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RaCeRbOy

Hallo und guten Abend,

 

Ich habe schon desöfteren von einem Leerkauf gehört und dass man damit auch bei fallenden Kursen gewinnen kann.

 

Kann mir das jemand erklären :blink:

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desesperado

Wertpapierleihe und der Leerverkauf

 

 

Kurshabende Wertpapiere, wie z.B. Aktien, werden in aller Regel gekauft in der Hoffnung auf einen unmittelbar anstehenden Kursaufschwung ("buy-and-hold"-Strategie). Steigt der Markt wie erwartet, erwachsen hieraus Spekulationsgewinne. Der Wertpapierkäufer handelt nach der Maxime: "Kaufe billig und verkaufe teuer!".

 

Vorstehende Aufforderung lässt sich gleichsam umkehren, ohne dabei an Gültigkeit zu verlieren: "Verkaufe teuer und kaufe billig!". Dies ist gerade für den Neuling zuweilen auch mit einer inneren Umstellung verbunden. Doch lassen sich auf diese Weise Spekulationsgewinne selbst bei künftig "schlechten" Kapitalmarktlagen fallender Wertpapierpreise erzielen. Genau besehen spekuliert der Leerverkäufer auf fallende Kurse, indem er Wertpapiere verkauft, die er selbst nicht besitzt, in der Hoffnung, diese später zu tieferen Kursen (zurück)kaufen zu können.

 

[Anmerkung: Zweifelsohne kann ein Aktionär seine Aktien bei einem erwarteten Kursrückgang auch vorher verkaufen und bei Eintreffen seiner Prognose diese späterhin zu billigeren Kursen erneut erwerben. Man beachte jedoch, dass hierbei zunächst kein Gewinn (i.S. einer Vermögensmehrung) entsteht. Ein Gewinn entsteht erst dann, wenn der Aktienkurs im Anschluss an diese Aktion wieder steigt.]

 

Eine Spekulation auf fallende Wertpapierpreise durch Verkauf von Wertpapieren, die nicht im eigenen Depot geführt werden, setzt eine Wertpapierleihe* voraus und wird mit dem Begriff Leerverkauf ("short sale"**, Verkauf "à decouvert", Blankoverkauf; spekulieren "à la baisse") verknüpft. Für den späteren Rückkauf der geliehenen und mit Beginn der Leihfrist kassa verkauften Finanzmarkttitel hat sich die Bezeichnung "short covering" (Schließen der Leerposition) eingebürgert. So wird anders als etwa im kontinentaleuropäischen Raum an US-amerikanischen Aktienbörsen von Leerverkäufen zusammen mit der Durchführung von Wertpapierleihgeschäften ("securities lending") ebenso selbstverständlich Gebrauch gemacht wie es vielenorts nur bei herkömmlichen Käufen von Wertpapieren üblich ist.

 

[* Der Tatbestand einer Wertpapierleihe ("security lending") ist hier und im Folgenden jenseits der Rechtslehre zu verstehen; also weder z.B. zivilrechtlich nach derzeit geltendem deutschen Recht als Leihe (§ 598 BGB) noch als entgeltliches Sachdarlehen im Sinne des § 607 BGB. Nach § 607 BGB etwa versteht man unter einer Wertpapierleihe die Überlassung von Wertpapieren (wie Anleihen oder Aktien) nach Bestimmung von Art, Güte und Menge in Bezug auf eine vorher genau vereinbarte Laufzeit gegen Entgelt.]

 

[** Aus dem Sachverhalt, etwas zu verkaufen, an dem es einem zurzeit mangelt, hat sich vermutlich auch der Name "short" entwickelt (engl. "to be short of sth.", »nicht genügend von etwas haben«, "be in short supply", »knapp sein«. "Short" bezeichnet demnach in der Wirtschaftssprache allgemein eine (offene) Leerverkaufsposition im Kassa- oder Terminmarkt. Der Gebrauch von "long" = Kaufposition als Pendant zu "short" erscheint hiernach einleuchtend.]

 

Das finanzielle Ergebnis eines spekulativen* Leergeschäfts, d.h. ein Gewinn oder Verlust vor Steuern aus einem Leerverkauf, besteht wie für spekulative Positionierungen in Märkten typisch in dem Differenzbetrag zwischen Verkaufskurs und Einkaufskurs eines Finanztitels, korrigiert um Brokergebühren, Nettozinsaufwand und sonstige Handelskosten. Jeder Händler wird folglich danach trachten, diesen Unterschiedsbetrag möglichst groß zu gestalten. Die zeitliche Reihenfolge selbst, in der Käufe und Verkäufe in den Effektenmärkten stattfinden, spielt demnach offenkundig keine Rolle für die Höhe des erzielten Reinertrags aus einer Wertpapiertransaktion.

