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Onassis

Problem: Haftpflichtversicherung zahlt nur den Zeitwert?

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Onassis

Hi Leute,

 

ich hab mal eine Frage an alle, die Ahnung von Versicherungen haben.

 

Mein Sohn hat von seiner Tante die Brille mit dem Fußball vom Kopf geschossen

(hat nicht besonders wehgetan :-" )

 

Die Brille ist eine Anfertigung mit Gleitsichtgläsern, entspiegelt und allen möglichen Extras.

Anschaffungspreis vor ca. 7 Jahren: 800-900 DEM.

 

Nun haben wir den Schadensfall der Haftpflichtversicherung gemeldet.

 

Die haben nun geantwortet, da der Zeitwert der Brille 0 ist, werden sie keine Kosten für die Ersatzbeschaffung übernehmen.

Das heißt, obwohl wir unsere Sorgfalts- und Aufsichtpflicht nicht verletzt haben,

und auch unseren Sohn keine Schuld trifft,

muss ich nun die neue Brille in Höhe von fast 500 EUR selbst bezahlen.

 

Und das ist auch für mich natürlich nicht grade wenig (auch wenn ich an der Börse spekuliere und hin und wieder gewinne ;) )

 

Ist das von der Versicherung so korrekt oder ist das mit dem Zeitwert nur eine Trick?

 

Danke, wenn da jemand eine Ahnung hat.

 

Onassis

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Thomas

Anscheinend muss die Tante in den sauren Apfel beißen. Oder ihr einigt euch auf private Ersatzahlungen.

Bei Sachschäden

wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz der beschädigten Sache bezahlt. Bei Neuanschaffungen muß sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen. Durch den Gebrauch einer Sache findet eine Abnutzung statt. Der Wert sinkt dadurch. Nur diesen als Zeitwert bezeichneten Wert erhält der Geschädigte ersetzt. Prinzip: Keine Besserstellung als vor dem Schadenfall. So kann es passieren, daß ein Geschädigter für die beschädigte Sache etwas Neues kaufen muß, und daß er dann aus eigener Tasche etwas zuzahlen muß.

Quelle: http://verbraucherschutz.wtal.de/haftpflichtversicherung.htm

 

 

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jogo08
...Das heißt, obwohl wir unsere Sorgfalts- und Aufsichtpflicht nicht verletzt haben, ...

Möglicherweise liegt genau da dass Problem, ich hatte mal vor einigen Jahren ein ähnliches Problem, mein Sohn hatte bei einem Nachbarn ein Rollo zerlegt, mir wurde damals von meinem Versicherungsvertreter das so formuliert, das man einen Haftpflichtschaden geltend machen kann gerade WEIL man die Sorgfalts- und Aufsichtpflicht verletzt hat. Klingt ein bisschen unlogisch, aber die Versicherung hat anstandslos bezahlt. Die Versicherung war die damalige General Accident, die heutige Gerling.

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Grumel
· bearbeitet von Grumel
Anscheinend muss die Tante in den sauren Apfel beißen. Oder ihr einigt euch auf private Ersatzahlungen.

 

Dass die Versicherung nicht zahlt heisst noch lange nicht dass Onasis bzw sein Sohn nicht zahlen muß.

 

Und wenn Onasis die Aufsichtsplficht verletzt hat würde vieleicht seine Haftpflicht zahlen, aber nicht die seines Sohnes. Bzw genaugenommen würde erst die Haftplicht seines Sohnes zahlen um dann von Onassis das Geld wieder einzufordern.

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jogo08

Ich frage mich im Fall einer Brille allerdings, ob die wirklich einem Zeitwert unterliegt, möglicherweise für das Gestell, aber sicherlich nicht für die Gläser, es sei denn, es werden andere Sehstärken nötig.

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hornet
· bearbeitet von hornet

Das der Zeitwert der Brille bei 0 liegt (wie von der Versicherung behauptet) kann nicht sein, da die Brille ja bis zum Tag der Beschädigung noch getragen wurde.

 

Außerdem könnte man noch davon ausgehen, dass die Brille noch viele weitere Jahre verwendet worden wäre (gleiche Sehstärke vorausgesetzt) wenn sie noch ok wäre.

 

Und, wie Jogo schon sagte, einen richtigen Zeitwert bei einer Brille gibt es eigentlich nicht.

Das ist ja nicht wie bei einem Auto was man für Betrag X kauft und z.B. nach 7 Jahren für 25% des Kaufpreises wieder als Gebrauchtwagen verkauft.

 

 

Gruß Hornet

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Geparda

Blöde Sache.

Das mit dem Zeitwert ist sicherlich korrekt. Da geht man nach den üblichen mittleren Nutzungsdauern der Gegenstände (meine Brillen halten üblicherweise ca. 4 Jahre).

