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Wie legt man Fonds auf ? Fondseröffnung Fondsgründung

Empfohlene Beiträge

odenter
· bearbeitet von odenter

Wir haben doch Vertragsfreiheit in Deutschland. Könnte ich nicht einfach, z.B. mit Kumpels, einen Vertrag aufsetzen nach denen Sie mir eine Summe X geben oder monatlich und ich investiere das Geld einfach?

Klar Gewerbeschein benötige ich ggf. Aber eigentlich dürfte das doch gar kein großes Ding sein.

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H.B.
Wir haben doch Vertragsfreiheit in Deutschland. Könnte ich nicht einfach, z.B. mit Kumpels, einen Vertrag aufsetzen nach denen Sie mir eine Summe X geben oder monatlich und ich investiere das Geld einfach?

Klar Gewerbeschein benötige ich ggf. Aber eigentlich dürfte das doch gar kein großes Ding sein.

Dann mach doch einfach eine Gmbh oder eine kleine AG auf.

Das hätte dann auch den Vorteil, dass keine Abgeltungssteuer anfällt.

 

Dein Vorbild sind die "Family-Offices".

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harryguenter
Wir haben doch Vertragsfreiheit in Deutschland. Könnte ich nicht einfach, z.B. mit Kumpels, einen Vertrag aufsetzen nach denen Sie mir eine Summe X geben oder monatlich und ich investiere das Geld einfach?

Klar Gewerbeschein benötige ich ggf. Aber eigentlich dürfte das doch gar kein großes Ding sein.

Das scheitert aber daran, dass Du bei der Depoteröffnung die Bestätigung "ich handele auch eigene Rechnung" nicht ankreuzen darfst, da Du (auch) auf fremde Rechnung handelst. Ein Gewerbeschein reicht dafür aber nicht. Desweiteren sind die steuerlichen Aspekte der Kapitalertragszuordnung zu klären. So einfach geht das also nicht.

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littleracer
· bearbeitet von littleracer

dann hat er immer noch keinen eigenen fonds!

 

er könnte dann zwar im stile von awd und co. eine finanzberatungs GmbH/AG gründen aber immer noch keinen fonds managen bzw. keine anderen fondsinvestments selbständig für seine kunden tätigen mangels zulassung. Da kommt noch ein weiterer aspekt mit der Beraterhaftung hinzu....

 

LG

little

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harryguenter
Dann mach doch einfach eine Gmbh oder eine kleine AG auf. Das hätte dann auch den Vorteil, dass keine Abgeltungssteuer anfällt.
Ich denke auch, dass der einfachste Weg ist eine Kapitalgesellschaft zu gründen, und die Gewinne entsprechend auf die Anteilseigener aufzuteilen. Dabei fällt zwar bei den einzelnen Investments keine Abgeltungststeuer an, die Ausschüttung an die Kapitalgeber ist aber wohl mit dem höheren persönlichen Steuersatz vorzunehmen. Das mußt man sich vorher genau durchrechnen - auch den rechtlichen Aufwand den man zum Führen einer GmbH / AG hat.

Alternativ kann auch ein Aktienclub gegründet werden, damit kenne ich mich aber gar nicht aus.

Mir wäre das alles zu aufwendig.

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Sapine

Irgendwie wusste ich doch, dass wir das schon mal hatten - ich führe die beiden Themen mal zusammen und ergänze ein paar Suchbegriffe im Titel. ;)

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D-Investor

Na also, das hat mich jetzt doch ein ganzes Stück weitergebracht ;)

Aber das mit der W-Zulassung hab ich noch nicht ganz verstanden: Selbst wenn ich eine eigene KAG eröffne dürfte ich keinen "eigenen" Fonds managen?

Und was genau ist dieser "Aktienclub"?

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Na also, das hat mich jetzt doch ein ganzes Stück weitergebracht ;)

Aber das mit der W-Zulassung hab ich noch nicht ganz verstanden: Selbst wenn ich eine eigene KAG eröffne dürfte ich keinen "eigenen" Fonds managen?

Und was genau ist dieser "Aktienclub"?

 

Wenn du eine KAG gründen kannst, dann kannst du mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch einen Fonds managen. Das Problem wird sein, daß du keine KAG gründen darfst, ohne die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen.

 

Ein Aktienclub ist ein Verein dessen Vereinszweck die Geldanlage (seiner Mitglieder) in Aktien ist.

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D-Investor

D.h. das die Geldanlagen in einem Aktienclub, beispielsweise Anteile an einem Fonds oder ähnliches nicht an dritte weitergegeben werden dürfen?!

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Malvolio
D.h. das die Geldanlagen in einem Aktienclub, beispielsweise Anteile an einem Fonds oder ähnliches nicht an dritte weitergegeben werden dürfen?!

 

Meinst du das der Club "Fondsanteile" emittiert? Oder wie ist die Frage gemeint?