 

[* Anzumerken ist hier, dass die Spekulation auf fallende Wertpapierpreise nicht das einzige Motiv für einen Leerverkauf bleibt. Zu den weiteren Motiven für den Abschluss von Leergeschäften vgl. folgende Seite.]

 

Quelle und mehr:

http://www.deifin.de/thema013.htm

 

 

http://www.google.de/search?hl=de&q=Le...rkauf&meta=

 

der Admin hat natürlich Vortritt :rolleyes:

 

@ Aktiencrash, schönen Abend wünsche ich Dir :)

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RaCeRbOy

Sozusagen leihe ich mir Aktien, verkaufe die zu einem hohen Preis und kaufe sie mir zurück wenn der Kurs gefallen ist. Die Spanne dazwischen ist mein Gewinn.

 

Klingt für mich einleuchtend, aber jetzt blöd gefragt: Wie kann ich Aktien ausleihen?

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m_g

Indem du zu einem Broker gehst, der Leerverkauf anbietet, z.b. Interactive Brokers oder Sino. Auch andere Broker fangen an das anzubieten, z.b. Nordnet und neuerdings glaube ich auch Cortal Consors (oder wars comdirect)?

 

Zu beachten sind auch die anfallenden Gebühren. Z.b. nimmt Nordnet eine pauschale Leihgrundgebühr von 50€.

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cubanpete

Aber denk immer dran, was in meiner Signatur steht... :)

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euroman
Hallo und guten Abend,

 

Ich habe schon desöfteren von einem Leerkauf gehört und dass man damit auch bei fallenden Kursen gewinnen kann.

 

Kann mir das jemand erklären :blink:

 

...oder einfach, du kaufst auf Kommision.

 

gruss der euroman

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Ike

Die Quellen haben gute Beispiele, aber ich hab noch Fragen zur Praxis:

 

1)

Wenn ich nun einen Leerverkauf durchführen möchte, muss ich meinem Broker dann die Zeitspanne und den Zinssatz nennen, den ich bereit bin zu zahlen? Oder sag ich meinem Broker zum Beispiel ich brauch die Aktien für 4 Monate, er sagt mir da haben wir ein Angebot von 5 % und ich sage ja oder nein? Wie hoch sind denn in etrwa die Kreditzinsen?

 

2) Wie macht sich der Verleihende denn einen Eindruck über die Bonität des Leerverkäufers? Liegt da das Risiko beim Broker oder beim Verleiher? Oder muss man vorher noch eine Versicherung abschließen wenn man sicher gehen will?

 

3)

Angenommen, eine Firma zahlt einmal im Jahr eine Dividende von 7 %. Ist es dann so, dass die Kreditzinsen für Verleihungen, in dessen Zeitspannen die Dividendenausschüttung liegt, dann um etwa 7 Prozentpunkte teurer sind? Oder hab ich da einen Denkfehler.

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klausk
· bearbeitet von klausk
1)

Wenn ich nun einen Leerverkauf durchführen möchte, muss ich meinem Broker dann die Zeitspanne und den Zinssatz nennen, den ich bereit bin zu zahlen? Oder sag ich meinem Broker zum Beispiel ich brauch die Aktien für 4 Monate, er sagt mir da haben wir ein Angebot von 5 % und ich sage ja oder nein? Wie hoch sind denn in etrwa die Kreditzinsen?

Ich schreibe mal auf, wie's in den USA läuft, wo die SEC Vorschriften erlassen hat ("Reg SHO"), die von vielen nicht-amerikanischen Börsen beachtet werden, wenn auch nicht von allen (Berlin/Bremen z.B.).

 

Du gibst einen normalen Verkaufsauftrag, der Broker merkt, dass du die Aktien nicht im Depot hast und dass es sich also um einen Leerverkauf handelt. Er guckt dann auf eine Liste von Aktien, die "leicht" zu leihen sind. Ist deine Aktie nicht auf der Liste, geht er auf die Suche. Er kann fündig werden im eigenen Bestand, bei einem eigenen Kunden, oder er fragt einen anderen Broker. Ist die Aktie auf der Liste, dann entfällt die Suche, denn im Notfall gilt die Aktie als jederzeit leicht zu bekommen. Was ist der Notfall? Wenn der Eigentümer der Aktie, der von dem ganzen Verleihspiel keine Ahnung hat, "seine" Aktie verkaufen will. Dann ist der Leerverkäufer (Shortseller) gezwungen, die Aktie im offenen Markt zu kaufen, um sie an den originären Eigentümer zurückzugeben. Auf seine Einwilligung kommt es nicht an -- ein weiteres Risiko des Leerverkaufens.

 

Laufzeit ist unbestimmt, siehe auch Frage 2). Zur Zinsfrage lies meinen Kommentar am Ende dieses Beitrags.

