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Thomas

Ein Auszug von Stern.de am 28.01.2004

 

Komplette Kontrolle

Die Börse steigt. Zum ersten Mal nach Jahren könnte sich verkaufen wieder lohnen. Wer aber glaubt, nun wende sich alles zum Besseren, hat die Rechnung ohne Hans Eichel gemacht. Das Steueränderungsgesetz, das der Bundesfinanzminister Ende November 2003 durch den Bundesrat brachte, soll den Regeldschungel lichten. Vor allem aber wird es für Sparer und Anleger schwieriger, am Fiskus vorbeizuverdienen.

 

Bisher waren alle Einnahmen aus Geldanlagen eines Jahres bis zu einer Höhe von 1.601 Euro (Eheleute 3.202 Euro) steuerfrei. Von diesem Jahr an wurde der

Sparerfreibetrag inklusive Werbungskostenpauschale gesenkt: auf 1.421 Euro, Ehepaare 2.842 Euro. Wer an der Börse oder auf Sparkonten mehr einheimst, muss darauf Steuern zahlen. Wie viel, bestimmt der persönliche Steuersatz des Sparers.

 

Ausschüttungen bei Aktien (Dividende) und Investmentfonds - seit Anfang Januar auch bei ausländischen - sind nur zur Hälfte steuerpflichtig.

Beispiel: Daimler-Chrysler-Aktionäre erhielten je Papier zuletzt 1,50 Euro Dividende. Macht bei 100 Aktien 150 Euro. Davon überweist Daimler 20 Prozent Kapitalertragsteuer an die Steuerkasse. Bleiben 120 Euro Gutschrift. Davon ist die Hälfte, also 60 Euro, zu versteuern: Bei 45 Prozent Spitzensteuersatz wären 27 Euro Steuern fällig. Von der Daimler-Dividende bleiben bei Aufschlag von 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag nur 91,51 Euro übrig.

 

Zinseinnahmen von Konten oder Anleihen, etwa Bundesschatzbriefe, sind voll steuerpflichtig. Übersteigen die Zinsen den per Freistellungsauftrag

zugeteilten Freibetrag, werden automatisch 30 Prozent Zinsabschlag plus Soli-Zuschlag fällig. Und sogar Papiere ohne laufende Ausschüttung, deren Wertzuwachs nur im Kursgewinn besteht, füllen den Steuersäckel. Denn für diese so genannten Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds) gilt die einjährige Spekulationsfrist nicht.

 

Damit nicht genug. Ob die jährlichen Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen die Freigrenze übersteigen, will das Finanzamt künftig genauer

kontrollieren. Banken müssen künftig alle privaten Geldgeschäfte ihrer Kunden in einer Jahresbescheinigung auflisten und einmal im Jahr zusenden - das

erste Mal Anfang 2005. Alles in allem betrifft das rund 400 Millionen Konten und Depots! Das Finanzamt kann künftig vom Anleger verlangen, diese so genannte Erträgnisaufstellung der Steuererklärung beizulegen. Eichel wolle " Kontrollmitteilungen durch die Hintertür" , ätzt es jetzt durch das Frankfurter Bankenviertel.

 

Allerdings lässt die bisherige Regelung Schlupflöcher: Wer Erträge auf mehrere Banken verteilt, aber nur eine Aufstellung beim Finanzamt einreicht,könnte darauf spekulieren, nicht erwischt zu werden. Das wäre zwar Steuerhinterziehung, die Kontrollmöglichkeiten, da sind sich alle Experten einig, dürften aber kaum ausreichen, um hinter allen Erträgen herzuforschen. Für Steuerehrliche bleibt es in jedem Fall mühsam, alle Kapitaleinkünfte korrekt anzugeben: Es gibt weiterhin zwei Sonderformulare zur Steuererklärung, die Anlagen " KAP" (Kapitalerträge) und " SO" (Verkaufserlöse). Wer oberhalb der Freigrenze liegt, sollte sich bei seinem Finanzamt erkundigen, ob diese Formulare abzugeben sind.

 

von Frank Donovitz

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War es das jetzt mit dem Bankengeheimnis? Echt unglaublich mit diesem geldgeilem Staat. :angry::angry:

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Sebastian

Irgendwie muss der Staat ja an Geld kommen und wenn sie die Brechstange rausholen müssen. Ich erinnere nur an Toll Collect und ich weiß nicht ob ihr das gehört habt, aber hier in D wird irgendwo das Eisenbahnnetz erweitert, was sich überhaupt nicht rentiert. Kosten ca. 5Mrd. und Ertrag ca. 2Mrd. . Das haben die mal im Fernsehen gebracht, wo es um Steuerverschwendung ging. Thema etwas verfehlt, aber im Grunde genommen hängt das doch alles zusammen.

