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Maddle

Hallo,

ich bin neu (sowohl im Forum als auch im Aktiengeschäft).

Meine Anteile an einer bestimmten Firma sind zur Zeit sehr hoch und ich möchte sie demnächst verkaufen. Doch wie sieht es mit den Gebühren aus?

Muss ich dann Steuern bezahlen? Wie hoch? Ab welchem Gewinn? Gibt es da eine Grenze?

 

Bitte antworten, es ist wichtig.

Danke schonmal.

Gruß Maddle

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fibo naschi
· bearbeitet von fibo naschi

Hallo Maddle erst mal :D

 

Wenn Dein Anteil an dieser gewissen Firma so hoch ist, dann würde ich auf jeden Fall zu einer professionellen Hilfe greifen. In diesem Falle zu einem Steuerberater.

 

Wenn es um echt viel Geld geht, dann darf man sich nicht mit Halbwahrheiten zufrieden geben!!

 

Mach mit dem vielen Geld was schönes :thumbsup:

 

Fibo

 

PS: wenn von dem Geld noch was übrig bleibt, dann gerne PN an mich, bin stets sehr klamm :unsure:

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Maddle

Hallo zurück

 

Naja ich hab nicht gerade einen großen Anteil und eigentlich gehts weniger um die Firma sondern um die Steuern

 

Stimmt das, dass man ab 512 Euro im Jahr Steuern bezahlen muss? Wie hoch sind die Steuern dann?

 

MFG Maddle

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andy
Gewinne aus Spekulationsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr insgesamt weniger als 512 Euro betragen (Freigrenze). Wird aber ein Spekulationsgewinn von 512 Euro oder mehr erzielt, unterliegt der gesamte Spekulationsgewinn der Einkommensteuer.

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Sven82

da derzeit noch das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Aktienveräußerungen gilt wird nur die Hälfte des eigentlichen Gewinns versteuert und für die Freigrenze herangezogen. Du kannst also 1.024 EUR Gewinn machen und du liegst immer noch unter der Freigrenze aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens.

 

Gruß

Sven

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Maddle

Was heißt Halbeinkünfteverfahren?

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Sven82

bestimmte Einnahmen sind zur Hälfte steuerfrei. Im Gegenzug kann nur die Hälfte der Kosten gegengerechnet werden. Dies nennt man "Halbeinkünfteverfahren" weil nur die Hälfte besteuert wird. Der steuerpflichtige Teil des Gewinns ist für die Freigrenze von 512 EUR relevant.

 

Es gilt grob gesagt:

 

Verkaufspreis * 1/2

abzgl. Einkaufspreis * 1/2

= Gewinn aus Aktien

abzgl. Gebühren und andere Werbungskosten

= sonstige Einkünfte

 

Beträgt der Gewinn mehr als 512 EUR ist der gesamte Gewinn vom ersten EUR an steuerpflichtig. Liegt er unter 512 EUR, so sind die Einkünfte steuerfrei.

 

Gruß

Sven

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Raccoon

Es sei noch zu erwaehnen, dass die Gewinne nur versteuert werden muessen, wenn die Haltezeit 1 Jahr oder weniger betraegt.

 

Daneben gibt es noch einen Grundfreibetrag fuer dein (gesamtes) Einkommen von ca. EUR7700 - wenn du da drunter bleibst, dann brauchst du auch keine Steuern zahlen.

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yashirobi
· bearbeitet von yashirobi

Der letze Post ist zwar schon eine weile her, aber ich greife den thread trotzdem nochmal auf. Würde nämlich gerne wissen wie das mit dem gesamten Einkommen läuft(den 7700€) wenn ich die nicht überschreite(egal auf welche Weise) muss ich also für die Aktiengewinne keine Steuern zahlen, richtig?

Also greift der Steuerfreibetrag von 512€ dann eh nicht?! -> ist also für studenten/ Arbeitslose/ Schüler etc. ziemlich uninteressant(außer sie überschreiten die 7700€)

 

Wie läuft das ganze praktisch ab, angenommen ich überschreite die 7700€ nicht, aber die 512€ dann werden mir auf die unterjährigen Aktiengewinnen ja steuern erhoben, richtig?

und die kann ich mir dann am ende des jahres mit der Steuererklärung zurückholen? oder werden die 7700€ sofort beachtet und nur bei überschreitung steuern erhoben(ich gehe mal nicht davon aus ^^)

 

hoffe auf antwort

 

thx

yashi

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bull86

hey leute,

ich muss das leidige thema steuern auch nochmal aufgreifen:

 

gewinne durch aktienverkäufe, die innerhalb der spekulationsfrist entstanden sind: gehören diese in den steuerfreibetrag von ca. 7700 euro?

