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Moneycruncher

Fondszusammenlegung und Abgeltungssteuer

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Moneycruncher

Wie wirkt eigentlich eine Zusammenlegung von kleineren Fonds zu einem größeren in Bezug auf die Abgeltungssteuer, wenn man in 2008 in die kleineren Fonds investiert hat? Gibt es dazu schon einen Thread? Ich habe nämlich zwei DWS-Fonds mit weniger als 100 Mio Fondsvolumen - den Gottlieb Daimler und den Vorsorge AS (Flex) und sehe zumindest eine gewisse Gefahr...

 

gruß, moneycruncher

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Hallo,

 

nach meinen Infos schaut es nicht so gut aus, es droht die Abgeltungssteuer:

 

Abgeltungssteuer bei Fondsverschmelzung

 

"Exkurs: Achtung Fondsfusionen !

Besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Auswahl abgeltungssteuervermeidender Fonds müssen Anleger vor dem Hintergrund der aktuellen Bankenfusionswelle walten lassen. Nicht selten werden nämlich im Rahmen einer Bankenfusion die Fondspaletten der beiden fusionierten Banken zusammengeschmolzen. Sitzt man als Anleger nun aber auf einem solchen Fonds und wird im Rahmen einer Fondszusammenlegung in einen anderen Fonds umgebucht, ist die Abgeltungssteuerfreiheit unwiderbringlich verloren. Erhöhte Gefahr von Fondsfusionen drohen derzeit bei DWS und Postbank-Fonds wegen der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank ebenso wie bei Adig, Dit und Cominvest-Fonds aufgrund der Übernahme der Dresdener Bank durch die Commerzbank."

 

Aber eine kleine Lücke scheint es zu geben:

"Noch gravierendere Auswirkungen kann die Krise für Sparer haben, deren Fonds geschlossen wird. Ab 2009 verlieren sie dann unter Umständen ihren Schutz gegen die Abgeltungsteuer. Wer bis Ende 2008 Fonds erwirbt, muss Kursgewinne später nicht mit dem Fiskus teilen, wenn er die Anteile länger als zwölf Monate gehalten hat. Bekommt er sein Kapital 2009 jedoch im Rahmen einer Fondsschließung zurück, ist dieser geldwerte Vorteil verloren. Lediglich wenn das Produkt mit einem anderen verschmolzen wird, gilt das nicht.

Und es gibt einen besonderen Haken: Selbst eine Fondszusammenlegung wird von manchen Brokern als Veräußerung ausgewiesen. Für das Finanzamt entspricht dies einem Verkauf und Neukauf. Die Sparer müssen dann das Gegenteil beweisen. Rechtlich ist die Sache klar: Investmentgesellschaften dürfen einen Fonds kündigen. Sie müssen die Anteilseigner lediglich vorab informieren: bei deutschen Fonds 13 Monate, bei Luxemburger drei Monate im Voraus."

 

 

Gruß

Hellerhof

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Moneycruncher
Hallo,

 

nach meinen Infos schaut es nicht so gut aus, es droht die Abgeltungssteuer:

 

Abgeltungssteuer bei Fondsverschmelzung

 

"Exkurs: Achtung Fondsfusionen !

Besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Auswahl abgeltungssteuervermeidender Fonds müssen Anleger vor dem Hintergrund der aktuellen Bankenfusionswelle walten lassen. Nicht selten werden nämlich im Rahmen einer Bankenfusion die Fondspaletten der beiden fusionierten Banken zusammengeschmolzen. Sitzt man als Anleger nun aber auf einem solchen Fonds und wird im Rahmen einer Fondszusammenlegung in einen anderen Fonds umgebucht, ist die Abgeltungssteuerfreiheit unwiderbringlich verloren. Erhöhte Gefahr von Fondsfusionen drohen derzeit bei DWS und Postbank-Fonds wegen der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank ebenso wie bei Adig, Dit und Cominvest-Fonds aufgrund der Übernahme der Dresdener Bank durch die Commerzbank."

 

Aber eine kleine Lücke scheint es zu geben:

"Noch gravierendere Auswirkungen kann die Krise für Sparer haben, deren Fonds geschlossen wird. Ab 2009 verlieren sie dann unter Umständen ihren Schutz gegen die Abgeltungsteuer. Wer bis Ende 2008 Fonds erwirbt, muss Kursgewinne später nicht mit dem Fiskus teilen, wenn er die Anteile länger als zwölf Monate gehalten hat. Bekommt er sein Kapital 2009 jedoch im Rahmen einer Fondsschließung zurück, ist dieser geldwerte Vorteil verloren. Lediglich wenn das Produkt mit einem anderen verschmolzen wird, gilt das nicht.

Und es gibt einen besonderen Haken: Selbst eine Fondszusammenlegung wird von manchen Brokern als Veräußerung ausgewiesen. Für das Finanzamt entspricht dies einem Verkauf und Neukauf. Die Sparer müssen dann das Gegenteil beweisen. Rechtlich ist die Sache klar: Investmentgesellschaften dürfen einen Fonds kündigen. Sie müssen die Anteilseigner lediglich vorab informieren: bei deutschen Fonds 13 Monate, bei Luxemburger drei Monate im Voraus."

 

 

Gruß

Hellerhof

 

Danke! Ist ja doch nicht so klar wie ich dachte.

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