Es gibt allerdings auch Versicherungen, die die Neuanschaffung zum alten Kaufpreis bezahlen.

Sprich: du kaufst einen Rechner für 1500 Euro, lässt 3 Jahre später einen Bekannten über das Ding stolpern und holst dir nen neuen Rechner für 1500 Euro auf Kosten der Versicherung. Ist halt abhängig davon, welche Bedingungen im Vertrag stehen.

Kleiner Tipp von mir: rede mit deinem Vertreter und sag ihm, dass du so eine Neuwert Klausel haben willst, sprich einen neuen Vertrag. Wenn er bereit ist, die Kosten für die Brille von der Versicherung zu übernehmen, dann schließt du den Vertrag bei ihm ab, ansonsten schaust du mal im I-Net nach, welche günstigeren Möglichkeiten sich dort ergeben.

 

Shit happenes...

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parti

hmm, hatte auch mal so einen fall, bei dem ich jemandem die brille bezahlen musste. haben das über die versicherung gemacht und die hjat uns geschrieben, dass brillen eigentlich nur 4 jahre (bin mir nicht agnz sicher meine aber das es 4 waren) getragen werden. die brille des "opfers" war 3 jahre alt und somit hat er nur ein viertel des geldes bekommen. Immerhin besser als nichts, besonders wenn man Ärger sucht und einem dabei die Brille kaputt geht <_<

kurz gesagt:

 

der zeitwert der brille beträgt eben 0, weil sie schon zu alt ist und für die versichrung nichts mehr wert ist !

 

hoffe ich konnte weiter helfen.

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jogo08

Ich habe jetzt selbst mal im Internet geforscht, bei allen Beiträgen die ich gefunden habe, war es leider so, dass eine Brille wohl tatsächlich mit einem Zeitwert belegt ist. 6 Jahre war der längste Zeitraum, den ich gefunden habe. Schadenersatz bis 100 Euro, wenn die Brille nicht zu alt ist wurden in einigen Fällen bezahlt.

 

Ist denn die Brille inkl. Gäser hinüber? Vielleicht lässt sich ja das Brillengestell wiederbeschaffen, sodass zumindest die Gläser noch verwendet werden können. War bei mir mal so. War allerdings ein Titanflexgestell, bei dem ein Bügel gebrochen war. Das bezahlt dann sowieso der Hersteller, da die eine lebenslange Garantie auf ihre Gestelle geben. :D

 

Ansonsten sehe ich wenig Chancen gegenüber der Versicherung. :(

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hornet
der zeitwert der brille beträgt eben 0, weil sie schon zu alt ist und für die versichrung nichts mehr wert ist !

 

 

Ja mag sein dass die Versicherung das so sieht.

Aber die Brille war noch in Gebrauch und somit hatte sie einen Nutzen. Und dann kann der Zeitwert eigentlich nicht Null sein.

 

Mal ironisch gesagt:

Damit hätte man ja einen "Freibrief", alle Brillen über 4 Jahre zu beschädigen. Man könnte dann nicht haftbar gemacht werden, da man ja etwa beschädigt hat was nix mehr wert ist :D

 

Gruß Hornet

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parti
· bearbeitet von parti
Ja mag sein dass die Versicherung das so sieht.

Aber die Brille war noch in Gebrauch und somit hatte sie einen Nutzen. Und dann kann der Zeitwert eigentlich nicht Null sein.

 

Mal ironisch gesagt:

Damit hätte man ja einen "Freibrief", alle Brillen über 4 Jahre zu beschädigen. Man könnte dann nicht haftbar gemacht werden, da man ja etwa beschädigt hat was nix mehr wert ist :D

 

Gruß Hornet

 

du verwechselst hier was. du gehst hier von schadensersatz gemäß §249 (2) BGB aus. das wäre im zivilrecht, sprich vor gericht, zutreffend und der "Übeltäter" müsste die Brille ersetzen. Die versicherung sieht das Ganze etwas anders.

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Onassis

Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten!

Auf Euch ist doch wirklich Verlaß! :thumbsup:

 

Im Brief der Versicherung steht drin, da die Brille über 5 Jahre alt ist, hat sie keinen Wert mehr.

Allerdings habe ich dann, wie hornet schreibt, keinen Freibrief, sondern ich muss es nun mal zahlen.

 

Wobei es schon ein Witz ist.

Ein Auto verliert wirklich absolut an Wert.

Ein PC ist in drei Jahren überholt und es gibt fast doppelt so Schnelle.

Aber eine Brille hat IMO nicht diese großen Verluste wie ein Auto oder ein PC.

 

Ich werde am Montag meinen Versichungsmenschen anrufen und unter Druck setzen.

Entweder er lässt Kohle rüberwachsen oder ich kündige eine Versicherung nach der anderen.

