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LanceCarter

Probleme mit Depotabgrenzung zur Abgeltungssteuer!

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LanceCarter

Hi Leute,

 

ich hoffe ihr könnt mit helfen. Ich Hirni habe zwar zwei Depots bei der IngDiba eröffnet zwecks Trennung 2008 und 2009 (wegen Abmelkungssteuer). Jetzt habe ich letzte Woche meine ETF´s über das alte Depot nachgekauft. Laut Auskunft der Diba kann ich die Anteile, die nachgeordert sind, nicht mehr trennen bzw. umschichten.

 

Was mache ich jetzt? Wie kann ich differenzieren? Anteile wieder verkaufen?

 

So ein Mist....wäre super, wenn ihr einen Tipp für mich habt! :'(

 

Greetz Lance

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Emilian

Ich denk, trennen kannst Du es nun nicht mehr. Verkaufen solltest Du auf keinen Fall, denn dann werden zuerst Deine alten ETF-Anteile genommen.

Beim nächstenmal besser aufpassen!

 

Viel Erfolg und Gruß Emilian.

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el galleta
Was mache ich jetzt? Wie kann ich differenzieren? Anteile wieder verkaufen?

Emilian hat recht. Auf keinen Fall verkaufen! Denn genau das ist ja der Fall, vor dem Dich die getrennten Depots bewahren sollten: Ein vorzeitiger, teilweise Verkauf unter Anwendung der FIFO-Regelung.

 

Jetzt hilft nur eins: aussitzen. Du solltest die Anteile dieses Fonds insgesamt so lange wie möglich halten und - falls nötig - lieber andere verkaufen.

 

saludos,

el galleta

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LanceCarter

Na super :blushing: ... Vielen Dank für eure Antwort!

 

Und wie trenne ich dann irgendwann die Anteile bei der Besteuerung? Wie stelle ich fest, welche Anteile abgeltungssteuerpflichtig sind und welche nicht? Reicht es, wenn ich mir das Kaufdatum, die Anteile und den Einstandskurs merke? Wie kriege ich das später auseinander?

 

Hilfeee!

 

Konkret: Ich habe 3 ETF (World, Eurostoxx und EM) in 50/30/20 und entsprechend Anteile für World und EuroStoxx nachgeordert.

 

Vielen Dank schonmal für eure Antworten! Echt ein klasse Forum!

 

Greetz Lance

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relative

wenn du vorher 100 anteile hattest und jetzt 50 nachgekauft hast fällt eben für die ersten 100 die du verkaufst nach FIFO kenie abgeltungssteuer an. es bleibt alles beim alten mit der ausnahme, dass du jetzt nicht mehr die neuen 50 stück mit abgeltungssteuer verkaufen kannst und die anderen 100 frei bleiben.

 

wenn du deswegen aus steuergründen nicht mehr verkaufen willst aber eigentlich nicht die ganzen 150 haben willst könntest du irgendwas kaufen das die negative wertentwicklung des fonds mitmacht. musst du aber individuell ausrechnen was mehr sinn macht.

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etherial

Ich habe jetzt mal eine ganz naive Lösung - frage mich warum die kreativen Köpfe hier noch nicht drauf gekommen sind.

 

Depotüberträge von Wertpapieren von vor 2009 bewirken keinen Verlust des Bestandsschutzes. Demnach müsstest du das lösen können indem du einfach einen Depotübertrag veranlasst.

 

Nehmen wir an du hattest 30 Anteile vor 2008 und in 2009 10 Anteile nachgekauft. Übertrage 30 Anteile an ein anderes Depot. Da hier FIFO gilt müssen die also die 30 Anteile von vor 2008 übertragen. Die 10 Anteile nach 2009 bleiben stehen. Die stehen gebliebenen Anteile überträgst du dann auf dein Zweitdepot. Und die 30 Anteile dann wieder zurück.

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LanceCarter

Also ich habe bei der Diba nachgefragt. Eine Aufsplittung/ Depotumwidmung von Anteilen ist im Nachhinein nicht möglich, d.h. ich muss mit dem Geburtsfehler leben...

 

Nehmen wir an, ich habe 100 alte und 50 neue Anteile. Wenn ich nach 20 Jahren 150 Anteile verkaufe, dann werden doch ganz normal 100 Anteile OHNE und 50 Anteile MIT Abmelkungssteuer besteuert. KEIN Nachteil, oder?

