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hamburger wirtschaft

Hi,

würdet ihr Aktien kaufen, die einen Spin-off durchführen? Vor allem wenn sie im Ausland gehandelt werden und du selber gar nicht weißt, ob ihr an der Ausschüttung beteiligt werdet.

MfG Dennis

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m_g

Wieso eröffnest du zu der gleichen Frage drei Threads?

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Dork

Was ist ein Spin-Off???? :unsure:

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hamburger wirtschaft

Ein Spin-off ist eine Ausgliederung eines Konzernsteils durch die Ausschüttung von Anteilen dieses Konzernteils. Dadurch wird dem Aktionär automatisch Geld geschenkt.

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BarGain
Dadurch wird dem Aktionär automatisch Geld geschenkt.

süße naive vorstellung. "there is no free lunch". punkt. selbstverständlich kriegst du nix geschenkt, da ja schließlich der unternehmenswert der konzernmutter um den wert des ausgegliederten unternehmens sinkt - und folglich auch der aktienkurs der mutter.

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hamburger wirtschaft

dessen war ich mir schon bewusst, aber der Kurs der Konzernmutter sinkt niemals um den Wert, den man durch den Spinn-off an gewinn macht. Also ist dies keine NAIVE Vorstellung, sondern reine Realität. Ausserdem war dies keine ANtwort auf die ursprüngliche Frage. :thumbsup:

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ipl
· bearbeitet von ipl

Ohne mich näher mit Spin-Offs beschäftigt zu haben - natürlich tut er das. Würde der Kurs um weniger sinken, als man durch den Spinn-Off Gewinn macht, würden schlaue Burschen wie du die Aktie sofort kaufen, bis genau die Situation eintrifft, die Bargain skizzierte. Und so etwas passiert zumindest in anderen ähnlichen Situationen innerhalb von Sekunden.

 

Um auf die Frage zu Antworten: nein, ich würde die Aktie allein aufgrund des Spinn-Offs nicht kaufen. Alles, was bekannt ist, ist schon eingepreist. Ein Kauf wäre genauso "schlau" wie der Kauf einer Aktie, nur um die angekündigte Dividende mitzunehmen.

 

Ob du bei einem ausländischen Unternehmen berücksichtigt wirst, weiß ich auch nicht. Wenn nicht, dann ists natürlich noch sinnloser.

 

Edit: hups, grad deinen Altana-Beitrag entdeckt. Das mit der Dividende war nicht persönlich gemeint. :lol:

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BarGain
Ausserdem war dies keine ANtwort auf die ursprüngliche Frage.

herzchen, ich darf dich korrigieren - das war exakt die antwort auf deine frage. wenn es deinen geistigen horizont übersteigt, zwischen den zeilen meiner antwort das "nein" herauszulesen, ist das doch nicht mein fehler, sondern deiner :D

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hamburger wirtschaft

Hallo, kann mir mal bitte einer sagen, ob man als ausländischer Investor an einem Spin-off beteiligt wird?

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Taxadvisor

Der BFH hat heute zwei Urteile zur steuerlichen Behandlung ausländischer Spin-Offs veröffentlicht:

 

BFH vom 13.7.2016, VIII R 47/13 und VIII R 73/13

 

Der Tenor: Grundsätzlich Steuerpflicht, aber u.U. Nachweis einer Einlagenrückgewähr. Damit sollten nach erster Einschätzung Spin-Offs wohl grundsätzlich steuerpflichtig sein...

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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Kobil-Caan

Der BFH hat heute zwei Urteile zur steuerlichen Behandlung ausländischer Spin-Offs veröffentlicht:

 

BFH vom 13.7.2016, VIII R 47/13 und VIII R 73/13

 

Der Tenor: Grundsätzlich Steuerpflicht, aber u.U. Nachweis einer Einlagenrückgewähr. Damit sollten nach erster Einschätzung Spin-Offs wohl grundsätzlich steuerpflichtig sein...

 

Gruß

Taxadvisor

 

Die passende Überschrift wäre wohl BFH legalisiert Diebstahl :D .. :(

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Stockinvestor

Mir geht es hauptsächlich um die Argumente, warum man das so handhaben will.

Wenn ich aus einer Firma zwei Firmen mache ist dadurch ja kein Gewinn entstanden.

Es könnten z. B. technische Probleme der Grund sein. Ermittlung bzw. nachträgliche Rückrechnung der Einstandskurse.

Eine Besteuerung des abgespaltenen Teils als Gewinnausschüttung halte ich jedenfalls für die ungerechteste aller Möglichkeiten.

 

Das zwingt gerade Langfristinvestoren aus steuerlichen Gründen oft zum Verkauf, weil man noch mit Aktienverluste gegenrechnen kann

Ziel der Aktienanlage sollten aber keine Kursspekulationen, sondern langfristige Engagements sein und das sollte der Staat eher fördern.

Aber genau das wird mit diesem Urteil konterkariert.

 

Also, her mit den Argumenten.

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Mithrandir77

und wieso unterschiedliche Regelungen bei inländischen und ausländischen?

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Schildkröte

Bei ausländischen Fällen ... müssen für die Steuerfreiheit [bisher] neun Kriterien erfüllt sein, die das Bundesfinanzministerium definiert hat. Ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf kommt den Aktionären nun weit entgegen. Es hat einige dieser Voraussetzungen für unzulässig erklärt und verlangt [künftig] nur noch vier Kriterien

Hier der vollständige FAZ-Artikel

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