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Conner

Hallo zusammen

 

ich bin hier neu im Forum und hätte da mal eine Frage? Zuerst zu meiner Person. Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer und handle nach der Arbeit einwenig mit Aktien. Ich habe so im durchschnitt 5000-6000,- Gewinne im Jahr die ich voll in meiner Steuererklärung mit angeben muß, da ich sie nie länger als ein Jahr gehalten habe. So nun zu meiner Frage: Kann ich irgend etwas von der Steuer Absetzen um meiner Steuernachzahlung ( die ich jetzt schon das dritte Jahr infolge habe) zu minimieren? Was ich damit meine zum Beispiel: Computer Rechnungen (Neukauf), Druckerkosten oder Internetgebühren u.s.w. kann man so was oder ähnliches absetzten?

 

Danke schon mal im Voraus!

 

Gruß Conner

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xenon1

Bei dem Plus, was du angibst, sollten 200 für eine Steuerberatung drin sein!!!

 

- Verluste und Gewinne gegeneinander aufrechnen

- Kauf und Verkaufsgebühren abziehen

- PC kannst du über mehrere Jahre gestückelt abschreiben.

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|Zero

pc kannst du ansetzen, wenn du ihn haupsächlich beruflich verwendest.

laptop hingegen grundsätzlich immer.

 

aber am besten nen steuerberater hinzuziehen. diese kosten kannst dann nämlich auch wieder absetzen und du bist schlauer wie vorher.

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famacon
· bearbeitet von famacon
Hallo zusammen

 

...Kann ich irgend etwas von der Steuer Absetzen um meiner Steuernachzahlung ( die ich jetzt schon das dritte Jahr infolge habe) zu minimieren? Was ich damit meine zum Beispiel: Computer Rechnungen (Neukauf), Druckerkosten oder Internetgebühren u.s.w. kann man so was oder ähnliches absetzten?

 

Danke schon mal im Voraus!

 

Gruß Conner

 

Da du ja bereits einige Steuererklärungen hinter dir hast, solltest du dich doch bereits etwas damit auskennen!? Ich habe dieses Jahr meine erste Erklärung erstellt und damit ca ein Brutto-Monatsgehalt wieder zurückbekommen...

 

wichtige Faktoren dafür waren:

- teiljährige Berufstätigkeit (zu hohe Lohnsteuer)

- private Altersvorsorge (Riester etc.)

- Umzugskosten (Transportkosten, Maklergebühren etc. bzgl. Arbeitsplatzwechsel)

- Arbeitsmittel (anteilige Kosten für EDV, Bücher, Telefon-/Internetgebühren etc.)

- Fahrtkosten (zur Arbeitsstätte ab 2007 >20 km)

 

Alle diese Dinge und viele Tips für absetzungsfähige Kosten und nachweisfreie Pauschalbeträge sind z.B. im "kleinen Konz" nachzulesen... (auch steuerlich absetzbar)

 

Damit du von der Nachzahlung befreit wirst, müssen also mindestens soviele absetzungsfähige Kosten zusammenkommen, wie du Gewinne einfährst...

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Conner

Hallo zusammen,

erst einmal danke für eure Beiträge. Finde ich echt klasse daß ich so schnell Antworten von euch bekommen habe.

Xenon1:

Verluste und Gewinne habe ich schon aufgerechnet

Gebühren habe ich auch schon abgezogen

Wie sieht es mit dem PC aus? Ein Beispiel: Wenn er insgesamt 1.200 kostet bekomme ich in laufe der Jahre sie komplett wieder zurück? Sagen wir mal drei Jahre infolge 400 oder bekomme ich nur einen Teil dieses Betrages wieder? Und wieso machen die unterschiede zwischen eine PC und einen Laptop?

Zero:

Wie wollen die denn nachprüfen ob ich den PC hauptberuflich nutze? Das verstehe ich nicht. Ich dachte entweder sie akzeptieren es oder nicht.

Famacon:

Nun ja Steuererklärungen habe ich schon ein paar hinter mir aber ich weis immer nicht was sie akzeptieren und was nicht, bin halt auch kein Fachmann dafür.

(Teiljährige Berufstätigkeit) was muß ich darunter verstehen?

Private Altersvorsorgung habe ich nicht und werde auch keine abschließen

Umzugskosten ist eine gute Idee kann ich dieses Jahr (2007) absetzen

Arbeitsmittel werde ich beim nächsten mal mit angeben.

