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Ausgestaltung der Riesterrente

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Nachdem ich jetzt endlich geblickt habe wie ich mich bezüglich Riester bisher habe täuschen lassen ... würde mich mal folgendes grundsätzlich interessieren:

 

Riester, Rürup und Eichel werden ja nachbesteuert. Heute spart man Steuern und in der Rente wird mit der persönlichen Bemessungsgrundlage versteuert:

 

1) Was wird denn eigentlich in der Rente als Bemessungsgrundlage verwendet?

- gesetzliche Rente

- Riester Rente

- Eichel Rente

- Rürup Rente

- Private Rente in form eines Progressionsvorbehalts (vermutlich eher nicht ...)

 

2) Was passiert nach dem Ableben des Rentennehmers?

Es gibt scharfe Regelung bezüglich der Rentengarantie ... Riester und Rürup-Renten verfallen beim Tod des Rentennehmers. Wem kommt dabei das übrige Geld des verstorbenen zu? Wenn die Finanzunternehmen für die Riesterrente die selbe Formel verwenden wie für ihre Rentenversicherungen mit 10 Jahren Rentengarantie, dann zocken sie hier ja schon wieder ab!? Kann natürlich auch sein, dass Riesterrenten genau deswegen günstiger verrentet werden (weil eben keine Rentengarantie besteht).

 

3) Bei Riester - Kapitalwahlrecht von 30% nutzen?

Bei Riesterverträgen ist es wohl möglich 30% des Vertrags als Teilauszahlung zu erhalten. Es ist doch besser sich das auszahlen zu lassen, denn bei vorzeitigem Lebensende ist das Geld futsch.

 

4) Immobilienfinanzierung mit Riester nutzen

Gerade habe ich noch gelesen, dass man sich den Vertrag teilauszahlen lassen kann um seine Wohnung zu finanzieren, wenn man das Geld hinterher wieder in den Vertrag einzahlt. Finde ich jetzt eigentlich einen guten Service ... allerdings vermute ich, dass einem in dem Fall eine erneute Provisionszahlung (oder Ausgabeaufschlag) blüht. Weiß da jemand genaueres?

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Sapine

zu 1.

Die Eichel-Rente auch BAV genannt muss im Alter komplett versteuert werden.

Bei gesetzlicher Rente und privater Rente muss der Ertragsanteil versteuert werden.

Neben der steuerlichen Behandlung ist auch interessant, ob Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen auf die jeweilige Rentenform.

zu 2.

Hier muss weiter unterschieden werden, zu welchem Zeitpunkt der Versicherte stirbt.

Bei der Eichel-Rente und Tod in der Ansparphase werden die bis dahin eingezahlten Beiträge an den Ehegatten ausgezahlt.

Bei Tod in der Rentenphase hängt es davon ab, was vereinbart wurde.

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maush

zu 1) Riester Rente muss im Alter komplett versteuert werden. Bei der gesetzlichen bin ich etwas anderer Meinung als Sapine. Ich denke es gibt da ebenfalls eine Übergangszeit zur vollen steuerpflicht. Genaueres müßte ich aber auch nachlesen. Ich habe aber im Hinterkopf, dass im meinem Fall (39 J.) später alles steuerpflichtig ist. Die Sache mit der Krankenversicherung würde mich auch interessieren. Kennt da jemand was genaueres?

 

zu 4) Das finde ich mit die beste Sache an Riester. Wer das plant sollte aber eher einen Banksparplan abschließen, da das wesentlich kalkulierbarer ist als fondssparen. Provisionen gibts bei Banksparplänen nach m.E. nicht.

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Sapine
· bearbeitet von Sapine

zu 1)

Ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Der Ertragsanteil bei der gesetzlichen Rente steigt abhängig vom Jahrgang in den nächsten Jahren. Ab einem bestimmten Jahrgang wird sie dann voll steuerpflichtig sein.

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maush
zu 1)

Ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Der Ertragsanteil bei der gesetzlichen Rente steigt abhängig vom Jahrgang in den nächsten Jahren. Ab einem bestimmten Jahrgang wird sie dann voll steuerpflichtig sein.

 

Ach, dann muss ja die gesetzliche Rente das beste Modell von allen sein. Irgendwann 100% Ertragsanteil. D.h. für mich Geld bekommen ohne etwas einzuzahlen :)

 

Aber danke für den Hinweis, Sapine.

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etherial
zu 1)

Ist nur ein scheinbarer Widerspruch. Der Ertragsanteil bei der gesetzlichen Rente steigt abhängig vom Jahrgang in den nächsten Jahren. Ab einem bestimmten Jahrgang wird sie dann voll steuerpflichtig sein.

