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berliner

steuerliche Behandlung von Bezugsrechten

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berliner
· bearbeitet von berliner

Hallo,

 

wie im RBS-Thread schon erwähnt, sitze ich gerade an der Berechnung der Spekulationsverluste aus RBS-Anteilen. Das wird dadurch kompliziert, daß dort Bezugsrechte ausgeübt wurden. Dazu gibt es komplizierte Regelungen vom Bundensfinanzhof, die hier erklärt sind. Allerdings meiner Meinung nach auch nicht ganz korrekt.

 

Kompliziert ist es, weil schon der Erhalt der Bezugsrechte als Minderung des Kaufpreises der Altaktien gilt. Der wird dann bei einem späteren Verkauf angesetzt. Gleichzeitig führt ein fiktiver Verkauf der Bezugsrechte zu Spekulationsgewinnen oder -verlusten. Für die bezogenen Aktien muß man ebenfalls einen Preis ausrechnen, in den der fiktive Veräußerungspreis der Bezugsrechte eingeht. Die Berechung der Wertminderung der Altaktien und des fiktiven Verkaufspreises erfolgt unter Verwendung des niedrigsten Schlußkurses der Altaktien am letzten Handelstag vor BR-Handel und des niedrigsten Schlußkurses der BR am ersten Handelstag. Außerdem braucht man noch den Kurs der BR am Tag der Ausübung der BR. Alleine das ist schon eine Zumutung. Das Ganze wird noch komplizierter, wenn die Altaktien in mehreren Tranchen zu unterschiedlichen Preisen gekauft wurden.

 

Ich habe versucht, das in Excel alle auszurechnen, aber es wird irre kompliziert, nicht nachvollziehbar und fehlerträchtig und meiner Meinung nach auch nicht nötig, da ich sowieso die komplette Position, also Altaktien und junge Aktien bis auf einen marginalen Rest von 33 Stück (fragt nicht wieso) innerhalb der Spekulationsfrist verkauft habe. Deshalb erscheint es mir zweckmäßiger einfach den Kapitalabfluß durch sämtliche Käufe inkl. Ausübung der BR zusammenzurechnen und das dem Kapitalzufluß durch sämtliche Verkäufe (inkl. junger Aktien) gegenüberzustellen. Die Differenz minus Ordergebühren ist der Gewinn bzw. eher Verlust. Das wäre einfach und logisch.

 

Hat jemand Erfahrungen, ob das Finanzamt das so akzeptiert?

 

Die Jahresbescheinigung von der Citibank hilft leider nicht weiter, da die dort beim letzten Verkauf kapituliert haben und nur Kaufpreis und Kaufdatum "unbekannt" reingeschrieben haben, und der Rest scheint auch nicht wirklich zu stimmen. Deswegen habe ich auch nicht Vertrauen darin, daß die in der Lage sind, eine korrekte Jahressteuerbescheinigung dafür zu erstellen.

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berliner
· bearbeitet von berliner

Mal ein kurzes Update hierzu. Das Finanzamt hat meine vereinfachte Berechnung akzeptiert, also der Spekulationsverlust als Differenz aus Käufen und Verkäufen ohne die komplizierte Berechnung von fiktivem Veräußerungspreis bei Ausübung der BR, Minderung des Kaufpreises der Altaktien usw. Ein Lob an das Finanzamt Berlin Prenzlauer Berg/Mitte.

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valueseeker
· bearbeitet von valueseeker

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