Wer die vorhergehenden Kapitel gelesen hat, dürfte schon festgestellt haben, dass ich dann doch eher ein Freund der Entnahmemöglichkeiten per Wohnriester bin. Natürlich können sich die produktseitigen Gegebenheiten und insbesondere das Zinszenario hinsichtlich einer Überlegung zur geförderten Finanzierung (Riester Darlehen / Riesterbauspardarlehen) in der Zukunft im günstigen Sinne ändern. Stand heute halte ich Finanzierungsüberlegungen mit Riester für größtenteils unsinnig.
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Die Regelungen zur Kapitalentnahme aus Riesterverträgen für wohnwirtschaftliche Zwecke finden sich im §92a EStG. Für uns soll an dieser Stelle nur die Regelung während der Ansparphase interessant sein und die findet sich im nachfolgenden Ausschnitt.
Zitat
(1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach diesem Abschnitt geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3 000 Euro beträgt, teilweise wie folgt verwenden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag):
1. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 Euro beträgt, oder
...
1. bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder zur Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens, wenn das dafür entnommene Kapital mindestens 3 000 Euro beträgt, oder
...
Kurzum: 3.000 Euro müssen im Vertragswert sein, dann kann entnommen werden. Soll nur teilweise entnommen werden, müssen mind. 3.000 im Vertrag verbleiben (wobei nicht jeder Anbieter Letzteres ermöglicht).
Lege ich nun eine übliche Immobilienfinanzierung an, sieht diese idR eine Sondertilgungsmöglichkeit vor. Diese Sondertilgungen lassen sich auch per Riester gefördert darstellen. Der zunächst mögliche optische Vorteil liegt auf der Hand, man verlässt ggf. früher die reine Zinstilgungsphase zu Gunsten der Darlehenstilgungsphase.
Bzw. deutlicher formuliert, ergeben sich ja bei einem guten Einkommen (hier Single zur Einfachheit) von 60.000 Euro p.a. bspw. folgende zwei Möglichkeiten:
- Sparleistung mit Riesterförderung: 2100 Euro p.a., bestehend aus 154 Zulage, 717 Steuerersparnis, 1.219 Nettoeigenbeitrag
- alternativ 1219 Euro ungeförder
Die Differenz in diesem Beispiel beträgt also 2100 gefördert vs. 1219 ungefördert = 881. Bei DINKIEs (Double Income, no Kids) sind es entsprechend bspw. schon 881 * 2 = 1.742 Euro p.a.. Das mag nicht die Welt sein, kann aber die Tilgungsleistung beschleunigen.
Was brauche ich zur Umsetzung?
Die Grenze zur Entnahme (3.000) erreiche ich nach frühestens zwei Jahren (bis die Zulage gebucht ist). Theoretisch kann ich einen beliebigen Riestervertrag abschließen, diesen 2 Jahre besparen und danach iS einer vollständigen Entnahme gem. 92a EStG auch wieder "plattmachen".
Logischerweise sollten aber folgende zwei Punkte zutreffen:
- keine oder nur sehr geringe Bearbeitungskosten für die Entnahme selbst
- keine Abschlusskosten
Dafür gibt es genau ein geeignets Produkt, den Riester Banksparplan. Natürlich sind auch die Konditionen bei Riester Banksparplänen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, die Zielsetzung bzw. benötigten Eigenschaften sind allerdings klar (keine Kosten). Die Verzinsung des Produkts spielt hingegen keine wirkliche Rolle.
Wie setze ich um?
Natürlich lohnt es sich vor allem für Gutverdiener(päärchen), aber auch bei hohem Zulagenanspruch könnte man es zumindest mitnehmen. Sinvoller als ein Riesterbausparvertrag ist es alle Male. Zeitlich gesehen ist man flexibel, dazu Beispiele für eine Umsetzung:
Zitat
Frau Gutverdiener
1. Jahr - 2100
2. Jahr - 4200 Entnahme
3. Jahr - 2100 in neuen Riesterbanksparplan
4. Jahr - 4200 Entnahme
...
Mann Gutverdiener
1. Jahr - 2100
2. Jahr - 4200
3. Jahr - 6300 Entnahme
4. Jahr - 2100 in neuen Riesterbanksparplan
...
1. Jahr - 2100
2. Jahr - 4200 Entnahme
3. Jahr - 2100 in neuen Riesterbanksparplan
4. Jahr - 4200 Entnahme
...
Mann Gutverdiener
1. Jahr - 2100
2. Jahr - 4200
3. Jahr - 6300 Entnahme
4. Jahr - 2100 in neuen Riesterbanksparplan
...
Natürlich kann man das Spiel beliebig abweichend an die geltenden Regelungen zur Sondertilgung der eigentlichen Finanzierung umsetzen.
Abweichend könnte sich ja auch die Konstellation ergeben, dass bspw. Riester nur für die Frau attraktiv ist und diese vor allem von bspw. 3 Kinderzulagen (900), Grundzulage (154) und 60 Euro Eigenbeitrag den Riestervertrag speist. Macht zusammen auch 1154 Euro und nach spätestens 3 Jahren ist eine Entnahme möglich (3.000er Grenze überschritten).
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Ungeachtet dessen sei darauf hingewiesen, dass eine Entnahme über die ZFA zu beantragen ist und das auch einige Zeit zzgl. Fristen in Anspruch nimmt.
Dafür, dass es ein denkbar einfaches Gestaltungsmanöver ist, kann die Kettenentnahme von Riesterguthaben aus Riesterbanksparplänen aber eine willkommene Tilgungshilfe sein. Zudem ist man durch die zeitlich frei steuerbare und doch arg befristete Sparphase jederzeit in der Lage Sparvorgänge an geänderte Förderkonstellationen anzupassen, ohne (Kosten-)Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Wie allerdings mit dem Wohnförderkonto umzugehen ist, sollte gem. der vorhergehenden Überlegungen auf den Prüfstand gestellt werden.

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