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Raccoon

Kapitalertragssteuerantrag stellen oder nicht?

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Raccoon

Ich investiere seit Anfang des Jahres in Fonds und Zertifikate und habe einige Verkaeufe getaetigt (Laufzeit weniger als ein Jahr), manche mit Gewinn, manche mit Verlust. Die Verluste sind allerdings hoeher.

 

1. Muss ich immer einen Antrag zur Kapitalertragssteuer stellen oder in diesem Fall nicht (da die Verluste hoeher sind)?

 

2. Wenn der Antrag gemacht wird, muessen dann alle Wertpapiere angegeben werden oder nur die, welche verkauft wurden?

 

3. Was ist mit Wertpapieren, die in USD notieren und in USD gefuehrt werden? - Welcher Wechselkurs muss genommen werden (Zeitpunkt der Erklaerung, Zeitpunkt des Verkaufs oder schreibt das Finanzamt da etwas Bestimmtes vor)?

 

Danke!

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BarGain

1. soweit ich weiss muss die anlage nur ausgefüllt werden, wenn der effektive spekulationsgewinn die freibetragsgrenze überschreitet. da du jedoch verluste gemacht hast, würde ich die anlage in jedem fall ausfüllen, da du diesen verlustvortrag mit in folgejahre mitschleppen und somit mit zukünftigen spekulationsgewinnen verrechnen kannst

 

2. nein, nur die innerhalb der spekufrist veräußerten - die anderen hälst du ja noch, sind somit steuerlich nicht relevant

 

3. umrechnungskurs zum verkaufsdatum - ist ja schließlich die cashsumme, die dir in dem moment zugeflossen ist.

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Raccoon

Danke! :thumbsup:

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paul

nur mal so am rande wie wollen die eigentlich herausfinden wieviel plus oder minus oder oder was man überhaupt gamcht hat??? werden die konten regelmäßig überprüft? Dann müssten die ja auch alle Trades angucken und die differenz berechnen etc. also ein heidenaufwand...

Weiß jemand wie sowas von statten geht?

mfg

 

PS wie hoch war eigentlich noch mal der Freibetrag???

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et3rn1ty
nur mal so am rande wie wollen die eigentlich herausfinden wieviel plus oder minus oder oder was man überhaupt gamcht hat???

Weiß jemand wie sowas von statten geht?

 

PS wie hoch war eigentlich noch mal der Freibetrag???

Das Finanzamt will überhaupt nichts herausfinden.

Du bist verpflichtet alles korrekt anzugeben, da schon der Versuch strafbar ist, es nicht zu tun.

 

Der Freibetrag liegt bei 512 Euro.

 

Grüße, et3rn1ty.

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Ike
nur mal so am rande wie wollen die eigentlich herausfinden wieviel plus oder minus oder oder was man überhaupt gamcht hat??? werden die konten regelmäßig überprüft? Dann müssten die ja auch alle Trades angucken und die differenz berechnen etc. also ein heidenaufwand...

Weiß jemand wie sowas von statten geht?

mfg

 

PS wie hoch war eigentlich noch mal der Freibetrag???

 

Zitat Wikipedia /tag: Spekulatinsgeschäft

 

Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Entscheidung vom 9. März 2004 die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig, wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Diese liege darin, dass nach der gesetzlichen Regelung für diese Steuer Daten nur sehr unzureichend erfasst und geprüft werden können, sodass sich die Finanzverwaltung ohne jede Kontrollmöglichkeit auf die bloße Steuererklärung verlasse. Dies führe im Ergebnis dazu, dass der Staat nur auf die redlich erklärten Gewinne zugreifen wolle, nicht aber auf alle steuerpflichtigen, was einer "Freiwilligensteuer" gleichkomme. (sogenanntes strukturelles Vollzugsdefizit).

 

Um dieses Problem zu lösen schuf der Gesetzgeber das Kontenabrufverfahren und führte die Jahresbescheinigung (§24c EStG) ein. Über das Kontenabrufverfahren können die Finanzbehörden feststellen, welche Konten der Steuerpflichtige hat. Mit der Jahresbescheinigung bescheinigen die Banken den Kunden die entstandenen Gewinne/Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.

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starniel

freistellungsauftrag ab 07: 801,--.... derzeit 1371,-- + 50,-- werbekosten

freibetrag für spekulationsgewinne, bei verkauf innerhalb 12 monate: 512,--

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€-man

Hier eine Übersicht, wie es ab 1.1.2007 aussieht.

Grundfreibetrag 7.664,--

Sparerfreibetrag 750,--

Werbungskosten 51,-- (Pauschale)

Sonderausgaben 36,-- (Pauschale)

 

Steuerfreies Einkommen 8.501,--

 

Freistellungsauftrag (Ledige) 801,-- Steuerfreie Spekugewinne 511,99, ab 512,-- müssen sämtliche Spekugewinne versteuert werden, also auch die ersten 511,99.

Verlustvorträge können nur noch geltend gemacht werden, wenn diese im Jahr der Entstehung dem Finanzamt angegeben werden (Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides). Was für ein Wort!

