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philipp
· bearbeitet von philipp

Hallo!

 

Als Börsenanfänger habe ich über die Diba verschiedene Aktien erworben. Unter anderem eine mit der ich 4 euro/Stück im Plus stehe. Da ich 120 Stück besitze und wieder abstoßen möchte, würde ich gerne wissen wie ich das am besten anstelle....mein Freibetrag ist schon komplett weg, kann also nicht mehr mit einbezoghen werden....

 

Als Rechenbeispiel:

 

Ich habe 40,00euro Aktie bezahlt x 120 Stück = 4800,00

Aktueller Wert 44,70 x 120 Stück = 5364,00

Gewinn: 564,00

 

Was würde davon überbleiben? Oder wie bleibt am meißten übrig

 

Vielen Dank!!!!

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Kamiryn
· bearbeitet von Kamiryn

Welcher Freibetrag ist weg? Genaugenommen gibt es nämlich keinen Freibetrag für Gewinne aus Spekulationsgeschäften. Wenn die Gesamtsumme der zu berücksichtigenden Gewinne im Jahr niedriger als 512 ist, wird gar nichts versteuert. Ist sie höher, muss alles versteuert werden. Bei Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren, was bedeutet, dass 50% der Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert werden.

 

Nicht zu verwechseln ist das mit Zinsgewinnen oder Dividenden. Hier gibt es einen Freibetrag und nur was über diesen Betrag hinausgeht, muss versteuert werden.

 

Hast du also schon 1024 Spekulationsgewinne gemacht, dann könntest du z.B. die Aktien behalten und erst nach einem Jahr verkaufen (dann steuerfrei), oder andere Aktien verkaufen, die im Minus stehen und die du noch kein Jahr hältst, und diesen Verlust mit deinen Gewinnen verrechnen.

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philipp

Hallo!

 

Danke für die rasche Antwort.. mit Freibetrag meine ich den Steuerfreibetrag...der liegt komplett auf meinem Bausparvertrag...

 

Ok, wieviel Prozenz von der Hälfte meines Gewinns gehen dann "verloren"?

 

 

Beim Verkauf über die Diba, werden da alle Steuern direkt abgezogen, oder muss ich da selber was abführen...

 

Vielen Dank

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Kamiryn
· bearbeitet von Kamiryn

Habe von Steuern nicht viel Ahnung, aber ich denke mal, dass dein Bausparvertrag nichts mit Spekalutionsgewinnen zu tun hat. Falls du also in diesem Jahr noch keine Aktien oder andere Wertpapiere verkauft hast, ist der Gewinn aus dem Aktienverkauf vollkommen steuerfrei, da er unterhalb der 512€ liegt.

 

Die Bank wird in keinem Fall etwas abziehen. Eventuelle Spekulationsgewinne müssten bei der Steuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden.

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€-man
Als Rechenbeispiel:

 

Ich habe 40,00euro Aktie bezahlt x 120 Stück = 4800,00

Aktueller Wert 44,70 x 120 Stück = 5364,00

Gewinn: 564,00

 

philipp, wie hoch waren Deine Ordergebühren (Kauf und Verkauf)?

 

Gruß

-man

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philipp

Beim Kauf Provision und Gebühren irgendwas um die 12 Euro...Verkauft habe ich ja noch nicht...

 

Ich will würde das mit den Steuern aber ungern aufschieben, zahle sowas immer gerne sofort... muss dazu sagen, mein Gesamtgewinn liegt weit über 512 euro...Das Beispiel war ja nur mit einer meiner Aktien

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€-man
Beim Kauf Provision und Gebühren irgendwas um die 12 Euro...Verkauft habe ich ja noch nicht...

 

Ich will würde das mit den Steuern aber ungern aufschieben, zahle sowas immer gerne sofort... muss dazu sagen, mein Gesamtgewinn liegt weit über 512 euro...Das Beispiel war ja nur mit einer meiner Aktien

 

Die Gebühren darfst Du vom Gewinn abziehen.

Da das Halbeinkünfteverfahren zur Anrechnung kommt, dürfte Dein Erlös bis auf 1.023,98 steigen, damit Du überhaupt in den Genuss einer Steuerzahlung kommst. Das HEV gilt aber nur für Spekugewinne aus Aktien, nicht aus Zertifikaten usw.