 

Nun noch eine Frage an allen. Habe ich nämlich beim erstenmal vergessen. Wie sieht es eigentlich mit Kursgebühren aus? Wenn ich z.B. in eine andere Stadt für eine Woche fahre und ein Seminar besuche. Kann ich dann die Gebühren und die Übernachtungen absetzen sowie die Reisekosten? Denn ich spiele schon lange mit dem Gedanken daran einen Kurs zu besuchen, habe dies aber bis jetzt noch nicht gemacht aufgrund der Kosten. Sollte man dies alles absetzten können würde mich noch interessieren wo ich solche Kurse besuchen kann (im Raum Bamberg Nürnberg Würzburg Bayreuth).

 

Gruß Conner

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ibelieve
Kann ich dann die Gebühren und die Übernachtungen absetzen sowie die Reisekosten?

 

ja,

auch jede fahrt zu HV,

 

die schulhefte und bleistifte deiner kinder auch,(du bist doch ein ganz genauer der über alles buchführt, oder nicht).

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Dagobert
ja,

auch jede fahrt zu HV,

 

die schulhefte und bleistifte deiner kinder auch,(du bist doch ein ganz genauer der über alles buchführt, oder nicht).

 

....also ich habe auch schon versucht mich vor der Steuer abzusetzen, aber irgendwie findet die mich immer..... :lol: (sorry konnt es nicht lassen)....aber das Thema ist ziemlich OT für die Fondsabteilung

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Monetenfuchs
Wie sieht es mit dem PC aus? Ein Beispiel: Wenn er insgesamt 1.200 kostet bekomme ich in laufe der Jahre sie komplett wieder zurück? Sagen wir mal drei Jahre infolge 400 oder bekomme ich nur einen Teil dieses Betrages wieder? Und wieso machen die unterschiede zwischen eine PC und einen Laptop?

Bei nicht GwG (geringwertigen Gütern) schreibst Du die Anschaffungskosten über x Jahre ab (PC m.W. 3 Jahre). D.h. sie mindern Dein einkommensteuerpflichtiges Einkommen. Komplett zurück bekommst Du so die Anschaffungskosten natürlich nicht.

 

Zero:

Wie wollen die denn nachprüfen ob ich den PC hauptberuflich nutze? Das verstehe ich nicht. Ich dachte entweder sie akzeptieren es oder nicht.

Hängt immer was vom ausgeübten Beruf, wieiviel PC-"Anteile" akzeptiert werden. Im Zweifel sind so Sachen wie Soundkarte (uihh SpielePC=privat) oder Laptop (ohh teurer als PC, muss also geschäftlich sein) oder installierte Programme entscheidend.

 

Famacon:

Nun ja Steuererklärungen habe ich schon ein paar hinter mir aber ich weis immer nicht was sie akzeptieren und was nicht, bin halt auch kein Fachmann dafür.

(Teiljährige Berufstätigkeit) was muß ich darunter verstehen?

Private Altersvorsorgung habe ich nicht und werde auch keine abschließen

Umzugskosten ist eine gute Idee kann ich dieses Jahr (2007) absetzen

Arbeitsmittel werde ich beim nächsten mal mit angeben.

 

Nun noch eine Frage an allen. Habe ich nämlich beim erstenmal vergessen. Wie sieht es eigentlich mit Kursgebühren aus? Wenn ich z.B. in eine andere Stadt für eine Woche fahre und ein Seminar besuche. Kann ich dann die Gebühren und die Übernachtungen absetzen sowie die Reisekosten? Denn ich spiele schon lange mit dem Gedanken daran einen Kurs zu besuchen, habe dies aber bis jetzt noch nicht gemacht aufgrund der Kosten. Sollte man dies alles absetzten können würde mich noch interessieren wo ich solche Kurse besuchen kann (im Raum Bamberg Nürnberg Würzburg Bayreuth).

Du kannst all das als Werbungskosten ansetzen, was in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb von Einkommen steht. Also die Arbeitswegkilometer bei der Arbeit, die Depotgebühren bei Zinsen & Dividenden etc. Der Zusammenhang von Aufwand und Einkommen muß für's Finanzamt erkennbar sein - ebenso die Relation, wegen einer einzigen Daimler-Aktie 1. Klasse nach Stuttgart fahren und im Hilton absteigen und diese Spesen absetzen wird nicht klappen.

