Zum Inhalt springen
IefTina

Klage ohne Anwalt beim Amtsgericht

Empfohlene Beiträge

IefTina

Am Freitag ist eine Frist zur Rückforderung von Bestandsprovisionen und Schadenersatz an einen Ex-Finanzberater ungenutzt verstrichen.

Der Fall ist eindeutig, auf Bestandsprovisionen wurde weder hingewiesen, noch wurde ich um Einverständnis gefragt, diese dem Berater zu überlassen.

Das hat mir ein Anwalt in einem Telefonat auch so bestätigt.

 

Ich möchte nun Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Durch Webrecherche und einen Forumsteilnehmer weiss ich, dass dazu in erster Instanz (also beim Amtsgericht) kein Anwaltszwang besteht - ich werde mich also selbst vertreten.

Den Anwalt möchte ich mir sparen, wenns auch ohne geht - ich sehe hier den Mehrwert nicht, eine Anwaltsstunde kostet rund 200,-.

 

Wie auf den Seiten des Amtsgerichts steht sind 3 Gerichtssätze an Vorschuß zu leisten.

Diese werden wohl vom Streitwert, hier rund 5k bemessen - den Effektivsatz kenne ich nicht.

 

Ich habe mal beim Amtsgericht ein paar Facts angefragt und warte auf Antwort.

 

In der Zwischenzeit hier meine Frage nach Erfahrungen eurerseits.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
Den Anwalt möchte ich mir sparen, wenns auch ohne geht - ich sehe hier den Mehrwert nicht, eine Anwaltsstunde kostet rund 200,-.

Ein häufiges Missverständnis. Grundsätzlich kostet der Anwalt Gebühren in Abhängigkeit vom Streitwert. Die Zeit ist dabei völlig Wurscht, weswegen geringwertige, aber aufwändige Fälle ja so "beliebt" sind. Die Kosten (Gericht und ggf. Anwälte) für Deinen Fall kannst Du Dir hier ausrechnen.

 

Vermeide den Fehler, in ein Anerkenntnis zu laufen. Auch wenn der Fall so klar ist (das kann ich nicht beurteilen), musst Du Dein Gegenüber zunächst definitiv zu Leistung auffordern. Landläufig ist vielleicht der Begriff "Letzte vorgerichtliche Mahnung" ein Begriff. Andernfalls erkennt Dein Gegenüber vor Gericht Deine Ansprüche sofort an und Du trägst die Kosten, weil Du den Prozess (unnötig) verursachst hast.

 

Eine Klage kannst Du schriftlich einreichen oder in der Geschäftsstelle "mündlich, zur Niederschrift" - dann ist der Rechtspfleger sehr begeistert und tippt das Ding für Dich. ;) Alternativ startest Du ein gerichtliches Mahnverfahren: Dazu füllst Du ein entsprechendes Formular aus, trägst Deine Ansprüche ein. Das wird vom Gericht ungeprüft (!) an Dein Gegenüber geschickt. Dadurch entstehen dort drei Optionen: Zahlen, Widersprechen, Nixtun.

 

Zahlen erledigt die Sache.

Widersprechen startet das Gerichtsverfahren.

Nixtun bringt Dir nen vollstreckbaren Titel (Gerichtsvollzieher).

 

Da meist widersprochen wird, ist das gerichtliche Mahnverfahren nicht sonderlich effektiv, aber vielleicht einen Versuch wert.

 

Soweit in Kurzform - natürlich nicht als Rechtsberatung, eher als Anregung zum googeln.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
obx
Diese werden wohl vom Streitwert, hier rund 5k bemessen - den Effektivsatz kenne ich nicht.

Vorsicht Tina. Liegt der Streitwert bei 4.999,- oder bei 5.000? Ab 5.000,- ist nämlich das Landgericht zuständig, da brauchst Du einen Anwalt. Also bitte zuerst checken----und wirklich sicher sein dass Du unter 5.000 liegst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
D-Mark

Hallo,

 

ich rate dir dringend davon ab, das ohne Anwalt zu machen.