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
gewinne durch aktienverkäufe, die innerhalb der spekulationsfrist entstanden sind: gehören diese in den steuerfreibetrag von ca. 7700 euro?

Ja. Das sind sogenannte Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, die zur siebten Gruppe der Einküfte gehören.

 

Vielleicht nochmal zur Erinnerung, es gibt sieben Einkunftsarten, die steuerpflichtig sind:

 

1. aus Land- und Forstwirtschaft

2. aus Gewerbebetrieb

3. aus selbständiger Arbeit

4. aus nichtselbständiger Arbeit (also als Angestellter usw.)

5. aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, ...)

6. aus Vermietung und Verpachtung

7. sonstige Einkünfte (u.a. private Veräußerungsgeschäfte)

 

Etwas vereinfacht gesagt wird für jede dieser Einkuftsarten zuerst der Gewinn und der Verlust gegeneinander aufgerechnet, evtl. verbleibende Gewinne werden dann summiert und zusammen versteuert. Bis 7664 EUR Beträgt die Steuer 0 €.

 

Für die privaten Veräußerungsgeschäfte gibts eine Freigrenze von 512 €, wenn du drüber liegst wird der gesamte Gewinn besteuert.

Für die Einkünfte aus Kapitalvermögen gibts einen Freibetrag von insgesamt 801€ (dieser Betrag wird also in jedem Fall von etwaigen Zinseinkünften abgezogen).

 

Ohne Gewähr! Aber das Grundschema sollte stimmen und ist zum Glück nicht schwierig zu verstehen.;)

 

Ob deine Aktien(kurs)gewinne unter 7664 EUR steuerfrei sind, hängt vor allem davon ab, was du sonst noch so für Einkünfte hast.

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harryguenter
Ob deine Aktien(kurs)gewinne unter 7664 EUR steuerfrei sind, hängt vor allem davon ab, was du sonst noch so für Einkünfte hast.

Und bitte eines dabei nicht vergessen (unser System ist ja sooo durchgängig).

Zwar müssen keine Steuern bis zum zu versteuernden Jahreseinkommen von 7664 EUR bezahlt werden, die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht (Krankenkasse!) endet aber ab einem Jahreseinkommen von 4000 oder 5000 EUR - bei Bedarf bitte selbst raussuchen...

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harryguenter
Der letze Post ist zwar schon eine weile her, aber ich greife den thread trotzdem nochmal auf. Würde nämlich gerne wissen wie das mit dem gesamten Einkommen läuft(den 7700) wenn ich die nicht überschreite(egal auf welche Weise) muss ich also für die Aktiengewinne keine Steuern zahlen, richtig?

Ja, richtig weil die Steuertabellen erst ab diesen ca. 7700 EUR anfangen.

Ab etwa 4000 oder 5000 EUR wirst Du allerdings sozialversicherungspflichtig - darum muß Du dich aber selber kümmern!

 

Also greift der Steuerfreibetrag von 512 dann eh nicht?! -> ist also für studenten/ Arbeitslose/ Schüler etc. ziemlich uninteressant(außer sie überschreiten die 7700)

Wenn keine anderen Einkünfte vorliegen (s. Delfin Post) dann ist das fast richtig.

Fast, weil es eine Freigrenze kein Freibetrag ist.

 

Wie läuft das ganze praktisch ab, angenommen ich überschreite die 7700 nicht, aber die 512 dann werden mir auf die unterjährigen Aktiengewinnen ja steuern erhoben, richtig?

Nö, noch wird da nix automatisch abgeführt (ab 2009 schon)

Damit erübrigt sich auch das zurückholen...

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bull86

danke für die kompetenten antworten!

also ab januar 2009 ändert sich dann alles, aber bis dahin bleibt alles beim alten?

 

kennt jemand gute informationsquellen im internet zum thema "steuern auf kapitalerträge/aktiengewinne"? das "googlen" ergibt immer diverse ergebnisse, aber teilweise völlig veraltet und unübersichtlich.

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Sven82
kennt jemand gute informationsquellen im internet zum thema "steuern auf kapitalerträge/aktiengewinne"? das "googlen" ergibt immer diverse ergebnisse, aber teilweise völlig veraltet und unübersichtlich.

http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles...itraege_top.htm

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eggi

Hi.

