Zum Inhalt springen
Pilsener

Nachteil ausländischer Fonds?!?

Empfohlene Beiträge

Pilsener

Hallo,

 

ich habe eine kurze Frage:

 

Soeben habe ich in einem älteren (2008) Thread gelesen, dass "person X" nur noch Fonds aus Deutschland kauft und seine bestehenden ausländischen Fonds abstoßen wird. leider hat er keine Gründe genannt.

 

Da ich gerade dabei bin mir ein paar Fondssparpläne für die Altersvorsorge zurechtzubasteln, wollte ich mal fragen, ob es irgendwelche Nachteile mit ausländischen Fonds gibt/geben wird ???

 

Mich interressiert nämlich z.B der Carmignac Patrimoine (der ja offensichtlich aus Frankreich kommt....wobei bei Finanztreff.de unter Land: Deutschland steht???)

 

Naja zusammengefasst: Gibt es (wird es beim Verkauf) irgendwelche Nachteile mit ausländischen Fonds? (Steuern, Rabatte, Rückerstattungen etc.)

 

Danke für die Infos....echt super, was ich hier schon so alles gelernt hab (bin nämlich totaler Neuling ;) )

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Ob ein Fonds ausländisch ist oder nicht, erkennst du an der ISIN. Sind die ersten 2 Buchstaben kein "DE", ist er ausländsich.

Bei ausländsichen Fonds kann es zum erhöhten Steueraufwand kommen. Das betrifft allerdings nur ausländische Thesaurierer (wie z.b. der Carmignac Patrimoine)

Da der deutsche Staat darauf keinen Zugriff hat, musst du mittels Steuererklärung die thesaurierten Erträge manuell versteuern. Bei inländischen Fonds bzw. ausl. ausschüttenden Fonds übernimmt das die Depotstelle bzw. der Fonds selbst.

 

Dieser Nachteil ist mit einem Zinsvorteil verbunden. Da du die Steuern separat zahlen kannst, d.h. aus frischen mitteln, kann der thesaurierte Bruttoertrag im Fonds verbleiben. Folglich hast du einen Zinseszinseffekt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harryguenter
Ob ein Fonds ausländisch ist oder nicht, erkennst du an der ISIN. Sind die ersten 2 Buchstaben kein "DE", ist er ausländsich.
Na, sagen wir mal meistens. Es gibt da immer mal wieder Ausnahmen wie z.B. die irishen iShares ETFs die aufgrund der Übernahme der deutschen Indexchange noch unter der DE Flagge laufen aber als ausl. Fonds gelten.

 

Bei ausländsichen Fonds kann es zum erhöhten Steueraufwand kommen. Das betrifft allerdings nur ausländische Thesaurierer (wie z.b. der Carmignac Patrimoine)

Da der deutsche Staat darauf keinen Zugriff hat, musst du mittels Steuererklärung die thesaurierten Erträge manuell versteuern. Bei inländischen Fonds bzw. ausl. ausschüttenden Fonds übernimmt das die Depotstelle bzw. der Fonds selbst.

Bist Du kirchensteuerpflichtig bleibt Dir der Steuerkram auch bei den inländisch thesaurierenden Fonds nicht erspart.

 

Dieser Nachteil ist mit einem Zinsvorteil verbunden. Da du die Steuern separat zahlen kannst, d.h. aus frischen mitteln, kann der thesaurierte Bruttoertrag im Fonds verbleiben. Folglich hast du einen Zinseszinseffekt.
Das gilt m.E. nach nur für Investitionen aus vor 2009. Das sollte keinen Vorteil mehr haben, ob ich zur Steuererbegleichung einen Fondsanteil verkaufe und später neue Anteile kaufe, oder die Steuerschuld aus neuem Geld bezahle. Fakt ist aber, dass ich zur Begleichung der Steuerschuld erstmal Geld zur Verfügung stellen muß - ggfs. durch Anteilsrückgabe.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
D-Mark
· bearbeitet von D-Mark

Hallo,

 

also erst mal gibt es ja einen Freistellungsauftrag. Der beträgt 801,- für Singles und das Doppelte für Paare.

Dann: Was an Aussschüttungen darüber hinausgeht, muß schon einiges an Depotwert darstellen!

So viel ist bei Fondsanfängern i.d.R. lange nicht drin.