 

Als nächstes stellt sich die Frage, ob Du noch sonstiges Einkommen und höhere Spekugewinne hast. Wenn ja, in welcher Höhe.

Sollte das nicht zutreffen, dann kannst Du die Steuern getrost vergessen.

 

Gruß

-man

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philipp

Nicht lachen, aber als bisheriger Student ist das Thema Steuererklärung bisher an mir vorbei gegangen... :-" ich habe also keine Ahnung...

 

hmm..also Nebeinkünfte? bin halt normal berufstätig... neben den Aktien habe ich Fonds im Wert von knapp 30.000 euro und einen Bausparvertrag dessen Summe sich auf ebenfalls knapp 30.000 euro derzeit beläuft. Für diesen ist auch der Steuerfreibetrag gültig...

 

Mit meinen Aktien bin ich derzeit 1050euro im Plus die Gebühren schon abgezogen... ich hoffen und denke das ich dieses Jahr auf Aktiengewinne von ca. 4000 - 5000 euro kommen werde... ohne Steuern

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€-man

Dann gehe ich davon aus, dass Du grundsätzlich steuerpflichtig bist (Berufstätigkeit).

 

Du hast jetzt die Möglichkeit, die Aktien 1 Jahr + 1 Tag (nach Kaufdatum) liegen zu lassen und alles steuerfrei zu kassieren.

Oder Du verkaufst jetzt (wenn Du raus möchtest) nur 119 Stück, dann bleibst Du unter 1.023,98 und somit auch steuerfrei.

 

Voraussetzung für Variante 2: Du hast keine weiteren Spekugewinne, die Du realisiert hast, oder noch realisieren willst.

 

Ansonsten werden Spekugewinne dem Einkommen hinzugeschlagen und mir Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

 

Gruß

-man

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Raccoon

Wie lange haelst du die Aktien eigentlich schon? Wenn laenger als ein Jahr, dann kannst du Kursgewinne steuerfrei realisieren.

 

Der Wert deines Fonds und Bausparvertrags sind uebrigens keine Einkuenfte, nur wenn du Kursgewinne hast bzw. Zinsen bekommst gilt es als Einkuenfte.

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philipp

Hi!

 

Ah.. das paßt doch...alles über einem Jahr ist steuerfrei!? Dann mach ich es so..brauche das Geld nicht dringend. Wollte es neu investieren, aber dann nicht.. Habe die Aktien seit Anfang März....

 

Vielen Dank euch, wart eine super Hilfe!!!! Ein Punkt der dieses Forum hier für mich sehr hervorhebt, die meißten Mitglieder sind sehr hilfsbereit, und teilen ihr Wissen. Das ist nicht selbstverständlich!!!!

 

Also danke nochmal und eine schönes Wochenende!!!!

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Flexo221281

@philip. Gratulation :Student und schon dermaßen wohlhabend ??? Da kannst ja fast schon überlegen ob Du net schon gleich in Frührente gehen willst ;-)

 

Generell möcht ich nochmal nachfragen:

Ich bin zwar noch lange nicht in der Situation Aktien zu haben, weil ich mich erst neu damit auseinander setze, aber:

 

Gesetz der von philip erwähnte Fall tritt ein. Die 512 Euro sind überschritten.

Sagen wir mal jemand macht 700 Euro Gewinn, die er versteuern muss.

 

Wie funktioniert das dann?

Hab derzeit noch nen Steuerberater, weil entgegen vieler Leute die ich kenne habe ich das nie in der Schule gelernt und hab beim Versuch das mal selbst zu machen vor lauter Paragraphen den Wald vor Bäumen nimmer gesehen.

 

Ich verdien ja Gehalt. Da zahl ich ja Lohnsteuer. Übers Jahr, jeden Monat wird die abgezogen.

 

So und jetzt? Was is mit den 700 Euro? Geb ich dem Steuerberater dann nen Depotauszug und gut ist?

Das wird doch mit der Lohnsteuer (Einkommensteuer) verrechnet. Ist es möglich, dass es sich dann so auf die Progression auswirkt, dass man am Schluss weniger hat als 700 Euro, also durch den zusätzlichen Gewinn der Aktien dann mehr Steuer bezahlt und somit in'S Minus rutscht.

 

Ich bin mir im klaren darüber, dass der Gewinn stark geschmälert wird, wenn man die Papiere vor Jahresende verkauft.

