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Jose Mourinho
Aktienverluste nutzen Freiberuflern nichts

 

Freiberufler können keine Steuern sparen, indem sie ihr Wertpapierdepot als "Betriebsvermögen" deklarieren und dann beim Fiskus Verluste daraus angeben. Dies hat das Finanzgericht Köln bekräftigt.

 

 

Kein Glück mit seiner Klage hatte deshalb ein Orthopäde, der im Durchschnitt alle zwei Monate Aktien ge- und verkauft und damit Geld verloren hatte. Für diese "negativen Einnahmen" fehle ein "betrieblicher Veranlassungszusammenhang", urteilten die Richter nun aber. Die Wertpapiere seien nicht zum Einsatz in der Facharztpraxis bestimmt gewesen. Auch deren Verpfändung bei der Aufnahme eines Kredits bewirke keinen "engen funktionalen Zusammenhang" mit der Tätigkeit des Klägers als Mediziner; ebenso wenig der Umstand, dass die Aktien als "Liquiditätsreserve" dienen sollten und mit Praxiseinkünften bezahlt wurden (Az.: 15 K 125/04). Angesichts der aktuellen Finanzkrise erwarten Finanzrichter eine Vielzahl solcher Prozesse auch von Anwälten, die ihre Depotverluste von ihren Praxisgewinnen abziehen wollen.

 

http://www.faz.net/s/RubD49D24F35F97418295...n~Scontent.html

 

:blink:

 

 

 

Da es keinen eigenen Steuerbereich gibt und ich es für Off-Topic etwas zu schade finde hier mal der Versuch ähnlich den Fonds/ETFs Nchrichten einen Thread für Nachrichten rund um die "Steuer" zu etablieren.

 

Ich hoffe ich finde Gleichgesinnte? :rolleyes:

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Emilian

Gute Idee!

 

Vielleicht sollten wir einen Thread aufmachen, mit den aktuellen Urteilen der Woche in Kurzform. Das fänd ich sehr interessant.

 

GRuß Emilian.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Aktuelles/12736

 

es besteht auch die Möglichkeit sich auf Kapitalanlagen zu beschränken

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ipl

Ich habe diesen Thread per Suchfunktion gefunden und hätte da eine Frage dazu.

 

...
Freiberufler können keine Steuern sparen, indem sie ihr Wertpapierdepot als "Betriebsvermögen" deklarieren und dann beim Fiskus Verluste daraus angeben. Dies hat das Finanzgericht Köln bekräftigt.
...

 

Ich bin Freiberufler und bin gerade dabei, meine privaten Konten von Geschäftskonten zu trennen und eröffne dafür ein Geschäftskonto bei der deutschen Bank. Im Online-Antrag wollten sie wissen, ob das Konto dem betrieblichen Vermögen zugeordnet werden soll, was ich bejahte, weil das ja gerade der Sinn war. ^^ Dass ich Freiberufler bin, wurde im Antrag abgefragt, das wissen sie. Im ausgedruckten Antrag steht nun allerdings Folgendes:

 

Bitte diese Seite ausfüllen und an die oben genannte Adresse senden, sofern es sich um

ein Konto/Depot im Betriebsvermögen handelt.

...

Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 EStG

 

Nun die Frage, ich bin ja "nur" Freiberufler, eine strikte Trennung zwischen privatem und betrieblichen Vermögen gibt es bei mir rechtlich gesehen wohl nicht wirklich. Was sollte ich also tun?

 

a) Das Konto zum privaten Vermögen erklären. (Aber warum kann man dann im Antrag Freiberufler sein und gleichzeitig das Konto als betrieblich angeben?)

b) Das Konto zum betrieblichen Vermögen erklären und die Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug beantragen. (Aber nicht versuchen, Wertpapierverluste zu Betriebsverlusten zu machen.)

c) Etwas ganz anderes.

 

Die zitierte Nachricht könnte man einerseits so verstehen, dass Freiberufler meist nur privat in Wertpapiere investieren können oder aber, dass lediglich Verluste aus Wertpapiergeschäften nicht als Betriebsausgabe zählen, der Handel damit seitens des Betriebs aber (inkl. Freistellung vom KESt-Abzug) sonst kein Problem darstellt.

 

Es kommt mir übrigens nicht darauf an, mit Betriebsvermögen in Wertpapiere investieren zu können, ich kann notfalls auch ohne diese Möglichkeit leben. Möchte aber trotzdem die beste und rechtlich sauberste Lösung kennen, wer weiß, was noch alles kommt.