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Thomas

Ja, der Staat hat keine Ahnung wie Geld sinnvoll ausgegeben wird. Z.B. deine Beispiele oder Unternehmen, die den Sitz ins Ausland gelegt haben, um der Steuer zu entgehen, aber trozdem vom Staat subventioniert werden. :angry:

 

Andererseits ist der Staat überaus kreativ, wo Geld zu holen ist. <_<

Nur das schlimme an der Spekulationssteuer ist, wenn erstmal eingeführt, kann man sich darauf verlassen, dass es nie wieder abgeschafft wird. :angry:

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trademasterOne
· bearbeitet von trademasterOne
Allerdings lässt die bisherige Regelung Schlupflöcher: Wer Erträge auf mehrere Banken verteilt, aber nur eine Aufstellung beim Finanzamt einreicht,könnte darauf spekulieren, nicht erwischt zu werden. Das wäre zwar Steuerhinterziehung, die Kontrollmöglichkeiten, da sind sich alle Experten einig, dürften aber kaum ausreichen, um hinter allen Erträgen herzuforschen.

meine rede

:prost:o:)

 

 

aja die armen unternehmer...

 

z.b. geschenktes bis 40 war steuerfrei, nach dem neuen gesetz nur bis 35

 

aber was bringt es dem staat, wenn der unternehmer früher für 40 blumen gekauft hat und jetzt blumen für nur 35 kauft? :blink::D

 

das deutsche gesetz ist sehr sehr kompliziert..... aber wenn es leicht wäre würde es ja jeder verstehen :lol:

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Teletrabbi

Ich glaube das ein nicht unerheblicher Teil der Steuern alleine wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wertlos ist... könnten 10 Prozent sein. Besonders die vielen kleinen Vergünstigungen, die das Finanzamt immer prüfen muss, hauen ganz schön rein. Wenn man überlegt, wie viele Arbeitsstunden die Finanzamtmitarbeiter benötigen, wenn 40 Mio. Leute ihre Autokilometer für die Entfernungspauschale angeben oder auch nur irgendwelche kleinen Dinge als Werbungskosten oder betriebliche Ausgabe angeben, dann weiß man wo die Steuern auch bleiben.

 

Bei der Erhebung einer Vermögenssteuer wären z.B. 11 % des eingenommenen Geldes Verwaltungsaufwand.

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Prometheus

Alles in allem ist unser Steuersystem eine sehr traurige Sache :(

Aber verständlich, warum soll man sich um Geld (Steuereinnahmen) große Gedanken beim ausgeben machen, wenns nicht das eigene ist!

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Teletrabbi
Aber verständlich, warum soll man sich um Geld (Steuereinnahmen) große Gedanken beim ausgeben machen, wenns nicht das eigene ist!

 

Das ist aber gerade der Job der Politiker. Dafürr werden die bezahlt. Und nicht zu knapp, wie z.B. folgendes Beispiel zeigt:

[...]

Politiker müssen sich um ihre materielle Zukunft in der Tat keine Sorgen machen. Selbst junge Abgeordnete dürfen sich schon nach wenigen Jahren im Parlament auf eine üppige Pension freuen. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler hat etwa der Grünen-Abgeordnete Matthias Berninger, der seit acht Jahren im Bundestag sitzt und seit Januar 2001 auch noch Parlamentarischer Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium ist, bereits jetzt schon Anspruch auf 3188 Euro Altersversorgung - ohne jemals einen Cent in irgendeine Rentenkasse gezahlt zu haben. Ein Normalverdiener müsste dafür 123 Jahre arbeiten.

[...]

Quelle: http://morgenpost.berlin1.de/archiv2002/02...tory563005.html

 

Am Geld ausgeben selbst ist ja nicht viel auszugeben. Aber was da teilweise abgeht, dass ist eine Katastrophe. Leistungen müssen ausgeschrieben werden und nicht dem erstbesten Berater in die Tasche gesteckt werden (Roland Berger).

 

und muss man wirklich für ein Stellensuchsystem im Arbeitsamt 70 Mio. Euro ausgeben, wenn man eine bessere Lösung für 0,5 Mio. aus der Schweiz kriegen könnte? (Quelle: Plusminus wars glaub, ARD jedenfalls).

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trademasterOne

ich sag nur die kosten für die GEZ (Gebühreneinzugszentrale), es ist doch eigentlich logisch das jeder im haushalt einen fernseher/radio hat... man könnte doch einen durchschnitt ermitteln. :blink:

 

und wer meint er hätte doch kein gerät zuhause, könnte dies dann durch einen arbeiter der GEZ bestätigen lassen....

 

aber das einzig gute, so lang es steuern gibt, hab ich meinen job :thumbsup:

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Teletrabbi
Zwei Passanten füttern Tauben. Sagt der Eine: "Tauben sind wie Politiker."

"Wieso?", fragt der Andere. Antwort: "Solange sie unten sind, fressen sie einem aus der Hand. Aber sobald sie oben sind, beSch******n sie uns!"