 

Die Frage galt ja der Bemessungsgrundlage ... BAV, Riester, Rürup werden alle voll versteuert. Die Frage für mich ist: Welches Einkommen wird zu Berechnung des Steuersatzes berechnet?

 

Ich dachte bisher immer: Einkünfte aus gesetzlicher, BAV, Riester und Rürup (und die weiteren unbekannten Komponenten) würden zusammenaddiert, auf diese Summe der Steuersatz berechnet und mit dem Steuersatz wird dann versteuert.

 

Die Tatsache, dass bei der gesetzlichen Vorsorge wohl nur der Ertragsanteil besteuert wird, wirft eigentlich mehr Fragen auf, als er löst. Wird die gesetzliche nun mit Ertragsanteil besteuert unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (erhöht den Steuersatz für andere Rentenanteile)?

 

Und zur gesetzlichen/privaten Versicherung: Unterliegen die mit ihrem Ertragsanteil der Abgeltungssteuer oder dem persönlichen Steuersatz?

 

Bei Tod in der Rentenphase hängt es davon ab, was vereinbart wurde.

 

Soviel wie ich gelesen habe, sind diese Zusatzvereinbarungen aber ungeförderter Natur, d.h. sie fallen aus dem Förderrahmen heraus.

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maush
Die Frage galt ja der Bemessungsgrundlage ... BAV, Riester, Rürup werden alle voll versteuert. Die Frage für mich ist: Welches Einkommen wird zu Berechnung des Steuersatzes berechnet?

 

Ich dachte bisher immer: Einkünfte aus gesetzlicher, BAV, Riester und Rürup (und die weiteren unbekannten Komponenten) würden zusammenaddiert, auf diese Summe der Steuersatz berechnet und mit dem Steuersatz wird dann versteuert.

Verstehe deine Frage nicht richtig. Alle deine Einkommnen inkl. Riester und Co. sowie dem Ertragsanteil der gesetzlichen werden zusammen addiert und darauf die Einkommensteuer berechnet. Die Summe entspricht der Bemessungsgrundlage.

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Sapine

Angenommen die Rente beträgt 1000 Euro und der für den Rentner massgebliche Ertragsanteil beträgt 50 %, wie aktuell für die meisten Altrentner. Dann werden für das Einkommen 12 x 500 Euro angerechnet. Diese 6000 Euro werden dann zusammen mit den restlichen Einkünften, die du aus Kapitalvermögen, Mieten oder was auch immer hast mit dem dann ermittelten Steuersatz besteuert. So funkt das zumindest bei meiner Mutter. Ein Progressionsvorbehalt spielt da meines Wissens keine Rolle.

Hintergrund: In der Vergangenheit wurden Beiträge zur Rentenversicherung zum Teil aus bereits versteuertem Einkommen geleistet. Daher wäre eine komplette Versteuerung der Rente eine Doppelbesteuerung. Mit der Ermittlung eines Ertragsanteils wird daher ein Teil der Auszahlungen steuerfrei gehalten. Mit der letzten Änderung in dem Bereich wurde auf der einen Seite die steuerliche Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (Rentenbeiträge) verbessert, gleichzeitig damit die steuerliche Behandlung im Alter deutlich angezogen. Meiner Meinung nach wird hier de facto zu einem erheblichen Teil doppelt besteuert. Wird sicherlich irgendwann noch mal die Gerichte beschäftigen.

 

Ertragsanteil hat nichts mit Abgeltungssteuer zu tun. Ertragsanteil bedeutet Teil des Einkommens und damit persönlicher Steuersatz.

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etherial
Alle deine Einkommnen inkl. Riester und Co. sowie dem Ertragsanteil der gesetzlichen werden zusammen addiert und darauf die Einkommensteuer berechnet. Die Summe entspricht der Bemessungsgrundlage.

 

Und meine Frage war: Was sind alle meine Einkommen?!

 

Klar - wenn ich als Rentner Nebeneinkünfte habe (sofern das überhaupt erlaubt ist), dann zählen die dazu. Kritisch sind folgende Punkte:

 

Wenn ich mir eine Lebensversicherung (vor 2005) auszahlen lasse, zählt das dazu?

Eine verrentete Lebensversicherung, zählt die dazu?

Ein Auszahlplan auf ein Wertpapierdepot, zählt der dazu?

Private Rentenversicherung, zählt die dazu?

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culo
· bearbeitet von culo
Und meine Frage war: Was sind alle meine Einkommen?!

 

Klar - wenn ich als Rentner Nebeneinkünfte habe (sofern das überhaupt erlaubt ist), dann zählen die dazu. Kritisch sind folgende Punkte:

 

Wenn ich mir eine Lebensversicherung (vor 2005) auszahlen lasse, zählt das dazu?