Außerdem: Es wird mit der Steuer ja massiv Politik gemacht. So gibt es momentan Erstattungsmöglichkeiten für Altersvorsorge, Handwerker, Hausmädchen, Steuerberater, Privatschulgeld, Hausaufgabenbetreuung, Umzugskosten, Fahrtkosten im Zusammenhang mit Ehrenämtern sowie ganz neu wieder im Progamm: Die Pendlerpauschale... :P

Da sollte also bei Jedem im Prinzip mind. 1 Topi zur Gegenrechnung mit dem über den Freistelli hinausgehenden Aufwand vorhanden sein. B)

Und dann_ja dann, wenn DAS auch nicht mehr reicht: Hast Du soviel Kohle im Depot, daß Du davon einen ganzen Häuserblock kaufen kannst oder gleich eine einsame Insel ohne Finanzbehörde. :lol:

 

Übrigens: Wer Geld seinen Kindern zukommen läßt oder sie beerbt, verliert unter best. Bedingungen den Kindergeldanspruch! Das läßt sich ganz einfach vermeiden, indem man die Beträge als Zuwendungen zur Kapitalanlage des Nachwuchses ausweist. ;)

Übrigens 2: Ausländische Aktienfonds weisen in D. seit einigen Jahren eh keine Kapitalertragssteuer mehr aus und wer mit offenen ausl. anlegenden Immobanden fratternisiert, ist nach 10 Jahren Haltedauer auch aus dem Schneider. Wenn´s nämlich nach Arbeit aussieht, hat die Finanzbürokratie ganz schnell die Faxen dicke. :narr:

Übrigens 3: Ich bin da auch noch in einem Bonusmodell meiner gesetzl. Krankenkasse. Ist mir erst neulich wieder eingefallen: Weil ich in 08 bei keinem Weißkittel war (je eh bei mir!), setzt´s da auch nochmal Erstattung. Habe vergessen wieviel, aber das müssten auch nochmal 2 Hunnis oder so sein und AVL schiebt im April auch wieder ein paar Mäuse rüber und natürlich ist da noch mein monatliches Einkommen. Und sollte selbst das alles nicht zur Begleichung von Steuerschulden reichen, kann ich immer noch Suizid verüben (oder einfach einen Harz-4_Antrag stellen... :-

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tom1978
· bearbeitet von tom1978
Bei ausländsichen Fonds kann es zum erhöhten Steueraufwand kommen. Das betrifft allerdings nur ausländische Thesaurierer (wie z.b. der Carmignac Patrimoine)

Da der deutsche Staat darauf keinen Zugriff hat, musst du mittels Steuererklärung die thesaurierten Erträge manuell versteuern. Bei inländischen Fonds bzw. ausl. ausschüttenden Fonds übernimmt das die Depotstelle bzw. der Fonds selbst.

 

Und damit verbunden: Bis Du den Fonds verkaufst, musst Du alle bis dahin aufgelaufenen Steuerbescheide aufbewahren, weil beim Verkauf sämtliche Thesaurierungen besteuert werden und Du Dir diese doppelt gezahlten Steuern mit der dann nächsten Steuererklärung zurückholen musst (und als Nachweis dafür brauchst Du alle Steuererklärungen zwischen Kauf und Verkauf).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pilsener

also Zusammengefasst habe ich mit ausländischen Fonds keine Steuerlichen Nachteile sondern nur mehr Aufwand?

 

Und das "einfachste" wäre einen inländischen Fonds zu besparen, der ausschüttet (dies soll natürlich kein Kriterium für einen kauf sein ;) )

 

Bist Du kirchensteuerpflichtig bleibt Dir der Steuerkram auch bei den inländisch thesaurierenden Fonds nicht erspart.

 

Oder muss ich wie schon erwähnt nur die ganze Post aufheben und dann halt beim Verkauf des Fonds in 40 Jahren den Papierkram erledigen egal ob Deutschland-Fonds oder Ausland-Fonds?

Ich hab ein wenig Respekt vor der ganzen Bürokratie (die ja in Deutschland echt ätzend ist :( ... Formular A in Zimmer 314 mit dem Durchschlag des Formulars B, welches nur bis zum X Datum gültig ist... und bis 2030 abgestempelt werden muss.......usw usw usw ;)

 

ABER WENN MEINE KAPITALERTRÄGE DIESE 801 NICHT ÜBERSCHREITEN, MUSS ICH JA EH NIX MACHEN/BEACHTEN ODER?