 

Quelle: http://www.agrarservice.de/schroeder.htm

Weitere: http://www.wodka-apfelsaft.de/schroeder_witze.htm

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Prometheus

@trademasterOne

Treffer: Habe wirklich weder Radio noch Fernseher zuhause :thumbsup: . Radio höre ich nur im Firmenwagen. Ansonsten nur DVD über Projektor und kein Fernsehanschluss oder Satellit! Möchte nicht wissen was die GEZ ausgegeben hat nur um das einzusehen. Außerdem haben wir eine Meldepflicht. Man muss also nicht alle Nichtregistrierten regelmäsig anschreiben, zumal klargestellt wurde, daß ich nicht auf meine Kosten antworte (e-mail währe mal nicht schlecht). Die GEZ scheint mehr Porto auszugeben als sich um ihr Programm zu kümmern :blink: sehr wirtschaftlich!!!

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trademasterOne
@trademasterOne

Treffer: Habe wirklich weder Radio noch Fernseher zuhause :thumbsup: . Radio höre ich nur im Firmenwagen. Ansonsten nur DVD über Projektor und kein Fernsehanschluss oder Satellit! Möchte nicht wissen was die GEZ ausgegeben hat nur um das einzusehen. Außerdem haben wir eine Meldepflicht. Man muss also nicht alle Nichtregistrierten regelmäsig anschreiben, zumal klargestellt wurde, daß ich nicht auf meine Kosten antworte (e-mail währe mal nicht schlecht). Die GEZ scheint mehr Porto auszugeben als sich um ihr Programm zu kümmern :blink: sehr wirtschaftlich!!!

da hast du recht, aber bis die das kapieren werden :rolleyes::blink:

 

:lol:

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Thomas
Deutschland kippt Spekulationssteuer

 

(Die Presse) 09.03.2004

 

Die deutschen Verfassungsrichter haben die Spekulationssteuer gekippt. Aber nur teilweise. Jetzt verlangen Aktionärsschützer die endgültige Abschaffung.

 

 

Wer zahlt schon die `Deppensteuer`? | © apa (Techt)

 

karlsruhe (red/ ag). Sie heißt "Deppensteuer", weil in Deutschland kein Mensch, der bei Trost ist, seine Spekulationsgewinne deklariert. Jetzt wurde die Spekulationssteuer, die Wertpapierinhaber für ihre Veräußerungsgewinne abliefern müssen, vom Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gekippt. Allerdings nur für die Jahre 1997 und 1998. Aktionärsschützer verlangen als Reaktion auf das Urteil nun eine endgültige Abschaffung.

 

Veräußerungsgewinne müssen in Deutschland (wie auch in Österreich) in der Einkommensteuererklärung deklariert werden, wenn die betreffenden Wertpapiere innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder "versilbert" werden. Kontrollierbar war das in Deutschland freilich nicht, weil das Bankgeheimnis die Steuersünder schätzte. Das Aufkommen aus dieser Steuer war (und ist) sehr gering, wer zahlt, ist sozusagen selbst schuld.

 

Der Steuerrechtler Klaus Tipke aus Köln, der das ungerecht fand, deklarierte in seiner Steuererklärung 1997 1750 D-Mark an Spekulationsgewinnen - und erhob gegen den folgenden Steuerbescheid dann Einspruch wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Der Fall wanderte bis zum Verfassungsgericht - und die Verfassungsrichter gaben Tipke nun recht. Aber nur für die Jahre 1997 und 1998. Danach seien die "strukturellen Einhebungsmängel", die zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geführt hätten, zumindest teilweise beseitigt worden.

 

Das Urteil hat am Dienstag eine Reihe von Reaktionen ausgelöst: Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) verlangte die Rückzahlung der in diesen Jahren abgeführten Spekulationssteuer und eine Umstellung der Einhebung von der Einkommensteuer auf eine "Abgeltungssteuer" im Ausmaß von 25 Prozent.

 

Die Deutsche Steuergewerkschaft DSTG verlangt als Konsequenz aus dem Urteil gleich die Abschaffung des Bankgeheimnisses in Deutschland oder zumindest verpflichtende Kontrollmeldungen der Banken an die Finanzbehörden. Derzeit wird Auskunft nur in konkreten Strafverfahren gewährt. Im Gegensatz zu den Verfassungsrichtern sind Anlegerschützer und Steuergewerkschaft nämlich der Meinung, dass sich an den "strukturellen Einhebungsdefiziten" nichts geändert hat.

Na dann ist ja gut so. :lol::thumbsup::thumbsup:

 

Was sagt ihr dazu?