Eine verrentete Lebensversicherung, zählt die dazu?

Ein Auszahlplan auf ein Wertpapierdepot, zählt der dazu?

Private Rentenversicherung, zählt die dazu?

 

 

hallo, wenn du eine alte lebensversicherung mit einmalauszahlung hast, dann ist die auszahlung nicht steuerpflichtig.

so ist es jedenfalls mit meiner alten direktversicherung.

da muss ich keine steuern zahlen.

wenn sie verrentet wird, dann sind die erträge mit 50% zu versteuern. wenn es altverträge sind, dann afaik nur die erträge seit 2005. das gleiche gilt für versicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden.

beim wertpapierdepot hängt es ab, ob das als private rentenvorsorge anerkannt ist. wenn nicht wird ab 2009 abgeltungssteuer fällig.

dann muss du bei verkauf 27% auf die erträge abdrücken.

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Ein Auszahlplan auf ein Wertpapierdepot, zählt der dazu?

Ein Auszahlungsplan aus einem eigenen Depot ist natürlich erst erstmal nicht steuerpflichtig! (Das wäre auch absurd.) Steuerpflichtig ist lediglich ein Gewinn, der mit Wertpapieren o.ä. gemacht wird. Gewinne gibts als Ausschüttungen und als Kursgewinn, letzter entsteht beim Verkauf, insofern ist der Kursgewinn beim Verkauf zu versteuern (ab 2009 für neuer Anlagen mit dem Abgeltungssteuersatz).

 

Sollte also die Auszahlung aus einem Auszahlungsplan einen Kursgewinn auslösen (da gilt auch das FIFO-Prinzip), dann wird dieser Gewinn besteuert, aber niemals die ganze Rate! (Wenn Anteile verkauft werden, die schon vor 2009 erworben wurden, dann könnten die auch in 20 Jahren noch steuerfrei sein, das wird man aber natürlich erst in 20 Jahren wissen.)

 

Ganz anders funktioniert z.B. Riester: hier müssen nicht die Gewinne versteuert werden, sondern eben die (ganzen) Auszahlungen selbst - so abwegig das auf den ersten Blick erscheinen mag. Im Gegenzug sind die Einzahlungen weitgehend von der Steuer abzusetzen, d.h. man spart aus noch unversteuertem Geld.

 

Also sieht es grob so aus:

 

Reister, Rührup: man spart aus unversteuertem Einkommen, die Auszahlungen - die sich aus eben diesen unversteurten Einzahlungen samt den Gewinnen zusammensetzen - müssen dann versteuert werden (das ist also v.a. ne Steuerstundung)

 

eigenes Depot: man spart aus versteuertem Einkommen, dafür wird dann eben nur noch der Gewinn besteuert, z.T. während des Sparens (Ausschüttungen, Umschichten) und z.T. auch erst bei Verkauf zwecks Entnahme

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

Die Geschichte des Alterseinkünftegesetz ist länger als die unendliche Geschichte. Ich habe die Linkliste in meiner Signatur um ein paar Beiträge zum Alterseinkünftegesetz ergänzt. Wer also ganz detailliert nachlesen möchte wie was letztlich berücksichtigt wird kann ja mal schauen.

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etherial
Reister, Rührup: man spart aus unversteuertem Einkommen, die Auszahlungen - die sich aus eben diesen unversteurten Einzahlungen samt den Gewinnen zusammensetzen - müssen dann versteuert werden (das ist also v.a. ne Steuerstundung)

 

Das war mir alles klar, aber die ganzen Beiträge schaffen nicht die Klarheit da wo ich sie brauche. Das letzte Statement war:

 

- Bilde die Summe aus Ertragsanteil der gesetzlichen Rente, Riester, Eichel, Rürup und Nebeneinkünften aus beruflicher Tätigkeit

- Bestimme dafür den Steuersatz und versteuere gemäß diesem Satz.

 

Kritisch wirds bei folgenden Punkten:

- Verrentete KLVs sollen laut Culo zu 50% (ich dachte immer mit Ertragsanteil oder gar nicht, wenn vor 2005 abgeschossen) versteuert werden, werden also wohl zu obiger Summe hinzugerechnet

- Private Rentenversicherungen werden mit Ertragsanteil dazu gerechnet

 

Kritisch deswegen, weil ich auf KLVs und Rentenversicherungen bereits steuern gezahlt habe. Wenn ich vom Kapitalwahlrecht Gebrauch machen würde, dann greift die Abgeltungssteuer, warum bei Verrentung der individuelle Steuersatz? Ich wäre ja schön blöd, wenn ich das Kapital nicht nehmen würde, weil ich so die Effizienz miener Riester- und Rüruprente senken würde?