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D-Investor

genau das meine ich, das wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren, oder?

Weiß jemand vielleicht, wo ich die genauen Vorschriften zur Gründung einer KAG herbekomme? Oder gibt es ähnliche Gesellschaftsformen, mit der man auch einen Publikusfonds emmitieren könnte?

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Malvolio
genau das meine ich, das wird aber wahrscheinlich nicht funktionieren, oder?

Weiß jemand vielleicht, wo ich die genauen Vorschriften zur Gründung einer KAG herbekomme? Oder gibt es ähnliche Gesellschaftsformen, mit der man auch einen Publikusfonds emmitieren könnte?

 

Nee, ich fürchte auch das wird nicht funktionieren.

 

 

Ich würde mal mit dem Investmentgesetz und dem KWG anfangen.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesre...invg/gesamt.pdf

 

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kredwg/gesamt.pdf

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tedesco
Weiß jemand vielleicht, wo ich die genauen Vorschriften zur Gründung einer KAG herbekomme?

Hast du das Investmentgesetz (InvG) schon durchgelesen?

 

Abschnitt 2

Kapitalanlagegesellschaften

§ 7a Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung

 

(1) Der Erlaubnisantrag muss enthalten:

1.

einen geeigneten Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel nach § 11,

2.

die Angabe der Geschäftsleiter,

3.

Angaben zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter,

4.

Angaben zur Beurteilung der fachlichen Eignung der Geschäftsleiter sowie dazu, dass sie auch in Bezug auf die Art der zu verwaltenden Sondervermögen über ausreichende Erfahrung verfügen,

5.

die Namen der an der Kapitalanlagegesellschaft bedeutend beteiligten Inhaber sowie Angaben zur Beurteilung ihrer Zuverlässigkeit und zur Höhe ihrer jeweiligen Beteiligung,

6.

die Angaben der Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen der Kapitalanlagegesellschaft und anderen natürlichen oder juristischen Personen hinweisen, und

7.

einen tragfähigen Geschäftsplan, aus dem die Art der geplanten Geschäfte sowie der organisatorische Aufbau und die geplanten internen Kontrollverfahren der Kapitalanlagegesellschaft hervorgehen.

 

(2) Dem Antragsteller ist binnen sechs Monaten nach Einreichung eines vollständigen Antrags mitzuteilen, ob eine Erlaubnis erteilt wird. Die Ablehnung des Antrags ist zu begründen.

(3) Sofern der Kapitalanlagegesellschaft auch die Erlaubnis zum Erbringen der individuellen Vermögensverwaltung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 erteilt wurde, ist ihr mit der Erteilung der Erlaubnis die Entschädigungseinrichtung mitzuteilen, der sie zugeordnet ist.

(4) Die Bundesanstalt hat die Erteilung der Erlaubnis im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.

 

Mit Bundesanstalt ist die BaFin gemeint.

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BondWurzel

Eine Fondgründung geht am besten mit Sitz in Luxembourg, weil dort die Kosten und Voraussetzunen am günstigsten sind. Es gibt Unternehmen von grossen Banken dort, die das für einen übernehmen. Also Gründung, Voraussetzungen, Zulassung, Konzept, Organisation, Vertrieb etc.. Neben den Gründungskosten fallen natürlich Fixkosten an einschl. jährlichem Testat. 7 Mio sollte man für die kleinste Form zusammenhaben; bis dahin arbeitet man aber nur für andere. Ab 15-20 Mio Volumen hat man ein gutes Einkommen. Die Gefahr, dass der Fond geschlossen werden muss, wegen Unrentabilität ist natürlich immer vorhanden. Fachmann für Wertpapiere muss man schon sein.

 

Für eine Interessengruppe ist das nichts. Da reicht eine VV-GmbH aus, wo alle Gesellschafter sind, auch sind die laufenden Kosten wesentlich geringer. Vielleicht geht es ja auch jetzt mit einer 1 Euro GmbH.

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D-Investor

Was für Unternehmen wären das beispielsweise?

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Was für Unternehmen wären das beispielsweise?

 

Hier brauchte ich nur noch ja zu sagen, alles war so weit fertig....aber die Kosten, da hab ich Nein gesagt.

 

http://www.dzi.lu/de/74338.htm

 

http://www.dzi.lu/de/74292.htm

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D-Investor

Macht das nur die dz, oder auch andere töchterunternehmen andere Banken?

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BondWurzel
Macht das nur die dz, oder auch andere töchterunternehmen andere Banken?

 

Machen auch andere, einfach die Banken Luxembourg mal anmailen, die hier waren aber sehr günstig und machen es auch für kleinere Gruppen...

 

http://www.ipconcept.lu/HTML/Home.htm

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D-Investor

Ahja, sind wir der ganzen Sache doch etwas näher gekommen ;)

Werde mich demnächst da mal genauer einlesen und informieren.