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Prometheus

Da werden wohl noch eine Reihe von Klagen folgen; ich werde meine Steuererklärung so weit wie möglich nach hinten schieben ;)

Ich hoffe es wird nicht am Bankgeheimnis gerüttelt :unsure:

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Teletrabbi

Habe noch ne Seite aufgegabelt, auf der es wohl alle in Deutschland gültigen Wertpapiergesetze gibt:

http://www.aktien-gesetz.de/

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desesperado

SPEKULATIONSSTEUER IST VERFASSUNGSWIDRIG

Akute Fluchtgefahr

Überwachung statt Vereinfachung ist die Antwort der Politik auf das Urteil der Verfassungsrichter zur Spekulationssteuer. Fachleute sehen den Finanzstandort Deutschland gefährdet. Von Jürgen Kurz

 

Frank Herrmann ist sauer: Ich frage mich wirklich, warum man noch ehrlich seine Steuern zahlen soll. Ich fühle mich vom Staat betrogen, empört sich der erfahrene Aktionär, wird er auf das Thema Spekulationssteuer angesprochen.

 

Herrmann gehört zu den Anlegern, die ihre Gewinne aus Wertpapierverkäufen immer ehrlich angegeben und versteuert haben. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht der Klage des Kölner Steuerrechtsexperten Klaus Tipke stattgegeben und entschieden, dass es in den Jahren 1997 und 1998 zu wenig Steuerzahler vom Schlage Herrmanns gegeben hat. Die Folge: Die Spekulationssteuer war aufgrund eines strukturellen Vollzugsdefizits, so die Richter in ihrer Begründung, verfassungswidrig. Einfach ausgedrückt: Der Fiskus hat vielen Anlegern die Steuerhinterziehung zu leicht gemacht. Den größten Grund zur Freude haben die Steuerhinterzieher, sie haben jetzt wieder eine weiße Weste.

 

Ganz anders der ehrliche Steuerzahler. Erst habe ich mich über das Urteil sogar noch gefreut, doch dann erfuhr ich, dass ich kein Geld zurückbekomme, da ich keinen Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt habe, schimpft Herrmann. Tatsächlich sind die Anleger die Dummen, die gezahlt und dem Gesetzgeber vertraut haben, bestätigt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.

 

Wer versäumt hat, gegen den Bescheid seines Finanzamtes vorzugehen, hat kaum eine Chance auf Rückzahlung. Die DSW hat die Bundesregierung zwar aufgefordert, allen Bürgern, die in den Jahren 1997/98 Spekulationssteuer gezahlt haben, diese zu erstatten. Wir sind uns aufgrund der angespannten Haushaltslage aber der Tatsache bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Goodwill-Aktion gering ist, dämpft Hocker die Erwartungen.

 

Barbara Hendricks, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, stellt postwendend klar, dass von dem Urteil des Verfassungsgerichts nur solche Fälle betroffen sind, für die keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen. Damit sind Frank Herrmann und seine Leidensgenossen außen vor. Das ist doch nichts anderes als staatliche Steuerhinterziehung, zieht Herrmann eine bittere Bilanz. Keinen Handlungsbedarf sieht Hendricks, was die seit 1999 gültige gesetzliche Grundlage der Spekulationssteuer angeht. Sie wird von der Begründung der Karlsruher Richter in dieser Sicht bestärkt. Hier heißt es: Seit 1999 hat die Möglichkeit der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten die Lage entschärft und die Mängel bei der Steuererhebung gemildert.

 

 

 

Aktionärsschützer Hocker teilt diese Ansicht nicht: Unserer Meinung nach ist auch die jetzt gültige Regelung nicht verfassungskonform. Sie leidet unter denselben strukturellen Fehlern, wie die für nichtig erklärte Fassung.

 

Offensichtlich steht der Aktionärsschützer mit dieser Meinung nicht alleine. Laut Heinz-Jürgen Pezzer, Pressesprecher des Bundesfinanzhofs, höchstes deutsches Steuergericht, sind Verfahren anhängig, in denen die Vollzugsdefizite bei der Wertpapierbesteuerung ab 1999 eine Rolle spielen könnten. Bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Hannover haben Anleger ebenfalls Klage eingelegt. Die Verfassungsrichter werden das Thema Spekulationssteuer somit bald wieder auf ihrer Tagesordnung finden.

 

Der Bund sollte die Chance nutzen und noch vor der endgültigen gerichtlichen Klärung eine vernünftige Reform der gesamten Besteuerung von Kapitalerträgen auf den Weg bringen, rät DSW-Geschäftsführerin Jella Benner-Heinacher. Der Königsweg ist auch schon ausgemacht: die Abgeltungssteuer. Vehement gefordert wird die Einführung dieser Besteuerungsart nicht nur von den im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengefassten acht Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, sondern auch von der DSW und dem Bundesverband deutscher Banken (BdB). Nach der jetzigen Entscheidung wäre das ein konsequenter Schritt, sagt BdB-Sprecher Thomas Schlüter.

 

Mit einer Abgeltungssteuer würde der gleiche Steuersatz, zum Beispiel 25 Prozent, auf Zins und Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne angewendet. Bei Wertpapierverkäufen würden die Banken prüfen, ob ein Gewinn angefallen ist und die darauf entfallende Steuer direkt an das Finanzamt abführen, erläutert Schlüter. Eine nach trägliche Versteuerung mit dem persönlichen Steuersatz entfiele.

