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Britische Rentenpolice - fondsgebunden

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Börsentief

Hallo!

 

Ein weitereres Thema zu dem ich bitte ein paar Meinungen bräuchte, im Archiv allerdings nicht passendes gefunden habe.

 

Die vorhandenen Kommentare sprechen allgemein negativ von privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen, ist eine britische Police davon ebenfalls so betroffen? Nehmen wir als Beispiel die von Clerical-Medical, Standard-Life oder Canada-Life.

 

Sind die Briten generell schlecht, nur die neueren Verträge, oder nur die vor 2005....?

 

Oder ist so etwas nur für Leute die sich täglich mit dem Thema befassen (können / wollen) nicht das beste Mittel der Wahl zur Altersvorsorge, aber es eignet sich gut für Otto-Normal?

 

In einem Beitrag habe ich es als "Notnagel" verstanden, falls andere private Versorgungsversuche scheitern sollten. Reduziert man es auf diesen Punkt, sollte eine Rentenpolice aber immerhin besser als eine Lebensversicherung sein?

 

Also gut oder schlecht, empfehlenswert oder nicht, für wen geeignet für wen nicht, macht es Sinn in Verbindung mit weiterer Vorsorge?

Fragen über Fragen... :(

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Börsentief
Meine Meinung zu dem Thema:

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...hl=Versicherung

 

Die 1000 Anderen die du auch zu faul warst zu suchen:

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...%2BVersicherung

 

 

 

Hallo!

 

genau, diese 1000 eben nicht! Die waren meine Beschäftigung der letzten 2,5 Stunden.

Zumindest steht so da gut wie nichts über britische Policen....

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fancY
· bearbeitet von fancY

 

Nunja! Wo steht da jetzt etwas über britische Lebensversicherungen?

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Grumel

Beschreibung der Deutschen Orange:

ie Orange (Citrus sinensis, syn. Citrus aurantium L. var. dulcis L., or Citrus aurantium Risso ) ([oˈraŋʒə] oder [oˈrɑ̃ːʒə]), nördlich der Mainlinie auch Apfelsine genannt, stammt aus China oder Südostasien und ist spätestens im 11. Jahrhundert nach Italien gekommen (Bitterorange). Im 15. Jahrhundert kam eine süße Variante (aus China?) nach Europa, wo sie zunächst fast ausschließlich in Portugal angebaut wurde (Das Wort Orange stammt aus dem Arabischen نارنج narandsch, von Pers. نارنج nārendsch, von Sanskrit naranga-s "Orangen-Baum". Im Arabischen heißt sie heute برتقالburtuqal, und im Persischen bedeutet portoqâl sowohl Orange als auch Portugal. Im Neugriechischen wird die bittere nerantsi von der süßen portokali unterschieden. Siehe auch Pomeranze). Heute ist sie die am häufigsten angebaute Zitrusfrucht der Welt. Der Orangen-Baum gehört zur Gattung der Zitruspflanzen (Citrus) in der Familie der Rautengewächse (Rutaceae).

 

Beschreibung der Chinesischen Orange:

ie Orange (Citrus sinensis, syn. Citrus aurantium L. var. dulcis L., or Citrus aurantium Risso ) ([oˈraŋʒə] oder [oˈrɑ̃ːʒə]), nördlich der Mainlinie auch Apfelsine genannt, stammt aus China oder Südostasien und ist spätestens im 11. Jahrhundert nach Italien gekommen (Bitterorange). Im 15. Jahrhundert kam eine süße Variante (aus China?) nach Europa, wo sie zunächst fast ausschließlich in Portugal angebaut wurde (Das Wort Orange stammt aus dem Arabischen نارنج narandsch, von Pers. نارنج nārendsch, von Sanskrit naranga-s "Orangen-Baum". Im Arabischen heißt sie heute برتقالburtuqal, und im Persischen bedeutet portoqâl sowohl Orange als auch Portugal. Im Neugriechischen wird die bittere nerantsi von der süßen portokali unterschieden. Siehe auch Pomeranze). Heute ist sie die am häufigsten angebaute Zitrusfrucht der Welt. Der Orangen-Baum gehört zur Gattung der Zitruspflanzen (Citrus) in der Familie der Rautengewächse (Rutaceae).