 

 

 

Dann hab ich nochmal kurz ne Frage zum Freistellungsauftrag. (wobei ich bis 2010 eh noch ne NV-Bescheinigung habe ... bin Student)

 

Ich habe ja 801 an Kapitalerträgen, die ich nicht versteuern muss. Angenommen ich habe alle meine Fonds im Depot der Comdirect und auch das Tagesgeld und Festgeld etc...,

 

1. Regelt die Comdirect dann alles weitere für mich? (wenn ich denen meinen kompletten Freibetrag zur Verfügung stelle) Oder muss ich selbst angeben (darauf achten), dass z.B 600 für die Fonds freigestellt sind und 200 fürs Tagesgeld ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pilsener

sind meine Fragen so lächerlich, dass sich niemand traut die zu beantworten ;) ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
otto03
Dann hab ich nochmal kurz ne Frage zum Freistellungsauftrag. (wobei ich bis 2010 eh noch ne NV-Bescheinigung habe ... bin Student)

 

Ich habe ja 801 an Kapitalerträgen, die ich nicht versteuern muss. Angenommen ich habe alle meine Fonds im Depot der Comdirect und auch das Tagesgeld und Festgeld etc...,

 

1. Regelt die Comdirect dann alles weitere für mich? (wenn ich denen meinen kompletten Freibetrag zur Verfügung stelle) Oder muss ich selbst angeben (darauf achten), dass z.B 600 für die Fonds freigestellt sind und 200 fürs Tagesgeld ?

 

Eine Teilung auf verschiedene Konten einer Bank ist nicht möglich/notwendig

 

Zitat:

Es ist jedoch künftig zu beachten,

dass der Freistellungsauftrag alle Konten einer

Bank beinhaltet und nicht mehr auf einzelne

Konten einer Bank verteilt werden

kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pride2008

Was muss ich beachten bei ausl. thesaurierende Fonds ???

 

dt. Depot z.B. ebase

Fonds: Carmignac Investissement

 

- lückenlose Angabe der thesaurierten Erträge in der jährl. Steuererklärung

 

- Kaufbelege über Jahre aufheben um notfalls Kaufzeitpunkt gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen

 

- bei Verkauf der Anteile wird der angesammelte Teil (thesaurierte = ausschüttungsgleiche Erträge ? ) auf einmal

abgezogen und dem Fiskus zugeführt -- wie wird besteuert Abgeltungssteuer ?

 

Ist das so richtig ????

 

Bitte um Antwort

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad

Guck mal im ebundesanzeiger nach:

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

 

Der Carmignac Investissement produziert gar keine ausschüttungsgleichen Erträge.

Ergo:

Versteuerung des Kurzuwachses zwischen Erwerb und Veräußerung erfolgt erst bei Verkauf.

 

Gruss

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pride2008
Guck mal im ebundesanzeiger nach:

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wex...destHistoryId=1

 

Der Carmignac Investissement produziert gar keine ausschüttungsgleichen Erträge.

Ergo:

Versteuerung des Kurzuwachses zwischen Erwerb und Veräußerung erfolgt erst bei Verkauf.

 

Gruss

leinad

 

d.h wenn ich jetzt kaufe , muss ich beim Verkauf nur auf den evtl Kursgewinn Abgeltungssteuer zahlen !!!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
leinad
d.h wenn ich jetzt kaufe , muss ich beim Verkauf nur auf den evtl Kursgewinn Abgeltungssteuer zahlen !!!

Ja, was willst du denn sonst noch versteuern ?

 

Ich würde aber sicherheitshalber im ersten Jahr mit deinen Unterlagen beim Finanzamt vorbeigehen und fragen ob sie schon jährlich einen Obolus von dir haben wollen.

Wenn du noch einen Freistellungsbetrag hast, ist es sowieso besser, dass du das dann so machst.

Ich werde versuchen erst bei Verkauf zu versteuern, denn bei mir ist der Freistellungsbetrag bereits beim Festgeld für die nächsten Jahre weg.

Das Finanzamt ist verpflichtet dir zu helfen, das spart dir schon den Steuerberater.

