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Berrent

Gebhard Real Estate AG Hypotheken-Anl.v.06(14)TR.2

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Berrent

Hallo,

 

WKN A0LDY8, beworben von Comdirekt. "Garantiert" werden 8,25% bei 1/4 jährlicher Ausschüttung. Ich habe leider kein Rating für die Anleihe finden können.

 

Kann mir vielleicht jemand bei der Beurteilung des Risikos, bei 8,25% muß eines gegeben sein, behilflich sein?

 

 

Berrent

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Berrent

Vielen Dank, der Link war hilfreich. Ich denke, nicht unbedingt dubios, man muss genau hinschauen.

Boetzelen mit seinem Discounterprinzip hört sich so schlecht nicht an, die nachrangige Absicherung stört etwas.

Die von mir angefragte Anleihe ist in der Tat etwas dubios, im Prospekt steht eigentlich nichts. Das Codi da dick Werbung macht, na ja, finde ich als Codi-Kunde nicht so vertrauenserweckend.

 

Berrent

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btsv

Das Dubios bezog sich auch nur auf die Real Estate Hypothekenanleie. Das Ding ist mir mehr als suspekt. Das die Codi diese Anleihe als sichere Investition anpreist halte ich auch für bedenklich.

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Grumel

Da ja bekanntlich die Rendite im wesentlichen bis fast ausschließlich vom eingegangenen Risiko abhängt und die Rendite hier sehr hoch ist, ist das ganze ganz auotmatisch mit erheblichen Risiken verbunden.

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Raccoon

Das sagt alles (aus dem Artikel, den btsv gelinkt hat):

 

Darüber hinaus verzichtet Gebhard auf einen Research- oder Ratingbericht, was für einen Privatanleger die Einschätzung des Anlagerisikos erschwert. Dieses Manko wird durch einen recht hohen Zinssatz von 6,75% für eine Laufzeit von 3 Jahren bzw. 8,25% für 7 Jahre kaschiert. Ob dies das tatsächliche Risiko abdeckt, lässt sich nur schwer einschätzen.

 

Wuerde die Finger davon lassen.

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BarGain
Die von mir angefragte Anleihe ist in der Tat etwas dubios, im Prospekt steht eigentlich nichts. Das Codi da dick Werbung macht, na ja, finde ich als Codi-Kunde nicht so vertrauenserweckend.

ist nicht das erste mal, daß codi mit irreführender (und eigentlich somit abmahnungswürdiger) werbung negativ auffällt.

vor ein oder zwei wochen bin ich über werbung für ein zertifikat gestolpert, da waren einige aussagen nicht nur irreführend, sondern sogar fachlich falsch.

 

ich bin ja auch codi-kunde; begeistert bin ich von solchen obskuren werbungen auch nicht; da ich aber von solchen dingen die finger lasse und mich außer giro und tagesgeld+ da nichts interessiert, sehe ich (noch) darüber hinweg.

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Andreas R.
· bearbeitet von Andreas R.

Von der Homepage von Gebhard Real Estate:

 

Information des Vorstandes

Nach den Anleihebedingungen der Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe) über nominal EUR 7.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 3 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2009, Wertpapierkennnummer A0LDY7 (ISIN DE000A0LDY73) ist die Anleihe innerhalb einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen nach dem 31.12.2009 zur Rückzahlung fällig. Aufgrund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation sind Verzögerungen in der Verwertung des mit der Inhaberschuldverschreibung finanzierten Immobilienportfolios eingetreten. Die Gesellschaft macht deshalb Gebrauch von Ziffer 5. § 3 Abs a) und nimmt die Bearbeitungsfrist von vier Wochen in Anspruch und wird deshalb höchst vorsorglich eine Gläubigerversammlung einberufen, die u. a. über eine Verschiebung des Fälligkeitstermines unter Beibehaltung der Zinszahlungen beschließt.

