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noci

VPV Sorglos-Rente kündigen

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noci

Guten Tag,

 

im Jahr 2006 habe ich eine Fondsgebundene RV bei der VPV (Sorglos-Rente) abgeschlossen. In diese zahle ich seitdem jeden Monat 30 € ein.

 

Nun beschäftige ich mich seit kurzer Zeit mit dem Thema Altersvorsorge etwas mehr (allerdings nicht unbedingt sehr intensiv), habe dabei herausgefunden, dass das Produkt nicht das allerbeste sein soll.

 

Bis zum heutigen Tage habe ich ca. 3.600 € eingezahlt, das Fondsguthaben liegt aber nur bei ca. 2.700 € (ich weiß, dass in den ersten Jahren viel für die Kosten drauf geht). Investiert wird in: 50% VPV-Rent Pioneer Investments und 50% Allianz Flexible Bond Strategy A EUR.

 

Ich überlege nun zu kündigen.

 

1. Müsste ich auf den Rückkaufwert von ca. 2,7 k Steuern zahlen?

2. Soll ich den Vertrag weiter laufen lassen? Die 30€ tun nicht unbedingt weh, nur wenn das Produkt nicht gut ist, würde ich die 30€ lieber woanders investieren.

3. Ich habe im Internet gelesen, dass viele Private RV vor 2008 fehlerhaft waren was die Widerrufsbelehrung angeht. Hat dazu jemand Erfahrungen bei der VPV Sorglos-Rente (evtl. kommt man so raus?)? Habe leider die Unterlagen (Vers.-Schein und Belehrung) nicht zur Hand, sind evtl. beim Umzug abhanden gekommen, ich weiß sehr blöd.

 

Vorab vielen Dank.

 

Schöne Grüße

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noci

Hallo,

 

ich wollte das Thema nochmal hochschieben.

 

Kann jemand etwas zu den drei Punkten sagen?

 

Wenn ich mir die Wertentwicklung der beiden Fonds anschaue, sind diese nicht so der Knaller. Da könnte ich die 30 € lieber in einem ETF-Sparplan investieren.

 

 

 

 

Viele Grüße

 

 

 

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noci

Könnte ich die abhanden gekommene Widerrufsbelehrung und auch die damals geltenden Vertragsbedingungen mir nochmal zusenden lassen?

Oder ist der Versicherer dazu nicht verpflichtet?

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noci

Habe die Unterlagen nochmal angefordert und auch zugesandt bekommen.

Unter Allgemeine Verbraucherinformation findet sich die Widerrufsbelehrung (unten beigefügt).

So wie ich das sehe, wurde ich damals korrekt aufgeklärt.

 

Die einzige Möglichkeit wäre jetzt wahrscheinlich noch, zu behaupten ich hätte diese Information damals nicht erhalten. Was theoretisch sogar sein könnte, da ich die Original Unterlagen ja nicht mehr habe und entsprechend nicht weiß was damals alles übermittelt wurde.. einfach mal drauf ankommen lassen?

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Tradeoff

Wie wäre es mit die Konsequenzen des eigenen Handeln zu tragen und sich an den Vertrag zu halten, bzw. ihn zu den vereinbarten Konditionen zu liquidieren?

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Holgerli

Wie wäre es mit die Konsequenzen des eigenen Handeln zu tragen und sich an den Vertrag zu halten, bzw. ihn zu den vereinbarten Konditionen zu liquidieren?

 

Ja klar. Genau. Deswegen winden sich Bausparkassen, Sparkassen usw. um den Kunden aus damals abgeschlossenen hochverzinzlichen Produkten zu bekommen. :thumbsup:

Aber stimmt, von einer kleinen, unerfahrenen Bank oder Versicherungsgesellschaft kann man nicht das Rechtswissen eines allwissenden Privatkunden verlangen.

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noci

Wie wäre es mit die Konsequenzen des eigenen Handeln zu tragen und sich an den Vertrag zu halten, bzw. ihn zu den vereinbarten Konditionen zu liquidieren?