 

Gruss

leinad

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RichyRich
· bearbeitet von RichyRich
Was muss ich beachten bei ausl. thesaurierende Fonds ???

Ich glaube hier wurde mir das wirklich gut erklärt, und ich glaube dass es für jeden der sich Kleinanleger nennt, besser ist, die thesaurierten Erträge jährlich anzugeben, damit im Jahr der Veräußerung, durch Kursgewinne UND Erträge, der Sparerpauschbetrag (ehem. Freistellungsbetrag) nicht überschritten wird. :dumb:

 

Gruß RichyRich

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
trophy

Muß man eigentlich bei dieser Sache unterscheiden ob es sich um Bestände vor/nach Einführung der Abgeltungssteuer handelt?

 

Ich habe nämlich Anteile vom Carmignac Patrimoine 3x in 2 verschiedenen Depots:

 

Eine Einmalzahlung mit Bestandsschutz (Gekauft vor 2009) im DAB bank Depot

Eine Einmalzahlung mit Bestandsschutz (Gekauft vor 2009) im ebase Depot

Einen laufenden Sparplan ohne Bestandsschutz (Gekauft ab 2009) im ebase Depot (Diese Anteile liegen getrennt auf einer anderen Depotposition)

 

Muß ich in diesem Fall auf etwas achten? Gibt das Mehraufwand für die Steuererklärung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RichyRich
Muß man eigentlich bei dieser Sache unterscheiden ob es sich um Bestände vor/nach Einführung der Abgeltungssteuer handelt?

 

Ich habe nämlich Anteile vom Carmignac Patrimoine 3x in 2 verschiedenen Depots:

 

Eine Einmalzahlung mit Bestandsschutz (Gekauft vor 2009) im DAB bank Depot

Eine Einmalzahlung mit Bestandsschutz (Gekauft vor 2009) im ebase Depot

Einen laufenden Sparplan ohne Bestandsschutz (Gekauft ab 2009) im ebase Depot (Diese Anteile liegen getrennt auf einer anderen Depotposition)

 

Muß ich in diesem Fall auf etwas achten? Gibt das Mehraufwand für die Steuererklärung?

 

Wenn du die ausl. thesaurierten Erträge meinst, die werden ja nach 2008 wiederangelegt. D. h. also es werden in 2009 und später Käufe erfolgen. Daher fällt auf alle ausl. thesaurierten Erträge Abgeltungssteuer an. Also egal wann gekauft. Der Mehraufwand bleibt Dir (siehe meines vorherigen Posts) selbst überlassen. Beim Verkauf fällt die Abgeltungsteuer aber sobald Du den Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1602 Euro (Verheiratete) überschreitest, für die ab 2009 Gekauften auf jeden Fall an. Das war ja im vorherigen Post auch damit gemeint, man sollte ruhig den Aufwand betreiben, und zumindest die Erträge jährlich angeben, damit man beim Verkauf nicht über den Sparerpauschbetrag kommt. (Aber betrifft ja eher Kleinanleger) ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
Wenn du die ausl. thesaurierten Erträge meinst, die werden ja nach 2008 wiederangelegt.
die wurden vor als auch nach 2008 im Fondsvermögen wieder angelegt. Es werden aber keine neuen Fondsanteile erworben (Steuergutschriften aufgrund der Verrechnung von Zinserträgen der Thesaurierung mit Zwischengewinnguthaben, Freistellungsauftrag etc. mal außen vor).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RichyRich
die wurden vor als auch nach 2008 im Fondsvermögen wieder angelegt.

Logisch!

 

Es werden aber keine neuen Fondsanteile erworben (Steuergutschriften aufgrund der Verrechnung von Zinserträgen der Thesaurierung mit Zwischengewinnguthaben, Freistellungsauftrag etc. mal außen vor).

Kannst Du dass noch mal ein wenig für den Laien besser erklären. Also von meiner letzten Thesaurierung wurden auch neue Anteile gekauft! :huh:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82
Also von meiner letzten Thesaurierung wurden auch neue Anteile gekauft!

das war dann aber kein ausländischer thesaurierender Fonds, sondern eine inländischer. Schreib mal die ISIN oder alternativ die WKN.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
Kannst Du dass noch mal ein wenig für den Laien besser erklären. Also von meiner letzten Thesaurierung wurden auch neue Anteile gekauft! :huh:

Bist Du sicher dass Du hier von einem ausländischen Thesaurierer sprichst? Bei denen kommt es zu keiner Ausschüttung und damit können auch keine neuen Anteile erworben werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Padua

Falls es doch ein ausländischer Thesaurierer ist, meint er wahrscheinlich die Steuergutschrift zu Beginn des Jahres, die dann wohl in Form von neuen Anteilen angelegt wurde. Das ist zwar keine Ausschüttung, aber sie "fühlt" sich so an.

