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alektionaer

Wertpapierabrechnung IE00B2QWDY88

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alektionaer
· bearbeitet von alektionaer

Hallo zusammen,

 

zu meiner Wertpapierabrechnung habe ich ein paar Fragen. Für Erklärungen wäre ich sehr dankbar. Es handelt sich um den ETF IE00B2QWDY88 (iShares MSCI Japan Small Cap UCITS ETF (Dist)).

Im Anhang ist mein, zugegebener Maßen, sehr ausführliches Beispiel (alle Beträge in EUR):

post-34067-0-23532800-1480241052_thumb.jpg

 

 

Soweit so gut beim 1. Kauf (Z.1-7) gibt es also einen Zwischengewinn, der mich weiter nicht beeindruckt.

 

Bei der Erträgnisgutschrift (Z. 8-17) ergeben sich für mich aber schon die ersten Fragen:

- Wie ergibt sich die anrechenbare Quellensteuer mit 0,10 €? Ist das Zinsanteil + ausl. Dividendenanteil - Erträgnisgutschrift (0,02 + 0,59 - 0,51 = 0,10)?

- Wie ergibt sich der Betrag 0,07 € im Quellensteuertopf (konnte keine Kombination aus Rechenoperationen finden, die dazu führt)?

 

Beim 2. Kauf (Z.18-24) nehme ich den Zwischengewinn wieder so hin, frage mich dann aber,

- wie sich die Beträge im allgemeinen Verlusttopf und im Quellensteuertopf ergeben?

- und wieso sich der Quellensteuertopf durch einen Kauf verändert? (rein rechnerisch könnte ich vom Zwischengewinn 0,17€ den Betrag aus dem Quellensteuertopf 0,07€ abziehen und käme auf die 0,10€ im Quellensteuertopf - falls das so gemacht wird, wieso?)

Ich denke ich habe vorerst mal genug dumme Fragen gestellt und hoffe auf Erleuchtung bringende Antworten ;), so dass ich mir die übrigen Transaktionen selbst erklären kann.

 

Vorab auf jeden Fall schonmal vielen Dank an alle, die sich überhaupt die Mühe machen den Thread zu lesen!

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Peter Grimes

(Schreib doch bitte den Namen des Fonds dazu; die ISINs hat nicht jeder im Kopf, und nicht jeder mag googeln, was das wohl sein könnte.)

 

Anrechenbare ausländische Quellensteuer ist der Anteil an ausländischen Steuern (die dort erhoben und bezahlt wurden), der laut Doppelbesteuerungsabkommen mit der inländischen Steuerlast verrechnet werden kann, und nicht von der KAG zurückgefordert wurde oder werden konnte.

 

Der Zwischengewinn weist die seit der letzten Ausschüttung bis zu Deinem Kaufzeitpunkt aufgelaufenen Erträge des Fonds aus. Der Zwischengewinn wird Dir als Verlust ausgewiesen, da Du die nächste Ausschüttung voll versteuern mußt. Die Ausschüttung wird dadurch soweit verringert, daß Du nur die Erträge für Deine Haltezeit versteuern mußt.

 

Deine Kapitalerträge werden zuerst mit dem (passenden) Verlusttopf verrechnet, dann mit dem Freistellungsauftrag, und wenn der auch aufgebraucht ist, wird die einbehaltene Abgeltungssteuer mit der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer verrechnet. Wird die anrechenbare ausländische Quellensteuer dabei nicht verbraucht, wird der Restbetrag in der Steuerbescheinigung ausgewiesen, damit Du sie in Deiner Steuererklärung mit anderswo angefallenen Kapitalertragssteuern verrechnen kannst. Kannst Du das nicht, verfällt der Betrag.

 

Meine Standardempfehlung für Steuerfragen zu Fonds: Broschüre "Investmentfonds und Steuern" der Allianz.

 

 

Gruß,

PG

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