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schachti

Mehr als 2 Riester-Verträge...

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schachti

Durch einen Wechsel meiner Riester-Verträge hatte ich im Jahr 2008 insgesamt drei Riester-Verträge:

 

* DWS RiesterRente Premium (beitragsfrei ab einschliesslich Oktober, gekündigt zum 31.12., Guthaben inzwischen in einen anderen Vertrag übertragen)

* DWS TopRente Dynamik (seit Oktober 2008)

* Riester-Banksparplan (seit November 2008)

 

In den Vertrag zur RiesterRente Premium ist in 2008 mit Abstand das meiste Geld geflossen - da der Vertrag inzwischen aber schon gekündigt ist, möchte ich natürlich nicht, dass die Zulage in diesen Vertrag gezahlt wird (würde wohl auch gar nicht gehen). Da in diesen Vertrag aber wie gesagt mit Abstand die höchsten Beiträge in 2008 geflossen sind, möchte ich ihn im Rahmen der Steuererklärung schon angeben, da ich sonst bei weitem nicht genug in Riester gezahlt hätte, um die volle Zulage zu bekommen.

 

Das Problem ist, dass man die Zulage nur auf max. 2 Verträge aufteilen kann. Ist es möglich, die Zulage nur für die beiden noch laufenden Verträge zu beantragen, aber alle drei Verträge in der Steuererklärung anzugeben?

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billy-the-kid
Das Problem ist, dass man die Zulage nur auf max. 2 Verträge aufteilen kann. Ist es möglich, die Zulage nur für die beiden noch laufenden Verträge zu beantragen, aber alle drei Verträge in der Steuererklärung anzugeben?

 

die Zulagen beantragst du doch über die Anbieter. Siehe Formulare der Anbieter. Sogar die Beschränkung auf einen Anbieter sollte möglich sein, falls gewünscht. Die Anbieter leiten die Formulare ja nur an die Zulagenstelle weiter. Die sorgt dann schon dafür, dass du die richtige Zuilagenhöhe insgesamt bekommst.

 

Der Steuer schickst du die Formblätter aller drei Anbieter, die du bekommst.

 

Also kein Problem?

 

Grüße, billy-the-kid

 

Magst du nicht mein Kunde werden, gerne verkaufe ich dir 17 PKW, 114 Betten, 300 Paar Schuhe, ... :w00t: (soll heißen: du hast aber relativ hohe Kosten, das weißt du schon, oder?)

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tom1978

Ich denke, die eigentliche Frage ist, ob die Beschränkung auf max. 2 geförderte Verträge, die für die Riester-Zulage gilt, auch für die Steuererklärung gilt, bzw. ob bei der Berechnung, ob mindestens 4% des Bruttoeinkommens in Riester eingezahlt wurden, mehr als 2 Verträge herangezogen werden können.

 

Magst du nicht mein Kunde werden, gerne verkaufe ich dir 17 PKW, 114 Betten, 300 Paar Schuhe, ... :w00t: (soll heißen: du hast aber relativ hohe Kosten, das weißt du schon, oder?)

 

Ich habe ebenfalls zwei laufende Verträge und dadurch keine höheren laufenden Kosten (in der Regel kosten Banksparpläne nichts) und finde diese Strategie gar nicht schlecht!

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supertobs
Ich denke, die eigentliche Frage ist, ob die Beschränkung auf max. 2 geförderte Verträge, die für die Riester-Zulage gilt, auch für die Steuererklärung gilt, bzw. ob bei der Berechnung, ob mindestens 4% des Bruttoeinkommens in Riester eingezahlt wurden, mehr als 2 Verträge herangezogen werden können.

 

Ja, warum nicht. Man könte ja sogar überzajlen. In meinem Steuerprogramm kann ich beliebig viele Verträge eingeben.

 

Ruf doch einfach mal das Finanzamt an, ob das ein Problem ist.

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Knarf
Magst du nicht mein Kunde werden, gerne verkaufe ich dir 17 PKW, 114 Betten, 300 Paar Schuhe, ... :w00t: (soll heißen: du hast aber relativ hohe Kosten, das weißt du schon, oder?)

 

Ich hab sogar 4 Riester-Verträge. <_< DWS TopRente und 3 Banksparpläne. Obs sinnvoll ist wird sich zeigen.

Die Riester-Zulagenstelle und das Finanzamt werden nur von zwei Verträgen (TopRente und ein Banksparplan) erfahren. In diese beiden Verträge zahle ich den Höchstbetrag von 2100 ein. Die anderen beiden Banksparpläne lasse ich ungefördert laufen.

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saibottina
Ich hab sogar 4 Riester-Verträge. <_< DWS TopRente und 3 Banksparpläne. Obs sinnvoll ist wird sich zeigen.