 

Betrifft nicht direkt diese Anleihe, sondern die kürzer laufende (und eigentlich endfällige) Tranche 1. crying.gif

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piquetou
Information des Vorstandes

Nach den Anleihebedingungen der Inhaberschuldverschreibung (nachrangige Hypothekenanleihe) über nominal EUR 7.500.000,00, mit Zinsen jährlich und 3 Jahren Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2009, Wertpapierkennnummer A0LDY7 (ISIN DE000A0LDY73) ist die Anleihe innerhalb einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen nach dem 31.12.2009 zur Rückzahlung fällig. Aufgrund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation sind Verzögerungen in der Verwertung des mit der Inhaberschuldverschreibung finanzierten Immobilienportfolios eingetreten. Die Gesellschaft macht deshalb Gebrauch von Ziffer 5. § 3 Abs a) und nimmt die Bearbeitungsfrist von vier Wochen in Anspruch und wird deshalb höchst vorsorglich eine Gläubigerversammlung einberufen, die u. a. über eine Verschiebung des Fälligkeitstermines unter Beibehaltung der Zinszahlungen beschließt.

 

Die Gläubigervrsammlung beschließt so einfach über eine Verschiebung des Fälligkeitstermins? Ist das ohne weiteres rechtlich verbindlich möglich, oder ist in den Anleihebedingungen ein entsprechender Passus? (Habe leider keinen Prospekt).

 

Im allgemeinen wird die Auffassung vertreten, dass eine Nicht-Rückzahlung bei Fälligkeit nur im Insolvenzfalle möglich ist.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
(Habe leider keinen Prospekt).

Guckst du hier. Warum sie den Prospekt auf den deutschen Seiten nur nach Registrierung, auf den englischen aber ohne verfügbar haben, ist eine weitere Frage ...

 

Wie ich es nach kurzem Blick sehe, müssen die Anleihegläubiger dem Treuhänder sagen, dass nicht gezahlt wurde. Dann kann der Treuhänder beginnen, die Immobilien zu verwerten. Natürlich sind die Anleihegläubiger nachrangig ... Wer sich das wohl ausgedacht hat?

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vanity

Die Gläubigervrsammlung beschließt so einfach über eine Verschiebung des Fälligkeitstermins? Ist das ohne weiteres rechtlich verbindlich möglich, oder ist in den Anleihebedingungen ein entsprechender Passus? (Habe leider keinen Prospekt).

Im allgemeinen wird die Auffassung vertreten, dass eine Nicht-Rückzahlung bei Fälligkeit nur im Insolvenzfalle möglich ist.

Das hängt ganz von den Anleihebedingungen ab. Gehen wir doch mal doch die Homepage von dem Laden:

 

Unsere Hypothekenanleihe (hurra!)

Prospekt Ein vom BaFin genehmigter Prospekt liegt vor

Tolle Sache, aber wo? Macht nichts, es geht gleich weiter mit der nächsten Investitionsidee:

 

Aktuelles: Auflage von Wertpapieren in Form von Genussscheinen geplant. Das neue Produkt ETP wird zunächst für Immobilien in den neuen Ländern aufgelegt.

Vorsichtshalber ist das eine andere Gesellschaft, diese: http://www.deutsche-etp.de/index.html wenngleich mit derselben Staffage. Wem mal so richtig übel werden will, der downloaded sich den Prospekt zum beworbenen GS (den gibt es nämlich noch) und liest ihn von vorne bis hinten durch.

 

Eine Gutes hat diese Schmierenkomödie: Wer sich Diktion, Gestaltung und Informationsgehalt solcher IR-Seiten gut einprägt, verfügt über einen 100%ig treffsicheren Nicht-mit-mir-Indikator.

 

Zurück zur Ausgangsfrage: Wenn die Anleihebedingungen es vorsehen, ist eine nachträgliche Umgestaltung der Regeln durchaus rechtskonform und nicht zwingend ein Insolvenzgrund. Ich meine, die berüchtige ESCADA-Anleihe enthielt solche Klauseln, die allerdings nicht wirksam wurden, da die Anleihegläubiger den Änderungen nicht mehrheitlich zugestimmt haben.

 

Der Vorstand von GRE scheint der Anlegenheit ja noch recht gelassen entgegen zu sehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er sich keine Insolvenzverschleppung zuschulden kommen lassen wird.

 

(oha, der Prospekt ist aufgetaucht: auch Bulimie geeignet)

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fireball

Ja was daran ist jetzt so untypisch zu vielen anderen Anleihenprospekten ? Ich kann da außer §13, der eventuell kritisch ausgelegt werden könnte nix aufgefallen was jetzt so außergewöhnlich wäre, und ich nicht schon vielfach gelesen hätte.