 

Danke schon mal für die Antworten. ^^

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Emilian
· bearbeitet von Emilian

Moin ipl,

 

Warum so kompliziert? Benutze einfach 2 Girokonten, eins für privat und eins alle beruflichen Belange. Rechtlich bist Du als Freiberufler selbst dazu nicht verpflichtet, da würde ein Girokonto reichen.

 

Wertpapiere sehe ich als reine Privatveranstaltung, das vermenge ich mit der Freiberuflerei überhaupt nicht. (Es gibt, soweit ich weiß auch ein Urteil dazu. siehe Zitat in Beitrag #1)

 

GRuß Emilian.

 

PS: Noch ein gut gemeinter Rat von mir: In mindestens den ersten beiden Jahren Deiner Freiberuflerei würde ich mir einen Steuerberater leisten. So teuer sind die gar nicht und meist holen sie ca. das aus Deinen Steuern raus, was sie selbst in etwa kosten. So ist es zumindest bei mir.

Nach 2 Jahren Steuererklärung kannst Du dann abschätzen, ob Du das lieber selbst machen möchtest. Das erspart Dir evt. einen Haufen Arbeit und Ärger.

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crosplit

Sloterdijk rechnet mit dem Steuerstaat ab

 

Die Revolution der gebenden Hand

 

Die kapitalismuskritische Linke definiert das Eigentum als Diebstahl. Der größte Nehmer ist aber der moderne Staat. Wir leben in einem steuerstaatlich zugreifenden Semi-Sozialismus - und niemand ruft zum fiskalischen Bürgerkrieg auf.

 

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE6496082...n~Scontent.html

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ipl
· bearbeitet von ipl
Moin ipl,

 

Warum so kompliziert? Benutze einfach 2 Girokonten, eins für privat und eins alle beruflichen Belange. Rechtlich bist Du als Freiberufler selbst dazu nicht verpflichtet, da würde ein Girokonto reichen.

In den letzten zwei Jahren habe ich ja auch nur ein Girokonto benutzt. Aber aus buchhalterischen und anderen Gründen (z.B. Möglichkeit der Lastschrifteinreichung) möchte ich das trennen. Und auch wenn die Bank bei mir bisher nichts gesagt hat - bei normalen Girokonten ist eine geschäftliche Nutzung seitens der Bank untersagt.

 

PS: Noch ein gut gemeinter Rat von mir: In mindestens den ersten beiden Jahren Deiner Freiberuflerei würde ich mir einen Steuerberater leisten. So teuer sind die gar nicht und meist holen sie ca. das aus Deinen Steuern raus, was sie selbst in etwa kosten. So ist es zumindest bei mir. Nach 2 Jahren Steuererklärung kannst Du dann abschätzen, ob Du das lieber selbst machen möchtest. Das erspart Dir evt. einen Haufen Arbeit und Ärger.

2 Jahre Steuererkläung als Freiberufler habe ich schon hinter mir, aber danke. :D

 

Ich glaube, ich sollte die Angabe im Antrag ändern und das Konto wohl nicht als betriebliches Vermögen eröffnen...

 

 

Nachtrag

 

Ok, habe heute nun erfolgreicher gegoogelt als gestern. Es geht in Ordnung (oder ist sogar vorgeschrieben, bin da immer noch nicht ganz sicher), das Konto als betriebliches Vermögen zu kennzeichnen und den "Antrag zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug" einzureichen.

 

Eindeutige Unterscheidung zwischen privaten und betrieblichen Konten bzw. Depots seit dem 1. Januar 2009

 

Seit dem 01.01.2009 wird stärker zwischen privaten und betrieblichen Konten bzw. Depots unterschieden.

 

Im Rahmen der Abgeltungssteuer, die am 01.01.2009 in Kraft getreten ist, werden Einkünfte aus Kapitalanlagen, die den Sparerpauschbetrag überschreiten, einem 25%igen Kapitalertragssteuerabzug zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterworfen.

 

Dies bedeutet, dass Sie als Privatanleger grundsätzlich diese Kapitalerträge nicht mehr in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben müssen. Diese Regel gilt aber nur für private Kapitalerträge. Daher muss seit dem 01.01.2009 eindeutig zwischen privaten und betrieblichen Konten bzw. Depots unterschieden werden.

