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Tycoon

Gewinne nach Ablauf der Spekulationsfrist...wie in Steuern angeben?

Empfohlene Beiträge

Tycoon
· bearbeitet von Tycoon

Hallo,

 

als ich mir das Steuerformulare für 2006 angeschaut habe stellte ich mir folgende frage. Wo gebe ich in den Steuerformularen an, dass ich zwar Gewinne aus Aktiengeschäften erwirtschaftet habe, dieses aber unter Einhaltung der Spekulationsfrist. Auf dem Steuerformular des Mantelbogen Seite 2 Zeile 37 kann man folgende Angabe machen:

 

a) lt. Anlage SO oder

c ) wurde nicht getätigt oder

c) führten insgesamt zu einem Gewinn von weniger als 512 , im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten weniger als 512 (bei Verlusten bitte SO abgeben)

 

In meinem Beispiel wäre es nicht korrekt das Punkt b zu markieren. Punkt c würde ebenfalls nicht zutreffen.

 

Es kann doch nicht sein, dass man trotz Einhaltung der Spekulationsfrist alle Trades in der Steuer aufführen muss. Welches Feld ist in dem Fall zu markieren?

 

Gruß,

Tycoon

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Grumel

garnicht, da du ja darauf keine Steuern zahlst.

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Tycoon

Man kreutzt in dem Fall also gar nichts an??? Verstehe ich das richtig???

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon

Ich nehm' alles zurueck. Habe mir grade das Formular angesehen - verwirrend und ich weis auch nicht, was man da ankreuzen soll.

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|Zero
· bearbeitet von |Zero

wie hoch sind denn die erträge?

und

sind die wp`s schon aus der spekufrist raus?

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Tycoon

Das ist es ja! Alle gewinnbrigenden Verkäufe fanden nach Ablauf der Spekulationsfrist statt. Daher Steuerfrei. Aber das habe ich doch oben alles schon geschrieben gehabt.

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|Zero

dann brauchst du auch nix in der anlage so anzugeben.

in diesem fall dann c)

 

weil du ja keine spekulationsgewinne hattest

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LivonianTrader

wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate vergangen sind ist das Geschaeft

1) nicht steuerpflichtig und

2) nicht zu deklarieren, das heisst es taucht nirgends in der Steuererklaerung auf,

 

fuer jedes Geschaeft berechnest Du also den Gewinn, ziehst die Transaktionskosten davon ab, rechnest unter Umstaenden in Euro um und jetzt gibst Du diesen Betrag entweder in der Steuererklaerung an (unter 12Monate) oder es faellt voellig und komplett unter den Tisch (ueber 12 Monate),

 

das hat mir ein Steuerberater so bestaetigt !

alles klar ?

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|Zero

des braucht man net selbst ausrechnen, die bank stellt net umsonst eine jahressteuerbescheinigung aus.

 

aber thema dürfte nun erledigt sein

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35sebastian
Hallo,

 

als ich mir das Steuerformulare für 2006 angeschaut habe stellte ich mir folgende frage. Wo gebe ich in den Steuerformularen an, dass ich zwar Gewinne aus Aktiengeschäften erwirtschaftet habe, dieses aber unter Einhaltung der Spekulationsfrist. Auf dem Steuerformular des Mantelbogen Seite 2 Zeile 37 kann man folgende Angabe machen:

 

a) lt. Anlage SO oder

c ) wurde nicht getätigt oder

c) führten insgesamt zu einem Gewinn von weniger als 512 , im Fall der Zusammenveranlagung bei jedem Ehegatten weniger als 512 (bei Verlusten bitte SO abgeben)

 

In meinem Beispiel wäre es nicht korrekt das Punkt b zu markieren. Punkt c würde ebenfalls nicht zutreffen.

 

Es kann doch nicht sein, dass man trotz Einhaltung der Spekulationsfrist alle Trades in der Steuer aufführen muss. Welches Feld ist in dem Fall zu markieren?

 

Ich weiß nicht, was da unklar ist.

Hast Du keine Trades gemacht, bei denen Ankauf und Verkauf innerhalb eines Jahres lagen, hast Du keine Spekulationsgeschäfte getätigt, wird b angekreuzt. (Deine erfolgreichen Geschäfte außerhalb der Frist musst du natürlich nicht angeben.

Punkt c kommt in Frage, wenn du tatsächlich Trades innerhalb der Frist gemacht hast, der Gewinn aber unter der Freigrenze von 512 bzw. 1024 ist.

Wenn Du aber Verluste innerhalb der Frist gemacht hast oder Gewinne höher als 512 , kreuzt Du "laut Anlage So" an und gibst diese detailliert in der Anlage SO an.

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