 

Beschreibung der Italienischen Orange

 

ie Orange (Citrus sinensis, syn. Citrus aurantium L. var. dulcis L., or Citrus aurantium Risso ) ([oˈraŋʒə] oder [oˈrɑ̃ːʒə]), nördlich der Mainlinie auch Apfelsine genannt, stammt aus China oder Südostasien und ist spätestens im 11. Jahrhundert nach Italien gekommen (Bitterorange). Im 15. Jahrhundert kam eine süße Variante (aus China?) nach Europa, wo sie zunächst fast ausschließlich in Portugal angebaut wurde (Das Wort Orange stammt aus dem Arabischen نارنج narandsch, von Pers. نارنج nārendsch, von Sanskrit naranga-s "Orangen-Baum". Im Arabischen heißt sie heute برتقالburtuqal, und im Persischen bedeutet portoqâl sowohl Orange als auch Portugal. Im Neugriechischen wird die bittere nerantsi von der süßen portokali unterschieden. Siehe auch Pomeranze). Heute ist sie die am häufigsten angebaute Zitrusfrucht der Welt. Der Orangen-Baum gehört zur Gattung der Zitruspflanzen (Citrus) in der Familie der Rautengewächse (Rutaceae).

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BarGain

grumel, ich habe da so meine zweifel, daß dem threadersteller durch deine schicke definition einer orange ohne weiteres klargeworden ist, daß es keine rolle spielt, ob wir eine deutsche LV oder eine englische LV beschis.sen finden :D

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Krusty
· bearbeitet von Krusty

Generell verstehe ich die negative Einstellung gegenüber LVs von Grumel, BarGain & Co! Lebensversicherungen als Renditebringer passen nicht immer und verursachen oft hohe Kosten. Einige Punkte, die ich positiv bei der fondsgebundenen LV finde, sind:

 

1. Wenn die Abgeltungssteuer wie geplant kommt, nämlich so, dass der Verkaufsgewinn aller ab 01.01.2009 gekauften Aktien und Aktienfonds voll steuerpflichtig ist, dann könnte die fondsgebundene LV einen Vorteil haben. Wenn man sie minimum 12 Jahre und bis zum Minimum-Alter von 60 Jahre hält, werden nur 50% des Gewinns versteuert.

 

2. Man kann bei Ablauf der LV eine lebenslange Rente wählen und die wird günstig versteuert (Ertragsanteil). Wer weiss schon wie lange er lebt. Bei 360 Tagen Urlaub im Rentenalter braucht man einen kontinuierlichen Geldfluss, mit dem man planen kann.

 

3. Meistens ist es bei den fondsgebundenen LVs kostenlos mehrfach die Fonds zu wechseln. Hier im Forum wird oft über die richtigen Aktienfonds diskutiert. Oftmals mutieren ehemalige Überflieger-Fonds zu mittelmäßigen Fonds, was manchmal auch mit dem häufigen Managementwechsel zusammenhängt. Wenn wir die Abgeltungssteuer - nach den derzeitigen Planungen - einbeziehen, wären bei Aktien und Aktienfonds ein späterer Fondswechsel nach 01.01.2009 steuerschädlich.

 

Wie gesagt, dass sind ein paar Punkte über die man streiten kann. Als Beimischung eine langfristige Anlage in LVs ist meiner Meinung nach ok. Kurzfristig oder mittelfristig ist eine LV aus Renditesicht Käse.

 

Vielleicht noch eine Hinweis zu britischen Policen: Schau, inwiefern ein Sicherung des Lebensversicherers bei Insolvenz besteht. Z.B. habe ich mitbekommen, dass Standard Life der Sicherungseinrichtung Financial Services Compensation Scheme (FSCS) ab 2007 beigetreten ist.

