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Hopeful

Gewerbeanmeldung nötig?

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Hopeful

Hallo zusammen,

 

bin gerade auf etwas aufmerksam geworden und wollte wissen, ob das hier jemand beantworten kann.

 

Es geht darum, dass jemand berufstätig ist aber als Hobby noch streamt. Er bekommt dafür Spenden über PayPal, die Dienstleistung ist aber eigentlich kostenlos. Also die Spender haben dadurch keinen Vorteil den anderen Zuschauern gegenüber. Jetzt ist er nicht sicher, fällt es unter die Schenkungssteuer und hat einen gewissen Freibetrag?

 

Muss er dafür ein Gewerbe anmelden? Mal bekommt er in einem Monat so 800€, mal 200€, mal 600€ gespendet. Er ist aber in keiner Wohltätigkeitsorganisation.

 

Liebe Grüße Hopeful

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Baddschkappelui
· bearbeitet von Baddschkappelui

Hallo zusammen,

 

bin gerade auf etwas aufmerksam geworden und wollte wissen, ob das hier jemand beantworten kann.

 

Es geht darum, dass jemand berufstätig ist aber als Hobby noch streamt. Er bekommt dafür Spenden über PayPal, die Dienstleistung ist aber eigentlich kostenlos. Also die Spender haben dadurch keinen Vorteil den anderen Zuschauern gegenüber. Jetzt ist er nicht sicher, fällt es unter die Schenkungssteuer und hat einen gewissen Freibetrag?

 

Muss er dafür ein Gewerbe anmelden? Mal bekommt er in einem Monat so 800€, mal 200€, mal 600€ gespendet. Er ist aber in keiner Wohltätigkeitsorganisation.

 

Liebe Grüße Hopeful

 

Was heißt denn gespendet? Die Leute zahlen für etwas, dass er/sie zeigt/erklärt/vorführt. Das hat mit Spenden mal rein garnichts zu tun. Wenn du die Tätigkeit mal näher definieren könntest? Auf den ersten Blick klingt das erstmal nach gewerblicher Tätigkeit. Im Gewerberecht bin ich jetzt nicht so fit, aber um sicher zu gehen würde ich ein Kleingewerbe anmelden. Bei dem von dir genannten finanziellen Umfang dürfte es auf jedenfall einkommensteuerpflichtig sein. Die Freibeträge zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer wird er/sie so jedoch bei weitem nicht überschreiten.

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Hopeful

Es ist eine Plattform ähnlich wie YouTube nur das man statt Videos zeigt die man zuvor aufgenommen hat, alles Live macht und auf der Plattform Twitch streamt! Kategorien gibt es unterschiedliche was man machen kann. Von Musik über Kreatives bis hin zum Gaming Bereich.

 

Unterm strich können einem Leute zuschauen und mit dem Streamer sowie anderen Zuschauern Chatten. Dies ist alles Kostenlos, nur bietet man die Möglichkeit über PayPal eine spende zu hinterlassen. Diese sind Freiwillig und man erhält dazu auch keine Gegenleistung vom jeweiligen Streamer.

Ist es rein durch die Möglichkeit zu Spenden schon kein Hobby mehr? Man könnte das auch anders nennen. Anstatt Spenden, Trinkgeld. Jedoch muss man meines Wissens bei PayPal ein Spendenkonto eröffnen oder vertue ich mich da auch... bin nicht sicher.

 

Bezüglich Einkommens- und Umsatzsteuer würde ich auf einen Steuerberater hinweisen, jedoch bin ich mir unsicher wie man das Gesamte behandeln soll. Hobby? Ohne Regelmäßiges einkommen und/oder erbringen von Leistungen ein Gewerbe anmelden?

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bobby13

So eine Gewerbeanmeldung ist nicht so wichtig wie oft getan wird. Das wahre Problem lauert beim Finazamt wink.gif

Evtl. ist das was er tut sogar künstlerisch, dann wäre sowieso keine Gewerbeanmeldung nötig, aber auf Seiten des Finanzamts macht das weniger Unterschiede.

Aus Sicht der Einkommen- und Umsatzsteuer ist es beim Finanzamt anzugeben. Wobei es bei Umsatzsteuer wegen niedrigen Beträgen wohl zu keiner Belastung kommen würde.

Tja entweder selber reinlesen oder zum Steuerberater gehen.

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John Silver

Oben ist alles weitestgehend schon gesagt.

Wie die Einnahmen genannt werden ist dem Fiskus vollkommen egal und Vergleiche hinken im Steuerrecht immer.