 

Während bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) alle Einkünfte und damit auch Kapitalerträge zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, können natürliche Personen Kapitalerträge sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich (z.B. in einem Einzelunternehmen, im Rahmen der Land und Forstwirtschaft oder einer selbständigen Tätigkeit) erzielen. Sofern Sie als Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler Konten bzw. Depots im Betriebsvermögen führen, sind diese hinsichtlich der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von den privaten Kapitalanlagen zu trennen. Die hier anfallende Kapitalertragssteuer ist nur als eine Art Steuervorauszahlung auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anzusehen. Somit müssen Ihre betrieblichen Kapitalerträge wie bisher als Betriebseinahmen in der steuerlichen Gewinnermittlung und in den entsprechenden betrieblichen Steuererklärungen (z.B. Gewerbesteuererklärung und Körperschaftsteuererklärung) erfasst sein.

http://www.markt-suedwestpfalz.de/ea388c03824c38c1/index.htm

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Bund der Steuerzahler: BdSt erstreitet Erfolg - Berufsausbildungskosten nach Abschluss einer Berufsausbildung sind Werbungskosten

 

http://www.sis-tagesaktuell.de/archiv/1374...-werbungskosten

http://www.sis-tagesaktuell.de/archiv/1378...-s-12-nr-5-estg

http://www.sis-tagesaktuell.de/archiv/1380...bgezogen-werden

 

Außerdem:

 

Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche Arbeitszimmer

 

http://www.sis-tagesaktuell.de/archiv/1381...e-arbeitszimmer

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lytjes2
· bearbeitet von lytjes2

Für diejenigen, die momentan auf Steuerklasse V arbeiten und sich über die hohen Abzüge ärgern, ist es ganz neu möglich, daß beide Ehepartner Steuerklasse IV mit einem sog. Faktor bekommen und nicht mehr auf III/V arbeiten.

 

Faktorverfahren

Ab 2010 wird ein so genanntes Faktorverfahren eingeführt. Im Faktorverfahren wird für beide Ehegatten

die Steuerklasse IV angewandt. Damit soll die allgemein als hoch empfundene Besteuerung in

Steuerklasse V reduziert werden. Durch den Faktor auf die Lohnsteuer der Ehegatten jeweils nach

der Steuerklasse IV wird jedoch zusätzlich anders als bei der Steuerklassenkombination IV/IV die

steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

 

Die Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer-Ehegatten anstelle der Steuerklassenkombinationsmöglichkeit

III/V die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen können. Mit dem Faktorverfahren

wird erreicht, dass bei dem jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden

steuerentlastend wirkenden Vorschriften beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag,

Vorsorgepauschale, Sonderausgaben- Pauschbetrag, Kinder).

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saibottina
Moin ipl,

 

Warum so kompliziert? Benutze einfach 2 Girokonten, eins für privat und eins alle beruflichen Belange. Rechtlich bist Du als Freiberufler selbst dazu nicht verpflichtet, da würde ein Girokonto reichen.

 

Wertpapiere sehe ich als reine Privatveranstaltung, das vermenge ich mit der Freiberuflerei überhaupt nicht. (Es gibt, soweit ich weiß auch ein Urteil dazu. siehe Zitat in Beitrag #1)

 

GRuß Emilian.

 

PS: Noch ein gut gemeinter Rat von mir: In mindestens den ersten beiden Jahren Deiner Freiberuflerei würde ich mir einen Steuerberater leisten. So teuer sind die gar nicht und meist holen sie ca. das aus Deinen Steuern raus, was sie selbst in etwa kosten. So ist es zumindest bei mir.

Nach 2 Jahren Steuererklärung kannst Du dann abschätzen, ob Du das lieber selbst machen möchtest. Das erspart Dir evt. einen Haufen Arbeit und Ärger.

 

 

In den letzten zwei Jahren habe ich ja auch nur ein Girokonto benutzt. Aber aus buchhalterischen und anderen Gründen (z.B. Möglichkeit der Lastschrifteinreichung) möchte ich das trennen. Und auch wenn die Bank bei mir bisher nichts gesagt hat - bei normalen Girokonten ist eine geschäftliche Nutzung seitens der Bank untersagt.

 

 

2 Jahre Steuererkläung als Freiberufler habe ich schon hinter mir, aber danke. :D

 

Ich glaube, ich sollte die Angabe im Antrag ändern und das Konto wohl nicht als betriebliches Vermögen eröffnen...