 

D.h. der Nachteil, wo wie ich euch verstanden habe, tritt nur ein, wenn ich die "neuen" Anteile früher verkaufen will, weil die "alten" Anteile dann durch FIFO genommen werden, was steuerlich einen Nachteil bedeuten würde.

 

Richtig verstanden?

 

P.S. Das kommt davon, wenn man am Wochenende Wertpapiergeschäfte erledigt *Mmmppffhh* :-

 

Euer Lance

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Emilian
Ich habe jetzt mal eine ganz naive Lösung - frage mich warum die kreativen Köpfe hier noch nicht drauf gekommen sind.

 

Depotüberträge von Wertpapieren von vor 2009 bewirken keinen Verlust des Bestandsschutzes. Demnach müsstest du das lösen können indem du einfach einen Depotübertrag veranlasst.

 

Nehmen wir an du hattest 30 Anteile vor 2008 und in 2009 10 Anteile nachgekauft. Übertrage 30 Anteile an ein anderes Depot. Da hier FIFO gilt müssen die also die 30 Anteile von vor 2008 übertragen. Die 10 Anteile nach 2009 bleiben stehen. Die stehen gebliebenen Anteile überträgst du dann auf dein Zweitdepot. Und die 30 Anteile dann wieder zurück.

Glaube nicht, dass das so funktioniert. Dir wird Dein gesamtes Depot übertragen und Du hast danach dasselbe Problem nur woanders.

 

Gruß emilian.

 

Nehmen wir an, ich habe 100 alte und 50 neue Anteile. Wenn ich nach 20 Jahren 150 Anteile verkaufe, dann werden doch ganz normal 100 Anteile OHNE und 50 Anteile MIT Abmelkungssteuer besteuert. KEIN Nachteil, oder?

 

D.h. der Nachteil, wo wie ich euch verstanden habe, tritt nur ein, wenn ich die "neuen" Anteile früher verkaufen will, weil die "alten" Anteile dann durch FIFO genommen werden, was steuerlich einen Nachteil bedeuten würde.

 

Richtig verstanden?

Völlig korrekt, in meinen Augen!

 

Gruß Emilian.

 

PS: Sooo schlimm isses also nicht. Verkauf halt nix davon und alles wird gut!

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etherial
Glaube nicht, dass das so funktioniert. Dir wird Dein gesamtes Depot übertragen und Du hast danach dasselbe Problem nur woanders.

 

Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei den Depotübertragsformularen darf ich immer eintragen wieviele Anteile ich übertragen will. Das kann mir auch keiner verweigern. Steht nirgends im Gesetz geschrieben, dass ich nicht 50 Anteile von 100 Anteilen zu comdirect übertrage.

 

Man könnte auch kurz vor Verkauf die Altanteile auf ein (leeres) Zweitdepot überweisen, dann im Erstdepot die neuen Anteile verkaufen, und dann die Altanteile wieder rückverkaufen. Wäre ich in der Situation würde ich das rein aus Interesse mal probieren und schauen was dabei rauskommt.

 

Das die Diba da herumzickt liegt vermutlich daran, dass die ihre Kunden nicht dazu ermutigen möchten, solche kranken Transaktionen zu tätigen. Ich würde es auch einfach dabei belassen und einfach künftige Käufe wieder auf das andere Depot buchen.

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Emilian
Das kann ich mir nicht vorstellen. Bei den Depotübertragsformularen darf ich immer eintragen wieviele Anteile ich übertragen will. Das kann mir auch keiner verweigern. Steht nirgends im Gesetz geschrieben, dass ich nicht 50 Anteile von 100 Anteilen zu comdirect übertrage.

 

Man könnte auch kurz vor Verkauf die Altanteile auf ein (leeres) Zweitdepot überweisen, dann im Erstdepot die neuen Anteile verkaufen, und dann die Altanteile wieder rückverkaufen. Wäre ich in der Situation würde ich das rein aus Interesse mal probieren und schauen was dabei rauskommt.

Klingt gewagt, aber nicht uninteressant - könnte vielleicht klappen.

 

GRuß Emilian.

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LanceCarter

Die Idee klingt nicht schnecht! Sicherheitshalber werde ich aber lieber erst einmal abwarten ^_^

 

Jetzt habe ich mich wenigstens durch meine Blödheit dazu künstlich gezwungen, meine ETF´s laaaaange zu halten. Auch ´ne Möglichkeit!

 

Danke nochmal!

 

LG Lance

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