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Spot
· bearbeitet von Spot
1. Wenn die Abgeltungssteuer wie geplant kommt, nämlich so, dass der Verkaufsgewinn aller ab 01.01.2009 gekauften Aktien und Aktienfonds voll steuerpflichtig ist, dann könnte die fondsgebundene LV einen Vorteil haben. Wenn man sie minimum 12 Jahre und bis zum Minimum-Alter von 60 Jahre hält, werden nur 50% des Gewinns versteuert.

Ist es sicher, dass es keine Sonderregelung für fondsgebundene Lebensversicherungen geben wird? Eine Trennung von Fonds- und Versicherungsanteil wird ja bereits heute praktiziert, so dass eine andere steuerliche Behandlung zumindest theoretisch denkbar wäre.

 

Ich persönlich stehe steuerlichen Vorteilen bei Renditegesichtspunkten sehr skeptisch gegenüber, da man nie wissen kann, was die Zukunft bringt.

 

2. Man kann bei Ablauf der LV eine lebenslange Rente wählen und die wird günstig versteuert (Ertragsanteil). Wer weiss schon wie lange er lebt. Bei 360 Tagen Urlaub im Rentenalter braucht man einen kontinuierlichen Geldfluss, mit dem man planen kann.

Wobei es auch die Möglichkeit gibt, kurz vor dem Rentenalter durch Einmaleinzahlung solch eine Rente zu bekommen, meist sehr viel günstiger, als es eine klassische Fondsgebundene Versicherung könnte.

 

3. Meistens ist es bei den fondsgebundenen LVs kostenlos mehrfach die Fonds zu wechseln. Hier im Forum wird oft über die richtigen Aktienfonds diskutiert. Oftmals mutieren ehemalige Überflieger-Fonds zu mittelmäßigen Fonds, was manchmal auch mit dem häufigen Managementwechsel zusammenhängt. Wenn wir die Abgeltungssteuer - nach den derzeitigen Planungen - einbeziehen, wären bei Aktien und Aktienfonds ein späterer Fondswechsel nach 01.01.2009 steuerschädlich.

Naja, kostenlos stimmt nicht so ganz. Die Kosten für die Fondswechsel sind natürlich in den Allgemeinen Gebühren einkalkuliert, niemand hat etwas zu verschenken. Die Gebühren sind für alle Versicherten gleich. Will sagen, wer sehr häufig den Fonds wechselt, spart Geld - wer nie wechselt, zahlt drauf.

 

Ich werde nie verstehen, weshalb man nicht direkt eine rein Risikolebensversicherung abschliesst und seperat in Fonds investiert. Kapitalanlage und Versicherungen sollte man immer trennen.

 

Grüsse

Spot

 

Edit: Ein wenig Off-Topic aber es passt zu dem Post, auf den ich geantwortet habe:

Link: Focus online - Abgeltungssteuer

Da bin ich wirklich mal gespannt, wie das endgültige Gesetz und etwaige Richtlinien aussehen.

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Krusty

Mist einmal verdrückt und weg war der schon geschriebene Text! Also nun die Kurzversion:

 

@Spot: Risikovorsorge und Kapitalanlage zu trennen ist eine gute Strategie. Aber mancher ist nicht so flexibel. Zum Beispiel kann aufgrund von Vorerkrankungen oder des Alters eine Risiko-LV nahezu unbezahlbar oder unmöglich sein. Bei vielen fondsgebunden Rentenversicherungen ist eine Todesfallleistung ohne Gesundheitsfragen möglich (nicht zu hoher Risiko-Schutz). Diese greift i.d.R. nach 3 Versicherungsjahren.

 

Zudem wird meines Wissens zur Berechung der späteren LV-Rente die aktuelle Sterbetafel (Sterbestatistiken) benutzt. Wird man Deine Strategie wählen, erst später umzusatteln in eine Rentenversicherung, wird die dann ungünstigere Sterbetafel zugrunde gelegt (wir werden sicherlich auch in Zukunft immer älter und das Langlebigkeitsrisiko steigt für den Versicherer).