 

 

Nachtrag

 

Ok, habe heute nun erfolgreicher gegoogelt als gestern. Es geht in Ordnung (oder ist sogar vorgeschrieben, bin da immer noch nicht ganz sicher), das Konto als betriebliches Vermögen zu kennzeichnen und den "Antrag zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug" einzureichen.

 

 

http://www.markt-suedwestpfalz.de/ea388c03824c38c1/index.htm

 

Ich bin auch Freiberufler, ich habe es immer so verstanden, dass man als Freiberufler, zumindest als Ein-Personen-Unternehmen eigentlich nicht zwischen Privat- und Geschäftsvermögen trennt, daher ist es auch egal, wie Du Dein Depot zuordnest. Wie Emilian geschrieben hat, ist man ja nicht dazu verpflichtet, getrennte Konten zu führen, aber es ist natürlich übersichtlicher. Ich hab 3 Konten, ein Geschäftskonto für geschäftliche Ausgaben und zu zahlende Steuern (außer Umsatzsteuer), ein privates Girokonto und ein "Verrechnungskonto", auf das meine Auftragsgeber hin überweisen, von da verteile ich auf Privat- bzw. Geschäftskonto, von dort wird die Umsatzsteuer vom FA wieder eingezogen und von da werden die Rückstellungen für die zukünftige Steuererklärung in einen Geldmarktfonds gebucht. Okay, könnte man auch alles vom Geschäftskonto machen, aber ich finds so übersichtlicher.

 

Bei mir hat sich noch keine Bank gemeldet und nachgefragt, ob ich ein Konto geschäftlich benutze oder nicht. Ipl, die Aussage "bei normalen Girokonten ist eine geschäftliche Nutzung seitens der Bank untersagt", steht das in den Geschäftsbedingungen Deiner Bank oder ist das ein Gesetz?

P.S.: Der Forenmathematiker ist verschwunden, schade, schade, oder hab ich mich da immer verlesen?

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ipl
Ich bin auch Freiberufler, ich habe es immer so verstanden, dass man als Freiberufler, zumindest als Ein-Personen-Unternehmen eigentlich nicht zwischen Privat- und Geschäftsvermögen trennt, daher ist es auch egal, wie Du Dein Depot zuordnest. Wie Emilian geschrieben hat, ist man ja nicht dazu verpflichtet, getrennte Konten zu führen, aber es ist natürlich übersichtlicher. Ich hab 3 Konten, ein Geschäftskonto für geschäftliche Ausgaben und zu zahlende Steuern (außer Umsatzsteuer), ein privates Girokonto und ein "Verrechnungskonto", auf das meine Auftragsgeber hin überweisen, von da verteile ich auf Privat- bzw. Geschäftskonto, von dort wird die Umsatzsteuer vom FA wieder eingezogen und von da werden die Rückstellungen für die zukünftige Steuererklärung in einen Geldmarktfonds gebucht. Okay, könnte man auch alles vom Geschäftskonto machen, aber ich finds so übersichtlicher.

 

Bei mir hat sich noch keine Bank gemeldet und nachgefragt, ob ich ein Konto geschäftlich benutze oder nicht. Ipl, die Aussage "bei normalen Girokonten ist eine geschäftliche Nutzung seitens der Bank untersagt", steht das in den Geschäftsbedingungen Deiner Bank oder ist das ein Gesetz?

Also Pflicht ist das mit der Trennung nicht, man kann auch alles privat abrechnen. Dass Girokonten meist nur privat genutzt werden dürfen, steht in den Geschäftsbedingungen, das ist kein Gesetz. Bei Geschäftskonten wollen Banken meist Gebühren für jede Überweisung, da sie keine 2000 Buchungen im Monat kostenlos (wie bei privaten Konten üblich) durchführen wollen.

 

Solange man aber durch die geschäftliche Tätigkeit auch nicht mehr Buchungen hat als sonst, fällt das denen sowieso nicht auf. Bei mir hat sich auch keine Bank deswegen gemeldet. Ich habe mittlerweile alles wie geplant auf 2 Konten (geschäftlich und privat) aufgeteilt. Es war doch etwas mühsam, die langen privaten Kontoauszüge nach geschäftlichen Buchungen abzusuchen, um alles zu kontrollieren, jetzt habe ich alles übersichtlich zusammengefasst auf den Geschäftskontoauszügen. Ich habe gehört, bei einer Betriebsprüfung werden die privaten Kontoauszüge nicht bzw. nicht in dem Maße überprüft, wenn die Konten getrennt geführt werden.