Insbesondere, da die Versicherung nicht die Billigste ist

und ich die selben Leistungen bei der Konkurrenz bestimmt locker 10-15% günstiger einkaufen kann.

 

Onassis

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Geparda

Darf ich mal indiskret fragen, welche Versicherung da so muckt?

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Teletrabbi

Gibts eigentlich eine Versicherung die nicht muckt? :-"

Wenn die immer sofort zahlen würden, dann wäre es kein so lohnendes Geschäft.

 

So ne Brille müsste doch eigentlich nen "Schrottwert" haben.

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Onassis
· bearbeitet von Onassis
Darf ich mal indiskret fragen, welche Versicherung da so muckt?
Das ist die "Karlsruher Versicherung",

bzw. "Karlsruher Haftpflichtversicherung".

 

Onassis

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Aktiencrash
Mein Sohn hat von seiner Tante die Brille mit dem Fußball vom Kopf geschossen

(hat nicht besonders wehgetan :-" )

 

Hier mal was vom BdV

 

Bedenken Sie bitte vor Meldung eines Schadensfalles

 

Auch wenn Sie sich moralisch verpflichtet fühlen, Verwandten, Freunden und Bekannten einen verursachten Schaden zu ersetzen, gibt es einige Gründe, in denen das Gesetz keine Haftung vorsieht. Dies z. B. bei Schäden durch Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr sogar bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres), schuldunfähige Personen und Gefälligkeitshandlungen. Die Haftpflichtversicherung wird keine Leistung erbringen, weil kein Haftungsanspruch besteht. Wenn jemand trotz fehlender Rechtsgrundlage Entschädigung fordert, wird die Versicherungsgesellschaft diese Ansprüche als unberechtigt abwehren.

 

 

Berechnung der Entschädigungssumme

 

Im gesamten Haftpflichtrecht werden Entschädigungsleistungen nur zum Zeitwert vorgenommen. Es werden also Abzüge aufgrund Alter und Nutzung vorgenommen. Auch Wertverbesserungen, gerade im technischen Bereich, werden berücksichtigt. Zeitwerte werden durch Gutachten festgelegt. Deshalb kann der BdV hierzu keine Hilfe anbieten. Sollte es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handeln, der auch die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung betrifft, sollte der Schaden auch dieser Versicherung gemeldet werden. Denn dort haben Sie in aller Regel Anspruch auf eine Erstattung zum Neuwert

 

 

http://www.bundderversicherten.de/bdv/defa...dline=Übersicht

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Feldmann

Hab gerade mit einem Freund telefoniert der Versicherungsvertreter ist. Er meinte den Zeitwertverlust gibt es zwar, aber dieser kann niemals 0 sein.

 

Prinzipiell werden Schadensmeldungen von Brillen bei Versicherungen sofort als Betrug betrachtet, alleine aus dem Grund weil es eben so viele betrugsfälle gibt in der Haftpflicht. Das die Versicherungen also sofort irgendeinen Grund erfinden um nicht zahlen zu müssen, ist völlig normal und wird eigendlich bei fast jeder Versicherung praktiziert.

 

Einfach einen netten Anruf machen oder einen Brief schreiben, in dem du angibst ein Gespräch mit deinem Anwalt gehabt zu haben, der dir gesagt hat das die Versicherung zahlen muss. Das reicht meist schon aus. Ansonsten besser noch, direkt von einem Anwalt einen Brief schreiben lassen.

 

MFG

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Onassis

Danke Feldmann!

 

Ich werde am Montag so oder so anrufen.

Kann ja nicht schaden, ein bißchen mit dem Anwalt zu protzen.

 

Und schon könnt ich wieder sauer werden..., dann denkt die Versicherung, das ich sie betrügen will. <_<

Aber gut, die kennen ja ihre Kunden nicht, sondern pauschalisieren immer alles!

 

Onassis

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andy

Ja, Versicherungen, eines meiner Lieblingsthemen. Da ist doch Streit vorprogramiert.

 

Zum aktuellen Fall:

Ein Kollege, der eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann macht, hat sich mal erkundigt und seine Version ist: Brillen verlieren nach 2-3 Jahren den ganzen Wert bzw. geht die liebe Versicherung davon aus, dass Brille dann keinen Wert mehr hat. Also wäre es richtig, wenn du nichts mehr von der Versicherung bekämst.

 

Bin mal gespannt Onassis, was der Anwalt sagt.

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Grumel

Eigentlich sind Haftpflichtversicherungen die solche Lapalien Zahlen absoluter Käse. 20T Euro Selbstbeteiligung mindestens und gut ists. Die Versicherung spart sich einen Großteil des Kontrolaufwands wegen der Betrugsfälle, und der Kunde somit viel Geld, ist aber trotzdem ausreichend abgesichert.