 

Ich beziehe mich hier lediglich auf das Anleihenprospekt nicht auf die Gläubigerin und deren Bonität usw. ich distanziere mich klar von einer Anlage in dieses Produkt. ;)

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piquetou
· bearbeitet von piquetou
(Die Gläubigervrsammlung beschließt so einfach über eine Verschiebung des Fälligkeitstermins? Ist das ohne weiteres rechtlich verbindlich möglich, oder ist in den Anleihebedingungen ein entsprechender Passus? (Habe leider keinen Prospekt).

Im allgemeinen wird die Auffassung vertreten, dass eine Nicht-Rückzahlung bei Fälligkeit nur im Insolvenzfalle möglich ist.)

 

Das hängt ganz von den Anleihebedingungen ab.

 

Gilt das für LT2 oder gar auch für "senior" bonds?

 

Wenn das so ohne weiteres zutrifft, braucht jedenfalls niemand mehr eine Anleihe kaufen, deren prospekt er nicht von A-Z durchgelesen hat, von Hybriden oder genussscheinen mal abgesehn.

 

Dass so ein Schiss von der BaFin genehmigt ist, zeigt für mich auch auf, was Prospekthaftung bzw Anlegerschutz in D wert sind.

.

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Andreas R.

Ich geh von aus, dass die meisten Leute diese Anleihe auf eigenes Risiko gekauft haben.

 

Zumindest ist se jetzt wieder im Depot eingebucht. :blink:

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fireball

Na aber Hallo, du glaubst doch nicht das ich irgendeine Anleihe kaufe ohne das Prospekt von vorne bis hinten durchgelesen und verstanden zu haben.

 

Im übrigen artet das langsam zum Hobby aus .... :)

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vanity
· bearbeitet von vanity

https://www.unternehmensregister.de/ureg/;jsessionid=10655808DDFA294280E354074123E199.www02-1?submitaction=showDocument&id=4127351

 

Der Jahresabschluss per 30.09.2008, der sieht nicht so gut aus. Die Gesellschaft ist per diesem Abschluss bilanziell überschuldet (nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag: 2,3 Mio). Diese Überschuldung wird als nicht insolvenzrechtlich relevante Überschuldung dargestellt, da in den Beteiligungen hinreichend stille Reserven vermutet werden:

 

5. Überschuldung

 

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital von EUR 2.330.599,40 aus. Trotz der bilanziellen Überschuldung ist die Gebhard Real Estate AG nicht insolvenzrechtlich überschuldet, da diese aus Sicht der Geschäftsführung über ausreichende stille Reserven in den Beteiligungen verfügt, die den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag der Gesellschaft übersteigen.

 

Die Aktiva bestehen im Wesentlichen aus den Beteiligungen (zu Anschaffungskosten bilanziert) und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Das anteilige Eigenkapital an den wesentlichen Beteiligungen ist in Summe negativ.

 

(Nachtrag: zeitlicher nach dieser Bilanz sollte 2009 in einer HV über eine Kapitalerhöhung in Höhe von 2,5 Mio entschieden werden. Ob dies erfolgte, ist mir nicht ersichtlich)

 

Die Einladung zur Gläubigerversammlung (am 21.01.10) ist im Unternehmensregister auch zu finden:

 

https://www.unternehmensregister.de/ureg/;jsessionid=10655808DDFA294280E354074123E199.www02-1?submitaction=showDocument&id=4497958

 

Nach §11 des SchuldVG (von 1899!) ist wohl eine nachträgliche Änderung der Anleihebedingungen (hier: Verlängerung der Laufzeit bis 30.06.2010) möglich, wenn eine entsprechende Mehrheit zustandekommt (das hätte ich nicht gewusst - sieht so aus, als sei das gesetzlich geregelt und daher nicht Bestandteil der Anleihebedingungen). Sollte die Verlängerung nicht zustandekommen und keine Rückzahlung bis Ende Januar möglich sein, ist das m. E. ein Insolvenztatbestand. Aus der Verwertung von nachrangigen Grundpfandrechten (durch den Treuhänder) würde ich mir dabei nicht allzu viel erwarten.

 

Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Es könnte ein Lehrbeispiel werden.