 

Steuerlich ist nix fix! Aber der Staat wird meiner Einschätzung nach Altersvorsorgeprodukte weiterhin besser stellen und besonders Altverträge schützen. Warum betreibt er Riester-Förderung. Also falls er die steuerlichen Vorteile beseitigt, dann muss er später selbst die Rentner am Rande des Existenzminimums finanzieren.

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Börsentief
grumel, ich habe da so meine zweifel, daß dem threadersteller durch deine schicke definition einer orange ohne weiteres klargeworden ist, daß es keine rolle spielt, ob wir eine deutsche LV oder eine englische LV beschis.sen finden :D

 

 

 

Hallo,

 

so isses. Der Börsentief hat das so nicht verstanden. Der ist einfach zu dumm für diese Welt....

 

Ich habe bisher tatsächlich angenommen dass zwischen deutschen und englischen/britischen - oder einfach ausländischen - Policen schon innerhalb einer Sparte (z.B LV) grundsätzlich ein Unterschied bestehen könnte.

 

Dass es dann jedoch auch keinen Unterschied zwischen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gibt ist - zumindest - mir allerdings gänzlich neu!

 

Eine Lebensversicherung sichert doch das Riskiko des Nicht-Erlebens der geplanten Laufzeit mit ab - Risikoanteil. Für die Versicherung besteht die Gefahr wenn ich heute etwas derartiges abschließe - sie nächste Woche schon zahlen müßte? Schlecht für's Geschäft.

 

Die reine Rentenversicherung hat dieses Todesrisiko doch gar nicht bzw. nur zu einem sehr sehr kleinen Teil.

Hier kann doch voll auf die Ablaufleistung hingearbeitet werden?

 

Auch auf die Gefahr hin dass ich für Grumel (oder andere) erneut nur zu faul bin:

Ich habe in all den Threads ausschließlich etwas über fondgebundene "LEBENSversicherungen" - deutsch oder ausländisch - gefunden.

 

Aber wenn man RVs und LVs egal welcher Gesellschaft (Land) in einen Topf werfen kann, dann entschuldigt bitte diesen sinnlosen Thread! War für mich so halt nicht ersichtlich.

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etherial

Ein Unterschied zwischen Versicherungen deutschen und britischen Rechts gibt es auch: Britische Versicherungen dürfen die Aktienrate deutlich höher legen, als deutsche Versicherungen nur auf bis zu 35%. Dafür haben britische Versicherungen keinen Mindestzins. Schau einfach mal in Wikipedia nach, da stehen mehr Details.

 

Lebensversicherungen sind doch im Grunde nur Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Durch die Auszahlung entsteht der Versicherung kein Risiko, da sie nie mehr Auszahlt, als angespart wurde. Durch einen frühen Tod kann allerdings die Rendite für den Versicherer schrumpfen (um die Differenz zwischen Auszahlung und Rückaufwert).

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Krusty

Stimmt, die Begriffe LV und RV sind in diesem Thread etwas gemischt worden - auch in meinen Beiträgen. LV ist als Oberbegriff zu sehen, natürlich ist eine RV weniger auf den Risikoschutz ausgerichtet. Meine Beiträge zielten auf die RV ab - auch wenn mal LV oder fondsgebundene LV geschrieben wurden.

 

@ Börsentief: Falls Du noch nicht selbst nachgeschaut hast, hier ein Wikipedia-Beitrag mit allgemeinen Infos zu britischen Lebensversicherungen. Hier steht auch "Bei der britischen Rentenversicherung handelt es sich um eine private Rentenversicherung. Für dieser gelten grundsätzlich die Regelungen der Lebensversicherung."

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Britische_Lebensversicherung

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BarGain

börsentief, aus sicht der versicherungsgesellschaften besteht zwischen LV und RV tatsächlich kein großer unterschied. insbesondere kapital-LV sind letzten endes RV, da die kapitalbildende LV im "erlebnisfall" voll auszuzahlen ist.

der risikoanteil macht da einen bruchteil aus.