Aber vielen Dank schonmal =)

Nur mal so am Rande, hat sich da jemand schonmal genauer in "die" Richtung informiert und Erfahrungen gesammelt?

Das was man bis jetzt gehört hat schien ja relativ negativ zu klingen...?!

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Ahja, sind wir der ganzen Sache doch etwas näher gekommen ;)

Werde mich demnächst da mal genauer einlesen und informieren.

Aber vielen Dank schonmal =)

Nur mal so am Rande, hat sich da jemand schonmal genauer in "die" Richtung informiert und Erfahrungen gesammelt?

Das was man bis jetzt gehört hat schien ja relativ negativ zu klingen...?!

 

Wie gesagt, ich stand kurz vor der Gründung eines richtigen Publikumsfonds...falls du eine kleine Variante suchst, ruf sie einfach mal an...die sind nett und man hat schnell eine gute Einschätzung, ob man die richtige Variante findet die man sucht.

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Hallo,

 

wenn ich einen Hedge-Fonds gründen möchte, der in unbedingte Termingeschäfte (DTGs, Swaps, Futures etc.) investieren soll, dann braucht dieser Fonds ja wahrscheinlich eine Handeslinie bei den betreffenden Banken, oder?

Nun stellt sich mir die Frage ob Banken so etwas einfach so einrichten? Denn ein Fonds haftet ja maximal in Höhe seines Fondsvermögens.

Aber es gibt ja auch Hedge-Fonds die mit einem vielfachen ihrer Einlagen hebeln und Fremdkapital aufnehmen. Welche Sicherheiten hat da die finanzierende Bank?

 

Schöne Grüße

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Blujuice

Bei Terminmarktgeschäften oder Wertpapierleihen (für Leerverkäufe) musst du eine Margin hinterlegen und evtl. nachschießen (margin call). Wenn du das nicht tust, können die Positionen glattgestellt werden, bevor die Margin aufgebraucht ist. Ich denke, dass sich die Banken so ganz gut absichern können. Bei jungen Fonds werden die Banken vielleicht auch höhere Margins fordern, um zusätzlich abgesichert zu sein.

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DrFaustus

Bei Terminmarktgeschäften oder Wertpapierleihen (für Leerverkäufe) musst du eine Margin hinterlegen und evtl. nachschießen (margin call). Wenn du das nicht tust, können die Positionen glattgestellt werden, bevor die Margin aufgebraucht ist. Ich denke, dass sich die Banken so ganz gut absichern können. Bei jungen Fonds werden die Banken vielleicht auch höhere Margins fordern, um zusätzlich abgesichert zu sein.

 

Ok danke, ohne Margin läuft also nichts. Dachte ich mir schon.

Es könnte doch aber theoretisch sein, dass die Banken nach gewisser Zeit (oder ab einem gewissen Fondsvolumen) darauf verzichten, oder?

Aber wie ist das mit den hohen Hebeln über Fremdkapital? Im Grunde sind das dann doch Blanko-Kredite, oder nicht?

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Blujuice

Auch milliardenschwere Managed Futures Fonds weisen in ihren Factsheets noch hohe Margin-to-Equity-Ratios aus. Die Bank wird also vermutlich nie ganz darauf verzichten.

 

Und du bekommst von deinem Prime Broker normalerweise auch keinen Kredit, mit dem du machen kannst, was du willst. Ich denke, dass Hedgefonds normalerweise die Möglichkeit haben, über ihren Prime Broker auf Kredit Wertpapiere zu kaufen, die dann beim Prime Broker verbleiben. So kann der Prime Broker wieder rechtzeitig verkaufen, bevor Verluste auflaufen, die das Eigenkapital des Hedgefonds übersteigen. Im Fall Kiener/K1 mag es aber anders gewesen sein. Hier haben Banken offensichtlich wirklich "Blanko-Kredite" vergeben und stehen jetzt dementsprechend dumm da.

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DrFaustus

Auch milliardenschwere Managed Futures Fonds weisen in ihren Factsheets noch hohe Margin-to-Equity-Ratios aus. Die Bank wird also vermutlich nie ganz darauf verzichten.

 

Und du bekommst von deinem Prime Broker normalerweise auch keinen Kredit, mit dem du machen kannst, was du willst. Ich denke, dass Hedgefonds normalerweise die Möglichkeit haben, über ihren Prime Broker auf Kredit Wertpapiere zu kaufen, die dann beim Prime Broker verbleiben. So kann der Prime Broker wieder rechtzeitig verkaufen, bevor Verluste auflaufen, die das Eigenkapital des Hedgefonds übersteigen. Im Fall Kiener/K1 mag es aber anders gewesen sein. Hier haben Banken offensichtlich wirklich "Blanko-Kredite" vergeben und stehen jetzt dementsprechend dumm da.

 

Ok, vielen Dank!

Dann werd ich mich jetzt mal an die Prime Broker heranmachen und fragen welche Handelslinienanrechnungen die haben.

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