 

Eine ganz andere Konsequenz zieht die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG), die die Beschäftigten der Finanzverwaltungen vertritt, aus dem Spruch der obersten deutschen Richter. Wir fordern die Aufhebung des Bankgeheimnisses oder zumindest Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter, so DSTG-Vorsitzender Dieter Ondracek. Damit trifft er bei den Aktionärsschützern auf wenig Gegenliebe: Das wird nichts anderes sein als Fluchthilfe für deutsches Kapital, warnt Hocker.

 

Zurzeit sieht es so aus, als würden die Politiker der Fluchthilfe den Vorzug geben. Finanzminister Hans Eichel hat bereits erklärt, dass er keinen Vorstoß in Richtung Abgeltungssteuer machen werde, wenn die Chance, hierfür eine Mehrheit im Bundesrat zu gewinnen, nicht vorhanden ist. In dem Ländergremium hat die CDU die Mehrheit und in dem kürzlich vorgelegten Steuerkonzept von CDU-Finanzfachmann Friedrich Merz ist von der Abgeltungssteuer weit und breit nichts zu finden.

 

ÖSTERREICH IST UNS EINEN SCHRITT VORAUS

Während in Deutschland noch ausführlich das Für und Wider einer Abgeltungssteuer diskutiert wird, haben andere Länder längst gehandelt. Bereits 1993 wurde diese Besteuerungsart in Österreich eingeführt. Grund war die mangelnde Ehrlichkeit. Für lediglich 5 bis 10 Prozent der insgesamt erwirtschafteten Kapitalerträge in der Alpenrepublik floss Geld an den Fiskus. Die restlichen 90 Prozent wurden von den Steuerpflichtigen nicht angegeben. Die Abgeltungssteuer machte mit dieser Praxis Schluss. Seither gehen von jedem Euro Gewinn 25 Cent an den Staat. Mehr aber auch nicht. Die Steuerschuld ist mit den 25 Prozent abgegolten. Der Zinsgewinn muss nicht nachträglich mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das Geld wird direkt an der Quelle erfasst und von den Banken an die Finanzämter überwiesen. Steuerhinterziehung ist nur noch durch die komplette Verlagerung der

Kontoverbindung ins Ausland möglich. Das Ergebnis ist deutlich: Die Einnahmen des Fiskus konnten trotz des niedrigeren Steuersatzes fast verdoppelt werden. In Deutschland wird das Ergebnis nicht ganz so drastisch ausfallen. Die Voraussetzungen sind zu unterschiedlich. Aber:Mit einer Abgeltungssteuer würde endlich Rechtssicherheit geschaffen und der Anreiz zur Steuerflucht verringert, ist DSW-Chef Ulrich Hocker sicher.

 

http://www.das-wertpapier.de/

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desesperado

http://217.172.161.120/news/?show=189893

(©BörseGo - http://www.boerse-go.de)

 

 

Das Bankgeheimnis ist am Ende!

 

 

Das viel zitierte Bankgeheimnis in Deutschland ist de facto am Ende. Wie ich von mehren Betroffenen höre, wüten die Betriebsprüfer derzeit erbarmungslos in den Abrechnungen von Kunden deutscher Direktbanken und verschicken munter Kontrollmitteilungen an die Heimatfinanzämter. Zuletzt soll der bei Tradern beliebte Broker Cortal Consors in Nürnberg betroffen gewesen sein.

Wenn die im Rahmen der Prüfung gefundenen Trades dann nicht in Ihrer Steuererklärung auftauchen, gibt es Ärger. Dann ist es nämlich auch zur Nachdeklaration zu spät. Betroffen ist der Zeitraum ab 1999 (nachdem das BVG die Steuer für 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt hat). Bedenken Sie, dass die strafrechtliche Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, die steuerliche sogar zehn Jahre!

Wer glaubt, er wird schon irgendwie durchs Raster fallen, sei gewarnt. Ab dem 1. April 2005 wird es richtig ernst: Dann fallen nämlich zwei Faktoren zusammen, die allen Verheimlichern von Spekulationsgewinnen massive Probleme bereiten werden. Erstens müssen Banken ab dem Wirtschaftsjahr 2004 eine Erträgnisaufstellung auch für Spekulationsgewinne erstellen (bisher nur für Zinsen). Diese werden zwar nicht an die Finanzämter direkt versendet (wobei vermutlich auch das noch kommen wird). Aber die Ämter können über die so genannte Kontenevidenzzentrale (die im Jahr 2003 eingerichtet wurde) abrufen, wo Sie Konten und Depots unterhalten. Wer eins und eins zusammenzählt, weiss, was dann passiert.

Warum Stichtag 1. April 2005? Dann läuft die Steueramnestie aus. Sollte Sie jetzt das schlechte Gewissen plagen, dann schleunigst zum Steuerberater und sich umfassend beraten lassen. Am besten noch dieses Jahr: Denn im Zeitraum 1.01.2005 bis 31. 03. 2005 steigt der Steuersatz für verschwiegene Einnahmen von 25% auf 35%.