Die Riester-Zulagenstelle und das Finanzamt werden nur von zwei Verträgen (TopRente und ein Banksparplan) erfahren. In diese beiden Verträge zahle ich den Höchstbetrag von 2100 ein. Die anderen beiden Banksparpläne lasse ich ungefördert laufen.

Knarf, wie lange machst Du das denn schon? Du bekommst doch nur für einen Vertrag die volle Zulage bzw. kannst doch maximal 2100 insgesammt steuerlich absetzen. Oder liege ich da verkehrt?

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Das Problem ist aus meiner Sicht der mittlerweile gekündigte und übertragene Sparplan Premium.

 

Du wirst wahrscheinlich die Tage noch die §10a) ESTG und §92 ESTG Bescheinigungen bekommen, also auch für den Premium Sparplan. Da ist vermutlich dann auch noch dieser Zettel für die Beantragung der Förderung dabei. Wenn Du den abschickst, tritt nun eventuell folgender "dummer" Fall ein: die ZfA wird die Zulage berechnen und auf den Vertrag überweisen.

> Dummerweise existiert der Vertrag beim Anbieter aber nicht mehr....

 

Was zur Folge haben kann, dass die Förderung erstmal wieder an die ZfA zurückgebucht werden kann.

 

 

Stellst Du dagegen den Antrag für den neuen Sparplan (Top Rente), dann wird in der 10a) ESTG und 92 ESTG Bescheinigung ja nur eine recht geringe Summe an Einzahlungen bescheingt werden. Dies führt dann möglicherweise zu einer nur sehr geringen Auszahlung der Förderung.

 

 

Sprich zuerst mal mit Deinem Anbieter, also der DWS, wie Sie Dir die Beiträge bescheinigen können, so dass Du die

Zulage nur für den einen Vertrag beantragen kannst.

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Knarf
Knarf, wie lange machst Du das denn schon? Du bekommst doch nur für einen Vertrag die volle Zulage bzw. kannst doch maximal 2100 insgesammt steuerlich absetzen. Oder liege ich da verkehrt?

 

Hab mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt.

In die beiden geförderten Verträge (TopRente und ein Banksparplan) zahle ich zusammen den Höchstbetrag von 2100 ein (je Vertrag also etwa 1000 Euro). Für zwei Verträge kann man ja die Zulage beantragen.

So und nun wieder zurück zu den Fragen des Threaderstellers... <_<

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muesli
Stellst Du dagegen den Antrag für den neuen Sparplan (Top Rente), dann wird in der 10a) ESTG und 92 ESTG Bescheinigung ja nur eine recht geringe Summe an Einzahlungen bescheingt werden. Dies führt dann möglicherweise zu einer nur sehr geringen Auszahlung der Förderung.

 

Ich hatte 2008 auch einen Ristervertag gekündigt und bin zur DWS gewechselt. Hab mir auch schon Gedanken zu diesem Thema gemacht, gestern bekam ich aber Post von der DWS und da steht in der Bescheinigung deutlich mehr als ich bei denen eingezahlt habe. Offensichtlich nehmen die die beim anderen Anbieter 2008 gezahlten Beträge automatisch mit auf, also alles kein Problem :thumbsup:

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billy-the-kid
Ich hab sogar 4 Riester-Verträge.

 

Knarf gestern in der Kneipe zu der schönen Blonden: "Darf ich dir mal meine Riester-Sammlung zeigen?

Du darfst auch meine bAV´s angucken, wir nehmen ein Gläschen Sekt, und dann stecken wir unsere Köpfe über meinen BU-Anträgen zusammen ... :w00t::w00t::w00t:

 

Spass beiseite, ich habe in den letzten 20 Jahren selbst mehrere Policen abgeschlossen. Worauf ich hinauswill: renditemäßig lohnen sich die Langfristverträge wegen der Kosten meist nur, wenn man auch regelmäßig einzahlt. Das gilt m.E. sogar für Banksparpläne, zumindest für diejenigen mit Bonus. Illustriert wird ja stets gleichbleibende Einzahlung. Was passiert mit dem Bonus, wenn zwischendurch mal ein paar Jahre nicht einbezahlt wird? Die Bank zahlt ja nicht hohe Boni auf Einzahlungen zum Laufzeitende, wenn vorher nichts gezahlt wurde.

 

Außerdem wird es auch in Zukunft u.U. noch verlockende Angebote geben, vor Ausbruch der Krise war von verstärkter Förderung der Arbeitnehmerbeteiligung an Betriebsvermögen die Rede. Das würde wohl auf subventionierte Fondssparpläne oder Aktiensparpläne hinauslaufen. Wäre doch schade, wenn dann ein existierender Vertrag unter Renditeeinbußen stillgelegt werden müsste, um den Eigenanteil für den neuen Vertrag aufzubringen. Also auch darauf achten, einen bestimmten Anteil ohne Langfristbindung zu sparen, mit dem jongliert werden kann.

 

Grüße, billy-the-kid

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