 

Ich les mich dann mal am besten in Svens Liste ein.

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TheMightyGandalf
Das war mir alles klar, aber die ganzen Beiträge schaffen nicht die Klarheit da wo ich sie brauche. Das letzte Statement war:

 

- Bilde die Summe aus Ertragsanteil der gesetzlichen Rente, Riester, Eichel, Rürup und Nebeneinkünften aus beruflicher Tätigkeit

- Bestimme dafür den Steuersatz und versteuere gemäß diesem Satz.

 

Sehe ich auch so.

 

Kritisch wirds bei folgenden Punkten:

- Verrentete KLVs sollen laut Culo zu 50% (ich dachte immer mit Ertragsanteil oder gar nicht, wenn vor 2005 abgeschossen) versteuert werden, werden also wohl zu obiger Summe hinzugerechnet

 

- Private Rentenversicherungen werden mit Ertragsanteil dazu gerechnet

 

Private RV:

 

Das hängt davon ab, wie ausgezahlt wird: Ab 60. LJ und mindestens 12 Jahren Laufzeit kannst Du Dir den Betrag vollständig oder teilweise auszahlen lassen und versteuerst den nur mit 50% zu dem individuellen Satz. Oder ab, Du nimmst die Rente. Dann musst Du die Ansparsumme GAR NICHT (auch nicht zu 50%!) versteuern, wohl aber die Erträge, die die Gesellschaft während der Rentenphase erwirtschaftet. Dazu gibt es pauschale Sätze je nach Beginn der Zahlungen, welche so um die 18-20% liegen. D.h. Du musst nur auf ca. 18-20% Steuern zahlen - nach dem individuellen Satz. Soweit mein Verständnis bisher.

 

KLV: Wenn vor 2005 abgeschlossen : steuerfrei. Danach?

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etherial
Das hängt davon ab, wie ausgezahlt wird: Ab 60. LJ und mindestens 12 Jahren Laufzeit kannst Du Dir den Betrag vollständig oder teilweise auszahlen lassen und versteuerst den nur mit 50% zu dem individuellen Satz.

 

Genauso wie die ausgezahlte KLVs, das war auch mein Stand, aber den Fall meinte ich gar nicht.

 

Oder ab, Du nimmst die Rente. Dann musst Du die Ansparsumme GAR NICHT (auch nicht zu 50%!) versteuern, wohl aber die Erträge, die die Gesellschaft während der Rentenphase erwirtschaftet. Dazu gibt es pauschale Sätze je nach Beginn der Zahlungen, welche so um die 18-20% liegen. D.h. Du musst nur auf ca. 18-20% Steuern zahlen - nach dem individuellen Satz. Soweit mein Verständnis bisher.

 

Ich hab in Wikipedia nachgeschaut. Demnach wird der Steuersatz, den man im Alter zahlt berechnet auf die Summe von:

- gesetzlicher Rente (Ertragsanteil = 100%)

- Rürup (Ertragsanteil = 100%)

- Riester (Ertragsanteil = 100%)

- Eichel/BAV (Ertragsanteil = 100%)

- Privatrente (individueller Ertragsanteil = 18% bei 65 Jahren)

 

D.h. wer eine private Rentenversicherung abschließt erhöht seinen Steuersatz, was den Riester/Rürup/Eichel-Vorteil verringert.

 

verrentete KLVs sollten übrigens genauso wie verrentete Rentenversicherungen laufen.

 

Was mir absolut schleierhaft ist: Warum ist der Ertragsanteil für 25-jährige bei 47% und für 65-jährige bei 18%? Das können nicht die laufenden Erträge in der Rentenphase sein, die sind nämlich immer gleich.

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maush
Was mir absolut schleierhaft ist: Warum ist der Ertragsanteil für 25-jährige bei 47% und für 65-jährige bei 18%? Das können nicht die laufenden Erträge in der Rentenphase sein, die sind nämlich immer gleich.

Je älter die betreffende Person ist, desto mehr bekommt sie im Verrentungsfall, ist ja auch logisch. Und das kommt eben daher, dass der Kapitalverzehr Anteil wächst, weil die verbleibende Lebenserwartung ja abnimmt. Steuerpflichtig ist aber nur der Ertragsanteil und der ist prozentual gesehen eben dann niedriger.

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Fleisch

Wie hoch der zu versteuernde Ertragsanteil ist, ist abhängig vom Alter und wurde vom Gesetzgeber geregelt

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