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It'sMe
Bedeutet dass, ich muss die Spekulationsgewinne selbst in der Steuererklärung ausweisen?

wie oben geschrieben: ja

In dem Fall muss die Bank doch auch was ans Finanzamt schicken, damit die das überprüfen können?

Klar interessiert die das nicht, aber sie müssen immerhin darauf reagieren.

Nein. Das ist Deine Aufgabe. Dafür bekommst Du von der Bank Belge bzw. Jahressteuerbescheinigungen.

 

It's Me

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boRn
· bearbeitet von boRn
Bedeutet dass, ich muss die Spekulationsgewinne selbst in der Steuererklärung ausweisen? In dem Fall muss die Bank doch auch was ans Finanzamt schicken, damit die das überprüfen können?

 

Klar interessiert die das nicht, aber sie müssen immerhin darauf reagieren.

 

Bis 2009 musst du das tatsächlich selbst.

Die Bank wird allerdings deine Gewinne/Verluste auf der Steuerbescheinigung nach § 24c EStG ausweisen.

 

mfg

Chris

 

EDIT: Da war wohl einer schneller

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harryguenter
Die Bank wird allerdings deine Gewinne/Verluste auf der Steuerbescheinigung nach § 24c EStG ausweisen.

Nur das es sich bei dem Dokument um die Jahresbescheinigung habndelt nicht die Jahressteuerbescheinigung.

Ansonsten wird die neue Bank den Depotübertrag als Beginn des Spekulationszeitraumes werten, und bei einem Verkauf innerhalb dessen das Geschäft als Veräusserungsgewinn in der Jahresbescheinigung ausweisen.

Es bleibt dann Dir überlassen die Haltedauer > 1 Jahr dem Finanzamt nachzuweisen (Kauf/Verkaufsbeleg und Depotübertrag).

Automatisch Steuern einbehalten werden aber erst nach 2009 - in dem zusammenhang meine ich allerdings mal gelesen zu haben, daß Banken dann auch endlich die Kaufdaten von Wertpapieren beim Depotübertrag austauschen sollen.

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etherial
Nein. Das ist Deine Aufgabe. Dafür bekommst Du von der Bank Belge bzw. Jahressteuerbescheinigungen.

 

Wenn die Bank keine Informationen weiterleitet, dann kann das Finanzamt auch nicht entscheiden ob es in der Spekulationsfrist war oder außerhalb ... Und wenn dem so wäre, wäre man schön blöd es als Spekulationsgewinn auszuweisen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas nicht vom Finanzamt geprüft wird. Kann man aber nicht anständig prüfen, wenn alle Banken keine Infos darüber speichern.

 

So wie ich harry verstehe muss ich auch bei Veräußerungen außerhalb der Spekulationsfrist nachweisen, dass die Frist überschritten war, ist das richtig? Musste ich bei früheren Geschäften nie!

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boRn
So wie ich harry verstehe muss ich auch bei Veräußerungen außerhalb der Spekulationsfrist nachweisen, dass die Frist überschritten war, ist das richtig? Musste ich bei früheren Geschäften nie!

 

Du musst es zwar nicht direkt nachweisen, aber dennoch wird von dir stets der Nachweis in Form einer Negativerklärung verlangt.

 

Seite 2 des Einkommensteuervordrucks fragt ab, ob du

1. private Veräußerungsgeschäfte unter der Freigrenze hattest

2. überhaupt private Veräußerungsgeschäfte hattest

 

Wenn du hier also ankreuzt, keine Speku-Gewinne gehabt zu haben, dann erklärst du ggü. dem FA, dass du entweder überhaupt nicht an der Börse warst, oder du nur außerhalb der 1-Jahres-Frist verkauft hast. Wenn du aber welche hattest du sie nicht erklärst, dann haben wir ganz klar Steuerhinterziehung.

 

mfg

Chris

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etherial
Wenn du hier also ankreuzt, keine Speku-Gewinne gehabt zu haben, dann erklärst du ggü. dem FA, dass du entweder überhaupt nicht an der Börse warst, oder du nur außerhalb der 1-Jahres-Frist verkauft hast. Wenn du aber welche hattest du sie nicht erklärst, dann haben wir ganz klar Steuerhinterziehung.

 

Genau! Das wusste ich schon. Das FA muss doch aber eine Möglichkeit haben sowas zu überprüfen? Also kommt es doch an den Kaufzeitpunkt heran. Dann folgt daraus, dass die Banken diesen Zeitpunkt aber auch irgendwo vermerkt haben und (zumindest auf Anfrage) dem FA übermitteln.

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boRn
Genau! Das wusste ich schon. Das FA muss doch aber eine Möglichkeit haben sowas zu überprüfen? Also kommt es doch an den Kaufzeitpunkt heran. Dann folgt daraus, dass die Banken diesen Zeitpunkt aber auch irgendwo vermerkt haben und (zumindest auf Anfrage) dem FA übermitteln.

 

Ja, ich denke aber mal aus der Erfahrung heraus, dass es sich hierbei um mind. 90 % der Fälle handelt, die angeben keine Speku-Gewinne zu haben. Wie willst du die alle überprüfen.

 

Soweit begründeter Verdacht vorliegt, geht der Weg aber immer erst über den Steuerpflichtigen. Erst wenn der keine Auskunft gibt, würde eine Anfrage an die Bank möglich sein, was aber mit unverhältnismäßig hohem bürokratischen Aufwand verbunden ist, so dass sich das nur in wirklich ernsthaften Fällen lohnt.

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harryguenter
So wie ich harry verstehe muss ich auch bei Veräußerungen außerhalb der Spekulationsfrist nachweisen, dass die Frist überschritten war, ist das richtig? Musste ich bei früheren Geschäften nie!

Naja, du hast folgendes Erklärungsproblem:

Die Jahresbescheinigung der neuen Bank weist einen Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist aus, wenn zwischen Depotübertrag und Verkauf kein Jahr vergangen ist.

Den Finanzbeamten wird das dann sicherlich interessieren, wenn man dieses Geschäft nicht bei den Veräusserungsgewinnen aufführt.

Ich meine ja nur:

Wenn ich das dem Finanzamt nachweise (2 zusätzliche Kopien reichen ja), erspare ich mir die blöde Fragerei. Gebe ich die Jahresbescheinigung nicht ab, wird der Finanzbeamte die womöglich sehen wollen. Und in Anbetracht der Meldungen über Anzahl der echten Kontenabfragen gehe ich davon aus, das die Kontengrunddaten vermutlich bei jeder Steuererklärung geprüft werden.

Und wenn man dann immer noch nicht kooperiert, kann er sich die Jahresbescheinigung immer noch von der Bank holen.

Nur mit jeder Eskalationsstufe "ärgert" man den Finanzbeamten mehr - und das ist meist keine gute Basis für die Prüfung des Rests der Steuererklärung. Die können einen nämlich auch schnell zurückärgern, und wollen dann für alles möglich detaillierte Aufstellungen und Belege sehen.

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etherial

klingt logisch ...

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