. Bedingungen.

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chris.89
· bearbeitet von chris.89

Danke erstmal für deine Antwort. So schlecht hab ich mich doch garnicht geschlagen, wenn ich zumindest das vermeintlich beste Produkt der vier schon mal richtig gefiltert habe. Wenn auch mit etwas Glück.

 

Ab wann ist denn ein "Wegfall der BU" eingetreten? Sobald ich wieder über die 50% komme? Natürlich herrscht hiermit auch eine Mitteilungspflicht, aber bei den anderen Versicherern verstehe ich es so, dass ich jede kleine Verbesserung des Gesundheitszustandes sofort mitteilen muss?!

 

Gibt es denn deiner Meinung nach, mit den Angaben die du jetzt hast noch Alternativen zur LV1871? Entsprechende Preisklasse und Leistung? Oder lässt es sich so pauschal für dich nicht sagen?

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Danke erstmal für deine Antwort. So schlecht hab ich mich doch garnicht geschlagen, wenn ich zumindest das vermeintlich beste Produkt der vier schon mal richtig gefiltert habe. Wenn auch mit etwas Glück.

 

"Beste" ist ja sehr relativ, das beurteilt jeder anders. Zumindest mpMn ist es das quantitativ beste Bedingungswerk der Auswahl, über individuelle Eignung sagt das nichts aus.

 

 

Ab wann ist denn ein "Wegfall der BU" eingetreten? Sobald ich wieder über die 50% komme

 

Oder durch konkrete Verweisung, korrekt.

 

Natürlich herrscht hiermit auch eine Mitteilungspflicht, aber bei den anderen Versicherern verstehe ich es so, dass ich jede kleine Verbesserung des Gesundheitszustandes sofort mitteilen muss

 

So ist es richtig.

 

Gibt es denn deiner Meinung nach, mit den Angaben die du jetzt hast noch Alternativen zur LV1871? Entsprechende Preisklasse und Leistung? Oder lässt es sich so pauschal für dich nicht sagen?

 

Du überfragst mich, denn die LV1871 ist mpMn AL Preisklasse in der Konstellation. Optische Unterschiede gibt es nur bei Listenpreisen, aber ich würde auch nie etwas zur UVP einkaufen.

 

Die Bayrische ist günstiger. Wäre aber für eine Studentin mpMn aus dem Aspekt Anpassbarkeit & Flexibilität ein NoGo. Ausnahme: Studiengänge mit späterer Verbeamtung, dann geniale Alternative.

 

Basler ... naja, manche Dinge muss man einfach nicht machen, nur weil man es könnte.

 

VWB wäre interessant, wenn die Problematik mit dem Studienabbruch nicht wäre. Zudem das Problem, dass nicht jeder Student auch Student iS der Bedingungen ist, bspw. BA. Ist wie Bayerische ne Preisklasse unter den Oberklassebedingungen.

 

Oder platter formuliert: Du scheinst mir nach UVPs zu entscheiden, UVPs interessieren mich ziemlich genau 0, kann ich nichts mit anfangen und bin ich auch nicht bereit zu zahlen. Gleichwohl verstehe ich, dass nur diese für dich zugänglich sind.

 

---

 

Was wird eigentlich studiert? (übersehen ... ? )

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chris.89
· bearbeitet von chris.89

Merci.

 

Klar, als Anhaltspunkt nehm ich natürlich die mir frei zugänglichen Preise (natürlich nicht ganz optimal).

 

Wie kauft man denn nicht zur UVP ein? Der Abschluss erfolgt am Ende natürlich trotzdem über einen Makler. Hat er Zugriff auf andere (günstigere) Preise?

 

PS: Studiert wird Gesundheitswirtschaft. Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin vorhanden. Danach gehts dann mehr in Richtung Krankenkassen, Pharmaindustrie, etc. - mal sehen was möglich ist.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mhm. Interessant, endlich mal wieder eine attraktive Puzzelaufgabe, im Vergleich zu den sonst immer gleichen, öden Fragen. Würde ich gern mal durchspielen und nachvollziehen. Brauche dann aber noch Angaben.

 

1) Über welche Quelle hast du Listenpreise ermittelt?

2) Baujahr 94?

3) Studium FH, Universität, BA?

4) Zweifelsfrei hauptberufliches Studium oder Dual?

5) Akademischer Zielgrad (wenn nicht BA)?

 

Wie kauft man denn nicht zur UVP ein?

 

Das ist Thema für ein ganzes Buch. Aber ich puzzle gern mal für den Einzelfall hier.

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chris.89
· bearbeitet von chris.89

Super Sache, danke.

 

1. Check24 (bitte nicht gleich den Kopf abreißen - ich weiß, wenig Aussagekraft)

2. Jepp, Baujahr 1994

3. Studium an der Hochschule

4. Hauptberuflich Student - nicht Dual (Nebenjob 450 Euro im Krankenhaus)

5. Bachelor

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nee, kein Thema. Irgendeine Quelle muss es ja sein, das ist mir auch klar.

 

Chucky ist nicht ungefährlich. Bspw. taucht dort die "Classic" der LV1871 auf, die absolut nix mit der normalen SBU / GoldenBU zu tun hat, auf die ich mich hier beziehe. Die Classic ist nen Debakel, Hände weg.

 

Ich stell mal die steile These auf, dass ich zu einem gänzlich anderen Ergebnis komme als Chucky. Hab aber nicht gefragt um dich zu belehren, nur um es nachvollziehen zu können.

 

Angaben sollten reichen um zu puzzeln, das frisst aber bissel Zeit, Antwort kommt also nicht gleich im Anschluss.

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chris.89

Kein Thema. Lass dir Zeit, bin froh, dass du dir überhaupt Zeit für unser Anliegen nimmst.

 

Ich hab mich beim Vergleich bei check24 auf die Golden BU bezogen. War auch die teuerste der oben Genannten, aber noch günstiger als die AL.

 

Bin gespannt auf deine Ergebnisse!

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polydeikes

Chucky hat nicht all zu viel Auswahl unter "Student". Welchen "Berechnungsberuf" hast du denn davon bei Chucky ausgewählt?

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