 

Und die Kontoführungskosten kann man auch nur dann absetzen, wenn ein Konto ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Obwohl das natürlich nicht das ausschlaggebende Argument ist. *g*

 

Das Ende der Geschichte mit dem betrieblichen Depot war, dass der Sachbearbeiter nicht die leiseste Ahnung hatte, was das für ein Antrag ist. Er hat ihn erst mit einem Freistellungsauftrag verwechselt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass der Antrag im Papierkorb verschwindet, da ich zu dem Geschäftskonto voraussichtlich sowieso kein Depot einrichten werde.

 

P.S.: Der Forenmathematiker ist verschwunden, schade, schade, oder hab ich mich da immer verlesen?

Nein, da stand tatsächlich "Mathematiker", statt wie jetzt "Informatiker". Ich bezog das immer darauf, dass ich im Forum hauptsächlich das mathematische Wissen aus meinem Studium bei Bedarf beitragen kann, aber das hat zu viele insofern irritiert, dass sie glaubten, ich würde Mathematik studieren. Und das wollte ich mir dann doch nicht anmaßen. ^^

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saibottina
Also Pflicht ist das mit der Trennung nicht, man kann auch alles privat abrechnen. Dass Girokonten meist nur privat genutzt werden dürfen, steht in den Geschäftsbedingungen, das ist kein Gesetz. Bei Geschäftskonten wollen Banken meist Gebühren für jede Überweisung, da sie keine 2000 Buchungen im Monat kostenlos (wie bei privaten Konten üblich) durchführen wollen.

Solange man aber durch die geschäftliche Tätigkeit auch nicht mehr Buchungen hat als sonst, fällt das denen sowieso nicht auf. Bei mir hat sich auch keine Bank deswegen gemeldet.

Aha, so ist das bei mir auch, ich habe auch deutlich weniger Vorgänge auf dem Geschäftskonto als auf dem Privatkonto.

Und die Kontoführungskosten kann man auch nur dann absetzen, wenn ein Konto ausschließlich geschäftlich genutzt wird. Obwohl das natürlich nicht das ausschlaggebende Argument ist. *g*

 

Kontoführungskosten hab ich keine, da alles online-Konten. Ich habe vor der online-Umstellung beim Finanzamt nachgefragt, ob sie selbstausgedruckte Kontoauszüge akzeptieren, das haben sie damals bejaht. Ich habe aber auch gehört, es gibt Finanzämter, die das nicht akzeptieren und die noch auf originale Kontoauszüge bestehen. Ich vermute das ist der Grund, warum Du Kontoführungsgebühren zahlst?

 

Nein, da stand tatsächlich "Mathematiker", statt wie jetzt "Informatiker". Ich bezog das immer darauf, dass ich im Forum hauptsächlich das mathematische Wissen aus meinem Studium bei Bedarf beitragen kann, aber das hat zu viele insofern irritiert, dass sie glaubten, ich würde Mathematik studieren. Und das wollte ich mir dann doch nicht anmaßen. ^^

Ich habe das auch geglaubt, Dein mathematisches Wissen ist ja sehr ausgeprägt. Wo hast Du denn studiert? Ich hab im Studium mal ne "Mathematik für Informatiker"-Übung gehalten, da ging es im Bereich Stochastik nicht groß über die Def. des Erwartungswerts hinaus... Da scheints ja riesige Unterschiede zwischen den Unis zu geben.

Sorry, war meine letzte OT-Frage.

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ipl
Ich habe das auch geglaubt, Dein mathematisches Wissen ist ja sehr ausgeprägt. Wo hast Du denn studiert? Ich hab im Studium mal ne "Mathematik für Informatiker"-Übung gehalten, da ging es im Bereich Stochastik nicht groß über die Def. des Erwartungswerts hinaus... Da scheints ja riesige Unterschiede zwischen den Unis zu geben.

Sorry, war meine letzte OT-Frage.

Ich studiere immer noch und zwar an der Universität Karlsruhe. Da hat man als Informatiker im Grundstudium einige Vorlesungen sogar zusammen mit den Mathematikern. Ich hatte aber schon in der Schule an Mathematikolympiaden etc. teilgenommen. Und dann hängt das Wissen noch von der Spezialisierung ab... Wer sich auf Softwarearchitektur spezialisiert, braucht kaum Mathematik, aber in der künstlichen Intelligenz (meine Spezialisierung) geht es praktisch nur um Wahrscheinlichkeiten.