Es ist nämlich oft gewollt das gleiche nicht dasselbe. Und allein die Möglichkeit zur Spende anzubieten zeigt schon,

dass man bedingt mit solchen rechnet.

 

-Grundsätzlich sind die Einnahmen steuerbar und unterliegen damit der Umsatzsteuer.

Jetzt greifen aber vermutlich(!) die oben genannten Freibeträge. Das wissen wir aber nicht, weil wir nicht die Höhe der Einnahmen kennen.

D.h. derjenige muss das alles mal aufsummieren pro Jahr und mit den Freigrenzen im UStG vergleichen (siehe u.a. §19 UStG).

 

-Grundsätzlich unterliegen diese Einnahmen der Einkommensteuer, es sei denn sie sind steuerfrei.

Ich vermute(!), die Daten sind einfach zu ungenügend, hier greift §3 Nr. 26 EStG und es liegt deshalb eine Steuerfreiheit vor.

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Taxadvisor

 

-Grundsätzlich unterliegen diese Einnahmen der Einkommensteuer, es sei denn sie sind steuerfrei.

Ich vermute(!), die Daten sind einfach zu ungenügend, hier greift §3 Nr. 26 EStG und es liegt deshalb eine Steuerfreiheit vor.

 

Der Paragraf ist sicherlich nicht einschlägig. wo soll denn die juristische Person sein?.....

 

im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung)

 

Gruß

Taxadvisor

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John Silver

 

-Grundsätzlich unterliegen diese Einnahmen der Einkommensteuer, es sei denn sie sind steuerfrei.

Ich vermute(!), die Daten sind einfach zu ungenügend, hier greift §3 Nr. 26 EStG und es liegt deshalb eine Steuerfreiheit vor.

 

Der Paragraf ist sicherlich nicht einschlägig. wo soll denn die juristische Person sein?.....

 

im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung)

 

Gruß

Taxadvisor

 

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder KLAMMERAUF der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts KLAMMERZU , ...

Klammersetzung durch mich.

 

Du hast recht, ich habe bei der Suche nach einer möglichen steuerfreien Tätigkeit "imaginäre" Klammern nach "oder" gesetzt, die nicht da sind.

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Ramstein
Wenn es also demjenigen, der dich bezahlt nicht "wehtut", Umsatzsteuer zu zahlen (das wird bei Spenden wohl so sein), dann kann es vorteilhaft sein, eine Umsatzsteuererklärung zu machen.

Das ist - finde ich - ein überaus interessanter Ansatz. Kannst du das etwas näher ausführen? Danke.

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foolbar

Da Du keine anerkannte gemeinnützige Organisation betreibst sind das Einkommensteuerpflichtige Einnahmen. Lies mal http://www.kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung.htm

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Baddschkappelui
· bearbeitet von Baddschkappelui

Edit auf Wunsch von John Silver...

 

Insgesamt meine Analyse: Viel gefährliches Halbwissen am Start... crying.gif

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bobby13
Wenn es also demjenigen, der dich bezahlt nicht "wehtut", Umsatzsteuer zu zahlen (das wird bei Spenden wohl so sein), dann kann es vorteilhaft sein, eine Umsatzsteuererklärung zu machen.

Das ist - finde ich - ein überaus interessanter Ansatz. Kannst du das etwas näher ausführen? Danke.

 

Da das Geld von Privatpersonen kommt, trifft das hier wahrscheinlich nicht zu.

 

Je nach Kundengruppen und anfallenden Kosten kann es Sinn machen die Umsatzsteuer zu erklären.

Das müsste man sich aber im Detail mal angucken

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Ramstein

Das ist - finde ich - ein überaus interessanter Ansatz. Kannst du das etwas näher ausführen? Danke.

 

Da das Geld von Privatpersonen kommt, trifft das hier wahrscheinlich nicht zu.

 

Je nach Kundengruppen und anfallenden Kosten kann es Sinn machen die Umsatzsteuer zu erklären.

Das müsste man sich aber im Detail mal angucken

Ich weiss, dass es nicht zutrifft. Darum ist der Ansatz ja so interessant. tongue.gif

Und glaubst du wirklich, eine umsatzsteuerpflichtige Firma zahlt für sowas?

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bobby13

Ich meinte, es gibt mehrere Fallkonstellationen die man sich immer individuell anschauen müsste um zur Umsatzsteuer eine Aussage zu treffen.

 

In diesem Fall scheint es aber sehr eindeutig zu sein.

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