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hoppelhäschen

Hallöchen :huh:,

 

für diese Fälle kann man immer beim Versicherer bzw. Makler Bedinguungen und Klauseln anfordern und sich genau informieren was und was nicht versichert ist.

Der Zeitwert 0 ist fast bei allen größeren Versicherern schon eher als 4 Jahre erreicht. weil die Versicherer ein zu großes Risiko tragen würden, das man dieses ausnutzt und sich ne extrem teure Brille besorgt und "mit absicht", ich meinte natürlich aus versehen, kaputt macht und das als Schaden bei der Versicherung meldet.

Außer wenn man einen Versicherer findet, der dieses Risiko mit einschließt. Was sich bei den Preisen von Brillen nicht wirklich lohnt.

 

Gruß :bounce:

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pluto0411

Hallo Onassis,

 

gerne rechnen Versicherungen nach dem sogenannten Zeitwert den "Restwert" einer Brille (vor Schadenseintritt) aus.

Man beruft sich auf den sogenannten Wiederbeschaffungsrythmus bei Brillen, d.h. es wird behauptet alle soundsoviel Jahre

kauft sich der Durchschnittsbürger eine neue Brille und somit ist der Restwert nach dieser Zeit gleich Null.

Problem hierbei: ES GIBT KEINE RELEVANTE UNTERSUCHUNG ÜBER DEN WIEDERBSCHAFFUNGSRYTHMUS VON BRIILEN ! :o

 

Die letzte Untersuchung von Allensbach aud dem Jahre 2002 basiert auf Schätzungen und Vermutungen der Befragten und unterscheidet

ferner auch nicht nach der Brillenart (Einstärken, Mehrstärken, Gleitsicht oder nur Sonnenbrille).

 

Aus diesem Grunde wurde im Jahre 2004 die sogenannte "Zeit-Gebrauchswert-Ermittlung" für Brillen als Programm entwickelt und geschrieben.

Hierin wird explizit der neutrale Zeit-Gebrauchswert der Brille ermittelt und zwar unabhängig vom Auftraggeber.

Dieses soll dazu dienen den tatsächlichen Restwert egal welcher Brille somit neutral zu bestimmen.

Das Programm nennt sich "Zeit-Gebrauchswert-Ermittlung für Brillen", aktuell "ZGWE_Version_9.0" Stand 17.03.2008.

 

Für weitere Informationen und Hintergründe sh.: optikgutachter.firmenimnetz.de

Auf der Internetseite ist alles beschrieben, auch von wem man diese neutralen Gutachten erhält (mit Links).

 

Gruß pluto0411

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Frans Hans

Es ist einfach so: Die Privathaftpflichtversicherung haftet nur, wenn Du selbst persönlich auch haften musst. Wenn Du also nach dem BGB nicht haften musst, haftet die Privathaftpflicht auch nicht. Du bist nur zum Ersatz des Wertes dessen, was Du zerstört hast verpflichtet. Wenn also etwas heute neu zu beschaffen nur noch 10 Euro kostet, können nicht 500 Euro geleistet werden. Wenn zum Beispiel ein 486 PC früher 2000 DM gekostet hat und heute nur noch 20 DM, zahlt die Versicherung auch nur soviel. Wenn Du eine Hausratversicherung hast, würde diese nicht den Zeit-, sondern sogar den Neuwert leisten unabhängig davon, wie alt eine Sache ist. Es muss allerdings ein entsprechender Schaden vorliegen, siehe "Welche Gefahren sind versichert" in der Hausratversicherung, was hierbei nicht der Fall ist (vielleicht kann man was konstruieren).

 

Problematisch ist jedoch, dass die Realität in diesem Fall anders aussieht, weil man eine Brille nicht für 10 Euro neu beschaffen kann. Da allerdings bei jeder Privathaftpflicht der Zeitwert vertraglich festgelegt ist (müsste auch in Deinen Vertragsunterlagen stehen), kann man da nix machen.

 

Hört sich jetzt wie Apell für Versicherungsgesellschaft an, ist aber einfach nur rechtlich begründet...ich hatte da auch schon schlechte Erfahrung (Wertlosen Gartentisch kaputt gemacht...hab dann einfach neuen Tisch besorgt...bei Nachbarn oder Tanten möchte man sich ja nicht unbeliebt machen.

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el galleta
· bearbeitet von el galleta

Abgesehen davon, dass Du den Vorredner hast ein Jahr mit der Antwort warten lassen (und der Thread schon zwei Jahre alt ist) ... ;)

 

...ist das hier falsch:

 

Wenn Du also nach dem BGB nicht haften musst, haftet die Privathaftpflicht auch nicht.

 

Das hat mit dem BGB nix zu tun.

 

saludos,

el galleta

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