Das juristische System ist heute so komplex, daß du ohne professionelle Hilfe auf verlorenem Posten stehst. Selbst Anwälte, die länger draussen waren, haben wegen der raschen Entwicklung ihre Probleme damit...

Deine Kontrahenten werden in jedem Fall versierte Vertretung schicken und von da werden allerlei Anträge und Absurditäten kommen, die zwar bestreitbar sind, aber nur durch Experten. Der Richter wird dir nicht helfen, er ist nur zur Beurteilung da. Gelingt es der Gegehnseite, ihn zu überzeugen, hast Du verloren.

Daher beim Anwalt nicht sparen. Das muß ein(e) Gute® sein!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta

Rechne Dir doch einfach mal aus, was Dich Dein Anwalt kosten würde (m.E. i.d.R. ebenfalls drei Gebühren). Dann kannst Du abschätzen, ob Du das Risiko tragen willst. Wenn Du gewinnst, zahlt Dein Gegenüber den Anwalt ja sowieso mit. Wenn Du Dir in der Sache so sicher bist, dann nimm definitiv einen Anwalt.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
Am Freitag ist eine Frist zur Rückforderung von Bestandsprovisionen und Schadenersatz an einen Ex-Finanzberater ungenutzt verstrichen.

Der Fall ist eindeutig, auf Bestandsprovisionen wurde weder hingewiesen, noch wurde ich um Einverständnis gefragt, diese dem Berater zu überlassen.

Das hat mir ein Anwalt in einem Telefonat auch so bestätigt.

 

Ich möchte nun Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Durch Webrecherche und einen Forumsteilnehmer weiss ich, dass dazu in erster Instanz (also beim Amtsgericht) kein Anwaltszwang besteht - ich werde mich also selbst vertreten.

Den Anwalt möchte ich mir sparen, wenns auch ohne geht - ich sehe hier den Mehrwert nicht, eine Anwaltsstunde kostet rund 200,-€.

 

Wie auf den Seiten des Amtsgerichts steht sind 3 Gerichtssätze an Vorschuß zu leisten.

Diese werden wohl vom Streitwert, hier rund 5k€ bemessen - den Effektivsatz kenne ich nicht.

 

Ich habe mal beim Amtsgericht ein paar Facts angefragt und warte auf Antwort.

 

In der Zwischenzeit hier meine Frage nach Erfahrungen eurerseits.

 

Wenn du keinerlei juristische Vorkenntnisse hast (und dein Beitrag hört sich sehr danach an), dann nehm dir auf jedenfall einen Anwalt, sonst geht die Sache sehr unschön für dich aus.

 

 

Wegen der Gebühren kannst du mal hier schauen: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
D-Mark

Hallo,

 

wenn hier gerade die Experten versammlt sind: Was kostet eigentlich eine Rechtsschutz, welche Vereine sind gut und worauf muß man achten?

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina
Hallo, wenn hier gerade die Experten versammlt sind: Was kostet eigentlich eine Rechtsschutz, welche Vereine sind gut und worauf muß man achten? Danke!

 

Ich hatte mich mal eben wegen Vermögensberatung erkundigt und hab nichts brauchbares gefunden, weil ich international aufgestellt bin, also hier ein bissl, dort ein bissl.

Kommt drauf an was du absichern willst - Korridor 100 bis 300 p.a.

 

Risikomap machen und das mit der Versicherung besprechen, AGBs genau studieren und Protokolle führen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
Hallo,

 

wenn hier gerade die Experten versammlt sind: Was kostet eigentlich eine Rechtsschutz, welche Vereine sind gut und worauf muß man achten?

Danke!

 

 

Rechtsschutzverischerung ist überflüssig. Damit hat man nur Ärger und bezahlen wollen die auch nie!!!