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Thomas

Danke der Meldung. :thumbsup:

 

Soll man das ernst nehmen? Besonders bei Sätzen im Bericht wie "Wie ich von mehren Betroffenen höre ...", bekomme ich das Grinsen :D.

 

Aber sollte das wahr sein ... Geil! :angry: Gratuliere Staat, er hat es wieder einmal geschafft einen neuen Spielgrund zum Abzocken erobert zu haben.

 

Ich zahle Steuern, sowiso richtig - wer bringt sich denn freiwillig in Schwierigkeiten?!

Aber dass der Staat so PERVERS und auf jeden Cent geil hinterher SCHNÜFFELT ist doch kriminell. Ich habe nichts zu verbergen, doch das geht echt zu weit!! :angry::angry:

 

Welche ausländischen Broker sind denn noch vertrauenswürdig in Sachen Bankengeheimnis? Gibt es irgendwelche besonderheiten zu Beachten? Ich bin darin leider nicht so bewandert.

 

Danke. :)

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chartprofi

deutschland hat kein bankgeheimniss mehr... in jeder bank läuft ein programm welchen "verdächtige kontobewegungen" an den staat meldet ohne daß die bank überhaupt wind davon bekommt.

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Thomas

Jedoch ist das Bankengeheimnis ein Punkt in den AGBs. Wie kann man damit umgehen? Denn schließlich würde die Bank dann gegen ihre eigenen Richtlinien verstoßen. Könnte man da irgendwelchen Ersatz geltend machen?

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chartprofi

in der schweiz steht das bankgeheimniss in der verfassung und ist also nicht so einfach auszuschalten... hoffe ich ;)

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desesperado

Zahlungsaufschub bei Steuern aus Spekulationsgewinn

 

Steuern aus Spekulationsgewinn (z.B. Wertpapierkauf und -verkauf innerhalb Jahresfrist, vgl. § 23 EStG) müssen derzeit nicht sofort bezahlt werden, wenn der Steuerpflichtige insoweit Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt und gleichzeitig "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellt. Dies hat der Bundesfinanzhof zumindest für einen Fall der steuerlichen Veranlagung 1997 bestätigt (Beschluss vom 11.6.2003, Aktenzeichen IX B 16/03).

 

In den Gründen weist das Gericht darauf hin, dass ein sofortiger Vollzug insoweit einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellen würde. Es verweist weiterhin auf die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 16.7.2002, Aktenzeichen IX R 62/99. Will der Steuerpflichtige Steuerzahlungen vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vermeiden, sollte er ein entsprechendes Schreiben versenden, das innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids das Finanzamt erreichen muss:

 

An das Finanzamt

 

......................... .

 

Steuerpflichtige(e):...... .

 

Steuer-Nr. ........ Einkommensteuerbescheid vom........... für das Jahr......... .

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen oben bezeichneten Steuerbescheid lege ich hinsichtlich der Besteuerung bei Spekulationsgewinn hiermit Einspruch ein und verweise auf die Vorlage des Bundesfinanzhofs (IX R 62/99) an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 23 EstG. Ich beantrage gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung und begründe dies damit, dass ein sofortiger Vollzug der Steuer den Verstoß gegen den Gleichheitssatz konkretisieren und perpetuieren würde (BFH-Beschluss vom 11.6.2003, Aktenzeichen IX B 16/03). Steuerpflichtige, die Gewinne aus Spekulationsgeschäften deklarieren, wären gegenüber einer Vielzahl von Steuerpflichtigen, die derartige Gewinne verschweigen, benachteiligt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschriften (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten beide Unterschriften)

 

 

http://www.123recht.net/article.asp?a=6202...ewinnsteuer&p=1

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desesperado

von Reinhard Schlieker, 09.11.2004

 

Das gläserne Konto

 

Wie fast unbeachtet das Schnüffeln im Privatleben

des Bürgers zum Alltag wird

 

Raesfeld, der idyllische Ort im westlichen Münsterland hat 11.000 Einwohner. Er scheint ruhig und friedlich und ist es meist wohl auch. Und doch ist er im Begriff, zentraler Punkt auf einer konfliktträchtigen Achse von Berlin nach Karlsruhe zu werden. Der Grund ist das Gesetz, genauer gesagt, das Kreditwesengesetz.

 

 

"Was mich stört bei dieser Neuregelung ist, dass seit dem April 2003 ohne Kenntnis von Bank und Kunde in den Beständen herum-geschnüffelt wird - es wäre auch weiterhin möglich, auf die Banken zuzugehen, und die würden die Behörden unter-stützen."