Sorry wenn die Fragen blöd klingen aber ich bin auch neu hier.

 

1. Wenn ich Gewinne aus priv. Veräußerungsgeschäften erziele (innerhalb der Spekulationsfrist und oberhalb des Grenzbetrags) zahle ich dann Spekulationssteur und Einkommensteuer auf denn Gewinn oder nur Spekulationsteuern?

 

2. Wenn die realisierung erst nach einem Jahr passiert zahle ich dann gar keine Steuern mehr auf den Gewinn oder kommen da noch Einkommensteuer drauf?

 

3. Wie hoch ist die Spekulationssteuer (wird sie überhaupt Pauschal berechnet)?

 

 

PS: Ich stehe auf Zahlenbeispiele....

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bull86
· bearbeitet von bull86

momentan ist es noch so, dass die aktiengewinne, die innerhalb der spekulationsfrist enstanden sind (weniger als ein jahr gehalten) und über dem freibetrag liegen, mit deiner persönlichen einkommenssteuer besteuert werden, sofern du aufs jahr gesehen mehr als ca. 7680 euro einkommen hast.

gewinne aus aktien, die du über einem jahr gehalten hast, sind momentan noch komplett steuerfrei.

ab 2009 wird es dann die abgeltungssteuer geben, wo pauschal aktiengewinne mit 25 prozent (plus evtl. kirchensteuer und soli) besteuert werden, unabhängig davon, wie lange du die aktien gehalten hast. einzige ausnahme: wertpapiere, die du vor ende 2008 gekauft hast, diese werden nach der alten regelung besteuert.

 

 

beispiele:

du kaufst jetzt aktien, hälst sie bis november 2008: wenn du sie dann verkaufst --> keine steuern. hälst du sie bis 2010 --> keine steuern.

nehmen wir an, du hast ein jährliches einkommen von über 7680 euro und kaufst jetzt aktien. verkaufst du sie in zwei monaten wieder, musst du die gewinne durch zwei teilen: der betrag den du dann hast, darf nicht über dem freibetrag von 801 euro liegen. tut er das, bezahlst du für alle euros, die über 801 euro liegen, steuern, abhängig von deiner einkommenssteuer.

 

natürlich ohne gewähr, bin auch erst seit ca. 2,5 jahren dabei.

ich bitte um korrekturen, falls diese von nöten sind!

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boRn
· bearbeitet von boRn

Hallo bull86

 

nehmen wir an, du hast ein jährliches einkommen von über 7680 euro und kaufst jetzt aktien. verkaufst du sie in zwei monaten wieder, musst du die gewinne durch zwei teilen: der betrag den du dann hast, darf nicht über dem freibetrag von 801 euro liegen. tut er das, bezahlst du für alle euros, die über 801 euro liegen, steuern, abhängig von deiner einkommenssteuer.

 

Bisher alles richtig, aber jetzt hast du was verwechselt. Bei privaten Veräußerungsgeschäften nach altem Recht gilt die Freigrenze i.H.v. 512 und nicht 801 (Sparer-FB). Auch sind die 512 kein Freibetrag sondern eine Freigrenze, bist du drüber, zahlst du ab dem 1. Gewinn Steuern darauf (natürlich nach Abzug HEV) und nicht erst für den um 512 übersteigenden Teil.

 

mfg

Chris

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Raccoon
· bearbeitet von Raccon
1. Wenn ich Gewinne aus priv. Veräußerungsgeschäften erziele (innerhalb der Spekulationsfrist und oberhalb des Grenzbetrags) zahle ich dann Spekulationssteur und Einkommensteuer auf denn Gewinn oder nur Spekulationsteuern?

Es gibt keine Spekulationssteuer, d.h. es faellt unter die Einkommensteuer, oder genauer unter § 23 Private Veräußerungsgeschäfte.

 

2. Wenn die realisierung erst nach einem Jahr passiert zahle ich dann gar keine Steuern mehr auf den Gewinn oder kommen da noch Einkommensteuer drauf?

Keine Steuern, wenn das Wertpapier mehr als ein Jahr gehalten wurde. Aussnahme sind Finanzinnovationen wie Garantiezertifikate, Nullkuponanleihen usw.

 

3. Wie hoch ist die Spekulationssteuer (wird sie überhaupt Pauschal berechnet)?

Wird nach dem persoenlichen Steuersatz berechnet.

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