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Andreas R.

Ich bin auch gespannt.

Ich könnte sogar mit der längeren Laufzeit leben. :-

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Fleisch

für die Gläubiger wäre es hier also sinnvoll für eine Verlängerung zu stimmen und auf Zinsen zu verzichten um überhaupt etwas zu erhalten. Bei einem bilanziell überschuldeten Unternehmen, selbst nach Ausgleich, so würde hier dennoch für nachrangige Papiere nichts mehr übrig bleiben. Ich sehe hier für Gebhard Real Estate durchaus Chancen entsprechend zu pokern

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XYZ99

... Nach §11 des SchuldVG (von 1899!) ist wohl eine nachträgliche Änderung der Anleihebedingungen (hier: Verlängerung der Laufzeit bis 30.06.2010) möglich, wenn eine entsprechende Mehrheit zustandekommt (das hätte ich nicht gewusst - sieht so aus, als sei das gesetzlich geregelt und daher nicht Bestandteil der Anleihebedingungen).

Reformiertes Schuldverschreibungsgesetz ? (mehr als 100 Jahre später - das wilhelminische Deutschland (man mag sonst davon halten was man will!) wäre (zu seinem Vorteil!) wohl kaum auf derartige Interpretationen des Eigentumsrechts verfallen....

 

Sollte die Verlängerung nicht zustandekommen und keine Rückzahlung bis Ende Januar möglich sein, ist das m. E. ein Insolvenztatbestand. Aus der Verwertung von nachrangigen Grundpfandrechten (durch den Treuhänder) würde ich mir dabei nicht allzu viel erwarten.

 

Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Es könnte ein Lehrbeispiel werden.

Definitiv!

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Andreas R.

Wird die Versammlung zur Farce?

Laufzeit laut WM-Daten auf 30.6.10 geändert.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Wird die Versammlung zur Farce?

Laufzeit laut WM-Daten auf 30.6.10 geändert.

Das ist wohl etwas verfrüht. Allerdings sind uns die Inhaberverhältnisse natürlich unbekannt. Wenn man sich nochmal die Adhoc durchliest, hört sich das schon so an, als sei das nur noch eine Formalie:

 

... und wird deshalb höchst vorsorglich eine Gläubigerversammlung einberufen, die u. a. über eine Verschiebung des Fälligkeitstermines unter Beibehaltung der Zinszahlungen beschließt.

... zur Beschlussfassung vorgelegt wird ... hätte weniger endgültig geklungen.

 

Die Frage ist, was eine Verlängerung bringt. Offensichtlich fehlt der Kapitalrückfluss aus der Veräußerung von Immobilien im Besitz der Beteiligungen. Ob das in der derzeitgen Situation innerhalb eines halben Jahres zu bewerkstelligen ist? Es kann jetzt nicht nur GRE gegenüber den Anleihegläubigern pokern, sondern natürlich auch jeder Kaufinteressent, dem die Notlage auch nicht entgangen sein dürfte. Selbst wenn es noch gelingen sollte, dürfte es ganz düster für die 2013 endfällige Anleihe (das Themenpapier) aussehen. Diese hatte sich erstaunlich wacker bei 80% und kleinen Umsätzen gehalten, ist aber heute deutlich eingebrochen.

 

@Schnitzel: Nicht das Papier ist nachrangig, sondern dessen Besicherung.

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Andreas R.

Oh, 9 % runter. Stimmt heftig.

Und die Tr.1 taucht bei Onvista auch wieder auf.

Und mit welcher Fälligkeit?

Genau, 30.6. :unsure:

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alex1

Oh, 9 % runter. Stimmt heftig.

Und die Tr.1 taucht bei Onvista auch wieder auf.

Und mit welcher Fälligkeit?

Genau, 30.6. :unsure:

 

 

 

Heute waren es 27%. Habe die Anleihe AOLDY8 mit Laufzeit zum 31.12.2013. Gekauft bei 99%. Verkaufen und mindestens 50% sichern oder halten?

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alex1

Heute waren es 27%. Habe die Anleihe AOLDY8 mit Laufzeit zum 31.12.2013. Gekauft bei 99%. Verkaufen und mindestens 50% sichern oder halten?

Wie sicher ist die 100% ige Rückzahlung

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