 

  Hermann Burbaum, Volksbank-Vorstand

 

Das regelt - kein bisschen idyllisch - , dass Kontostammdaten von Bürgern automatisiert abgefragt werden dürfen, im Rahmen der Strafverfolgung. Und nun erlauben Bestimmungen des Gesetzes zur "Förderung der Steuerehrlichkeit" ab dem kommenden April, dass auch weitere Behörden diese Abfragemöglichkeiten nutzen dürfen. Neben allen Armen der vielarmigen Finanzverwaltung auch alle anderen Behörden nämlich, die irgendwie mit dem Begriff "Einkünfte" etwas zu tun haben: Und das sind viele. Sozialamt, Bafög-Amt, Arbeitsamt. Und das auch ohne ein laufendes Strafverfahren, einfach als Routine.

 

Keine Revoluzzer, aber Westfalen

In Raesfeld gibt es eine Volksbank, ein mittelständisches Kreditinstitut mit Tradition, hervorgegangen aus der Spar- und Darlehnskasse. Keine Revoluzzer, aber Westfalen. Der Vorstand hat das Wohl seiner 2300 Mitglieder im Auge, und das der Kunden. Schon 2002 konnte man das Grummeln hören in der kleinen Bank. Da kam das Finanzministerium mit der Idee, Geldwäscher und Terroristen künftig effizienter zu verfolgen - mit Hilfe der Suche nach schwarzem Geld.

 

Im Visier der Fahnder: die Terroristen. Im Schussfeld aber auch der normale Bürger. Die Volksbank ließ sich ein Rechtsgutachten anfertigen. Es kam zu dem Schluss: Die automatisierte Abfrage ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte "Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Die Volksbank entschloss sich zum Widerstand.

 

"Was mich stört bei dieser Neuregelung ist, dass seit dem April 2003 ohne Kenntnis von Bank und Kunde in den Beständen herumgeschnüffelt wird - es wäre auch weiterhin möglich, auf die Banken zuzugehen, und die würden die Behörden unterstützen", sagt Hermann Burbaum, Volksbank-Vorstand.

 

Ministerium wiegelt ab

Das Bundesministerium der Finanzen wiegelt ab. Alle Bürger würden informiert, wenn man Erkundigungen über sie einziehe, sagt Ministeriumssprecher Jörg Müller: "Nein, es gibt kein heimliches Ausforschen - der Bürger ist von Beginn an mit einbezogen, er weiß Bescheid über diese Abfragemöglichkeiten, aber der Staat darf es nicht hinnehmen, dass Steuern hinterzogen werden. Er würde sich selber dann strafbar machen. Wenn der Staat die Steuern, die er erhebt, auch alle bekommen würde, könnten wir insgesamt auch künftig die Steuersätze senken".

 

Das Ziel scheint Experten edel, aber illusorisch - wie ein Straßenverkehr ohne Raser. Und natürlich weiß der Bürger, wenn er Gesetzestexte liest, von den Abfragemöglichkeiten an sich. Aber von den tatsächlichen Abfragen weiß er nichts. Das steht auch so im Gesetz, dass er es nicht wissen soll. Und seine Bank auch nicht. Alles automatisch per Computer.

 

 

  "Wir sind jetzt im Begriff, eine gläserne Bank und einen gläsernen Bankkunden zu erhalten. Nur erfährt er nicht, dass er aus Glas ist. Es wird ihm nie gesagt."  Rechtsanwalt Widmaier

 

Kein Schutz von Steuersündern

Die Volksbank vertritt der Karlsruher Rechtsanwalt Professor Widmaier. Ihm geht es mitnichten um den Schutz von Steuersündern. Aber: "Wir können nicht in einem Staat leben, in dem wir fürchten müssen, dass wir vom Staat heimlich überwacht werden in Dingen, die in den privatesten Bereich gehören, nämlich auch unsere Bankgeschäfte. Wir hatten einmal ein Bankgeheimnis, das gibt es nicht mehr. Wir sind jetzt im Begriff, eine gläserne Bank und einen gläsernen Bankkunden zu erhalten. Nur erfährt er nicht, dass er aus Glas ist. Es wird ihm nie gesagt."

 

Und: Auch der gesetzestreue Bürger hat vielleicht gesetzeskonforme Geheimnisse. Die darf er haben, in einem Rechtsstaat. Sei es das Konto für die heimliche Verlobte in der fremden Stadt, sei es ein versteuerter Spargroschen am jährlichen Urlaubsziel, ein Sparbuch für den 50. Hochzeitstag - was auch immer.

 

Und eines scheint gewiss: Hat die Behörde einmal den kurzen Draht zu weiten Bankenwelt, wird sie ihn nutzen: "Die Polizei und das Finanzamt lieben diese Technik. Die Verführung dieser technischen Möglichkeiten ist so groß, dass sie rechtliche, rechtsstaatliche Bedenken wegspült, wegschwemmt". Sagt Rechtsanwalt Widmaier.