 

Gruß Padua

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch - welche Steuergutschrift gibt es denn bei ausländischen Thesaurierern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven82

sorry, hab's erst selbst geschrieben ohne drüber nachzudenken mit der Steuergutschrift.

 

Bei ausländischen Thesaurierern gibt es gar keine dem Steuerabzug unterliegenden Erträge, so dass eine Steuergutschrift gar nicht in Betracht kommt. Die gibt's nur bei inländischen Thesaurierern.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Padua

Sorry, jetzt war ich auf dem falschen Dampfer. Die Sache gilt für die deutschen Thesaurierer (z.B. ETF-Dachfonds P). Da hatten wir zum Jahresanfang die Diskussion, weil einige an Ausschüttungen glaubten, die sich dann aber als Steuergutschriften herausstellten.

 

Gedankendreher meinerseits. :-

 

Gruß Padua

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
RichyRich
das war dann aber kein ausländischer thesaurierender Fonds, sondern eine inländischer. Schreib mal die ISIN oder alternativ die WKN.

 

Stimmt, bei meinen ausländischen habe ich einfach nur ne Thesaurierungsanzeige mit 0,- Ertrag.

 

Bei ausländischen Thesaurierern gibt es gar keine dem Steuerabzug unterliegenden Erträge, so dass eine Steuergutschrift gar nicht in Betracht kommt. Die gibt's nur bei inländischen Thesaurierern

 

Bei thesaurierenden ausländischen Fonds, die in einem inländischen Depot verwahrt werden, wird keine Zinsabschlagsteuer von den thesaurierten Erträgen einbehalten, solange der Anteilscheininhaber seine Anteile nicht veräußert oder zurückgibt. Denn es findet weder ein Zufluss an den Anteilscheininhaber statt, noch befindet sich der Schuldner der Kapitalerträge im Inland. Erst bei Rückgabe oder Veräußerung des Anteilscheins fällt Zinsabschlagsteuer an. Der Zinsabschlag ist dann von der Gesamtsumme der nach dem 31.12.1993 aufgelaufenen jährlich thesaurierten Beträge, die während der Haltedauer des Anlegers angesammelt wurden, zu erheben.

 

Haben Sie die Erträge der Vorjahre bereits versteuert, sollten Sie dies nachweisen. Dies wird dadurch erleichtert, dass in jedem Jahr die steuerpflichtige Ertragsthesaurierung separat aufgelistet zur Anlage KAP angegeben wird. Dies empfiehlt sich auch dann, wenn die Kapitalerträge insgesamt den Sparerfreibetrag nicht übersteigen, also die Abgabe der Anlage KAP nicht zwingend notwendig ist.

 

Ok, sie investieren also in den Fonds - in den Kurswert. Und dadurch keine Anteilserhöhung.

Wenn ich aber in einer Thesaurierungsanzeige bzw. im ebundesanzeiger 0,- ausgewiesen bekomme, was muss ich denn dann angeben, damit ich bei Verkauf keine Doppelbesteuuerung habe?

Und ich liege doch jetzt richtig, das die Erträge auch von vor 2009 gekauften ausländ. Thesaurier angegeben werden müssen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Crasher

Hi Leute,

 

mal eine kurze Frage zu den Lyxor ETF´s die eigentlich eine ausländische ISIN haben und ausschüttend sind. Die sollten ja eigentlich rein steuerlich keine Arbeit machen, da sie ausschütten. Nun ist es aber in der Vergangenheit bei iShares passiert, das die ebenso ausländisch ausschüttenden ETF´s, doch mal Teilthesauriert haben, was dann also manuell versteuert werden muss und nicht bequem via Abgeltungssteuer passiert. Ist das beim Lyxor MSCI World (LYX0AG) und Lyxor Emerging Markets (LYX0BX) auch schon vorgekommen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...