 

Kauf Dir am besten mal so eine Steuersoftware wie WISO und Co., da sind auch viele Fragen beantwortet.

 

Monetenfuchs

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Sven82

bevor du dir noch mehr gefährliches Halbwissen bzw. Wissen, dass überhaupt nicht auf deinen Fall anwendbar ist, aneignest solltest du zum Steuerberater marschieren. Dieser darf nämlich auch Hilfeleistung in Steuersachen geben.

 

Ansonsten würde ich es hiermit versuchen

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stbjs

Was für einen Kurs willst Du denn besuchen? Das solltest Du vielleicht noch erwähnen.

 

Mit "Teiljährige Berufstätigkeit" meint er vermutlich, wenn Arbeitsbeginn und oder -ende im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres liegen. Die Lohnsteuer ist dann tatsächlich regelmäßig zu hoch, da bei der Steuererklärung das Jahreseinkommen maßgebend ist, bei der Lohnsteuer aber das monatliche Einkommen.

 

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehen seit 2007 erst ab dem 21. Kilometer(möglicherweise verfassungswidrig). Und Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn etwa 1 Stunde Fahrtzeit täglich eingespart wird oder eine Versetzung vorliegt. Alles nachzulesen in den Lohnsteuerrichtlinien.

 

PC´s sind auf 3 Jahre abzuschreiben (wenn nicht GWG bis 410 EUR netto) - eine private Mitbenutzung ist im Zweifel zu schätzen und dem FA glaubhaft zu machen. Zwischen Laptop und PC gibt es steuerlich absolut keinen Unterschied - glaube mir. Allerdings spricht natürlich die Multimediaausstattung für eine private Mitbenutzung.

Dein Arbeitgeber kann Dir jedoch einen PC/Laptop lohnsteuerfrei überlassen - vielleicht statt Weihnachtsgeld?

 

Tja und der Steuerberater ist leider seit 2006 nur noch eingeschränkt abzugsfähig. Zumindest nicht mehr als Sonderausgabe. Der Konz fällt damit wohl auch flach. Trotzdem rechnet sich der Steuerberater in vielen Fällen. Und der Stempel, so scheint mit, macht es manchmal auch einfacher.

 

Unser Steuerrecht ist leider zu kompliziert für Menschen, die sich nur einmal im Jahr für ein paar Tage damit beschäftigen. Daher zahlt dieser (sehr große) Personenkreis immer zuviel Steuern und nimmt Korrekturen vom Finanzamt klaglos hin. Dies ist aber so gewollt. Anderfalls müssten die Steuersätze erhöht werden.

 

Gruß Jürgen

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famacon

Also ich habe meine Steuererklärung mit Elster gemacht. Alles was ich angegeben habe wurde auch akzeptiert. Auf Nachweise wurde gänzlich verzichtet - man sollte aber für alles auf Nachfrage Nachweise erbringen können.

 

Absetzungsfähig ist alles was du für dich beruflich investierst - also auch Weiterbildungen, EDV, Fahrtkosten, Übernachtungen etc. Dinge, die ausschließlich mit dem Beruf zu tun haben z.B. Fachlektüre sind auch voll absetzungsfähig (ja auch der Konz!)

 

Dinge die privat und beruflich genutzt werden sind anteilig abszusetzen mit z. B. 50% oder auch nur 20%... Allerdings muss man auch damit leben, wenn manches abgelehnt wird...

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Conner

Was für einen Kurs willst Du denn besuchen? Das solltest Du vielleicht noch erwähnen.

 

Nun ja was für einen Kurs ist eine gute Frage! Das einzige was ich über Aktien weis beschränkt sich nur auf den Deutschen handel im DAX und TecDAX. Ich möchte mich allgemein über das Thema Aktien weiterbilden. Wie zum Beispiel:

Käufe von Auslandsaktien

verschiedenen Analysen Chart Technische u.s.w.

Devisenhandel

und all die Dinge von denen ich noch nichts weis

Besuchen möchte ich gerne Kurse in meiner Gegend (Raum Bamberg) und die eine länge von 1- 2 Wochen haben.

 

Gruß Conner

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Sven82
Ich möchte mich allgemein über das Thema Aktien weiterbilden. Wie zum Beispiel:

Käufe von Auslandsaktien

verschiedenen Analysen Chart Technische u.s.w.