 

Ab 2009 zahlt man doch 25 % auf Börsengewinne (Abschlagsteuer!), egal wie lang man die gehalten hat.

Fällt dadurch dieses ganze Theater von wegen Anrechnung auf Einkommensteuer weg oder ist das nochmal ZUSÄTZLICH??

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Raccoon
So und jetzt? Was is mit den 700 Euro? Geb ich dem Steuerberater dann nen Depotauszug und gut ist?

Das wird doch mit der Lohnsteuer (Einkommensteuer) verrechnet. Ist es möglich, dass es sich dann so auf die Progression auswirkt, dass man am Schluss weniger hat als 700 Euro, also durch den zusätzlichen Gewinn der Aktien dann mehr Steuer bezahlt und somit in'S Minus rutscht.

Die Depotstelle stellt fuer jedes Jahre eine Jahresbescheinigung und u.U. eine Jahressteuerbescheinigung aus.

Auf der sind alle Daten angegeben, inklusive eines Vermerks, in welche Zeilen der Steueerklaerung du die Daten eintragen musst.

Ins Minus kann man glaube ich nicht rutschen, auch wenn der Steuersatz etwas hoeher ausfallen wuerde.

 

Ab 2009 zahlt man doch 25 % auf Börsengewinne (Abschlagsteuer!), egal wie lang man die gehalten hat.

Fällt dadurch dieses ganze Theater von wegen Anrechnung auf Einkommensteuer weg oder ist das nochmal ZUSÄTZLICH??

Die Banken / Depotstellen werden die Abgeltungssteuer automatisch abfuehren. Wenn dein Einkommen aber sehr gering ist und demnach mit weniger als 25% besteuert wird, dann kannst du eine Erklaerung machen und bekommst den guenstigeren Steuersatz angerechnet.

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€-man

Flexo, Du nimmst Dein zu versteuerndes Einkommen (Gehalt abzgl. Sonderausgaben etc.) und schaust, was Du an ESt. zu zahlen hast.

 

In dieser Steuertabelle.

Jetzt rechnest Du die 700,-- zu dem zu versteuernden Einkommen dazu und schaust erneut. Jetzt wird mehr ESt. zu zahlen sein (Progression).

Deine bereits gezahlte Lohnsteuer kannst Du davon wieder abziehen und kommst jetzt auf die noch zu zahlende ESt.

 

Gruß

-man

 

 

 

 

 

 

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Flexo221281

Hallo,

Danke shcon mal für die beiden Antworten.

Zur Abgeltungssteuer aber nochmal:

Die Abgeltungssteuer ersetzt die jetzige Versteuerung (Spekulationssteuer) oder kommt die noch zusätzlich oben drauf? Sprich zahlt man dann als Aktionär der seine Papiere weniger als ein Jahr hält doppelt drauf? (Spekulationssteuer + Abschlagsteuer) oder nur die Abschlagsteuer?

 

Gruß, Flexo

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€-man

Flexo, mit der Abgeltungssteuer ist alles erledigt. Ob <1 Jahr oder >1 Jahr, ist künftig egal.

 

Gruß

-man

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Scubapro

Vermutlich blöde Frage: Ich bin verheiratet mit gemeinsamer Veranlagung in der Steuererklärung. Habe ich dann 2x512=1024 Euro, die ich max. als Gewinn erwirtschaften darf, ohne Steuern zu zahlen, oder auch nur 512?

 

Und wenn nur 512, wie sieht das dann aus, wenn ein Depot auf meinen Namen und eines auf den meiner Frau läuft? Hat dann jedes Depot 512 Euro?

 

-s-

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€-man
· bearbeitet von �-man

Entweder 1.023,99 für beide zusammen (ein Depot), oder je 511,99 für zwei Depots.

 

Gruß

-man

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
Entweder 1.023,99 für beide zusammen (ein Depot), oder je 511,99 für zwei Depots.
man kann auch 1.000 Depots haben. Die Freigrenze spielt nur in der Veranlagung eine Rolle.

Siehe § 23 Abs. 3 S. 6 EStG

http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html

 

Gruß

Sven

 

EDIT: Die Freigrenze gilt nur für den steuerpflichtigen Teil. Wenn also eine Hälfte aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens steuerfrei, so wird diese nicht in die Berechnung einbezogen in Bezug auf die Freigrenze.

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