 

Wenn du Gründe suchst kein Geld dafür raus zu wefen, dann schau mal hier: http://www.rsv-blog.de/

 

Und hier ein Artikel zu überflüssigen Versicherungen: http://www.manager-magazin.de/geld/geldanl...,553214,00.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina
· bearbeitet von IefTina

Danke für die vielen Hinweise!

 

Es wird nun noch eine "letzte vorgerichtliche Mahnung" erfolgen.

Danach denke ich nochmal über Anwalt nach ... ich habe hier einen Experten zu Finanzangelegenheiten, Stundensatz 200,- was wohl für aussergerichtliche Hilfe zu verstehen ist.

 

Ich bin leider weit weg vom Geschehen, was die Sache nicht unbedingt einfacher macht.

Wäre der Fall in Österreich gäbe es eine Reihe kostenloser Beratungen von Rechtsanwaltskammern, Stadtverwaltungen, Amtsgerichten, etc.

Für Deutschland kenne ich sowas nicht.

 

 

'Brisante' Details werde ich später posten, wenn die Sache abgeschlossen ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
Danke für die vielen Hinweise!

 

Es wird nun noch eine "letzte vorgerichtliche Mahnung" erfolgen.

 

Wenn der Schuldner bereits mit der Zahlung in Verzug ist (die Mahnung wirkt also nicht verzugsbegründend) dann lass die Mahnung von einem Anwalt durchführen. Die Anwaltskosten muss in diesem Fall der Schuldner tragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

vlt. Rat bei der Verbraucherzentrale holen, die sind in den Themen auch recht fit und haben Erfahrungen in diesen Gebieten. Die kosten weniger als ein Anwalt und ggf. verweisen die auf ein bereits gelaufenes (Muster-)Verfahren. Vergleiche zählen übrigens nicht

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
Rechtsschutzverischerung ist überflüssig. Damit hat man nur Ärger und bezahlen wollen die auch nie!!!

Wenn du Gründe suchst kein Geld dafür raus zu wefen, dann schau mal hier: http://www.rsv-blog.de/

Hm, Du begründest Dein Pauschalurteil mit Einzelbeispielen - wenig überzeugend. Andernfalls wären ausnahmslos alle Versicherungen "überflüssig", weil es für jede Versicherungsart schon Beispiele und Ärger gab.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IefTina

Ich habe noch Europäische Kommission - Europa für Sie - Bürger - Beilegung von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten im Bereich Finan eingeschaltet. Mal sehen was dabei rumkommt.

 

In meiner Erfahrung ist es eine übliche Taktik bei Rechtsstreitigkeiten, sich einfach tot zu stellen ...

Wie ich neulich gelernt habe, ist es zumindest so, dass in Österreich die Gerichte zivile Fälle mit zu geringer Schadenssumme ablehnen können.

Das wird sich wohl so manches schwarze Schaf zunutze machen.

In die Lücke springen Konsumentenschutzvereine, die zwar nicht den Rang von Gerichten haben, aber diverse Möglichkeiten, wie etwa Bussgelder verhängen dürfen.

 

---

 

Zu Rechtsschutzversicherungen habe ich - zwar nicht persönlich - mitbekommen, dass dort teilweise geringe Bereitschaft im Schadensfall herrscht.

Deshalb schadets nicht, die AGBs genau zu lesen und sich Deckung von potentiellen Risikofällen nocheinmal schriftlich bestätigen zu lassen.

Alle über einen Kamm zu scheren bringt aber auch nichts.

 

---

 

Sind eigentlich Anwälte hier im Forum?

Kontakt auch per diskreter PN.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
Hm, Du begründest Dein Pauschalurteil mit Einzelbeispielen - wenig überzeugend. Andernfalls wären ausnahmslos alle Versicherungen "überflüssig", weil es für jede Versicherungsart schon Beispiele und Ärger gab.

 

saludos,

el galleta

 

Man merkt, du kennst dich mit Rechtschutzversicherungen nicht aus.

 

Wenn du mal darüber nach denkst, was eine Rechtschutzversicherung kostet und wann diese laut Vertrag auch wirklich etwas leistet, dann schließt du sicherlich bei den meisten Versicherern keine mehr ab. Und selbst das Einhalten dies vertraglich vereinbarten Leistungen ist nicht immer gegeben.