 

Richtige Kontoführungsgebühren (Grundgebühr, Buchungsgebühr) zahle ich nur bei meinem Geschäftskonto, aber ich verlange von beiden Banken die Papier-Kontoauszüge genau wegen der erwähnten Akzeptanzproblematik der Finanzämter und sie kosten extra.

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saibottina
Richtige Kontoführungsgebühren (Grundgebühr, Buchungsgebühr) zahle ich nur bei meinem Geschäftskonto, aber ich verlange von beiden Banken die Papier-Kontoauszüge genau wegen der erwähnten Akzeptanzproblematik der Finanzämter und sie kosten extra.

Ich hoffe auch, dass ich deshalb net irgendwann mal Probleme bekomme. Ich habe die Aussage, dass Online-Kontoauszüge auch genügen, nämlich nur am Telefon bekommen, leider nicht schriftlich. Na, schaun mer mal...

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crosplit

Solms: Konjunkturpaket II - vom Falschen zu viel und vom Richtigen zu wenig

 

 

Solms (eigentlich Hermann Otto Prinz zu Solms-Hohensolms-Lich) der neue Finanzminister???

 

Macht jedenfalls einen sympathischen Eindruck....:)

 

Steinbrück hat heute ENDLICH abgedankt (Steuerwüste, Abmelkungsteuer :P2, Pendlerpauschale/ verfassungswidrige Haushalte in NRW vor seiner Zeit als Bundesfinanzminister...Befürworter der BÖRSENUMSATZSTEUER :sell: (Kapitalflucht) / VERMÖGENSTEUER (Substanzbesteuerung))...Inkompetenz pur. :shit:

 

Vedammt, wo sind die ganzen Smileys hin?

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el galleta
Wenn Sie Wertpapiere am selben Tag verkaufen und zu einem anderen Kurs wieder ankaufen, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor. Das Finanzamt muss Verluste, die bei solchen Geschäften entstehen, anerkennen.

 

Steuertipps.de

 

saludos,

el galleta

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Jose Mourinho
Steuerexperte: „Schwarze, graue und weiße Fonds gibt es mittlerweile nicht mehr“

 

Mit einem Urteil vom 25. August 2009 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die pauschale Gewinnbesteuerung, die bis 2003 auf manche Auslandsfonds – die sogenannten „schwarzen Fonds“ – angewendet wurde, gegen das EU-Recht verstößt. Steuerexperte Andreas Patzner über Gewinnbesteuerung und Transparenz von Investmentfonds.

 

...

 

DAS INVESTMENT.com: Und haben sich die Voraussetzungen für ein Fonds geändert, um als weißer Fonds eingestuft zu werden?

 

Patzner: Schwarze, graue oder weiße Fonds gibt es mittlerweile nicht mehr, nur noch transparente und intransparente. Um als transparent eingestuft zu werden, muss die Gesellschaft innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende die beim Anleger steuerpflichtigen Erträge des Fonds ermitteln, von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bescheinigen lassen und im Bundesanzeiger publizieren. Versäumt sie die Frist, gilt der Fonds als intransparent und wird beim Anleger dementsprechend mit 70 Prozent des jährlichen Wertzuwachses zuzüglich der Ausschüttungen mindestens jedoch mit 6 Prozent des letzten Rücknahmepreises des Kalenderjahres versteuert.

 

DAS INVESTMENT.com: Wird sich das Urteil auch auf das aktuelle Recht auswirken?

 

Patzner: Wohl nicht. Denn im Investmentsteuergesetz seit 2004 werden deutsche und ausländische Fonds gleich behandelt. Deshalb wird das Gesetz nicht als europarechtswidrig angesehen werden. In bestimmten Fällen, wenn etwa eine Pauschalbesteuerung nach neuem Recht nur deshalb angenommen wird, weil der Fonds bestimmte Fristen zur Publikation von Besteuerungsgrundlagen versäumt hat, könnte allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheit der Besteuerung es gebieten, dass der Anleger nach den ermittelten Besteuerungsgrundlagen und nicht etwa nach der Pauschalbesteuerungsmethode besteuert wird. Das würde dann allerdings auf dem Verfassungsrecht und nicht auf dem BFH-Urteil beruhen.

 

 

 

http://www.dasinvestment.com/investments/fonds/news/datum/2009/11/10/steuerexperte-schwarze-graue-und-weisse-fonds-gibt-es-mittlerweile-nicht-mehr/

 

 

 

 

Weitere Informationen bitte im verlinkten Artikel nachlesen.

 

 

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