 

auch sonst sind aus finanzmathematischer sicht die unterschiede eher marginal, überleg einfach mal:

- die RV kann für die versicherungsgesellschaft ein draufzahlgeschäft werden, wenn du als versicherungsnehmer zu alt wirst

- die LV brigt aus VG-sicht das risiko, daß du zu schnell abnippelst (oder dich jemand nicht nachweisbar um die ecke bringt)

 

das sind lediglich zwei unterschiedliche abgrenzungskriterien betreffs auszahlung, jedoch ist intern das ganze fast identisch aufgebaut.

 

und zu guter letzt, ich habe allerdings nicht den kompletten thread nachgelesen, daher weiß ich nicht, obs schon erwähnung gefunden hat:

selbst wenn man mal - rein theoretisch versteht sich - annehmen würde, rentenversicherungen wären das nonplusultra der vorsorge, besteht bei abschluss einer englischen RV insbesondere noch das währungsrisiko, da die inselaffen ja mit dem euro nix am hut haben.

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ippf
· bearbeitet von ippf

Daneben gab/gibt es auch steuerlich relevante Unterschiede; die Kosten sind andere usw. Aber ehrlich gesagt glaube ich kaum, dass dir dazu hier jemand fundiert Auskunft geben wird - und jemand, der ernsthaft behauptet, dass dt. Lebensversicherungspolicen = britischen Lebensversicherungspolicen sind mag von diesem Thema vieles haben, aber auf keinen Fall Ahnung.

 

Und der Eintrag bei Wikipedia hat wirklich eine "bahnbrechende" Qualität.

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BarGain
Und der Eintrag bei Wikipedia hat wirklich eine "bahnbrechende" Qualität.

es steht dir frei, ihn jederzeit in einen tatsächlich qualitativ hochwertigen artikel zu verbessern :D dazu ist wikipedia schließlich ein freies wiki....

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Krusty
· bearbeitet von Krusty

Welcher Vermittler macht als nächstes Werbung für sein Unternehmen??? Oh Mann...

 

Und Magazine von August 2004 sind eiskalter Kaffee. Toll, das Canada Life damals in einem Magazin gut abschnitt. Jetzt haben wir 2007.

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger

Hallo. Ich habe mich lange mit dem Thema Versichrungen beschäftigt und bin dann ziemlich schnell auch auf die englischen Versicherer gestoßen. Besonders die Canada Life bietet ein sehr gutes Konzept an. Das Geld wird in einen Fonds investiert, man bekommt aber trotzdem eine Mindestgarantie und jedes Jahr eine neu festgelegt Garantie. Diese ist weit höher als bei den deutschen Versicherern. Nicht nur das die Garantien viel höher sind, die Kosten sind zudem viel geringer als bei deutschen Produkten.

 

Fazit: Man bekommt viel mehr Kapital für seine Beiträge und hat trotzdem noch eine hohe Garantie.

Zudem hat die Canada Life in diversen Tests immer mit einer sehr hohen Finanzstärke abgeschnitten, was für mich auch ein wichtiger Faktor war mich für dieses Produkt zu entscheiden.

 

Absolut zu empfehlen!!!!!

 

http://www.moneytimes.de/mt/suche_2m.php?ID=78

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Grumel

Es gibt sie, die Kanadische Wollmilichsau die jeglicher betriebswirtschaftlicher Logikt entkommt.

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Krusty

@ Privatanleger: Garantien sind was tolles! Meine Frage, welche Garantie hat man, wenn Canada Life insolvent wird? Ich möchte mich nicht tiefer reinarbeiten, vielleicht kannst Du mir helfen, da Du Dich damit näher befasst hast. Die Canada Life hat ihren Hauptsitz wohl nicht in Deutschland. Wie sieht es dann im Insolvenzfall aus? Im Schadensfall unterliegt die Canada Life meiner Einschätzung nach nicht der deutschen Rechtssprechung. Was dann? Für mich sehr fragwürdig. Da sind mir deutsche Versicherer, die der Auffanggesellschaft Protektor angeschlossen sind, lieber. Renten- und Lebensversicherungen interessieren doch vorwiegend sicherheitsbewusste Anleger, ich möchte nicht jahrzehntelang in ein nicht insolvenzgeschütztes Produkt investieren.