 

2) Wie macht sich der Verleihende denn einen Eindruck über die Bonität des Leerverkäufers? Liegt da das Risiko beim Broker oder beim Verleiher? Oder muss man vorher noch eine Versicherung abschließen wenn man sicher gehen will?
Der Verleihende weiss nichts vom Verleihen. Das Risiko liegt voll beim Broker und (begrenzt) beim Leerverkäufer. Die Bonität des Leerverkäufers besteht in Cash (oder in den jederzeit verkäuflichen US-Schatzbriefen). Um einen Leerverkauf zu machen, musst du den Erlös daraus plus zunächst 20 Prozent beim Broker hinterlegen, später den aktuellen Kurswert plus 10 Prozent (google-Stichwort: margin). -- Wohlgemerkt: cash oder Schatzbriefe (treasuries). Du kannst also nicht den Verkaufserlös gleich wieder investieren oder gar in bar abheben. Das wäre eine schöne Geldmaschine für Betrüger. Der Garant dafür, dass alles funktioniert wie beabsichtigt, ist der Broker.

 

3) Angenommen, eine Firma zahlt einmal im Jahr eine Dividende von 7 %. Ist es dann so, dass die Kreditzinsen für Verleihungen, in dessen Zeitspannen die Dividendenausschüttung liegt, dann um etwa 7 Prozentpunkte teurer sind? Oder hab ich da einen Denkfehler.
Kein Denkfehler, auch daran ist gedacht. Wird auf eine geshortete Aktie Dividende gezahlt, bekommt der Leerverkäufer die Dividende nicht nur nicht, er muss sie vielmehr zahlen -- an den originären Eigentümer, der ja von der Verleiherei gar nichts weiss. Die von der Firma gezahlte Dividende geht nämlich an den neuen Eigentümer der Aktie, der ja ebenfalls nicht weiss, dass er etwas Geliehenes gekauft hat; für den Käufer ist die Aktie real und seine. Er kann sie auch jederzeit verkaufen, ohne Makel.

 

Man muss da um einige Ecken denken, bevor das einsinkt, aber es ist logisch und sicher. Es sei denn, du kaufst Aktien an der Börse Berlin/Bremen, die sich um Reg SHO den Deubel schert. Wenn dort ein Broker eine Aktie shorten will, braucht er sich die nicht umständlich zu leihen, sein Wort genügt, und nun geht es für den Käufer darum, wie gut die Bonität des Brokers ist, denn bei dem liegt das volle Risiko. So entstehen Phantom-Aktien, die nie von der Firma ausgegeben wurden. Ich würde deshalb keine Aktie von kleinen US- oder kanadischen Firmen in Berlin/Bremen kaufen, da die am leichtesten zu manipulieren sind. Für Käufer an Börsen, die sich an Reg SHO halten, sehe ich kein Risiko, dass sie Käufer von Phantom-Aktien werden könnten.

 

Zinsen: abhängig vom Broker, aber generell ist das undurchsichtig für dich, den Leerverkäufer. Jedenfalls finden keine Verhandlungen statt und du gibst auch keine Limits oder andere Anweisungen.

 

Es gibt deshalb auch Broker, die Leerverkäufe generell nicht akzeptieren.

 

Gruss, klausk.

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Ike

Besten Dank für die ausführliche Antwort!

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Virtus
· bearbeitet von Virtus

ich habe da eine weiter Frage und zwar, werden die Zinsen für die Sicherheitsleistung mit den Gebühren für die Ausleihe verrechnet oder krieg ich da gar keine Zinsen für meine Sicherheitsleistung? ich rede jetzt von einem Leerverkauf z.B bei Cortal Consors

 

und wie werden die Dividenden verrechnet, zu 100% oder weniger, evt Broker abhängig, ein Beispiel wäre lieb :) ?

 

"Cortal Consors Preise für die Wertpapierleihe:Provisionssatz: 0,35% Für die Berechnung des Volumens der Wertpapierleihe wird der im Depot hinterlegte Wertpapierkurs herangezogen." - bezieht sich das auf das komplette Anlagevolumen, oder nur auf die Sicherheitsleistung?

 

 

"Der Transaktionspreis errechnet sich wie folgt:

Transaktionshöhe x Provisionssatz + Grundpreis + Xetra-Preis = Transaktionspreis" -und wie ist es in diesem Fall, Sicherheitsleistung oder Anlagevolumen?

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H.B.

Zur weiteren Klärung und zur Einbindung in eine Handelsstrategie ist ein Blick auf den ishares-Webauftritt hilfreich:

post-10422-1213162753_thumb.png

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Stairway

Morgen allerseits,

 

habe eben das hier in einem Artikel gelesen:

 

Die starken Kursgewinne zu Beginn seien vor allem auf Eindeckungen von Leerverkäufern zurückzuführen gewesen, sagten Händler.

 

Wenn sich Leerverkäufer "eindecken" dann sollte doch der Kurs sinken oder ist hier "eindecken" als zurückkaufen gemeint ?

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valueseeker
oder ist hier "eindecken" als zurückkaufen gemeint ?

 

so ist es!

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