 

Kann man machen, muss man aber nicht.

 

Warum sollte man sich damit zufrieden geben, wenn es scheinbar Wege gibt mehr rauszuholen?

 

 

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Ja klar. Genau. Deswegen winden sich Bausparkassen, Sparkassen usw. um den Kunden aus damals abgeschlossenen hochverzinzlichen Produkten zu bekommen.
Und was hat das jetzt damit zu tun, dass der TO mit dem Gedanken spielt, sich eine Leistung zu erschwindeln , die ihm offenkundig gar nicht zusteht? Soll er es probieren, möge er dabei schön auf die Gusche fallen.

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noci
Ja klar. Genau. Deswegen winden sich Bausparkassen, Sparkassen usw. um den Kunden aus damals abgeschlossenen hochverzinzlichen Produkten zu bekommen.
Und was hat das jetzt damit zu tun, dass der TO mit dem Gedanken spielt, sich eine Leistung zu erschwindeln möchte, die ihm offenkundig gar nicht zusteht?

 

 

Wieso erschwindeln? Erstmal muss mir das Versicherungsunternehmen ja beweisen können, dass alle Unterlagen damals zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wenn sie das können ok, wenn nicht ggf. widersprechen.

 

 

 

 

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Matthew Pryor

Mach du mal. Ich empfehle dir, vorab das ein oder andere Urteil zu dem Thema zu lesen und zu verstehen.

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Holgerli
Ja klar. Genau. Deswegen winden sich Bausparkassen, Sparkassen usw. um den Kunden aus damals abgeschlossenen hochverzinzlichen Produkten zu bekommen.
Und was hat das jetzt damit zu tun, dass der TO mit dem Gedanken spielt, sich eine Leistung zu erschwindeln , die ihm offenkundig gar nicht zusteht? Soll er es probieren, möge er dabei schön auf die Gusche fallen.

 

Bin ich mittlerweile schmerzfrei. Von einer Versicherung würde ich erwarten, dass diese den Zugang (z.B. per Unterschrift unter einer Zugangsbestätigung) beweisen kann.

Wenn Du schreibst (kann auch Poly gewesen sein), dass teilweise ein gesetztes oder nicht gesetztes Komma in AGB den Unterschied zw. zahlen oder nicht zahlen ausmacht und der Kunde das selber erkennen möge, dann erwarte ich vom Versicherungsunternehmen auch, dass der Zugang bewiesen werden kann.

 

Der Unterschied zu den Versicherungsunternehmen ist, dass die nicht so blauäugig sind und sowas in einem Forum diskutieren.

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Matthew Pryor
Wenn Du schreibst (kann auch Poly gewesen sein), dass teilweise ein gesetztes oder nicht gesetztes Komma in AGB den Unterschied zw. zahlen oder nicht zahlen ausmacht und der Kunde das selber erkennen möge, dann erwarte ich vom Versicherungsunternehmen auch, dass der Zugang bewiesen werden kann.

Was du und der TO nicht verstehen wollt oder könnt: das muss der VR in vielen Konstellationen gar nicht, da hast du schlicht nichts zu erwarten, ob dir das nun passt oder peng. Das du eine offensichtlich betrügerische Absicht gutheißt, nehme ich gerne zur Kenntnis.

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tyr

Ich bin hier ebenfalls auf Versichererseite. Was soll denn das? Der Vertrag wurde doch als Volljähriger und mündiger Vertragspartner abgeschlossen.

 

Wenn der Vertrag nicht mehr gewollt wird und die Steuerstundung des Vertragsmantels erhalten werden soll kann man den aktuellen Rückkaufswert in eine besser passendere günstigere Fondspolice mit einem aktuellen Anlagekonzept umschichten, z. B. Interrisk HFRV oder CosmosDirekt Flexible Vorsorge invest mit Arero oder MSCI World + EM ETFs.

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