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Privatanleger

Seit Gründung der ersten deutschen Lebensversicherung im Jahre 1827 bis zum ersten und mit größter Wahrscheinlichkeit letzten Vorfall einer Versichererpleite in Deutschland der Mannheimer Lebensversicherung, bestand keine Einlagensicherung für Kundengelder von Lebensversicherungen. In der Tat mussten stolze 170 Jahre vergehen bis man erkannte, dass eine Sicherheitseinrichtung herbeigeschafft werden musste.

 

Die Notlösung hieß: Protektor AG.

 

Die Protektor AG war eine von den Lebensversicherern brancheninterne Auffanggesellschaft, die mit der Aufgabe versehen war, notleitende Verträge einer Insolvenz gegangen Gesellschaft bis auf weiteres fortzuführen, d.h. solange bis ein geeigneter Käufer gefunden werden konnte. Während dieser Phase hatten Kunden keinen Rechtsanspruch auf die Aussprache einer Kündigung, konnten also nicht auf Ihr Kapital zugreifen.

 

Zwischenzeitlich ist auch in Deutschland ein gesetzlicher Einlagensicherungsfonds ins Leben gerufen worden.

Der Fall Mannheimer machte nämlich die Defizite und Grenzen der "Protektor AG" deutlich, hieß es in einer Studie zur Lage der deutschen Lebensversicherer. Dem zu Folge hätten viele Lebensversicherer ihre Beteiligung zu der Auffanggesellschaft Protektor, mit Kundengeldern finanziert, indem sie die Aktien der Protektor AG als Investment in ihren Deckungsstock aufnahmen, also das Spargeld der Kunden. Juristen betrachten diese Praxis gar als rechtswidrig.

 

Dem Gesetzesentwurf zu Folge, müssen also jetzt alle Versicherer mit Sitz in Deutschland in den Neuen Einlagensicherungsfonds einzahlen. Insgesammt umfasst der Lebensversicherungsfonds zunächst nur 1 Milliarde (stand 2005). Tritt erneut ein Insolvenzfall ein, was als sehr unwahrscheinlich gilt, müssen alle Versicherer nachschiesen, sofern das angesammelte Kapital nicht ausreichen sollte.

 

Doch auch gegen diesen lang fälligen Gesetzentwurf gibt es schon jetzt Vorbehalte: Bereits bei einer Übertragung des in Not geratenen Policenbestandes eines Versicherers an den Sicherungsfonds, kann die Finanzaufsicht unter Umständen die Policenleistungen (auch die garantierten) herabsetzen, wenn etwa die Mittel des Fonds nicht ausreichen sollten.

 

Auch bei einer späteren angestrebten Übertragung der vom Sicherungsfonds übernommenen Policen an einen anderen Versicherer also einen Käufer, drohen für den Versicherten Einschnitte. So können bei Bedarf die Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen an die Konditionen des neuen Versicherers angepasst werden.

 

Fazit: Ein 100%iger Schutz gegen Insolvenz eines Lebensversicherers besteht demnach in Deutschland noch nicht. Der Fall Mannheimer machte deutlich, dass Millionnen von uro zur Verfügung gestellt werden müssen, um die in Not geratene Gesellschaft auffangen zu können. Welche Geldsumme müsste demnach zur Verfügung stehen um z.B. den Marktführer Allianz in einem solchen Fall auffangen zu können? Dies würde das Ende der deutschen Wirtschaft bedeuten.

 

Das Vertrauen der Anleger sollte daher nicht im Neuen Einlagensicherungsfonds liegen, sondern auf die immer strenger werdenden deutschen Aufsichtsbehörden und insbesondere auf die Finanzstärke des jeweiligen Versicherers.