 

Und man kann sicherlich nicht von einigen Beispielen reden. Erkundige dich doch mal richtig wie viele RAe oder Mandanten es gibt die mit dem Verhalten von Rechtschutzversicherungen nicht einverstanden sind, da diese schon ans kriminelle grenzen.

 

Ich will nicht sagen, dass Rechtsschutzversicherungen nie zahlen. Es gibt vielleicht auch tolle die super arbeiten. Aber selbst da sollte man sich Fragen ob das Geld nicht besser angelegt wird und im Falle eines Rechtsstreits dieser dann selber bezahlt wird.

 

Und eine Rechtsschutzversicherung mit anderen Versicherungen zu vergleichen die mitunter Schäden in Millionen Höhe abdecken halte ich nicht für richtig. (Wobei es auch hier Versicherungen gibt, die sinnlos sind).

 

Zumal der RA den du brauchst um an dein Geld von der Rechtsschutzversicherung zu gelangen wohl nicht von dieser bezahlt wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
Man merkt, du kennst dich mit Rechtschutzversicherungen nicht aus.

Hab mich zu Rechtsschutzversicherungen gar nicht geäußert. Was Du an meiner Kritik zu Deiner Pauschal-Argumentation so ablesen kannst... ;)

 

Nach meiner eigenen Erfahrung ist Deine Aussage, dass Rechtsschutzversicherungen "nie" zahlen wollen, am Ergebnis gemessen schlicht nicht wahr.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
Nach meiner eigenen Erfahrung ist Deine Aussage, dass Rechtsschutzversicherungen "nie" zahlen wollen, am Ergebnis gemessen schlicht nicht wahr.

 

 

Einigen wir uns einfach auf:

Zahlen WILL keine Rechtsschutzversicherung. Manche zahlen aber trotzdem, da sie sich dem Kunden verpflichtet fühlen und andere versuchen sich eben zu drücken und versuchen alles um nicht zahlen zu müssen. ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
Einigen wir uns einfach auf:

Zahlen WILL keine Rechtsschutzversicherung. Manche zahlen aber trotzdem, da sie sich dem Kunden verpflichtet fühlen und andere versuchen sich eben zu drücken und versuchen alles um nicht zahlen zu müssen. ;)

Da kann ich natürlich kaum widersprechen. ;)

Vermutlich trifft der Satz aber auf alle Versicherungen zu. Ich kenne keine die sich um die Regulierung reißt.

 

Davon abgesehen: Für den TO wäre der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wohl definitiv zu spät.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
culo

hallo,

ich poste rechtsangelegenheiten im vorfeld gerne bei recht.de im entsprechenden forum.

 

man bekommt dort nützliche hinweise, teilweise auch von fachleuten

 

man muss dabei beachten, den fall neutral zu schildern, weil rechtsberatung im internet nicht erlaub ist.

 

also nicht in ich-form schreiben, sondern mit A, B, C usw. (z.b. A schliesst vertrag mit B).

 

ich habe ja auch schon diverse erfahrungen gemacht. die deutsche bank hat sich z.b. erst mit mir vorgerichtlich geeinigt, nachdem ich klage eingereicht hatte. vorher haben sie alles abgestritten.

 

das mit der streitwertgrenze 4.999 ist natürlich zu beachten. darüber ist dann wie schon gesagt das landgericht mit anwaltzwang zuständig.

 

diese grenze müsste auch mal angehoben werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
· bearbeitet von el galleta
das mit der streitwertgrenze 4.999 ist natürlich zu beachten. darüber ist dann wie schon gesagt das landgericht mit anwaltzwang zuständig. diese grenze müsste auch mal angehoben werden.