Devisenhandel

und all die Dinge von denen ich noch nichts weis

Besuchen möchte ich gerne Kurse in meiner Gegend (Raum Bamberg) und die eine länge von 1- 2 Wochen haben.

sowas zum Beispiel??? :(

http://www.stern.de/tv/sterntv/590944.html

 

Da gibt es sicherlich jede Menge schwarze Schafe an Weiterbildungsveranstaltungen.

 

Davon abgesehen würde ich derartige Kurse nicht als Werbungskosten anerkennen, zumal ich Allgemeinwissen und Berufswissen nicht abgrenzen kann bei derartigen Lehrgängen.

 

Gruß

Sven

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Conner
sowas zum Beispiel??? :(

http://www.stern.de/tv/sterntv/590944.html

 

Da gibt es sicherlich jede Menge schwarze Schafe an Weiterbildungsveranstaltungen.

 

Davon abgesehen würde ich derartige Kurse nicht als Werbungskosten anerkennen, zumal ich Allgemeinwissen und Berufswissen nicht abgrenzen kann bei derartigen Lehrgängen.

 

Gruß

Sven

Hallo Sven,

 

natürlich suche ich seriöse Kurse bei denen ich mich weiterbilden kann. Die muß es doch auch geben schließlich werden doch auch die Bänker und Börsenmakler u.s.w. auch irgendwo geschult.

 

Gruß Conner

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stbjs

So ein Kurs sollte schon zu Werbungskosten führen. Allerdings solltest Du es spätestens 2008 machen, danach gibt es in dem Bereich wohl keinen Werbungskostenabzug mehr (Stichwort Abgeltungssteuer). Das vermittelte Wissen ist tatsächlich nur im Bereich der Einkunftserzielung einsetzbar. Das Finanzamt fragt ja auch nicht, ob ich Spekulation als Hobby oder als Beruf betreibe. Wenn Du in den vergangenen Jahren immer 4-stellige steuerpflichtige Überschüsse erzielt hast, dürfte auch die Überschußerzielungsabsicht unzweifelhaft sein.

 

Gruß Jürgen

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Conner

Hallo zusammen

 

nun möchte ich mich noch einmal bei allen Beteiligten bedanken die mir geholfen haben. Sollte irgendjemanden noch etwas zu einem Seminar ( wo ich eines in meinem Raum (Bamberg)besuchen kann) einfallen kann er sich gerne hier melden.

 

Gruß Conner

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seeadler
Hallo zusammen

 

nun möchte ich mich noch einmal bei allen Beteiligten bedanken die mir geholfen haben. Sollte irgendjemanden noch etwas zu einem Seminar ( wo ich eines in meinem Raum (Bamberg)besuchen kann) einfallen kann er sich gerne hier melden.

 

Gruß Conner

 

Hallo Conner,

 

versuchs mal hier.

Seminarübersicht 2007:

post-2948-1194551922_thumb.png

Für Kunden teils kostenlos.

Bitte nicht als "Werbung" für einen Broker verstehen!

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gunner

Das ist echt keine schlechtes Angebot was die da anbieten. Anmeldung vor Ort oder per Internet?

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Conner

Hallo seeadler

 

danke für den Tipp, gibt zwar Momentan in Nürnberg keine Angebote, aber ich werde die mal im Auge behalten.

 

Gruß Conner

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steirer

Nachdem ich hier im Forum schon ne ganze Weile mitlese, hab ich mich nun angemeldet und grüße alle Forenmitglieder.

 

@Connor

 

Hast du nur einen PC? Denn eventuell ist es auch möglich einen Rechner komplett als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abzusezten. Bei mir ist es so... ich habe einen PC auf dem ich nur meine Internetgeschäfte tätige und das auch glaubhaft nachweisen kann. Die Hardware schreibe ich über drei Jahre ab, andere Kosten (Verbrauchskosten) setze ich jährlich an.

 

LG Steirer

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Conner

Hallo steirer

 

ich habe natürlich auch einen Drucker und Scanner. Mein Problem mit dem Computer absetzen war nur das ich den Computer schon vor 7 Jahren gekauft habe und ich erst seit kurzen weiß das ich ihn von der Steuer absetzten kann. Aber beim nächsten Rechner bin ich schlauer.

 

Gruß Conner

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Sapine

Ab 2009 gibt's nur noch einen Sparerpauschbetrag. Wenn ich es richtig verstanden habe, entfällt damit die Absetzbarkeit von allen nachgewiesenen Werbungskosten. :(

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