 

In Großbritannien besteht bereits seit 1975 ein gesetzlich eingeführter Schutz für den Fall der Fälle.

 

Eingeführt wurde seiner Zeit das "Policyholders Protection Act", dass im September 2001, durch das heute aktuelle "Financial Services Compensation Scheme" (FSCS) ersetzt wurde.

 

Der Schutz des "FCSC" ist seit September 2001 nur auf Kunden in Großbritannien beschränkt, sollte jedoch die Versicherungspolice eines deutschen Kunden in Großbritannien ausgestellt werden, so kommt auch diese im Fall der Fälle in den Genuss des "FSCS".

 

Aktuell stellen folgende in der BRD vertretene britische Lebensversicherer die Policen ihrer Kunden in Großbritannien aus: Standard Life, Legal & General, Royal London und Friends Provident. Diese Policen kommen somit in den Genuss des Einlagensicherungsfonds FSCS.

 

Unabhängig davon gibt es jedoch die EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungs-unternehmen, nach der die Forderungen aller Kunden losgelöst von ihrem Herkunftsland gleich behandelt werden müssen.

 

Die Europäische Kommission hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die ihre Arbeit im Februar 2002 aufgenommen hat, eine Zeitliche Vorgabe ist nicht gegeben worden, so dass letztlich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Stellungnahme zu diesem Themenbereich abgegeben werden kann.

Allgemein gilt, dass Fondsseinlagen in Deutschland als auch in Großbritannien als Sicherungsvermögen behandelt / betrachtet werden, anders ausgedrückt; im Insolvenzfall werden die rechtlichen Ansprüche der Kunden bevorrechtig behandelt.

 

Britische Versicherer zählen zu den finanzstärksten Unternehmen der Welt. Das Vertrauen des deutschen Kunden, sollte daher der Finanzstärke des jeweiligen britischen Versicherers gewidmet werden.

Die Britische Finanzaufsicht FSA, zählt ebenfalls zu den strengsten und schärfsten Aufsichten der Welt.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein britischer Lebensversicherer in eine Notlage gerät ohne das dies die britische Finanzaufsicht bemerkt, um notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung von Kundenverträgen einzuleiten, ist genau so wahrscheinlich wie der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit der Allianz in Deutschland.

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Privatanleger
Im Schadensfall unterliegt die Canada Life meiner Einschätzung nach nicht der deutschen Rechtssprechung. Was dann?

 

Die Gesellschaft unterliegt der Aufsicht der kanadischen, irischen und britischen Aufsichtsbehörden und in Deutschland dem Bundesaufsichtsamt für Finanzwesen. Sie erfüllt alle notwendigen Qualitäts- und Zulassungsnormen. Policierung und Kundenservice in Deutschland. Vertragsabschluß und Besteuerung nach deutschem Recht und in EURO

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Krusty
· bearbeitet von Krusty

Der Beitrag ist interessant und teilweise nicht unberechtigt! Trotzdem stammt die Quelle (nach meiner Google-Suche) von der Homepage des britischen Policenvermittlers "Deecke & Cie." und ist somit auch nicht unbedingt als objektiv zu beurteilen. Canada Life ist laut des Beitrags kein Mitglied im "FSCS". Ist ja auch klar: Kanada ist nicht Großbritannien. Wenn es nicht ein kanadisches Pendant gibt, dann ist wohl einzig die momentan gute Finanzstärke eine gewisse Sicherheit für Canada Life-Versicherungen. Dann hoffen wir mal, dass von den Aufsichtsbehörden gut geprüft wird. Mit Bilanzen ist ja schon einiges Schundluder getrieben worden.

 

P.S.: Ich weiss, ich bin sehr kritisch, aber das sollte man bei Geld sein!

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PSTVA
· bearbeitet von PSTVA

uro-Finazn 02/2007 Seite 104-106

 

Deutsch-britische Annäherung bei LV.

 

MfG

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cubewall

is das hier ein Werbethread für das Versicherungsunternehmen? Mit Diskussion hat das ja wenig zu tun :angry:

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