Nur, wenn flächendeckend die Amtsrichter qualifiziert werden! Sonst sind mir 5000 Euro schon bissl viel Spielgeld, um sie in der Eingangsinstanz zu verzocken. "Auf hoher See und vor (dem Amts-)Gericht ist man in Gottes Hand." ;)

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
culo
Nur, wenn flächendeckend die Amtsrichter qualifiziert werden! Sonst sind mir 5000 Euro schon bissl viel Spielgeld, um sie in der Eingangsinstanz zu verzocken. "Auf hoher See und vor (dem Amts-)Gericht ist man in Gottes Hand." ;)

 

saludos,

el galleta

 

 

bei mir war bisher immer in der eingangsinstanz schluss. wenn ich da verliere, ist mir die nächste instanz und das risiko meistens zu hoch.

 

einsatz und möglicher ertrag müssen in einem gesunden verhältnis zum prozessrisiko stehen. das trifft dann für das landgericht als 2. instanz meist nicht mehr zu, wenn die erste instanz schon verloren wurde.

 

vor einem prozess sollte man chancen und risiken eh genau abwägen. wenn man eine rechtschutzversicherung hat, dann tut man dies oft nicht. das ist ja auch der grund, dass sie viel zu teuer ist.

 

wer genau abwägt, zahlt immer drauf, weil es mehr leute als versicherungsnehmer gibt, die das nicht tun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
le_chiffre
· bearbeitet von le_chiffre
einsatz und möglicher ertrag müssen in einem gesunden verhältnis zum prozessrisiko stehen. das trifft dann für das landgericht als 2. instanz meist nicht mehr zu, wenn die erste instanz schon verloren wurde.

 

Schon mal was gehört von: "Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig."

 

Dies entspricht oftmals der Realität.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
culo
Schon mal was gehört von: "Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig."

 

Dies entspricht oftmals der Realität.

 

 

das sind binsenweisheiten. die realität ist, dass der überwiegende teil der urteile mit einem vergleich endet. und bei einem vergleich erübrigt sich die nächste instanz.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
el galleta
das sind binsenweisheiten. die realität ist, dass der überwiegende teil der urteile mit einem vergleich endet. und bei einem vergleich erübrigt sich die nächste instanz.

Mag sein (Du meinst statt "Urteil" sicher "Verfahren"). Aber Vergleiche sind freiwillig, auch wenn die richterlichen Äußerungen schon oft an Nötigung grenzen. ;) Wenn ich etwas einklagen will, ist mir die Statistik egal. Dann möchte ich das gerichtlich per Urteil bestätigt bekommen. Auf einen Vergleich lasse ich mich doch nur ein, wenn der Richter signalisiert, dass er meiner Auffassung nicht (voll) folgt. Ausreichend eigene Kompetenzen vorausgesetzt kommt es dann nämlich doch darauf an, ob der Richter fit ist oder nicht.

 

saludos,

el galleta

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
culo
· bearbeitet von culo
Mag sein (Du meinst statt "Urteil" sicher "Verfahren"). Aber Vergleiche sind freiwillig, auch wenn die richterlichen Äußerungen schon oft an Nötigung grenzen. ;) Wenn ich etwas einklagen will, ist mir die Statistik egal. Dann möchte ich das gerichtlich per Urteil bestätigt bekommen. Auf einen Vergleich lasse ich mich doch nur ein, wenn der Richter signalisiert, dass er meiner Auffassung nicht (voll) folgt. Ausreichend eigene Kompetenzen vorausgesetzt kommt es dann nämlich doch darauf an, ob der Richter fit ist oder nicht.

 

saludos,

el galleta

 

ich glaube, das ist immer ein lotteriespiel. es gibt auf lokaler ebene immer eine gewisse "vernetzung" zwischen kanzleien und richtern. manche kanzleien wissen ja ganz genau, welche anwält(in) sie auf welchen richter "ansetzen". oder irre ich mich?

ich habe das selber mal erlebt. dass die anwältin dem richter (ein "laufender meter" mit nickelbrille) in meiner anwesenheit einen "geblasen" hätte, war eigentlich das einzige, was noch gefehlt hätte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...