 

Manche Dinge sind mühselig

Auch der Staat muss damit leben, dass manche Dinge eben nicht bequem, sondern mühselig sind. Wie Terroristenfangen eben. Vielleicht wird also bald gerichtlich festgestellt, dass man die Leute zumindest nachträglich informiert, wenn man sie abklopft. Dass man sie nur abklopfen sollte, wenn man einen guten Grund hat. Dass der Terror nicht in der Volksbank Zuflucht sucht. Die Geldströme des Terrors nämlich, so mutmaßt die Volksbank, laufen ohnehin komplett am Bankensystem weiträumig vorbei. Rund um das alte Wasserschloss in Raesfeld könnten die Wogen also bald hochschlagen. Und möglicherweise geht das westfälische Städtchen in die große Geschichte ein - als Fluchtburg des Bankgeheimnisses.

 

Quelle: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/arti...2211598,00.html

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Gast MoneyMagnet
· bearbeitet von MoneyMagnet

Ich glaube es trifft jeden Teil der Gesellschaftsschicht.

 

Ob es die ganz Reichen sind oder nur der kleine Arbeitslosengeld 2 Empfänger, der sich nebenher etwas auf Ebay dazu verdient.

 

Wenn man bedenkt, stehen somit dem Deutschen Staat keinerlei Grenzen mehr im Wege.

 

Durch Ec-Kartenbezahlung erfahren sie wo man eingekauft hat.

Durch Payback-Punkte-Sammelei erfahren sie was man wo eingekauft hat.

 

Mit dem Gedanken: "Wenn alle ihre Steuern bezahlen würden, könnte man die Steuern senken!" liegt die obrige Masse ganz schön fehl am Platz.

 

Diese Volksschicht, die bisher Steuern unterschlagen hat, wird es auch in Zukunft machen. Eventuell dann halt von einem anderen Land aus.

 

Viele Firmen werden Konkurs anmelden, da sie nur durch Steuerhinterziehung überleben konnten.

 

In Zukunft sollte man Steuerfahnder werden. Wird man bestimmt nicht arbeitslos. ;)

 

Wenn man diese ganzen Geschichten von oben betrachtet und dabei sieht, aus welchem Grund sie damit angefangen haben, könnte man meinen man ist in Amerika.

Ich denke es war ein Versuchsballon den sie unter dem Vorwand "TERRORISMUS" hochgelassen haben und jetzt wo er aufgegangen ist machen sie halt ein Gesetz draus. Neben terroristischen Gruppen wurden bestimmt auch die Steuerhinterzieher auf den ersten 100 Plätzen hops genommen.

 

Mfg Magnet

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Bundesfinanzhof hat weiter Zweifel an Spekulationssteuer

[19 Jan 2005 - 13:09]

 

München, 19. Jan (Reuters) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen auch für die Jahre ab 1999 und erwägt, erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

 

Für die endgültige Haltung des BFH müsse aber ein Hauptsacheverfahren abgewartet werden, in dem das höchste deutsche Steuergericht möglicherweise Ende des Jahres entscheiden werde, sagte der Vorsitzende des zuständigen Senats, Wolfgang Spindler, am Mittwoch in München. In zwei Entscheidungen in Eilverfahren Ende vergangenen Jahres hatte der BFH den Vollzug der Spekulationsbesteuerung für die Jahre 1999 und 2000 ausgesetzt. "Wir haben die Aussetzung des Vollzugs im Eilverfahren angeordnet wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungskonformität", sagte Spindler, der auch Vizepräsident des BFH ist.

 

Ob es zu einer erneuten Vorlage beim Verfassungsgericht auch für Jahre ab 1999 komme, könne er noch nicht sagen, sagte Spindler. Seit Ende 2004 liege nun auch ein Hauptsacheverfahren aus Rheinland-Pfalz beim Bundesfinanzhof vor, das allerdings nur das Jahr 1999 betreffe. In dem Verfahren müsse dann auch das Bundesfinanzministerium Stellung nehmen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2004 die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt mit der Begründung, sie benachteilige ehrliche Steuerzahler. 1999 wurde die Regel geändert und die Spekulationsfrist auf zwölf von sechs Monaten heraufgesetzt. Spekulationsgewinne können dabei mit Verlusten verrechnet werden. Spindler wies ebenfalls darauf hin, dass eine Entscheidung über eine Spekulationsbesteuerung ein zweischneidiges Schwert sei, die nicht notwendigerweise zu Gunsten der Steuerzahler ausfallen müsse. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die Jahre 1997 und 1998 sagte er, Verluste aus Wertpapiergeschäften hätten dadurch auch nicht mehr gegengerechnet werden können.

 

Durch die drastisch negative Entwicklung der Aktienmärkte ab dem Jahr 2000 dürften in diesen Jahren bei vielen Anlegern hohe Verluste aufgelaufen sein. Die Verfassungsrichter hatten erklärt, die Steuereinnahmen aus der Spekulationssteuer seien in dieser Zeit wahrscheinlich so gering, dass das Gesetz möglicherweise nicht mehr verfassungswidrig sei.

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