Zum Inhalt springen
Seminym

Steuerliche Anrechnungsmöglichkeiten

Empfohlene Beiträge

Seminym

Guten Tag zusammen,

 

wie ich gesehen habe, wurden hier schon einige Steuerthreads diskutiert - und obwohl ich jetzt schon einiges durchwälzt habe, sind doch noch ein paar Fragen geblieben. Ach ja, ich bin Student und mache daher noch keine Einkommenssteuererklärung. Wäre toll, wenn mir jemand kurz sein Wissen zur Verfügung stellen könnte:

 

1. Kann ich Verluste aus Aktienverkäufen (innerhalb der Spekulationsfrist realisiert) z. B. aus dem Jahr 2003 bis heute anrechnen? Also: Damaligen Verlust von Betrag X mit Gewinn Y aus dem Jahr 2007 verrechnen? Und, falls ja: Kann ich hier Aktien nur mit Aktien anrechnen oder könnte ich beispielsweise Verluste aus Aktiengeschäften von 2003 mit Gewinnen aus Fondsgeschäften im Jahr 2007 verrechnen?

 

2. Zählen Gewinne aus Fondsverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist nun auf den Freibetrag von 512 Euro oder auf den Freibetrag von 801,- Euro?

 

3. Was mich völlig verwirrt, ist die Sache mit dem Kalenderjahr: Ich habe Ende 2006 eine Aktie gekauft und Anfang Januar 07 den Gewinn realisiert. Bedeutet das, der Gewinn zählt für das Jahr 2007, oder könnte ich ihn auch fürs Jahr 2006 (keine Gewinne, Freibetrag von 512 Euro ergo nicht ausgeschöpft) anrechnen lassen?

 

4. Gilt für Aktien-, Optionsschein- und Fondsverkäufe jeweils das HEV? Kann ich also im Prinzip bei allen den Gewinn in der Anrechnung "halbieren"?

 

5. Sind Verluste nur anrechenbar, wenn sie innerhalb von 12 Monaten realisiert wurden oder auch danach?

 

 

Ich weiß, das sind viele Frage, die im Zweifelsfall wahrscheinlich lange zu beantworten sind. Für eine hilfreiche Antwort wäre ich aber wirklich sehr dankbar!

 

Viele Grüße

Chris

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AJL.MUC

hi,

 

 

ich versuch mal zu jedem punkt was zu sagen:

 

1. Verluste aus Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich mit Gewinnen verrechenbar. Dabei ist es egal ob Aktien- Optionsscheine, oder Aktienfonds. Jedoch muss dann beim Finanzamt eine Verlustfeststellung beantragt werden. Ob das jetzt für 2003 noch möglich ist, weiß ich nicht.

 

2. Für Gewinne aus Verkäufen gilt die Freigrenze (bis 512 steuerfrei, ab 512,01 voll steuerpflichtig, bzw. 1024,01 bei Halbeinkünften) von 512 . Die 801 sind ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.)

 

3. Maßgeblich ist das Jahr in dem der Gewinn realisiert wird. -> Verkauf in 07 heißt in 07 versteuern.

 

4. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur für Aktien (Kursgewinne und Dividenden). Für Fonds, Zertifikate, Optionsscheine nicht.

 

5. nur wenn innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist verkauft wird.

 

und noch was. Liegen deine gesamten steuerpflichtigen Einkünfte im Kalenderjahr unter 7.680 (=Existenzminimum), zahlst du keine Steuern. Von deiner Bank abgeführte Kapitalertragssteuer kannst du über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Raccoon

Zu 1.: Meines Wissens nach kannst du die Verluste nicht rueckwirkend anrechnen lassen, du haettest bei deiner Steuererklaerung fuer 2003 einen Verlustvortrag beantragen muessen. Diesen musst du dann jedes weitere Jahr angeben bis du ihn mit Gewinnen verrechnen kannst.

 

4. Das Halbeinkünfteverfahren gilt nur für Aktien (Kursgewinne und Dividenden). Für Fonds, Zertifikate, Optionsscheine nicht.

Es gilt auch fuer die Ausschuettungen von Fonds.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...