Sollte das steuerfreie Einkommen nicht überschritten werden, kann mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (noch so ein Üngetüm) die automatische Zinsabschlagsteuer, die bei Überschreitung des Freibetrags (801,--) anfällt, umgangen werden. Dies gilt natürlich nur für Zins- u. Dividendenerträge. Ansonsten mit einer Einkommensteuerklärung die Abschlagsteuer zurück holen.

 

Gruß

-man

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paul

okay gar nicht so einfach da durchzublicken ( ist ja fast einfacher Verluste zu machen :w00t: )

ersteinmal vielen dank für die ganzen Informationen. So jetzt zu den Fragen

1. Mein Broker zieht ja die Kaptitalertragssteuer von meinen Gewinnen gleich ab wenn ich über dem Spekulationsfreibetrag bin. Und es werden doch die Verluste und ordergebühren auch gleich abgezogen, oder??? (bei comdirect)

2. Wenn ich jetzt über dem spekultaionsfreibetrag bin muss ich das dann in meiner einkommensteuererklärung angeben. Jetzt bin ich aber noch schüler wo kann man denn so ein Formular bekommen? Und hab ich das richtig verstanden, dass ich die steuer unter umständen zurück bekomme wenn ich das steuerfreie einkommen nicht überschreite...

vielen dank für die hilfe

mfg Paul

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€-man
okay gar nicht so einfach da durchzublicken ( ist ja fast einfacher Verluste zu machen :w00t: )

ersteinmal vielen dank für die ganzen Informationen. So jetzt zu den Fragen

1. Mein Broker zieht ja die Kaptitalertragssteuer von meinen Gewinnen gleich ab wenn ich über dem Spekulationsfreibetrag bin. Und es werden doch die Verluste und ordergebühren auch gleich abgezogen, oder??? (bei comdirect)

2. Wenn ich jetzt über dem spekultaionsfreibetrag bin muss ich das dann in meiner einkommensteuererklärung angeben. Jetzt bin ich aber noch schüler wo kann man denn so ein Formular bekommen? Und hab ich das richtig verstanden, dass ich die steuer unter umständen zurück bekomme wenn ich das steuerfreie einkommen nicht überschreite...

vielen dank für die hilfe

mfg Paul

 

Servus Paul,

 

Dein Broker zieht Dir nur von Deinen Zins- und Dividendenerträgen die Abschlagsteuer ab, wenn Dein Sparerfreibetrag (den Du mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank angemeldet hast) in Höhe von 801,-- ab 2007, überschritten wird. Den Freistellungsauftrag gibts bei der Bank. Das hat nichts mit Spekugewinnen zu tun.

Spekugewinne musst Du in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn diese 511,99 im Jahr überschreiten. Da wird Dir aktuell nichts von der Bank abgezogen. Soll sich dann erst ab 2009 ändern.

 

Wenn Du jedoch nicht über das steuerfreie Einkommen von 8.501,-- im Jahr kommst, dann kannst Du die evt. schon abgezogene Zinsabschlagsteuer mit einer ESt-Erklärung wieder vom Finanzamt holen. Oder Du lässt Dir eine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilen (Vordruck NV 1 A unter www.bundesfinanzministerium.de im Formularcenter downloaden). Dann brauchst Du die ESt-Erklärung nicht zu machen.

 

 

 

Gruß

 

-man

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Raccoon

Hallo €-man,

 

muss man die Spekugewinne ueber € 511,99 auch angeben, wenn man unter der Einkommensgrenze von € 8.501,-- liegt?

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€-man
Hallo -man,

 

muss man die Spekugewinne ueber 511,99 auch angeben, wenn man unter der Einkommensgrenze von 8.501,-- liegt?

 

Servus Raccon,

 

grundsätzlich wärst Du verpflichtet, diese Einkünfte zu deklarieren. In der Praxis sieht das allerdings so aus, dass Du wohl keinen Ärger bekommst, wenn Du z.B. 2.000,-- Spekugewinne hast und gar nichts machst. Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

 

 

Gruß

 

-man

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paul
Servus Raccon,

 

grundsätzlich wärst Du verpflichtet, diese Einkünfte zu deklarieren. In der Praxis sieht das allerdings so aus, dass Du wohl keinen Ärger bekommst, wenn Du z.B. 2.000,-- Spekugewinne hast und gar nichts machst. Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

 

 

Gruß

 

€-man

 

na das ist ja natürlich super... weil ich als schüler habe ja kein einkommen und liege auch weit unter den 8000 euro spekugewinn. Das heißt ich muss also gar nichts machen nach Euro-mans aussage...

Können das die anderen bestätigen das man dann wirklich keinen "größeren" Ärger bekommt???

Und vielen dank für die Hilfe die hier im Forum geleistet wird.

mfg Paul

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€-man
na das ist ja natürlich super... weil ich als schüler habe ja kein einkommen und liege auch weit unter den 8000 euro spekugewinn. Das heißt ich muss also gar nichts machen nach Euro-mans aussage...

Können das die anderen bestätigen das man dann wirklich keinen "größeren" Ärger bekommt???

Und vielen dank für die Hilfe die hier im Forum geleistet wird.

mfg Paul

 

paulchen, es ist schon so.

 

Gruß

-man

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paul

nagut dann glaub ich dir mal euro männchen :D

nochmals danke...

mfg

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